Gemeinderatsprotokoll vom 28. Oktober 1921

X. Sitzung. Rats=Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der auton. Stadt Steyr am 28. Oktober 1921 um 5 Uhr nachmittags. Tages=Ordnung: Mitteilungen: Erste Sektion (Sektionssitzung am Donnerstag, den 27. Oktober, um 5 Uhr nachmittags). 1. (Vertraulich.) Aufnahmen in den Gemeindeverband. 2. Rekurs gegen die Entscheidung des Magistrates, betreffend Einreihung des Weinstubenbetriebes des Julius Bauer als ab¬ gabepflichtiger Betrieb im Sinne der hierämtlichen Kundmachung vom 10. August 1921, Z. 22.467 3. Wahl von zwei Gemeinderäten und zwei Stellvertreterr in das Stadtplan=Preisrichterkollegium. 4. Abänderung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 27. Juli I. J., betreffend Einführung neuer Abgaben. Zweite Sektion (Sektionssitzung am Donnerstag, den 27. Oktober, um 5 Uhr nachmittags). 5. Stadtkassatagebuchabschluß pro September l. J. 6. Beschlußfassung wegen Erhöhung der Fürsorgeabgabe. 7. Unterstützungsansuchen. Dritte Sektion. (Sektionssitzung bereits abgehalten.) 8. Bewilligung zur Benützung des öffentlichen Grundes (Grund=Parzelle 1327) zur Leitung von Kraftstrom. 9. Bewilligung zur Benützung von öffentlichem Grund (Grund=Parzelle 1301) zur Errichtung eines Verkaufslokales. 10. Herstellung der Grundbuchsordnung hinsichtlich der Parzelle 1408/1, 1408/4 und 1415. 11. Bewilligung zur Benützung öffentlichen Grundes zwecks Führung eines Starkstromkabels vom Michaelerplatz nach Ramingsteg. 12 Bewilligung zur Benützung öffentlichen Grundes (Grund=Parzelle 1306/1). 13. Beschlußfassung, betreffend Erhöhung der elektrischen Strompreise. 14. Verkauf des Ochsenholzes 15 Rauchfangkehrergebühren=Erhöhung. 16. Beschaffung einer fahrbaren Kreissäge. 17. Ausbesserung einer Straßenstützmauer. Vierte Sektion. (Sektionssitzung am Donnerstag, den 27. Oktober, um 4 Uhr nachmittags. 18. Ansuchen um eine Unterstützung aus den Zinsen der Gremialkrankenkassa-Stiftung 19. Zuschrift des Landesreferates für das Volksbildungs¬ wesen in Oberösterreich, betreffend Gründung eines Ortsbildungs¬ rates. 20. Ansuchen der Schulhauswarte um Erhöhung der Reinigungspauschale 21. Beschlußfassung über eine neue Dienstordnung für die Schulhauswarte. Anwesende: Vorsitzender Herr Bürgermeister Wokral Josef. Die Herren Vizebürgermeister Mayrhofer Johann, Nothhaft Franz und Dedie Karl. Die Frauen und Herren Gemeinderäte: Neuhold Michael Aigner Franz Reisinger Ludwig Brand W., Prof. Ruckerbauer Markus Baumgartner Johann Saiber Alois Buschberger Schickl Friedrich Chalupka Anton Schörkhuber Michael Eisterlehner Josef Schwandtner Anton Frühwald Anton Stellinger Ludwig Furrer Ulrich, Dr. Tribrunner Franz Klement Karl Vogl Adalbert Kratochwill Franz Witzany Hans Kisely Berta Lebeda Alois Vom Magistrate: Magistrats=Direktor Dr. Habl Franz. Als Schriftführer: Protokollführer Ridler Karl. Der Herr Vorsitzende, Bürgermeister Wokral, eröffnet mit Begrüßung der erschienenen Frauen und Herren Gemeinde¬ räte die Sitzung um 3 Uhr 20 Minuten und stellt die Be¬ schlußfähigkeit des Gemeinderates fest. Entschuldigt abwesend sind die Gemeinderäte Bach¬ mayr, Fischer, Grömmer, Hitzlhammer, Kletzmayr, Krottenau, Dr. Peyrer=Angermann, Leopold Steinbrecher und Zeilinger. Zu Protokollprüfern werden die Herren GR. Stallinger und Witzany gewählt Vor Eingang in die Tagesordnung berichtet der Herr Vorsitzende, daß der Punkt 4, Abänderung der Gemeinderatsbe¬ schlüsse vom 27. Juli laufenden Jahres, betreffend Einführung neuer Abgaben, als Mitteilung zu gelten hat, daß der Punkt 14, Verkauf des Ochsenholzes, aus Versehen auf die Tagesordnun gekommen ist und daher nicht zur Verhandlung gelangt, weil ohne Sektionsvorberatung eine Behandlung im Gemeinderate nicht möglich ist, Punkt 16, Beschaffung einer fahrbaren Kreis¬ säge, als gegenstandslos von der Tagesordnung gesetzt wird und hierüber in der dritten Sektion berichtet werden wird, und auch der Punkt 21, Beschlußfassung über eine neue Dienst¬ ordnung für die Schulhauswarte, heute noch nicht verhandelt werden kann, weil von den Schulwarten das erwägbare Ersuchen gestellt wurde, die neue Dienstordnung nochmals in der Personal¬ kommission zu verhandeln Weiters ergeben sich durch den Eintritt zweier neuer Mit¬ glieder in den Gemeinderat Verschiebungen in den einzelne.

Sektionen, die einem Wunsche der betreffenden Gemeinderats¬ mitglieder entsprungen sind. Demgemäß werden eingeteilt die Herren Gemeinderäte Baumgartner und Frühwald in die erste Sektion, Stallinger in die zweite Sektion, Buschberger in die dritte Sektion und Frau GR. Kisely in die vierte Sektion Die Einteilungen in die Sektionen werden vom Gemeinde¬ rate zur Kenntnis genommen Weiters teilt der Herr Vorsitzende mit, daß sich Herr Vizebürgermeister Dedic verschiedener Umstände halber genötigt sieht, zu ersuchen, ihn von der Tätigkeit im Wohnungsamt entheben. Es wird vorgeschlagen, an seine Stelle den Her Gemeinderat Baumgartner in das Wohnungsamt zu entsenden. Wird zur Kenntnis genommen. Hierauf bringt der Herr Vorsitzende zur Kenntnis, daß der Jahresausweis der Amerikanischen Kinderhilfsaktion eingelangt ist, dem ein Dankschreiben der Amerikanischen Kinderhilfsaktion beiliegt Wird zur Kenntnis genommen. Die Verfügung des Gemeinderats=Präsidiums, daß den weiblichen Hilfskräften im allgemeinen Krankenhause mit Rück¬ sicht auf die bisherige Geringfügigkeit ihrer Bezüge eine 100 prozentige Erhöhung zugestanden wurde und diese Erhöhung nach Ueberprüfung durch die Spitalskommission bewilligt wurde, wird zur genehmigenden Kenntnis genommen. Schließlich teilt der Herr Vorsitzende mit, daß er an der Tagung des Städtebundes am 23. Oktober laufenden Jahres teilgenommen habe und in demselben zum Steuerüberweisungs¬ gesetze verschiedene Abänderungsvorschläge erstattet und ange¬ nommen wurden, damit den Gemeinden höhere Perzentsätze aus den Steuererträgnissen zugewiesen werden. Hiebei wurde auch ein Antrag von Steyr angenommen, daß ein Gesetz beschlossen werde, welches alle Verträge die von Gemeinden oder vom Lande mit Privaten geschlossen sind, und eine Behinderung der Steuerkraft und Autonomie der Gemeinden beinhalten, von Gesetzeswegen mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes außer Wirksamkeit gesetzt werden. Die Durchführung dieser Gesetz¬ werdung wurde dem Präsidium des Städtebundes übertragen. Endlich teilt der Herr Vorsitzende zu Punkt 4 mit, daß derselbe dadurch erledigt wird, als das Finanzministerium erklärte, daß die Gemeinde auf ein Recht der Einhebung von Zuschlägen zu den staatlichen Nachlaßgebühren unter keinen Umständen rechnen könne; es ist infolgedessen diese Frage auch im Landtage nicht mehr behandelt worden. In anderen Belangen waren stilistische Aenderungen notwendig, welche nicht von Bedeutung sind; lediglich eine Abänderung ist von Be¬ deutung, die auch vom Landtage beschlossen worden ist, daß bei der Abgabe für Kraft= und Kutschierwagen, über Begehren des Bundesministeriums für Finanzen die Bemessung des Abgabesatzes eine andere geworden ist; wir hatten nämlich in der Vorlage dieselbe Basis wie in Linz, daß für sechs bis zwöl Pferdekräfte dieselbe Abgabe zu leisten ist, wie für 12 bis 