Gemeinderatsprotokoll vom 21. Juli 1922

In Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 15. Mai l. J. wäre noch zu beschließen: „Für die bereits erfolgte Zeichnung von Aktien per 300 000 Kronen Nominale der Elektrobaugesellschaft ist ein weiteres Darlehen von 600 000 K bei der Sparkasse in Steyr, somit ein Gesamtkredit von 900 000 Kronen aufzunehmen. Der Gemeinderat beschließe, die der Stadtgemeinde Steyr gehörigen Anteile der Elektrobau=Ge¬ sellschaft m. b. H im Nominale von 300.000 Kronen gegen Aktien im doppelten Nominalwerte, d. i. 600.000 Kronen ohne Auf¬ zahlung umzutauschen. Weiters wäre noch zu beschließen, daß die Stadtgemeinde Steyr keine Einwendung erhebt, daß die Elektrobaugesellschaft nicht wie es projektiert war, sich in eine Aktiengesellschaft umge¬ wandelt, sondern sich selbständig gründet und als Elektrobau¬ Gesellschaft m. b. H. weiter bestehen bleiben soll. Nach kurzer Wechselrede, in der Herr GR. Dr. Peyrer eine Auskunft verlangt, welche vom Herrn Vizebürgermeister Dedic erteilt wird, wird, der Sektionsantrag vom Gemeinderate angenommen. b) In derselben Sitzung (15. Mai) wurde auch die Be¬ iligung an der Kapitalserhöhung der Elektrizitätswerke Steyr beschlossen. Nach dem Elektrizitätsvertrag hat die Stadtgemeinde das Recht, nach § 25 sich bis zu 45 Prozent zu beteiligen. Es könnte nun im Laufe der Sache eine Majorisierung der ganzen Gesellschaft vor sich gehen oder zumindestens befürchtet werden, an welcher aber die Gemeinde keinerlei Interesse haben kann, weil die Anteile zu einem toten Kapital für die Stadt¬ gemeinde würden. Es muß daher eine Abänderung des § 25, Absatz 3, des Elektrizitätsvertrages nach solgender Richtung be¬ antragt werden: „Der Gemeinderat beschließe folgende Aende¬ rung des § 25, Absatz 3, des Vertrages vom 18. November 1916: Die Stadtgemeinde macht von dem ihr auf Grund dieses Ver¬ trages zustehenden Bezugsrechtes betreffend Anteilnahme an Kapitalserhöhungen nur insoweit Gebrauch, als die Summe der Anteile 45 Prozent des gesamten Gesellschaftskapitals nicht übersteigt, jedoch nur unter der Bedingung, daß die Elektrizitäts¬ werke Steyr und die Tramway=Elektrizitäts=Gesellschaft in Linz sich verpflichten, für jenen Betrag, mit welchem die Stadtge¬ meinde Steyr hiedurch nicht zum Zuge kommt, sowie für jenen Betrag, welcher ihr als Besitzer von Stammanteilen und sonstiger Bezugsrechte zukommt, der Stadtgemeinde Steyr andere von ihr gewünschte Papiere und Werte, zu mit ihr zu vereinbarenden Bedingungen zu beschaffen." Hiezu bemerkt der Herr Referent, daß durch die Aenderung dieser Bestimmung eine Majorisierung verhindert würde. Herr Vorsitzender erklärt, daß an der Aenderung das wichtigste sei, daß die Elektrizitätsgesellschaft der Stadtgemeinde nur Papiere und Werte geben darf, die ihr angenehm sind. Der Sektionsantrag,/ wird „hierauf vom Gemeinderate ein¬ hellig angenommen. „. 17. Anschaffung von verschiedenen Gegenständen für das Krankenhaus. Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft. Von der Krankenhausverwaltung wurde die Mitteilung gemacht, daß die Matrazen und Drahteinsätze eines Austausches bezw. Reparatur bedürfen. Die Gemeinde kann sich diesem Begehren nicht verschließen und wenn die Gemeinde momentan diese Ausgabe trifft, so wird sie wieder zur Rücklage derselben kommen, weil nach dem bestehenden Gesetze fünf Achtel der Krankenhausbetriebskosten das Land und drei Achtel der Bund zu tragen hat. Die Sektion stellt daher den Antrag: „Der Gemeinderat be¬ schließe, der Auswechslung bezw. Reparatur der Matrazen und Drahteinsätze zuzustimmen.“ Die Sektion hat im Offertwege die Ausführungen der Arbeiten dem hiesigen Tapezierer Denkmayr zu vergeben beschlossen; wobei es dem Magistratspräsidium noch vorbe¬ halten bleibt, noch einen entsprechenden Vertrag mit demselben abzuschließen Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate einhellig an¬ genommen. Z. 14.155. 18. Anschaffung von Armenlernmitteln für die städtischen Schulen. Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral berichtet, daß diese Angelegenheit in die vierte Sektion des Gemeinderates gehöre, daher erst in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden könne 19. Aufnahme eines Betriebskredites für das Stadtgut. Referent Herr GR. Eisterlehner. Wie bekannt, sind die Ausgaben in einem Wirtschaftsbofe zur Zeil der Ernte die größten, weil eine Vermehrung der Arbeitskräfte notwendig ist. So ist es bei unserem Stadtgut. Bis jetzt hat die Stadtkasse die nötigen Vorschüsse gegeben, aber in diesem Monat wird es auch der Stadtkasse nicht mehr möglich sein, diese Barauslagen zu bestreiten Es wird daher notwendig sein, einen Kredit und zwar in der Höhe von fünf Millionen Kronen aufzunehmen. Mit dieser Summe sollen aber nicht nur die Arbeitslöhne gedeckt werden, sondern auch notige Wirtschaftseinrichtungen, wie eine Mähmaschine beschafft werden, deren Inbetriebsetzung zur Ersparung von menschlichen Arbeits¬ kräften unvermeidlich ist. Die Kosten dieser landwirtschaftlichen Maschinen decken sich auch in ganz kurzer Zeit wieder selbst. Die Sektion stellt daher den Antrag: „Der Gemeinderat be¬ willige die Aufnahme eines Kredites von 5 Millionen Kronen bei der Spar- und Kreditkasse in Linz, Zweigstelle Steyr, für das Stadtgut in Dornach." Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate einhellig an¬ genommen. Z. 18 897. Dritte Sektion. 20. Herstellung eines Kanales in der Aichetgasse. Referent Herr GR. Schreiner. Das Bauamt legt einen Bericht vor, worin es die Not¬ wendigkeit der Herstellung dieses Kanales in der Aichetgasse zur Abfuhr der Fäkal= und Niederschlagswässer im Bereiche des Hauses Nr. 17 bis zum Hause Nr 119 in der Sierninger¬ straße empfiehlt. Der Sektionsantrag lautet: „In Anbetracht der aus sanitären Gründen tatsächlich ver¬ waltenden Dringlichkeit der Herstellung dieses Kanales beantragt die Sektion in der Erwägung, daß unter den Vorräten der Stadtgemeinde das erforderliche Rohmaterial vorhanden ist, diese Ausführung in eigener Regie im laufenden Herbste ins Auge zu fassen, da die Kosten dadurch sicher auf zwei Drittel des im Unternehmerwege erforderlichen Kostenbetrages herzu¬ stellen sein werden." Der Sektionsantrag wird nach Unterstützung durch Herrn Vizebürgermeister Mayrhofer vom Gemeinderate angenommen. Z. 18 768 21 Herstellung einer Einfriedung im Werndlpark. Referent Dr. Furrer. Das Bauamt hat in einem längeren Amtsbericht die Not¬ wendigkeit der Herstellung dieser Einfriedung begründet. Der Sektionsantrag begründet ebenfalls erschöpfend diese Herstellung und lautet: „Mit Rücksicht auf die schlechten Erfahrungen, die dermalen mit Anpflanzungen im Stadtgebiete überhaupt gemacht werden und die auf Schwierigkeit stoßende Beschaffung von Pflanzen, sieht die dritte Sektion in Würdigung der im Berichte des Stadtbauamtes überdies dargelegten Verhältnisse von der Pflanzung lebender Bäume ab und beantragt die Herstellung von massigen Einfriedungen für den Fall, als die Firma Huber, Sägewerksbesitzer in Steyr, die Errichtung zum offerierten Be¬ trag übernimmt." Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate einhellig an¬ genommen. Z. 18.775 22. Errichtung einer Privatwasserleitung über öffentlichen Grund. Referent Herr GR. Dr. Furrer. Die Firma I. M. Peteler sucht um die Bewilligung zur Legung einer Wasserleitung quer zur Haratzmüllerstraße (G.=P. Nr. 1297) zu den Häusern Haratzmüllerstraße Nr. 22 und 31 an. Hierüber hat eine baukommissionelle Begehung stattgefunden, welche unter bestimmten Vorschreibungen und in Anwesenheit der Vertreter der Elektrizitätswerke dem Ansuchen un er Vorbe¬ halt der Zustimmung des Gemeinderates die Bewilligung erteilte Die dritte Sektion stellt hiezu folgenden Antrag: „Der Gemeinderat genehmige das Ansuchen der Firma I M. Peteler, Metallwarenfabrik in Steyr, um Verlegung einer privaten Wasserleitung auf der öffentlichen Grundparzelle Nr. 1297 zwischen den Häusern Nr. 22 und 31 Haratzmüllerstraße gegen Leistung eines Anerkennungszinses von jährlich 1000 Kronen (eintausend)". Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen Z. 18.774. 23 Ansuchen um Verpachtung von öffentlichem Grund beim Hause Wieserfeldplatz Nr. 9. Referent Herr GR Buschberger. Der Gasthausbesitzer Josef Dangl in Steyr sucht zur Schaffung eines kleinen Vorgartens um die Benützung des öffentlichen Grundes vor seinem Hause an. Beansprucht werden 15 Quadratmeter. Die Sektion beantragt: „Der Gemeinderat beschließe, dem Ansuchen des Gasthausbesitzers Josef Dangl auf Herstellen eines beweglichen Vorgartens auf der öffentlichen Grundparzelle Nr. 1395/5 der K=G. Steyr gegen Leistung eines jährlichen Anerkennungszinses von 2000 Kronen. Angenommen. Z. 18.767. 24. Neuregelung der Kehrichtabfuhrgebühren. Referent Herr GR. Vogl. In der Gemeinderatssitzung vom 20. Jänner l. J. wurde über die Kehrichtabfuhr verhindelt und hat man damals die

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