Gemeinderatsprotokoll vom 12. Jänner 1923

und stellt deshalb einen Ablehnungsantrag. G.R. Witzany betont, dass die Errichtung eines Wöchnerinnenheimes, die eine sehr schöne und grosse Sache wäre, in der heutigen Zeit wegen der hohen Kosten und der ungeheuren Belastung, die der Gemeinde aus dem Betriebe ei¬ nes Wöchnerinnenheimes entstehen würden, nicht durchführ¬ bar wäre. G.R. Schreiner begründet die Unmöglichkeit der Errichtung eines solchen Heimes, was eine separate Anstel¬ lung eines Arztes erfordern würde und empfiehlt die Annah¬ me des Sektionsantrages. Bei der folgenden Abstimmung wird der Antrag Dr. Furrer abgelehnt und der Sektionsantrag angenommen. Zl. 3728/B.A. Punkt 14) G.R. Schreiner erläutert an der Hand eines aufliegenden Planes die beabsichtigte Regulierung des Strassenviertels in der Umgebung des zu errichtenden Arbeiterheimes und glaubt, dass von deren sofortiger Durchführung derzeit keine Rede sein könne, es sei dies aber eine Sache der Notwendigkeit, vorzukehren, um eine spätere Regulierung zu ermöglichen. Er stellt namens der III. Sek¬ tion folgenden Antrag: „Der Gemeinderat genehmige im Prinzipe die Er¬ richtung eines neuen Strassenzuges an der Ostgrenze der so¬ genannten Hager Realität zwecks Schaffung einer Verbindung von diesem Platze zur Haratzmüllerstrasse und die Verbrei¬ terung des Weges an der Südseite dieses Baublocks auf 10 m, zwecks Eröffnung einer neuen Strasse von der Johannesgasse bis zu den Gründen der Brauerei; endlich die laut dem Plane des Stadtbauamtes vorgesehene Verbreiterung der Johannesgasse zwischen Haratzmüllerstrasse und Johannesturm auf 8 m bzhw. von diesem Turme gegen den Bahndurchlasse auf 10 m bei der Vorsehung eines kleinen dreieckigen Platzes beim Johannesturm." Der Sektionsantrag wird angenommen. Stadtgut-Komitte. Zl. 16162/23 G.R.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2