20 Pferdekräfte und erst über 20 Pferdekräfte eine weitere bestimmte Abgabe festzusetzen wäre. Die höchste Abgabe über 20 Pferde¬ kräfte wäre 20.000 Kronen gewesen. Das Finanzministerium hat aufmerksam gemacht, daß es ungerechtfertigt sei, daß irgend jemand für 12 Pferdekräfte dieselbe Abgabe zu leisten hätte, wie für 20 Pferdekräfte und mit 21 Pferdekräfte dasselbe zu leisten hätte, wie für 40 Pferdekräfte; es solle jede Pferdekraft einzeln besteuert werden. Im Gemeinde= und Verfassungsaus¬ schusse wurden daher auch die Ansätze dahin abgeändert, daß die Preissätze pro Pferdekraft mit 1000 Kronen, 1500 Kronen, 3000 Kronen usw. angenommen werden; dies bedingt eine Verbesserung insoweit, als zum Beispiel ein Personenauto mit 40 Pferdekräfte 64.000 Kronen zu leisten hätte. Dadurch ist eine Verbesserung der Vorlage zu Gunsten der Gemeinde ein¬ getreten. Die Vorlage über die Bodenwertabgabe wird im Landtage gemeinsam mit der Linzer Vorlage behandelt werden. Der Gemeinderat Linz hat ebenfalls heute eine Tagung und wird über die Bodenwertabgabe schlüssig werden. Die Mitteilungen werden vom Gemeinderate zur Kenntuis genommen. Vor Eingang in die Tagesordnung gibt der Herr Vor¬ sitzende bekannt, daß ein Dringlichkeitsantrag eingelangt sei, welcher lautet: Dringlichkeitsantrag der Gemeinderäte Professor Brand, Dr. Furrer und Genossen betreffend die Beleuchtung der Personenwagen auf der Bahn¬ strecke St. Balentin—Klein=Reifling. Wie verlautet, sollen die Fahrpreise auf den Bundesbahnen bedeutend erhöht werden. Das Publikum wird nolens volens zahlen müßen. Dafür darf dasselbe wohl auch berechtigte Forderungen in Bezug auf Bahnanschlüsse, Wagenmateriale, Beheizung und Beleuchtung stellen; Bahnanschlusse haben wir in Steur zufriedenstellende; dafür sind wir dankbar. Waggons haben wir auf unserer Strecke seit jeher minderwertige; wir sind nicht verwöhnt, wunschen aber doch baldige Besserung. Beheizung und Beleuchtung haben wir noch keine. Nachdem jast auf allen Linien bereits beheizte und beleuchtete Waggons verwendet werden, so wäre es dringend nölig, daß auch auf unserer Strecke solche in Dienst gestellt werden. Die Beleuchtung ist besonders wichtig, und zwar zur persönlichen Sicherheit, sowie zur Sicherung des Eigentums unbedingt erforderlich. Die Gefertigten stellen daher den Dringlichkeitsantrag: Der Gemeinderat der Stadt Steyr wolle beschließen: Der Bürgermeister möge namens der Stadt Steyr und der Ge¬ meinden des Ennstales an die Bundesbahndirektion Linz ehestens herantreten, daß in Hinkunft die Personenwagen der Strecke St. Valentin—Klein=Reifling raschestens beleuchtet und bei entsprechender Kälte auch geheizt werden. Professor W. Brand m. p Wokral m p. Dr. Furrer m. p. Nothhaft m. p. Mayrhofer m. p. Chalupka m p. Buschberger m. p. Schickl m. p. Kisely m p. Herr GR. Professor Brand begründet kurz die Dring¬ lichkeit, welche vom Gemeinderate einhellig zuerkannt wird. Zum Antrage selbst führt Herr GR. Professor Brand aus, daß es jedem so vorkommen müsse, als ob die Steyrer minder¬ wertige Leute wären, obwohl sie gleich hohe Fahrtaxen an die Bahn zu leisten haben. Es sei aber gar kein Zweifel, daß durch die schlechte Beleuchtung nicht nur die persönliche, sondern auch die Eigentumssicherheit gefährdet sei, weshalb rasche Abhilfe not tut. Man sagt immer, die Bundesbahndirektion in Wien habe so große Gasmengen, aber freilich, die werden dort ver¬ wendet, wo die Gelegenheit hiezu eben am nächsten ist. Hin¬ gegen hat die Steyrtalbahn, welche mit so großen finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hat, erklärt, daß sie an die Be¬ leuchtung ihrer Wägen schreitet, umsomehr kann man von der Bundesbahn verlangen, daß auch sie die Strecke St. Valentin — Klein=Reifling beleuchtet. Der Dringlichkeitsantrag wäre noch mit einem Zusatz zu ergänzen, daß nämlich die Nationalräte Witzany und Kletzmayr ersucht werden, falls das schriftliche Begehren der Stadtgemeinde nutzlos verlaufe, beim Bundes¬ ministerium für Verkehrswesen mündlich vorstellig zu werden, damit diesen Zuständen ein Ende bereitet werde. Herr GR. Witzany erklärt, daß er schon wiederholt versucht habe, Remedur zu schaffen und muß festgestellt werden, daß in den letzten 14 Tagen zur Instandsetzung der Beleuchtung fleißig gearbeitet wurde und auch einzelne Waggons tat¬ sächlich schon beleuchtet sind; aller Voraussicht nach dürften bis 15. November die Instandsetzungsarbeiten vollendet sein. Trotzdem wird es gut sein, daß sich im Sinne des Dringlich¬ keitsantrages die Vertretung unserer Gemeinde mit der Sache eingehend befaßt, damit diese leidige Geschichte erledigt werde. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer berichtet, daß er schon anfangs Oktober laufenden Jahres bei der Bundesbahn¬ direktion diesbezüglich vorgesprochen habe, auf die Zustände aufmerksam machte und ihm zugesagt wurde, nach Möglichkeit zu trachten, den Wünschen der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Die Direktion erklärte, auf das geringe Quantum, welche sie an Hütteldorfer Oelgas erhalte, Rüchsicht nehmen zu müssen. Redner berichtet aber, hingewiesen zu haben, daß auf unserer Strecke geradezu erbarmungswürdige Wägen laufen. Steyr scheint in dieser Hinsicht das Aschenbrödel zu sein. Vor kurzem habe eine Bürgermeisterkonferenz ebenfalls verlangt, daß Ab¬ hilfe geschaffen werde und wie man bemerken konnte, sind die Arbeiterzüge auch bereits zum Teile beleuchtet und wird es dennoch gut sein, auch von dieser Stelle aus zu verlangen, daß den Wünschen der Bevölkerung in den angedeuteten Rich¬ tungen Rechnung getragen werde. Herr GR. Baumgartner erklärt, daß gegen den Dringlichkeitsantrag nichts einzuwenden sei, nur sei derselbe etwas verspätet; es ist nämlich bereits ein Erlaß erschienen, daß bis 15. November laufenden Jahres sämtliche Waggons auf allen Strecken zu beleuchten sind; es ist auch bereits vor¬ gesorgt, daß dort, wo die Gasbeleuchtung noch nicht tunlich sein sollte, sogenannte Parafineinsätze erfolgen. Auch bezüglich der Heizung ist in dem Erlasse vorgesehen und ist man auch eifrig daran, die schadhaften Fenster auszubessern, wenn es auch kein reines Glas ist Immerhin steht fest, daß dem Dring¬ lichkeitsantrag zugestimmt werden könne, damit auch die Stadt¬ gemeinde Steyr beweist, daß sie sich um die Interessen der Bewohnerschaft annimmt. Herr GR Dr. Furrer verweist darauf, daß auch die Aborte in den Waggons sich in den denkbarst schlechtesten Zuständen besinden Herr Vorsitzender bemerkt hiezu, daß die Reinlichkeit in den Waggons überaus viel zu wünschen übrig lasse und Herr GR Schickl erzählt, daß ihm von Bediensteten der Bahn nach Vorhalt der Mißstände geantwortet wurde, ja auf anderen Strecken fahren auch ganz andere Leute. Der Dringlichkeitsantrag wird hierauf vom Gemeinderate einstimmig angenommen. Hierauf tritt der Gemeinderat in die Tagesordnung ein 1. Aufnahmen in den Gemeindeverband wird vertraulich am Schlusse des öffentlichen Teiles behandelt 2 Rekurs gegen die Entscheidung des Magistrates, betreffend Einreihung des Weinstubenbesitzers Julius Bauer als abgabe¬ pilichtiger Betrieb im Sinne der hierämtlichen Kundmachung vom 10 August 1221, 3 2:167.

