Gemeinderatsprotokoll vom 27. April 1923

derselben besucht. Die I.Sektion beantragt: Der Gemeinderat beschliesse die Einführung der Hockersteuer im Sinne der Bestimmungen des Landesgesetzes vom 7. Feber 1923, L.G. u. Vdg. Bl. Nr. 34, mit Wirksamkeitsbeginn vom 10. Mai d.J. Die Steuerverwaltung des Magistrates wird beauftragt, mit der Genossenschaft der Gastwirte wegen Durchführung in Verhandlung zu treten und etwaige Vorschläge wegen Entschädigung dem Gemeinderatspräsidium zur Genehmigung vorzulegen. G.R. Steinbrecher stellt die Anfrage, ob die Bestimmungen über Sperrstundenverlängerung aufrecht bleibt. Bgm. Wokral bejaht dies und fügt bei, dass das Gesetz für das ganze Land Gültigkeit habe und der G.R. der Stadt Steyr im Vorjahre diesbezüglich eine eigene Vorlage genehmigt hat. Der Antrag der I. Sektion wird sodann einstimmig angenommen. II. Sektion. Bürgermeister Wokral teilt mit, dass auf Grund einer Vereinbarung der Punkt 1 der vertraulichen Sitzung Genehmigung des Vertrages über die Verpachtung der Industriehalle (7247/23) in öffentlicher Sitzung zur Verhandlung gelange. Die G.R. Dedic und Tribrunner verlassen auf die Dauer der Verhandlung über diesen Punkt den Sitzungssaal. G.R. Fischer als Referent kommt vor allem auf die über diesen Punkt entstandene Zeitungspolemik zurück, betont, dass dadurch kein neues Kino entstehe, sondern nur eine alte Konzession übertragen wird, er begründet die Notwendigkeit der produktiven Ausnützung der Industriehalle und stellt namens der I.Sektion folgenden Antrag: In Ausführung des Gemeinderatsbeschlusses vom 20. März 1923 beschliesse der Gemeinderat: 1.) Der nachstehende vom Gemeinderatspräsidium ausgearbeitete Pachtvertrag wird genehmigt.

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