Gemeinderatsprotokoll vom 28. März 1924

im Berichte des Steyrer-Tagblattes von der Redaktion beigefügt wurde, ohne eine solche erkennen zu lassen. G.R. Bausenwein erklärt in seinem Blatte den Bericht nicht zu bringen, weil er ihn nicht für objektiv halte und wünscht die wichtigere Frage wegen Anforderung der Wohnungen besprochen zu haben. Bürgermeister Wokral: Der Bericht des Wohnungsamtes soll festlegen, dass das Wohnungselend in Steyr grösser sei als anderswo, was durch klarstellende Ziffern erwiesen wurde. Der Mangel eines Anforderungsrechtes habe das Wohnungsamt lahm gelegt. Die Unterbringung der Bedürftigsten im Falle der Delogierung ist unmöglich, da soll das Wohnungsamt einschreiten können und dazu ist das Anforderungsrecht notwendig. Es sei ihm bewusst, dass auch mit der generellen Anforderung für die 1500 Wohnungslosen keine Wohnungen beschafft werden können; dies kann nur mit Neubauten geschehen. Das Bautenbegünstigungsgesetz kann nicht ausgenützt werden, da die Verzinsung zu hoch ist, die Gemeinden, Länder und Bund haben kein Geld, desgleichen die Baugenossenschaften, verbleiben nur Industrie und Geldinstitute. Auch der o.ö. Landtag sucht Wege und Mittel zum Bauen, zum Schaffen, er befürchtet jedoch, dass die Bundesregierung die Bestrebungen hemmen dürfte. G.R. Klaffenböck und Bausenwein beantragen getrennte Abstimmung über beide Teile des Antrages. G.R. Markgraf erklärt nochmals, dass gewisse Deutungen nicht in einem Amtsberichte gehören und gibt zu, dass das Wohnungsamt vollen Dank verdient. G.R. Januschka polemisiert gegen G.R. Markgraf und gegen G.R. Ecker, der sich als Nationalsozialist wohl gegen die Schuhvergebung aber nicht für die Bodenreform eingesetzt habe. Man brauche auch den Bericht nicht auf die Goldwaage zu legen, der von Beamten verfasst wurde, die alltäglich die Dinge hören müssen, wie sie im Berichte ausgeführt sind. Bürgermeister Wokral meint, früher hiess es, der Gemeinde gehen die Geschäfte nichts an. Nun kann man ruhig

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