Referent Herr GR. Professor Brand. Der Hotelbesitzer Julius Bauer hat in seinem Hause zwei Lokale, das eine war bisher Speisezimmer, das andere ein Extra¬ zimmer. Das Extrazimmer wurde zu einer Weinstube umge¬ wandelt und dieses ist selbstverständlich der Luxusabgabe ver¬ fallen Gegen diese Besteuerung hat nun Herr Bauer durch seinen Rechtsvertreter Dr. Spängler den Rekurs ergriffen, worin derselbe hinweist, daß seine Hotelgäste mangels anderer verfügbarer Räume die Weinstubenlokale benützen müssen, als Besucher der Weinstube aber nicht in Frage kommen und daher eine Besteuerung des Ausschankes für dieselben ungerecht wäre, Die Sektion hat zwar anerkannt, daß Herr Bauer das Wein¬ stubenlokal für eine seine Hotelgäste braucht, aber es braucht kein Hotelgast bis 11 Uhr nachts zu sitzen. Um aber doch die Verhältnisse zu berücksichtigen, hat die Sektion sich auf den Standpunkt gestellt, daß das Weinstubenlokal bis halb 9 Uhr abends als nicht abgabepflichtig erklärt werde. Der Sektionsantrag lautet daher: Dem Ansuchen wird soweit stattgegeben, daß der Betrieb des Herrn Julius Bauer bis halb 9 Uhr abends als normaler Hotelbetrieb anzusehen ist, ab halb 9 Uhr abends aber steuerpflichtig ist Da das Wort von den Gemeinderäten nicht gewünscht wird, wird über den Sektionsantrag die Abstimmung eingeleitet, welche die Annahme des Sektionsantrages ergibt. 3. Wahl von zwei Gemeinderäten und zwei Stellvertretern in das Stadtplanpreisrichterkollegium. Referent Herr GR Professor Brand erstattet den Wahl¬ vorschlag, und zwar die Herren Vizebürgermeister Mayrhofer und GR. Dr Furrer und die Ersatzmänner die Herren Gemeinde räte Alois Lebeda und Franz Aigner. Angenommen. Zweite Sektion. 5. Stadtkassetagebuchabschluß pro September 1921. Referent Herr Vizebügermeister Nothhaft berichtet über den derzeitigen Stand des Abschlusses pro September, macht auf verschiedene Posten besonders aufmerksam, worauf der Stadtkassetagebuchabschluß vom Gemeinderate zur Kenntnis genommen wird. 6. Beschlußfassung wegen Erhöhung der Fürsorgeabgabe. Der Herr Vorsitzende stellt vor Erstattung des Referates fest, daß 26 Gemeinderatsmitglieder anwesend sind. Der Herr Referent GR Saiber führt sodann aus: Die Erhöhung der Fürsorgeabgabe hat bereits den Gemeinderat in einer Sitzung beschäftigt; die Beschlußfassung wurde jedoch über Er¬ suchen der Oesterreichischen Waffenfabriks=Gesellschaft vertagt, nachdem diese noch vorher mit dem Magistrats=Präsidium ver¬ handeln wollte. Diese Verhandlungen haben auch tatsächlich stattgefunden und sind wie immer, wenn es sich um Leistungen der Oesterreichischen Waffenfabrik handelt, resultatlos verlaufen: die Wortführer derselben sind nämlich von ihrem protzigen, kapitalistischen Standpunkt nicht abzubringen. Es sind diesen Herrschaften immer die Augen größer als der Magen und tun, als ob sie bei ihrer vollen Schüssel verhungern müßten. Nun weiß aber die Gemeinde von einem Tag auf den anderen nicht, woher sie die Mittel für die erhöhten Personalauslagen nehmen soll und sollte man doch meinen, daß den Herren der Oester¬ reichischen Waffenfabrik die schwierige finanzielle Lage der Stadt¬ gemeinde einleuchten soll; statt jeder Initiative für die Gemeinde, bereiten sie aber derselben bei jeder Gelegenheit mit aller Schärfe die größten Schwierigkeiten. Es liegt uns wohl ferne, die goldene Henne umzubringen, wir werden sie sehr zahm halten, nur darf sie auch nicht auf das Eierlegen vergessen. Wir haben uns gestern mit der herrschenden Frage befaßt und es sind sehr scharfe Worte gegen das Unternehmen gefallen Es wurde betont, daß bei jeder Gelegenheit von Verhandlungen die Waffenfabrik kein Interesse den Bedürfnissen der Gemeinde entgegenbringt und auch kein wie immer geartetes Entgegen¬ kommen beweist. Sie verweist uns daher auf die Selbsthilfe und wir müssen aus eigenem trachten, die Unterlagen zu schaffen, die wir zur Deckung der Personalauslagen brauchen. Die erste und zweite Sektion des Gemeinderates schlägt Ihnen vor, die Erhöhung der Fürsorgeabgabe ab 1. Jänner 1922 von ein Prozent auf drei Prozent zu beschließen und ersuche ich, diesen Antrag anzunehmen Der Herr Vorsitzende Bürgermeister Wokral bemerk hiezu, daß es tatsächlich der Waffenfabrik an Entgegenkommen mangle; sie habe erklärt, daß sie absolut nicht imstande ist, irgendwie mehr leisten zu können. Die Waffenfabrik hätte sich jedoch im Zuge der langen Verhandlungen bereit erklärt, allen¬ falls einen Pauschalbetrag zu leisten, welcher aber unserer Auf¬ fassung nach vollständig ungenügend ist und weder dem ent spricht, was die Waffenfabrik bi perzentueller Aufteilung zu leisten hätte, noch vielweniger dem, was die Gemeinde an Mitteln benötigt; es konnte daher auf einen Pauschalbetrag nicht eingegangen werden. Herr GM. Vogl erklärt, daß er als Betriebsrat der Waffensabrik im Interesse der Arbeiterschaft gegen den Sektions¬ antrag Stellung nehmen müßte, wenn es so wäre, wie Herr Generaldirektor Pollak in den Verhandlungen angeführt hat, daß nämlich die Erhöhung der Fürsorgeabgabe so tief ein¬ schneidende Maßnahmen bedingen, daß sie auf die Arbeiterschaft selbst einwirken könnten. Aber nachdem uns weitere Vorlagen bezw. Unterlagen für die Anführungen des Herrn General¬ direktors Pollak fehlen und uns auch jede Kontrolle über die Geschäftsgebarung mangelt, so schließen wir uns nicht aus und treten für eine Erhöhung der Fürsorgeabgabe von ein auf drei Prozent ein. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer verweist auf die außerordentliche Zeit, in der wir leben, welche eben ungewöhn¬ liche Verhältnisse mit sich bringt. Während die Einnahmen der Gemeinden wesentlich nicht höher sind als in den Friedens¬ jahren, die die Gemeinde zur Aufrechthaltung ihres Gesamt¬ betriebes benötigt, sind die Ausgaben ins Ungeheuerliche ge¬ stiegen und müssen wir sehr dringliche Durchführungen zurück¬ stellen. Wenn auch heute die Industrie erklärt, die drei- oder auch vierprozentige Fürsorgeabgabe nicht leisten zu können, so wird auch nur anfangs ein Geschrei entstehen, welches in kurzer Zeit wieder verstummt. Es war bisher immer so; es sind noch alle auferlegten Lasten von den Industrien nach kurzer Zeit überwunden worden, ohne daß man eine Gefährdung derselben bemerken konnte. Der Gemeinde bleibt ja gar keine andere Möglichkeit, als sich zur Kreditbeschaffung Einnahmen zu sichern, da die Kassen immer leerer werden; wir müssen mit jeder Politik des Schuldenmachens brechen Ich habe kein Zutrauen wenn sie sagt, ihr Be¬ zu den Aeußerungen der Waffenfabrik, trieb würde dadurch zusammenbrechen; sie ist bisher nicht zu¬ sammengebrochen und wird es auch in Zukunft nicht. Wer sich heute ein Auto leisten kann, kann auch den durch die Fürsorge¬ abgabe erhöhten Zuschlag noch leisten; ein Inländer kann sich ohnedies kein Auto anschaffen und die Ausländer spüren bei dem günstigen Stand ihrer Valuta denselben nicht Redner ersucht, dem Sektionsantrage zuzustimmen. Herr GR Aigner erklärt, gewiß auf den Standpunkt zu stehen, daß die Großindustrie das größte an Abgaben zu leisten haben soll, anders verhalte es sich bei den Kleingewerbe¬ treibenden, welche durch diese Erhöhung der Fürsorgeabgabe so schwer belastet würden, daß diese für sie tatsächlich unerträglich würde; es muß daher gefragt werden, ob denn keine Staffelung dieser Abgabe möglich sei, damit die kleinen Gewerbetreibenden nicht so hart getroffen werden, und ein entsprechendes Verhält¬ nis zwischen Großindustrie und Kleingewerbe hergestellt werde, Zwischenruf des Herrn GR Baumgartner: „Die Fleischhauer sind ja auch Gewerbetreibende“!). Redner erwidert auf den Zwischenruf, daß er auch nur die kleinen Gewerbetreibenden gemeint habe und es doch augenfällig sein müsse, daß diese nicht soviel leisten können, wie große Gewerbetreibende oder wie die Großindustrie. Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral teilt mit, daß ihm Herr GR. Witzany mitgeteilt habe, daß derselbe einen erweiternden Antrag einzubringen gedenke; da Herr GR. Witzany momentan nicht anwesend ist, sei auf die Ausführungen des Herrn GR. Aigner erwidert, daß eine Staffelung untunlich erscheint, weil diese einen Widerspruch mit den seinerzeit mit der Waffenfabrik getroffenen Abmachungen bedeute. Die Waffen¬ fabrik hat bei den Verhandlungen betont, daß sie den Eindruck gewinne, als ob die Gemeinde mit der Fürsorgeabgabe die ganzen Kosten des Gemeindehaushaltes decken wolle; dies ist selbstverständlich ganz verfehlt, wenn man den heutigen Stand der Dinge näher betrachtet. Wir hatten im vergangenen Jahr ein wirksames Budget von 20 Millionen Kronen, auf welchen Betrag ein Teil von 14 Millionen auf die Personallasten fallen, die restlichen sechs Millionen Kronen sind sächliche Ausgaben; seit dieser Zeit haben sich die Verhältnisse ganz bedeutend ver¬ schoben und der Personalaufwand ist von 14 Millionen auf 60 Millionen gestiegen und wird eine Steigerung auf hundert Millionen erfahren, wozu wir vom Bunde nur einen Teil ersetzt bekommen, so daß auch dann noch 50 bis 60 Millionen Kronen an Personallasten verbleiben werden. Es ist nun selbstverständ¬ lich, daß diese Ausgabeposten nur durch Steuerleistungen herein¬ gebracht werden können. Gelegentlich der Präliminarberatungen werden wir gezwungen sein, bedeutend erhöhte Einnahmequellen zu beschließen. Nach einer Mitteilung des Herrn Landeshaupt¬ mann=Stellvertreters Dr. Schlegel befindet sich das Land in einer ähnlichen Lage und werden auch von dieser Seite aus der Bevölkerung leider ganz bedeutende Lasten auferlegt werden müssen. Dabei muß noch in Betracht gezogen werden, daß gerade die Steuerleistung gegenüber anderen Dingen mit Aus¬ nahme der Wohnungszinse weit zurückgeblieben ist und genügt es, den Voranschlag von 1921 zur Hand zu nehmen, um dieses geschilderte Bild zu erhalten Es zeigt die Erfahrung, daß die ganze Herstellung von Fabrikaten oder Erzeugnissen durch die Erhöhung der Abgaben nicht beeinträchtigt wird, zumal es sich in Wirklichkeit nur um eine eineinhalbprozentige Erhöhung handelt. Dies dürfte auch von den kleinen Gewerbetreibenden zu ertragen sein. Herr GR. Prof. Brand erklärt, eigentlich gar nicht die Absicht gehabt zu haben, das Wort zu ergreifen. Ich bin ganz einverstanden, wenn die Waffenfabrik mit einer drei- bis vier¬ prozentigen Fürsorgeabgabe belastet wird, und ist es bedauerlich, daß die Gemeinde nicht schon vor zehn Jahren diese Abgabe eingeführt hat. Hätte man damals diese Abgabe schon eingeführt,

würde es um unser Krankenhaus und den Schulen usw. besser stehen, wie auch die Finanzen unserer Stadt besser stünden. Wer ist derjenige, der uns die großen, sachlichen Ausgaben veranlaßt, doch im großen und ganzen die Waffenfabrik, sie benützt unsere Straßen und Brücken in der ausgiebigsten Weise und sie hätte die verfluchte Pflicht und Schuldigkeit, der Stadtgemeinde Steyr dafür entgegenzukommen Ich hatte schon einmal Gelegenheit, auf die Firma Krupp hinzuweisen, wie diese in außerordent¬ licher Weise für ihre Angestellten und die Gemeinde sorgt. Ich fürchte auch nicht, daß die Waffenfabrik nicht die Möglichkeit hätte, diese erhöhte Fürsorgeabgabe zu leisten und fürchte auch ihre Drohungen nicht; das sind wir schon gewöhnt; dieses Ge¬ jammer rührt uns nicht. Ich wäre gar nicht dagegen, wenn man die Waffenfabrik mit vier Prozent besteuern würde. Die Waffenfabrik hat schon die Möglichkeit, das Geld wieder herein¬ zubringen Anders ist es freilich bei den Kleingewerbetreibenden, für diese bedeutet sie die Erhöbung des Existenzkampfes und be¬ finden wir uns diesbezüglich schon in einer Zwickmühle Leider kann man sich aber dem Antrage der Sektion nicht entschlagen, weil sich die Gemeinde in einer äußerst schwierigen Lage be¬ findet und darauf angewiesen ist, sich Einnahmen zu sichern, welche den Fortbetrieb der Gemeindewirtschaft gewährleisten. Es muß aber verlangt werden, daß diese Abgabe auch nur zu Für¬ sorgezwecke verwendet wird und anderseits muß auch eine gewisse Sparsamkeit begehrt werden. Hierüber zu sprechen, behalte ich mir gelegentlich der nächsten Präliminarberatung vor, wo jede Partei ihre Wünsche und Beschwerden frei vorbringen kann. Ich erkläre also, wenn es möglich ist, eine Staffelung eintreten zu lassen, dafür zu sein, ist dies nicht möglich, so werde ich für meine Person — nur persönlich — für eine dreiprozentige Ab¬ gabe stimmen Ich habe seitens meines Klubs den Auftrag, in diesem Sinne eventuell im Gemeindeverfassungsausschusse vor¬ stellig zu werden Herr Vorsitzender bemerkt, daß der Eingang der einpro zentigen Fürsorgeabgabe sehr schleppend gehe und eine ganze Reihe von Geschäftsleuten noch keine Abgaben geleistet haben. Von der Oesterreichischen Waffenfabrik sind vereits fünf Millionen Kronen einbezahlt worden Herr GR. Witzany: Man sieht bei allen Verhandlungen¬ daß die Situation immer trostloser wird. Der Nationalrat hat gestern neuerlich eine Darlehensaufnahme von 20 Milliarden beschließen müssen, so daß die Ausgabeposten in letzter Zeit die Summe von 60 Milliarden verschlungen haben Wenn die Waffenfabrik sagt, daß sie diese Belastung nicht erträgt, so geht es eben anderen Industrien, ja selbst den Gewerberreibenden nicht besser. Es wrd der Gemeinde nichts anderes übrig bleiben, als den Sektionsantrag anzunehmen, aber man solle gleichzeitig beschließen, daß in dem Falle, als die Gemeinde zu einer weiteren Erhöhung gezwungen ist, der Gemeinderat ohne weiter Zustimmung des Landtages vom Landesrate ermächtigt werde, gegebenenfalls auch die Einhebung einer vierprozentigen Abgabe zu beschließen Es wird die Waffenfabrik allerdings Gegenvor¬ stellungen erheben; die Gemeinde wird aber diese weitere Steige rung der Fürsorgeabgabe sicher nicht durchführen, wenn für sie nicht zwingende Gründe vorhanden sind. Besonders die Personalkostenfrage ist zu einer kritischen ge¬ worden. Die Angestellten verlangen zum Großteil und auch mit Recht die Angleichung der Gehalte nach dem Wiener Schema. Ich hatte Gelegenheit, einer Organisationsverhandlung in Wien anzuwohnen, wo die Angleichung energisch gefordert wurde, wie dies auch in Linz schon durchgeführt ist. Es wird nichts anderes übrig bleiben, als auch in Steyr diese Angleichung endlich durchzuführen, weil schließlich unsere Angestellten für die Ge¬ meinde arbeiten und auch hier ihr Auskommen finden müssen. Ich möchte schon ersuchen, daß wir heute in den Sektions¬ antrag mit hineinnehmen, daß wir beantragen, daß die Stadt¬ gemeinde Steyr berechtigt werde, eine weitere Erhöhung der Fürsorgeabgabe auf vier Prozent im kurzen Wege vornehmen zu können. Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral formulier diesen Zusatzantrag wie folgt: „Der Gemeinderat beschließe, es sei beim oberösterreichischen Landtage anzusuchen, daß es der Stadtgemeinde Steyr ermöglicht werde, durch Beschluß des Ge¬ meinderates allenfalls die Fürsorgeabgabe wenn nötig auf vier Prozent zu erhöhen. Nachdem die Rednerliste erschöpft ist, schreitet der Herr Vorsitzende über den Sektionsantrog zur Abstimmung, welcher lautet: „Der Gemeinderat beschließe, es sei beim oberösterreichi¬ schen Landtage anzusuchen, daß es der Stadtgemeinde Steyr ermöglicht werde, durch Beschluß des Gemeinderates allen¬ falls die Fürsorgeabgabe wenn nötig auf vier Prozent zu erhöhen." Beide Anträge werden in getrennter Abstimmung vom Gemeinderate angenommen. 