Gemeinderatsprotokoll vom 27. April 1923

Pachtvertrag abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Steyr als Verpächterin einerseits und dem Volkskino, Gesellschaft m. b. H. andererseits. § 1. Die Stadtgemeinde Steyr verpachtet an das Volkskino G.m.b.H. und Letztere pachtet die der Stadtgemeinde Steyr gehörige Industriehalle in Steyr, samt allem Zubehör zur Abhaltung von Kinovorstellungen, Konzertaufführungen, anderen ähnlichen Veranstaltungen und zur Ausübung des Gast-und Schankgewerbes in den hiezu geeigneten Nebenräumlichkeiten. § 2. Über den Vollzug der Übergabe des Pachtobjektes samt Zugehör wird unter Zuziehung von befugten Vertretern beider Vertragsteile ein Inventar und Protokoll aufgenommen, das einen wesentlichen Bestandteil dieses Vertrages bildet. § 3. Der Pachtschilling besteht aus einem fixen Betrag und einer Beteiligung am Reingewinn des gesamten Betriebes. Der fixe Betrag beträgt jährlich 100 Goldkronen und ist halbjährlich im Vorhinein zu bezahlen, das erstemal am Tage des Betriebsbeginnes. Der fixe Betrag ist in Papierkronen nach dem von der österreichischen Nationalbank für Zollzahlungszwecke jeteils festgesetzten, am Fälligkeitstage geltenden Umrechnungskurs (Goldparität) zu zahlen. Die Beteiligung an Reingewinn beträgt 10 % und ist nach Abschluss der Bilanz, spätestens jedoch in den ersten drei Monaten des neuen Geschäftsjahres zu entrichten. § 4. Die Pächterin ist verpflichtet, die gesamten

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2