Gemeinderatsprotokoll vom 23. September 1921

2. Von der christlichsozialen Partei zwei Mitglieder, und zwar: Fuchs Adolf, Geschäftsleiter, Molterer Berta, Gemischtwarenhändlerin. 3. Von der deutschnationalen Partei ein Mitglied, und zwar: Bachmayr Heinrich, Gemeinderat. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. 8. Beschlußfassung betreffend Zahlung von Spitalsver¬ pflegskosten. Referent Herr GR. Dr. Peyrer. Ueber die Zahlung von Verpflegskosten für Alois Schwarz hat sich eine mit vielen Behörden gepflogene Unterhandlung herausgebildet, welche schließlich doch dazu führen würde, daß der Gemeinde Steyr die Zahlung der Verpflegskosten im Be¬ trage von 180 Kronen aufgezwungen wurde, weil der Ge¬ nannte zur Zeit der Spitalsaufnahme aus dem Militärverbande bereits entlassen war Es wird daher beantragt, die Zahlung der Verpflegskosten per 180 Kronen durch die Gemeinde zu übernehmen. Angenommen. Z. 21248. 9. Verpachtung des Ländegefälles am Ortskai. Referent Herr GR. Professor Brand. 7/55 Der bisherige Pächter Herr Kerschberger hat den Pacht zurückgelegt und es bewirbt sich um denselben Herr Michael Binder, und schlägt das Amt vor, das Ländegefälle an denselben gegen die Bedingungen zu verpachten, daß ein Pachtschilling von 500 Kronen gefordert werde, wobei die Seile der Pächter selbst beizustellen hat, die Auffangtaxe für Flöße bis zu 14 Meter Länge solle 25 Kronen und von mehr als 14 Meter Länge 35 Kronen per Floß betragen, dem Pächter soll die An¬ schaffung der nötigen Haftseile obliegen, Ausladen, Vermessen und Verführen hat der Pächter selbst zu besorgen und hat endlich der Pächter eine Kaution von 5000 Kronen zu erlegen, Der Sektionsantrag lautet: Der Gemeinderat beschließe, dem Packtabschlusse mit Michael Binder unter den vorgenannten Bedingungen und der weiteren Bedingung zuzustimmen, daß die Flöße der Gemeinde von der Auffangtaxe befreit sind. Hinsichtlich der Fixierung einer neuen Ländeordnung wir das Magistratspräsidium beauftragt, bis zur nächsten Gemeinde¬ ratssitzung eine solche vorzulegen. Angenommen. 10. Genehmigung eines Vertrages betreffend Abtretung eines Teiles der Artilleriekaserne. Der Herr Vorsitzende berichtet über den Gegenstand und erteilt Herrn Referenten GR. Krottenau das Wort: Herr Referent GR. Krottenau bringt das Protokoll vom 19. August laufenden Jahres über die Vereinigung der zwischen dem Bundesministerium für Heerwesen und der Stadt¬ gemeinde Steyr schwebenden Frage betreffend die Rückstellung bezw. Freigabe eines Teiles des Grundes der Artilleriekaserne in Steyr zur Verlesung. Die Sektion beantragt: Der Gemeinderat beschließe die im vorgedachten Protokolle abgegehenen Erklärungen zu genehmigen, * bezw. zu bestätigen. Angenommen. Herr GR. Professor Brand ersucht, in Hinkunft zu ver¬ meiden, daß die Sitzungen der Zweiten Sektion knapp vor der Gemeinderatssitzung anberaumt werden, weil sich die Mitglieder der Zweiten Sektion viel zu wenig eingehend mit den vorliegenden Fragen beschäftigen können; auch die Mitglieder der christlich¬ sozialen Fraktion wollen Zeit zur Verfügung haben, um die Fragen unter sich zu besprechen. Der Herr Vorsitzende verspricht, in Hinkunft darauf Rücksicht zu nehmen. Zweite Sektion. 11 und 12. Stadtkassetagebuchab¬ chluß pro Juli 1921 und August 1921. Referrnt Herr Vizebürgermeister Nothhaft verweist auf die den Gemeinderäten vorliegenden Ausweise und erklärt einzelne besondere Posten, worauf die Stadtkassetagebuchabschlüsse zur Kenntnis genommen werden. 13 Beschwerden betreffend Versteuerung von Hunden. Referent Herr GR. Schwandter, Es liegen hier zwei Rekurse gegen die Vorschreibung einer Hundesteuer für Luxushunde vor, und zwar von Herrn Flenken¬ thaller und Herrn Kaltenegger, Bezirkshauptmann i. R. Die zweite Sektion beantragt, beide Rekurse abzuweisen und will die Sektion ein für allemal den Grundsatz aufstellen, daß Rekurse gegen die Vorschreibung der Hundesteuer ab¬ zuweisen sind. Herr GR. Dr. Peyrer wendet sich dagegen, daß die Rekurse ohne nähere Begründung abgewiesen werden und wenn die Sektion glaubt, daß von vorneherein solche Rekurse abzuweisen seien und diese Abweisungen den Gemeinderat nicht zu passteren brauchten, so bestehe diesfalls ein Rechtsirrtum; gegen die Vor schreibung einer Hundestener steht den Parteien das Rekursrecht zu und über diese Berufung habe der Gemeinderat von Fall zu