7. Unterstützungsansuchen. Reserent Herr Vizebürgermeister Noihhaft. Der Hilfsausschuß für die Abgebrannten Sonnbergs im Gerichtsbezirke Leonfelden ersucht um eine Zuwendung Die Sektion beantragt, dem Hilfsausschusse eine Subvention von 10N Kronen zu widmen. Angenommen. Dritte Sektion. 8. Bewilligung zur Benützung des öffentlichen Grundes (G.=P. Nr. 1327) zur Leitung von Kraftstrom. Referent Herr GR. Dr. Furrer. Die Maschinenfabrik Josef Huber & Co. hat am 13. Juni laufenden Jahres um Legung einer Freileitung für Dreiphasen¬ wechselstrom von 220 Volt Phasenspannung von der Trans¬ formatorenstation I der Elektrizitätswerke Steyr, Ges. m. b. H. (beim alten Eleklrizitätswerke) ersucht. Nach dem Plane kreuzt diese Leitung zweimal das öffentliche Gut (G. P. Nr. 1327), Blumauergasse Die Benützung des öffentlichen Gutes wurde bei der kommissio¬ nellen Aufnahme des Tatbestandes unter Bedingungen gestattet. Die Sektion stellt demnach den Antrag: „Der Gemeinderat genehmige die Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes G. P. Nr 1327, Blumauergasse) zur Führung der Kraftleitung gegen Entrichtung eines jährlichen Anerkennungszinses von 50 Kronen (fünfzig) mit der Ein¬ schränkung, daß bis Ende des Jahres 1930 die offene Ueber¬ querung der Gasse durch ein im Straßenkörper verlegtes Kabel ersetzt werden muß. Angenommen. 9. Bewilligung zur Benützung von öffentlichem Grund (G. P. Nr. 1301) zur Errichtung eines Verkaufslokales Referent Herr GR Frühwald. Es liegen drei gleichartige Ansuchen vor, und zwar das Ansuchen des Rudolf Pilat wegen Errichtung eines Verkaufs¬ lokales für Fahrräder im Hause Damberggasse Nr. 2, wozu die G P Nr 1301 in Anspruch zu nehmen wäre, das An¬ suchen des Johann Reder wegen Errichtung eines Verkaufs¬ lokales im Hause Nr 2, Damberggasse, wozu ebenfalls die Grundparzelle Nr 1301 zur Benützung gelangen soll, und das Ansuchen des Karl Urige wegen Errichtung eines Verkaufs¬ standes beim Hause Nr. 13, Damberggasse, wobei die öffentliche Grundparzelle Nr. 1306,1 zur Benützung kommen soll. Zu diesen Ansuchen stellt die Sektion folgende Anträge: 1. Der Gemeinderat genehmige die Inanspruchnahme der öffentlichen Grundparzelle Nr 1301 zum Zwecke der Errichtung einer Stiege für das Geschäft Pilat gegen Entrichtung eines jährlichen Anerkennungszinses von 50 Kronen.* 2 Der Gemeinderat genehmige die Inanspruchnahme der öffentlichen Grundparzelle Nr. 1301 gegen Entrichtung eines jährlichen Anerkennungszinses von 40 Kronen per Jahr zwecks Errichtung einer Stiege vor dem Geschäftslokale des Reder im Hause Damberggasse Nr. 2, und 3 Der Gemeinderat genehmige die Benützung der öffent¬ lichen Grundparzelle Nr. 1306/1 zum Zwecke der Ueberdachung des Einganges ins Geschäftslokal Uryge gegen Entrichtung eines Anerkennungszinses von zehn Kronen per Jahr Alle drei Sektionsanträge werden vom Gemeinderate an¬ genommen. 10 Herstellung der Grundbuchsordnung, hinsichtlich der Parzelle Nr. 1408,1, 1408/4 und 1415 Referent Herr Vizebürgermeister Mayrhofen in Ver¬ tretung des erkrankten Herrn GR. Krottenau Es handelt sich um die grundbücherliche Ordnungsherstellung hinsichtlich des Straßenzuges von der Spitalskystraße zum Teufelsbach Die Sektion stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat ge¬ nehmige die Abtrennung von 5560 m“ und 5704 m* Grund¬ fläche von den städtischen Grundparzellen Nr. 1408,1 bezw 11084 zum Zwecke der Bildung einer neuen Straße als Ver¬ bindung zwischen Spitalskystraße und Teufelsbach und Ueber¬ tragung derselben in das öffentliche Gut als Parzelle Nr. 1984; ferner die Abtretung von 3331 ms von der vorgenannten Par¬ zelle Nr. 1408/4 und Zuschreibung zum öffentlichen Gut (G.=P. Nr 1415) zwecks Verbreiterung der Kreuzungsstelle der Spitalskystraße mit der neu zu errichtenden Straße Der Sektionsantrag wird ohne Debatte vom Gemeinderate angenommen. Herr Vizebürgermeister Dedie übernimmt den Vorsitz. Bewilligung zur Benützung öffentlichen Grundes zwecks Führung eines Starkstromkabels vom Michaelerplatz nach Ramingsteg. Referent Herr GR. Dr. Furrer. Das Elektrizitätswerk hat mit Eingabe vom 30) September laufenden Jahres folgende Eingabe auher gerichtet: Elektrizitätswerke in Steyr. Steyr, am 20. September 1921. 3. 1133=Bl. An den Magistrat als politische Behörde, Steyr, Um eine bessere Versorgung der Stadt Steyr mit elektrischem Strom zu erreichen, beabsichtigen wir einen Anschluß unseres Kabelnetzes an die hiesige Trausformatorenstation der Oester¬ „reichischen Wasserkraft= und Elektrizitäts-Aktiengesellschaft nächst

der neuen Waffenfabrik durchzuführen und wollen wir zu diesem Zwecke ein 5000 Volt Hochspannungskabel mit einem Quer¬ schnitte von 3 X 25•0 Quadratmillimeter Cu verlegen, welches von unserer Station V bei der Michaelerkirche aus bis zu der genannten Ueberland=Transformatorenstation geht. Im Zuge dieser Trasse wird der Michaelerplatz, die Steyr¬ brücke, Zwischenbrücken und die Ennsbrücke berührt, weiterhin liegt das Kabel zuerst auf der linken Seite der Haratzmüller¬ straße neben dem bereits vorhandenen Kabel bis zum Hause Nr. 17, bleibt dann noch bis zum Hause Nr. 36 auf dieser Seite, woselbst es die Straße übersetzt, auf der rechten Straßen¬ seite verbleibt es bis zum Ende der Haratzmüllerstraße, weiter längs des Weges in Ramingsteg, übersetzt dann die Parzellen Katastr. Nr. 1027 und Nr. 960/2 in Ramingsteg, kreuzt die Bundesbahn St. Valentin-Kleinreifling in Kilometer 19.215 und endet schließlich in der Transformatorenstation auf der Parzelle Katastral=Nr. 960/1. Auch wird das Kabel in die beiden Transformatorenstationen VI Zwischenbrücken und XV Ennsdor eingeführt, woselbst die für den Betrieb erforderlichen Apparate zur Aufstellung gelangen. Die Verlegung des Kabels anbelangend, bringen wir zur Kenntnis, daß wir dasselbe soweit als auf der gewählten Trasse im Gebiete der Stadt Steyr unsere Kabel bereits verlegt sind das neue Kabel neben den vorhandenen vorschriftsmäßig ein¬ betten werden, in der Fortsetzung der Haratzmüllerstraße zirka 80 Zentimeter tief unter Straßendecke. Die Kreuzung der Haratzmüllerstraße erfolgt in Betonröhren. Wegen Ueberquerung der Oesterreichischen Bundesbahn haben wir uns mit der Direktion in Linz direkt ins Einver¬ nehmen gesetzt, desgleichen mit den beiden Grundbesitzern, durch deren Besitz das Kabel verlegt werden soll. Das in den Straßen von Steyr liegende Telephonkabel wird am Michaelerplatz, in Zwischenbrücken und anfangs der Haratzmüllerstraße gekreuzt und werden an den Kreuzungsstellen zum gegenseitigen Schutze Betonrohre über unser Kabel ge¬ schoben. Wir stellen hiemit die ergebene Bitte, die kommissionelle Begehung der oben beschriebenen Trasse ehetunlichst anzube¬ raumen, damit wir die Grabungsarbeiten baldigst in Angriff nehmen und in die Lage kommen können, noch vor Beginn der Lichtsaison die Stromversorgung der Stadt auch über dieses Kabel zu bewirken. Elektrizitätswerk Steyr, Ges m. b. H. Die Sektion stellt hiezu den Antrag: D.r Gemeinderat genehmige die Benützunng öffentlichen Grundes zur Verlegung eines Starkstromkabels im geplanten Umfange und gemäß den Bedingungen des Protokolles gegen Entrichtung eines Anerkennungszinses von 1000 Kronen pro Jahr, wobei insbesondere gefordert wird, daß bei der Bemessung des Kabelquerschnittes schon jetzt darauf Bedacht genommen werde, daß die Errichtung des Schlachthauses in naher Aussicht steht und dieses sowie die nächste Umgebung einen Kraftbedarf von 200 Pferdekräfte erfordern, sonach der Stadtgemeinde aus der dann zu stellenden Forderung nach Licht und Kraft keinerlei Kosten für die Zuleitung elektrischer Energie erwachsen dürfen. Hiezu bemerkt noch der Referent, daß in Hinkunft auf die richtige Stempelung solcher Eingaben gewirkt werden solle, Herr GR. Schickl verlangt, daß bei den Aufgrabungen die Sicherung und Beleuchtung der Grabstellen erfolge, damit nicht wieder wie bei der Kabellegung am Stadtplatz im Vorjahre ein Unglück geschehe Der Sektionsantrag wird hierauf angenommen Punkt 12 ist durch die Punkte 8, 9 und 10 erledigt. 