Gemeinderatsprotokoll vom 16. Dezember 1921

die Gebühr für Besucherkarten von 5 Kronen auf 50 Kronen ab 1. Jänner 1922 zu erhöhen und für den Magistrat die Ermächtigung zu bewirken, im eigenen Wirkungskreise die Gebühr auf 100 Kronen erhöhen zu können. Stadtbuchhaltung Steyr, am 17. Dezember 1921. Andel m. p. Markut m p. Die Sektion beantragt: Erhöhung des Tarifes auf 50 Kronen; jedoch wird das Magistratspräsidium ermächtigt, diese bis auf 100 Kronen zu erhöhen. Angenommen. Z. 32091,. 4. Neufestsetzung der Verzugszinsen für verspätet eingezahlte Umlagen. Referent Herr GR Baumgartner. Mit Gemeinderatsbeschluß vom 16. Dezember 1892, Z. 25.728, wurden die Verzugszinsen für verspätet eingezahlte Umlagen mit 4 Prozent festgesetzt. Das gefertigte Amt stellt nunmehr den Antrag, die Verzugszinsen, gleich wie bei den staatlichen Steuern, mit monatlich 1 Krone für je 100 Kronen, wobei Teilbeträge von weniger als 100 Kronen und Monats¬ teile als voll gerechnet werden, festzusetzen. Die Ver¬ pflichtung zur Zahlung der Verzugszinsen tritt mit dem Tage nach dem letzten Fälligkeitstermine, rückwirkend auf den ersten Fälligkeitstermin in Kraft Die Sektion beantragt die Annahme dieser Neu¬ festsetzungen. Angenommen. Z. 33.754 5. Ansuchen um Befreiung von der Fürsorge¬ abgabe. Referent Herr GR. Stallinger. Die allgemeine Bezirks-Spar= und Konsum=Ge¬ nossenschaft sucht um Befreiung von der Fürsorge¬ abgabe an Die Sektion hat sich mit der Angelegenheit beschäftigt, konnte jedoch zu keinem Beschlusse kommen Herr Vorsitzender bemerkt, daß diese Sache noch nicht spruchreif sei und man sich bei anderen Städten erkundigen müsse, wie solche Ansuchen behandelt werden. Die Erledigung wäre daher mit Zustimmung des Gemeinderaies einstweilen zurückzustellen und das Magistrats=Präsidium zu beauftragen, die näheren Er¬ hebungen zu pflegen. Angenommen. 6. Wahl eines Vertreters in den Lyzealausschuß. Referent Herr GR. Baumgartner 9/5/ Der Lyzealverein teilt mit, daß Frau Marie Zach¬ huber infolge Versetzung nach Linz ihre Stelle im Ausschusse zurückgelegt habe und daher um Namhaft¬ machung eines neuen Vertreters des Gemeinderates ersuche. Die Sektion schlägt die Wahl des Herrn Gemeinde¬ rates Klemeni in den Lyzealausschuß vor. Angenommen Z 26.219. 7. Rekurs gegen eine Hundesteuervorschreibung Referent Herr GR Baumgartner. Herr Heinrich Amerstorfer, Malermeister und Hausbesitzer, hat gegen die Hundesteuervorschreibung von 500 Kronen mit der Begründung rekuriert, daß sein Hand kein Luxus- sondern ein Haushund sei welcher der Bewachung des Hauses dient. Die Sektion beantragt die Ablehnung des An¬ suchens aus prinzipiellen Gründen. Herr GR. Frühwald eisucht, daß sich die Sektion mit der Klarlegung der Hundebesteuerung ein¬ gehend beschäftigen möge, worauf Herr Vorsitzender erwidert, daß dem Gemeinderate in nächster Zei Gelegenheit geboten sein werde, sich mit dieser Frage zu beschäftigen. Der Sektionsantrag wird hierauf vom Gemeinde¬ rate angenommen. Z. 23.566. 8. Erhöhung des Tarif-s für die Benützung der städtischen Brückenwagen. Referent Herr GR. Fischer. Es liegt ein Bericht mit dem Antrage auf Er¬ höhung der Gebühren für die Benützung der städtischen Brückenwagen vor und hat die Sektion mit Rückscht auf die Geldentwertung beschlossen, eine zehnfache Er¬ höhung des bestehenden Tarifes wie folgt zu bean¬ tragen: Tarif 1. Für Vieh, Grundgebühr: a) Für die ersten 100 Kilogramm 20 Kronen b) . je weitere 100 2. Für andere Abwägungen: a) Für die ersten 100 Kilogramm „ je weitere 100 3 „ Bruchteile von 100 Kilogramm gelten als voll. Für die Wagbolleten, Karten sind 1 Krone zu entrichten. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate an¬ genommen. Z. 32.097.. 9. Beschlußfassung hinsichtlich Verzichtleistung auf die Getränkeumlage und auf die Umlagen zur beson¬ deren Erwerb= und Ren:ensteuer. Referent Herr 6R. Dr. Peyrer: Es ist vor wenigen Wochen ein Gesetz heraus¬ gekommen, welches die finanziellen Verhälinisse zwischen Bund und Gemeinden regeln soll. Die Gemeinden sollen nun, um die Vorschußleistung aus Bundes¬ mitteln nicht zu verzögern, der Finanzdireltion Linz die ausdrückliche schriftliche Erklärung abgeben, daß sie Verbrauchsabgaben auf Bier, Wein, Branntwein und Schaumwein je nach der Sachlage ent¬ weder überhaupt nicht einheben oder die bisher zur Einhebung gelangenden Verbrauchsabgaben mu Ende November einstellen und daß sie ab 1. Jänner 1922 auf die Einhebung von Zuschlägen für zur besonderen Erwerbsteuer und zu der nach Bekenninissen veranlagten Rentensteuer verzichten. Die Sektion empfiehlt die Annahme dieser Ver¬ zichtserklärung. Angenommen. Z. 33.384. Zweite Sektion 10. Bericht über das Er¬ trägnis des Herbstjahrmarktes. Herr Referent Vizebürgermeister Nothhaft bringt den Ausweis zur Kenntnis, nach welchem nach Abzug der Auslagen ein Reinertrag von 527 Kronen 50 Heller sich ergibt. Die Haupteinnahme für die Stadkasse resultiert derzeit aus der Lustbarkeitsabgabe per 27.950 Kronen Der Bericht wird vom Gemeinderate zur Kennt¬ nis genommen. Herr Vizebürgermeister Nothhaft ersucht um die Ermächtigung, einen kurz vor der Gemeinderats¬ sitzung in der Sektion behandelten Punkt Ansuchen der Frau Oberin um Regelung der Verpflegsgebühren zur Beschlußfassung vorlegen zu können. Der Gemeinderat erteilt hiezu seine Zustimmung. Herr Referent Vizebürgermeister Nothhaft bringt hierauf das Ansuchen der Frau Lberin zur Kenntnis und es beschließt der Gemeinderat: „Der Beschluß der zweiten Sektion auf Annahme der Bedeckung bezw. Auszahlung des Defizites von 230.117 Kronen 80 Heller pro Juli bis November 1921 an die Frau Oberin, sowie die Uebernahme der Forderung des Approvisio¬

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