Gemeinderatsprotokoll vom 5. Juni 1925

Erhöhung der Ablösesumme gepflogen habe, dass diese aber von der Wehrgrabenkommune abgelehnt wurden und verliest ein diesbezügliches Schreiben derselben. Der Antrag des Referenten wird mit Stimmenmehrheit angenommen. Fürsorge-Ausschuss. Punkt 7.) Stellungnahme zur Schulreform. Referent: G.R. Lebeda. Zl. 10520/25. Der Referent schildert zunächst die Wichtigkeit der Schulreform und die von einzelnen Kreisen ausgehenden Bestrebungen diese Schulreform zu vereiteln. Daher seie es Pflicht eines jeden Freisinnigen und fortschrittlich denkenden Gemeinderates für die Schulreform einzutreten. Antrag: Nachfolgende Resolution an das Bundesministerium für Unterricht zu leiten: Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in der Sitzung vom 5. Juni 1925 zur Schulreform Stellung genommen und fordert, dass die im Jahre 1919 vom Unterrichtsministerium eingeleitete Reform unseres gesamten Bildungsund Erziehungswesens tatkräftigst und zielbewusst fortgesetzt werde. Heute gibt es keinen Zweifel mehr darüber, dass sich der Grundschullehrplan während seiner fünfjährigen gewissenhaften Erprobung ausserordentlich bewährt hat. In der Volksschule werden jetzt unsere Kinder mit wertvollem praktischen Wissen ausgestattet, in die wirklichen Lebensverhältnisse eingeführt, in den Kindern wird Lebensfreudigkeit geweckt. Diese Erfolgen veranlassen die Gemeinde Steyr mit allem Nachdrucke zu verlangen: 1.) dass der Grundlehrplan nunmehr endgiltig eingeführt werde; 2.) dass sofort mit der Erprobung der von allen Fachkreisen anerkannten Landschullehrpläne in allen Land-

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