13. Beschlußfassung betreffend Erhöhung der elektrischen Strompreise. Referent Herr Vizebürgermeister Mayrhofer. Wir kommen heute zu einer Beschlußfassung, mit welcher wir der Bevölkerung eine ganz gewaltige Belastung in Bezug auf Erhöhung des elektrischen Strompreises aufbürden. Während des Intervalls zwischen der letzten Gemeinderatssitzung und heute sind nicht weniger als drei Ansuchen um Erhöhung des Strompreises, eingelangt und zwar für Licht nach Zähler, nach Pauschale und für Kraft. Vorausgeschickt muß werden, daß durch die außerordentliche Trockenheit des Sommers und des Herbstes die Wasserverhältnisse die denkbar schlechtesten sind. Wir mußten daher trachten, uns zum Teile mit kalorischen Strom zu versorgen, zu welchem Ende das Elektrizitätswerk Steyr einen Vertrag mit der Waffenfabrik abschloß, womit sich jedoch das Elektrizitätswerk verpflichten muße, eine Mindestmenge von 600.000 Kilowattstunden zu bezahlen, ob wir diese Mengen benötigen oder nicht. Es ist ein eigenartiges Odium, welches auf die Beratungen über die Strompreiserhöhung lastet, als wir gewöhnlich, wie es in der Sitzung des Beleuchtungskomitees der Fall war, im Finstern sitzen. Es müßte einem fast die Angst kommen, über diese Forderung zu referieren, weil in den letzten Tagen auch noch das Malheur geschah, daß ein Aggregat der Waffenfabrik beschädigt und untauglich wurde und man der Gefahr ausgesetzt war, auch von der Ersatzkraft, das heißt ser kalorischen, auf unbestimmte Zeit keinen Strom zu erhalten. Wir müssen konstatieren, daß die Spannung in den Lampen geradezu jämmerlich ist, was mit Recht einen gewissen Unmut in der Bevölkerung schafft. Die valutarischen Verhältnisse ver¬ ursachen das Steigen aller Preise für Materialien und auch der Löhne und Gehälter, besonders aber sind es die tschechischen Kohlen, die im Preise horrend gestiegen sind Die Ziffern, welche in der Eingabe auf Grund dieser Erhöhungen angeführt sind, können jederzeit geprüft werden. Um dem Gemeinderate Gelegenheit zu geben, die einzelnen Komponenten zu überprüfen, hat das Elektrizitätswerk Steyr folgende perzentuelle Aufteilung derselben mitgeteilt: Anteil in Prozenten an Stromkosten von Firma 27 Prozent Stern und Hafferl von der Waffenfabrik. Kosten für Verwaltungsauslagen, Gehalte und Löhne Zinsendienst Das Elektrizitätswerk schlägt weiters vor, um die allmonat¬ lichen Verhandlungen wegen der Preisregulierung des kalorischen Stromes zu verhindern, das Gemeinderats=Präsidium zu er¬ mächtigen, nach Maßgabe der nachgewiesenen Steigerungen der Kohlenpreise die Preisregulierung vornehmen zu können. Die Steigerung der Strompreise beträgt sonach bei den einzelnen Stromgattungen 143 Prozent und zwar: 26 Kronen für Licht nach Zähler auf für Licht nach Pauschale auf 21 „ und für Kraft auf . . Die Gemeinde ist nun bis zu 100 Prozent an dem Werke mitinteressiert und kann auch hervorgehoben werden, daß Steyr trotz der neuerlichen bedeutenden Erhöhung immer noch den billigsten elektrischen Strom bezahlt. Durch die Legung des neuen Kabels wird auch die Strom¬ züfuhr, wie schon Herr GR Dr. Furrer in seinem Referate ausgeführt hat, dadurch gebessert werden, als von Linz Strom herübergeführt werden kann, weil eine Parallelschaltung mög¬ lich wird. Das Elektrizitätswerk Steyr begründet seine Eingabe auch mit dem Hinweise, daß eine Beleuchtung derselben Kerzenstärke wenn sie durch Petroleumbeleuchtung erzeugt würde, auf sechs¬ hundert Kronen zu stehen kämme; eine Pauschallampe käme dem¬ nach nicht auf 24 Kronen, sondern auf 50 Kronen. Es ver¬ weist ferners darauf, daß Linz einen Strompreis von 38 Kronen für Licht hat und eine neuerliche Erhöhung für Kraft auf 30 Kronen zu erwarten steht. Würde ein amtliches Preisgericht schiedsgerichtlich die er¬ forderlichen Strompreise bestimmen, würden die Preise ent¬ schieden höher ausfallen müssen und wird es wohl das Beste sein, dem Zwange der Verhältnisse folgend, dem Begehren des Elektrizitätswerkes zuzustimmen. Die dritte Sektion beantragt daher auf Grund der Ver¬ handlungen des Beleuchtungskomitees: Der Gemeinderat genehmige die vom Elektrizitätswerk Steyr angesuchte Strompreiserhöhung und zwar: für Licht nach Zähler von 7 Kronen 40 Heller auf 26 Kronen für Licht nach Pauschale von 7 Kronen 20 Heller auf 24 und für Kraft nach Zähler von 5 Kronen 60 Heller auf 21 „ für die Kilowattstunde. Das Gemeinderatspräsidium wäre für die Folge zu er¬ mächtigen, bei veränderlichen Preisen der Kohle für die Verwen¬ dung derselben zur Erzeugung kalorischer Elektrizität die Re¬ gulierung des Tarifes perzentuell nach der Preisänderung der Kohle durchzuführen. Der Beschluß des Gemeinderates vom 17. Juni 1. J., Punkt 4, wäre aufzuheben. Herr GR. Schickl bespricht die mißlichen Beleuchtungs¬ verhältnisse und berichtet, daß er in der Beleuchtungskomitee¬ sitzung vom Direktor Kratochwill die Versicherung verlangt habe, Spannung in den wenn wieder Wasser genügend „ist Lampen eins der Kerzenstärke entsörechende werde, und frägt, ob diesbezüglich eine schriftliche Erklärung des Elektrizitäts¬ werkes vorliege. Herr GR Reisinger bemerkt hiezu, daß Herr Direktor Kratochwill in der Beleuchtungskomiteesitzung die dezitierte Er¬ klärung abgegeben habe, daß nach Besserung der Wasserverhält¬ nisse und der Legung des neuen Kabels in Steyr die ent¬ sprechende Spannung hergestellt werde, weil auf Steyr als die zweitgrößte Stadt Oberösterreichs besondere Rücksicht genommen werde. Herr Referent sagt im Schlußworte, daß man den Aus¬ führungen der im Beleuchtungskomitee anwesend gewesenen Direk¬

toren wohl trauen könne und daß das Begehren des Herrn Schickl auf Absorderung einer schriftlichen Wiederholung der Erklärungen der Herren Direktoren auf Stellung eines dies¬ bezüglichen Zusatzantrages überflüssig sei Der Herr Vorsitzende bringt hierauf den Sektionsantrag zur Abstimmung, welcher vom Gemeinderate mit großer Stimmen¬ mehrheit angenommen wird. 15. Rauchfangkehrertariferhöhung. Herr GR. Schickl verläßt den Sitzungssaal.5Referent Herr GR. Vogl. Von der Landesfachgenossenschaft der Rauchfangkehrer ist folgende Zuschrift eingelangt: Steyr, am 12. Oktober 1921. An den Magistrat der Stadt Steyr in Steyr. Die ergebenst gefertigte Genossenschaftsvorstehung bittet einen geehrten Gemeinderat um Bewilligung zur Einhebung nachstehender Teuerungszuschläge und Festsetzung von Maximal¬ Tarifen 1. Um die Bewilligung, ab 1. August 1921 einen 2300prozentigen Teuerungszuschlag zum Maximaltarif vom 1. März 1920. 2. Den Maximaltarif mit 2300 Prozent als Grundtarif, respektive als Maximaltarif ab 1. August 1921 zu bestimmen. 