Fall zu entscheiden. Herr Vizebürgermeister Nothhaft bemerkt hiezu, daß der Beschluß der Sektion auch nicht so gemeint sei, sondern der Gemeinderat möge heute beschließen, daß er gründsätzlich an der Vorschreibung der Hundesteuer durch das Amt festhalte. Allerdings könnte bei der Vorschreibung der Steuer darauf Rücksicht genommen werden, ob der Hund im oder außerhalb des Weichbildes der Stadt gehalten werde. Herr Vorsitzender verweist auch darauf, daß es bei der Vorschreibung der Hundesteuer nicht darauf ankomme, ob es ein reinrassiger Hund sei, maßgebend bleibe, ob der Hund ein Nutz= oder Luxushund ist. Die hierauf eingeleitete Abstimmung über den Antrag der zweiten Sektion auf Abweisung der Rekurse ergibt die Annahme des Sektionsantrages mit allen gegen zwei Stimmen. 14. Wird bis zur Wiederkehr des Herrn Referenten, Vize¬ bürgermeister Nothhaft zurückgestellt. 15. Unterstützungsansuchen. Referent Herr GR. Schwandtner. Der Verband für Feuerwehr= und Rettungswesen ersucht zum Besuche von Kursen um eine Beitragsleistung. Die Sektion hat im eigenen Wirkungskreise dem Verbande 1000 Kronen bewilligt und ersucht um Genehmigung dieser Bewilligung. Herr GR. Professor Brand erklärt diesen Beitrag zu gering und könne man aus der Presse ersehen, das mehrseits höhere Beiträge gezeichnet werden. Herr Vorsitzender stimmt der Anschauung des Herrn GR. Professor Brand vollkommen bei und empfiehlt mindestens einen Betrag von 3000 Kronen zuzusichern. Herr Vizebürgermeister Nothhaft erwidert, daß bei der freiwilligen Feuerwehr Steyr angefragt wurde, ob dieselbe jemand in den Kurs schicke; bisher sei eine Meldung darüber nicht eingelaufen. Herr GR. Professor Brand erklärt, daß es unwahr¬ scheinlich sei, daß die freiwillige Feuerwehr Steyr niemanden in den Kurs entsende; soviel ihm bekannt sei, leisten andere Gemeinden viel höhere Beiträge nud stelle er daher den Antrag, 3000 Kronen zu zeichnen. Herr GR. Schickl bemerkt, daß eine Teilnahme an dem Kurse wohl deßhalb noch nicht sichergestellt sei, weil die frei¬ willige Feuerwehr heute noch nicht wisse, wann und wo der Kurs stattfinde; dem Antrage des Herrn GR. Professor Brand stimme er vollkommen zu. Herr GR. Steinbrecher erklärt, der Auffassung zu sein, gegenwärtig 1000 Kronen zuzusichern und für den Fall, als die Teilnahme am Kurse gemeldet wird, könne der Ge¬ meinderat die Subvention immer noch erhöhen. Herr Referent GR. Schwandtner sagt im Schlu߬ worte, daß es nicht ratsam sei, nach dem Antrage des Herrn Prof. Brand einen festen Betrag zu nennen, weil der Verband der Gemeinde sonst die ganzen Kosten des Kurses aufrechnen könnte. Herr GR. Professor Brand modifiziert seinen Antrag sodann dahin, daß es im Sinne der Anschauung des Herrn GR. Steinbrecher heißen soll, im Falle des Besuches des Kurses wird eine Subvention bis zu 3000 Kronen zugesichert. Angenommen. Ansuchen des Gabelsberger-Stenographenverein um eine Unterstützung. Die Sektion beantragt, dem Vereine wie im Vorjahre wieder 200 Kronen Subvention zu bewilligen. *4 Angenommen. Eingabe des Lyzealvereines um Beistellung von Heizmaterial. Referent Herr GR. Schwandtner verliest die Eingabe des Lyzealvereines und berichtet, daß die Sektion zu dem Ent¬ schlusse gekommen ist, nicht wie im Vorjahre eine Subvention in Barmittel geben zu können, sondern zur Holzbeschaffung nur einen Betrag von 15.000 Kronen bewilligen zu können. Herr GR. Reisinger ersucht, eine etwa höhere Sub vention als den Betrag von 15.000 Kronen zu gewähren; im neuen Schuljahre haben auch viele der Arbeiterkollegen Mädchen in das Lyzeum gegeben und da der Verein einige Jahre schon mit diesen Geldkalamitäten zu kämpfen hat, würde es doch zweckmäßiger sein, anstatt den 15 000 Kronen dem Vereine 25 Meter Holz kostenlos zur Verfügung zu stellen; Redner stellt den Antrag, die Beitragsleistung von 15.000 Kronen auf eine kostenlose Holzzuweisung von 25 Meter umzuwandeln, Herr GR. Witzany glaubt, daß der Verein ohnehin später wieder gezwungen sein wird, an die Gemeinde um eine Unterstützung heranzutreten und sei es besser, man geht nicht heute schon auf eine zu hohe Forderung ein Herr GR. Professor Brand schließt sich dem Antrage des Herrn GR. Reisinger an, da es sich um drei Klassen und den Nebenräumen handelt, wovon die Klassenzimmer mindestens 12 Raummeter Holz erfordern.

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