3. Diesen neuen Maximaltarif vom 1. August 1921 ab 1. November 1921 um 50 Prozent zu erhöhen. Wir begründen das Ansuchen auf Erhöhung des Teuerungs¬ zuschlages auf 2300 Prozent mit der Lohnerhöhung um acht¬ hundert Kronen per Arbeiter pro Woche, sowie auf die weiter Entwertung der Krone. Durch die Festsetzung eines neuen Maximaltarifes entfallen die auffallend hohen Perzentzuschläge und wird diese Vorgangs¬ weise bei allen anderen Gewerbetreibenden so gehandhabt. Die ab 1 November weitere Erhöhung ergibt sich aus der neuerlichen Lohnerhöhung, sowie der außerordentlichen Ver¬ teuerung aller Bedarfsartikel während der letzten zwei Monate Um den geehrten Gemeinderat nicht zweimal zu belästigen, bitten wir um Annahme dieser gewiß bescheidenen Forderung. Einer günstigen Entscheidung entgegensehend zeichnet hochachtungsvollst Josef Haidenthaller, Genossenschaftsvorsteher. Josef Haidenthaller, Rauchfangkehrermeister, Steyr. An den verehrlichen Gemeinderat in Stadt Steyr. In der letzten Gemeinderats=Sitzung wurde von Seite eines Gemeinderates die Bemerkung gemacht, es verdiene ein Rauchfangkehrermeister, welcher mit zwei Geh lfen arbeitet, von der Waffenfabrik 741.100 Kronen und mußte bei der Bevölke¬ rung den Anschein erwecken, daß ich derjenige sei; ich muß da¬ her richtig stellen, daß mein Gesamtverdienst im letzten Quartal von der Waffenfabrik zirka 12.000 Kronen beträgt. Zu dem Amtsberichte des Bauamtes über die Feststellung der Anzahl der Kehrobjekte stelle ich richtig, daß monatlich nicht 8120 Stück, sondern durchschnittlich nur 1345 Stück schliefbare und Zylinderrauchfänge und pauschalierte Herde und Oefen im Stadtgebiete gekehrt werden. Es ist daher vollkommen unrichtig die Durchschnittszahl der Zylinder oder Rauchfänge pro Haus mit 6 anzugeben, sondern ist genau pro Haus 2 93, also bei weitem nicht die Hälfte der Kamine vorhanden, als das Amt in seinem Berichte anführt. Nur in der Artilleriekaserne und im städtischen Kranken¬ haus münden die Kamine in Keller, in allen übrigen Gebäuden in den einzelnen Stockwerken, es werden daher Zylinderrauch¬ fänge, welche vom obersten Stockwerk beheizt werden mit 75 Heller und nicht mit 1 Krone in Rechnung gestellt. Die Aufstellung der Geschäftsauslagen ergibt ebenfalls die völlige Unkenntnis der Tatsachen, der Lohn muß unbedingt nach dem Kollektivvertrage bezahlt werden, das tägliche Anfräumen, Reinigung der Wohnung, der Bettwäsche, Abnützung, Hand¬ tücher, ebensowenig kann man mit drei Meter Holz nicht durch 600 Tage im Jahre das Warmwasser zur Reinigung, die Be¬ heizung des Waschraumes durch zirka 160 Tage, auch das Wohn¬ zimmer nach dem Bade, sowie während der fast dreistündigen Mittagspause im Winter geheizt werden. Das eine klaglose Geschäftsführung nicht allein im Schreiben der Rechnungen besteht, dürfte wohl jedem Einsichtsvollen be¬ kannt sein Das ich nur wenig mehr mitarbeiten kann, ist dem schweren Asthmaleiden, mit welchem ich schon mehrere Jahre geplagt bin, zuzuschreiben, stehe ich doch seit fast vier Jahren in ununter¬ brochener ärztlicher Behandlung. Auch gibt es gegen die Buchführung, nämlich im Kassa¬ buche über Einnahmen nicht den geringsten Zweifel, daß die Ausgaben nicht verbucht sind, das wird in ganz Oesterreich bei keinem Rauchfangkehrer gefunden werden können, läßt sich aber leicht speziell über die Auszahlung der Löhne feststellen. Dies zur tatsächlichen Berichtigung und gefälligen Kenntnis¬ nahme. Hochachtungsvoll Josef Haidenthaller, Rauchfangkehrermeister. Steyr, am 13. Oktober 1921. Ferner liegt eine Zuschrift des Vereines der Hausbesitzer vor, eine Zuschrift des Arbeiter=Betriebsrates der Waffenfabrik und eine Resolution des Rauchfangkehrer=Gehilfenverbandes, welche lanten: Steyr, am 26. Oktober 1921. An den löblichen Gemeinderat der Stadt Steyr in Steyr. Die Angelegenheit der Rauchfangkehrertarife hat den Verein schon wiederholt beschäftigt. Die heutigen Kehrtarife stehen in keinem natürlichen Ver¬ hältnisse mehr zu den Mietzinsen selbst, ihre stete Steigerung bringt eine unnatürliche Belastung für Hausbesitzer und Mieter mit sich. Nun soll eine neuerliche Erhöhung der Kehrtarife geplant sein. Wir nehmen hiezu Stellung und fordern, daß diesem Be¬ gehren nicht stattgegeben werde, verlangen des weiteren auch, daß der Rayonierungszwang aufgehoben wird. Wir leben in einer Zeit, wo wegen der unerschwinglichen Preise für Holz und Kohle sehr wenig geheizt wird. Bei wenig Heizung ist die Rußbildung auch eine geringere, weshalb es genügt, daß die Kaminreinigung nur höchstens alle zwei Monate vorgenommen wird, wodurch automatisch sich dann auch die Kehrgebühren und Kosten ermäßigen müssen. Für den Hausbesitzerverein: Franz Kirchberger, Dr. Hermann Spängler, Obmann Schriftführer. Steyr, am 17. Oktober 1921. Löblicher Gemeinderat Steyr! Aus bestimmter Quelle mußten wir die unangenehme Nach¬ richt erhalten, daß die dritte Sektion der nicht einwandfreien Forderung der Rauchfangkehrermeister seine Zustimmung erteilte. Wir warnen eindringlichst, den Bogen nicht zu überspannen, weiters stellen wir die Forderung: a) Aufhebung der Kehrbezirke, b) Beseitigung des Konzessionszwanges zum Schutze der Mieter. Für den Zentral=Wohnungsausschuß der Oesterreichischen Waffen¬ fabriks=Gesellschaft Der Obmann: Der Geschäftsführer: (Name unleserlich.) I. Wimmer. Auszug aus dem Protokolle der am 9. Oktober 1921, 9 Uhr vormittags, in Linz abgehalteten Hauptversammlung der Rauchfangkehrer¬ Gehilfen Oberösterreichs. Resolution! Die gesamte Gehilfenschaft fordert: 1. Die gegenwärtig bestehende und sich stets praktisch be¬ währte Beibehaltung der Kehrbezirke. 2. Daß in jedem Kehrbezirke nur ein Konzessionsinhaber das Gewerbe ausüben darf. 5 Ganz besonders energisch verwahren wir uns für alle Zukunft, daß Konzessionen an juristische Personen, Gemeinden usw. zum Zwecke der Eigenregie erteilt werden. Dieser Beschluß wurde mit allen gegen zwei Stimmen an¬ genommen. Der Gehilfenobmann. Linz, am 9 Oktober 1921. Herr Bürgermeister Wokral bat uns die neuen Tarife anderer Bezirke mitgebracht, so daß eigentlich unsere heutigen Verhandlungen ins Wasser fallen; um aber über die Geschichte endlich hinwegzukommen, stellt die dritte Sektion dennoch den Antrag:

Der Gemeinderat genehmige die Erhöhung der Rauchfang¬ kehrertarifgebühren mit dem Zuschlage von 2300 Prozent auf den mit 1. März 1920 von der oberösterreichischen Landes¬ regierung genehmigten Maximaltarife rückwirkend auf 1. Oktober 1921 und lehne die Forderung der oberösterreichischen Landes fachgenossenschaft der Rauchfangkehrer gemäß ihrer Eingabe vom 12. Oktober I I. nach einer automatisch einsetzenden 5° pro¬ zentigen weiteren Erhöhung der nunmehr bewilligten Tarife als unbegründet ab. Die Sektion stellt bei diesem Anlasse den weiteren Antrag, es wolle der Gemeinderat beschließen, daß sämtliche maßgebenden Faktore der Stadt im Vereine mit der Bevölkerung dahin wirken, daß sowohl das Konzessionserfordernis für das Rauch¬ fangkehrergewerbe, als auch die Kehrbezirkseinteilung aufge hoben werde. Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral berichtet über die Rücksprache betreffend der Tariferhöhung mit dem Referenten Dr Hornstein, welcher mitteilte, daß bereits eine neuerliche Ein¬ gabe der Landesfachgenossenschaft vorliege, die Absicht bestehe mit diesen Perzentzuschlägen überhaupt zu brechen und mit einer festen Ziffer zu rechnen. Dr. Hornstein habe auch einzelne Posten des Tarifes beanständet, weil es nicht einzusehen ist, daß die Preise für das Reinigen eines schliefbaren Rauchfanges und eines Zylinderrauchfanges gleich mit 35 Kronen angesetzt sein solle; dieser Tarif müsse daher noch einer Prüfung unter¬ zogen werden Herr GR. Frühwald bemerkt, daß die Forderung nack einer 2300prozentigen Erhöhung schon wieder überholt erscheint. Die Aufstellung der Genossenschaft beruht aber nicht vollständig au Richtigkeit, als einzelne Baracken in der Zwischenzeit weggerissen wurden, daher die Ausgabeposten nicht mehr stimmen. Die Zu stimmung zu einer 2300prozentigen Erhöhung würde daher die Besserung der Einnahmeposten bringen, so daß eigentlich mehr als 2300 Prozent bewilligt würden. Redner führt mehrere Bei¬ spiele an und glaubt, daß die Beschlußfassung neuerlich zwecks weiterer Erhebung zurückgestellt werden solle. Herr Vorsitzender bemerkt hiezu, daß die angeführten B ispiele doch nicht stimmen können, wenn man bedenkt, wie oft ein Rauchfang gekehrt wird (Zwischenruf des Herrn GR. Frühwald: „Alle 14 Tage“!. Dies ist ganz ausgeschlossen, weil in der Regel die Kehrungen alle zwei bis drei Monate stattfinden. Herr GR. Eisterlehner erklärt, über die Berechnung bei einer 2300 prozentigen Erhöhung auch nicht klar zu sein in seinem Falle würden die Kosten von 50 Kronen auf 1150 Kronen steigen, was doch kaum denkbar sei. Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral berichtet, daß bei der Landesregierung auch die Absicht bestehe, den Kon¬ zessionszwang, welcher begehrt wurde, nicht aufzuheben, weil das Rauchfangkehrergewerbe doch mit verschiedenen öffentlichen Funktionen verbunden ist, durch welche die Konzessionsinhaber haftbar gemacht werden, was bei einem freien Gewerbe nicht möglich ist. Herr GR. Frühwald bemerkt hiezu, daß es Tatsache sei, daß in den Baracken alle 14 Tage gekehrt wurde, weil eine diesbezügliche Vorschrift bestehen soll. Herr Referent GR Vogl erklärt im Schlußworte, daß es noch einer Prüfung vorbehalten bleiben müsse, ob es besser sei, mit den perzentuellen Erhöhungen aufzuhören oder einen neuen festen Maximaltarif zu erhalten Die perzentuelle Erhöhung ist eben abbausähig und sollte daher lieber beibehalten bleiben. Es ist viel leichter jemand etwas zu geben, als ihm etwas wegzunehmen. Aus diesen Gründen muß ich als Referent den Sektionsantrag befürworten und bei der nächsten Sitzung wollen die neuen Tarife überprüft werden Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate mit Stimmen¬ mehrheit angenommen. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer berichtet sodann in Angelegenheit der Beschaffung einer fahrbaren Kreissäge und teilt mit, daß Herr Dimminger sich eine solche angeschafft und sich, wenn ihm durch die Gemeinde keine Konkurrenz geboten werde, bereit erklärt habe, für die Gemeinde das Holz zum Selbst¬ kostenpreise zu zerkleinern. Durch diese Lösung entfällt für die Gemeinde die Anschaffung einer fahrbaren Kreissäge, was zur Kenntnis genommen werden möge. Der Gemeinderat nimmt hievon genehmigend Kenntnis und wird von dem Ankaufe einer fahrbaren Kreissäge durch die Gemeinde vorläufig abgesehen. 17. Ausbesserung einer Straßenstützmauer. Referent Herr Vizebürgermeister Mayrhofer. Vom Amte liegt folgender Bericht vor: Stadtbauamt Steyr. Bericht über die Instandsetzung einer Stützmauer in der Leopold Werndlstraße Die im Anschlusse an die Brüce über den Hundsgraben befindliche Stützmauer der Leopold Werndlstraße ist in einer Lange von 18 Metern verdrückt worden, so daß dieselbe aus Gründen der Sicherheit abgetragen werden mußte. Der Grund dieses aufgetretenen Schadens lag in der seinerzeitigen höchst mangelhaften Fundierung. Es tritt nun anläßlich der Wiedergutmachung des Schadens die Frage auf, ob das schon seit längerer Zeit bestehende Projekt der Auffüllung der Senkung vor dem Kasino zwecks Hebung dieses ganzen Grabenteiles verwirklicht werden soll, denn die Kosten der Wiedererrichtung der Mauer werden nach dem Vor¬ anschlage dermalen 96.000 Kronen erfordern und könnten in dem Falle erspart bleiben, wenn es tatsächlich zu der beab¬ sichtigten Regulierung käme, denn bis zu diesem Zeitpunkte könnte man sich statt der Stützmauer mit einer Abböschung dieses Straßenteiles gegen den Hundsgraben behelfen. Die Entscheidung in dieser Angelegenheit wäre aber im gegenwärtigen Zeitpunkte umso wichtiger, als die Stadtgemeinde vor der Beschaffung eines Generalregulierungsplanes steht und daher die endgültige Regelung dieser Frage zwecks Berücksichtigung derselben im Programm für diesen Regulierungsplan unerläßlich erscheint. Ing. Minarzik Steyr, am 6. Oktober 1921. Ober=Baurat. Die dritte Sektion stellt hiezu den Antrag: Der Gemeinderat genehmige auf Grund der bereits seit langem bestehenden Absicht, die Hebung der Leopold Werndlstraße von der Tomitzgasse bis in die Höhe der Villa Reithoffer und damit im Zusammenhange die Verschüttung des Hundsgrabens. Von der Zweckmäßigkeit dieses Projektes konnte sich die Bau¬ sektion gelegentlich der Kommission am 16. Oktober laufenden Jahres neuerdings die Ueberzeugung verschaffen. Aus diesem Grunde wäre von der Erneuerung der Stütz¬ mauer abzusehen und der Straßenkörper an dieser Stelle gegen den Hundsgraben abzuböschen. Für die wenigen Häuser der Zieglergasse ist eine direkte Ausfahrt gegen die Garstenerstraße überflüssig, es genügt viel¬ mehr eine Kehre am Ende derselben. Durch die sukzessive Auffüllung des Hundsgrabens wird der Stadtgemeinde hochwertiger Baugrund an der Leopold Werndlstraße vor der Realität „Weradlvilla“ geschaffen. Steyr, am 14. Oktober 1921. Nach einer Anfrage des Herrn GR. Eisterlehner wird der Sektionsantrag vom Gemeinderate angenommen. Vierte Sektion. 18. Ansuchen um eine Unterstützung aus den Zinsen der Gremialkrankenkasse=Stiftung. Referent Herr Vizebürgermeister Dedic. Eine gewisse Frau Nowordworsky wird vom Gremium auf Grund ihres Vorschlagsrechtes zur Verleihung mit dem Stiftungsgenuß beantragt Die Sektion stellt den Antrag, der Gesuchstellerin nicht aus dieser Stiftung, sondern aus der kaufmännischen Stiftung eine Unterstützung von 1000 Kronen zu gewähren. Der Sektionsantrag wird einhellig vom Gemeinderate angenommen. 19. Zuschrift des Landesreferates für das Volksbildungs¬ wesen in Oberösterreich betreffend Gründung eines Orts¬ bildungsrates. Referent Herr Vizebürgermeister Dedic Das Landesreferat für das Volksbildungswesen in Ober¬ österreich hat folgende Zuschrift anher gerichtet: Z. 415. Linz, am 3. September 1921. Sehr geehrter Herr Bürgermeister: Das Regulativ für die Organisation des Volksbildungs¬ wesens in Deutschösterreich vom 30. Juli 1919, Z. 14450, das ich beilege, sieht die Gründung von Ortsbildungsräten als zusammenfassende Organisation der Vol'sbestrebungen jedes Ortes vor. Da sich bei mündlichen Besprechungen die Ver¬ treter der sozialdemokratischen Partei, mündlich und schriftlich die Vertreter der christlichsozialen Partei mit der Gründung eines Ortsbildungsrates für Steyr einverstanden erklärt haben (von der Großdeutschen Partei ist eine Antwort noch nicht eingelaufen, frage ich an, ob nicht die Stadtgemeinde oder auch der städtische Bücherei-Ausschuß die einleitenden Schritte zu der Gründung unternehmen könnte. Diese bestünden darin, daß 1. der Gemeinderat zu dem Beschlusse veranlaßt wird, einen Vertreter zu dem zu bildenden Ortsbildungsrat zu entsenden; 2 daß er beim Landesreferate den Antrag auf Ausschreibung der Wahl stellt 3 daß ein amtliches Verzeichnis der auf Grund des Re¬ gulativs wahlberechtigten Vereinigungen angelegt und anher vorgelegt wird: daß dann gemeinsam mit dem Landesrefergte die kon¬ stituierende Versammlung des Ortsbildungsrates ausgeschrieben wird usw

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