Gemeinderatsprotokoll vom 23. September 1921

Die Firma Josef Huber & Co. verzichtet auf jeden An¬ spruch eines Ersatzes, der ihr durch den Umbau bezw. Aufbau, Adaptierungen sowie durch die Erhaltung des Bestandobjektes erwachsenen Kosten und Auslagen irgend welcher Art im Falle der Beendigung dieses Bestandvertrages aus welchem Grund immer. Für den Fall, als das Bestandobjekt durch Feuer derart beschädigt werden sollte, daß die Wiederherstellungskosten den zur Auszahlung gelangenden Versicherungsbeitrag wesentlich überschreitet, ist die Stadtgemeinde Steyr zur Wiederherstellung nicht verpflichtet, sondern gilt der Vertrag als beendet, falls nicht die Firma Josef Huber & Co. die Wiederherstellung durchführt, wobei sie die über die von der Versicherung be¬ zahlten Entschädigung hinausgehenden Kosten aus eigenem zu bestreiten hätte. Die Firma Josef Huber & Co. ist verpflichtet, das Be¬ standobjekt gegen Feuerschaden mit jenem Betrage ununter brochen versichert zu halten, welcher sich auf Grund einver¬ ständlicher oder durch eine Versicherungsgesellschaft vorzu¬ nehmender Schätzung als angemessen ergibt. Die Kosten hiefür trägt sie im Verhältnis der Anzahl der ihr zur Verfügung stehenden Wohnungen und hat sie die Be¬ zahlung der Versicherungsprämie am 2. Jänner jeden Jahres im Stadtbauamte Steyr auszuweisen. Außerdem verpflichtet sie sich, der Stadtgemeinde Steyr die rechtsverbindliche Erklärung der Brandschadenversicherungs¬ anstalt beibringen, daß dieselbe die Versicherungsprämie auch von der Stadtgemeinde annimmt, falls aber das Bestandobjekt von einem Brandunglück betroffen würde, die Assekuranzent¬ schädigung nur an die Stadtgemeinde Steyr auszuzahlen und die sofortige Vormerkung dieser Beschränkung bei der Assekuranz gesellschaft zu erwirken. Die Stadtgemeinde Steyr ist überdies berechtigt, falls die Firma Josef Huber & Co. die Versicherung des Bestandobjektes nicht veranlaßt oder erlöschen läßt, dasselbe nach eigener Wahl bei einer Feuerversicherungsanstalt auf Gefahr und Kosten der Firma in der ihr beliebigen Höhe zu versichern und verpflichtet sich die Firma Josef Huber & Co., der Stadtgemeinde Steyr die hieraus erwachsenden Kosten zu ersetzen Die Firma Josef Huber & Co. ist verpflichtet, die von dem Bestandobjekte bezw. dem unter diesen fallenden Gebäude¬ teil und dem Bestandzinse zur Vorschreibung gelangenden öffent¬ lichen Lasten und Abgaben welcher Art immer aus eigenem zu tragen, bezw. der Stadtgemeinde Steyr zu ersetzen; aus¬ genommen hievon sind Gemeindeumlagen und Mietzinsauflagen, welche zu Lasten der Stadtgemeinde Steyr ohne Ersatzanspruch an die Bestandnehmerin gehen. Für den Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Zeitablauf räumt die Stadtgemeinde Steyr der Firma Josef Huber & Co. dann, wenn das Bestandobjekt nicht für öffentliche Zwecke oder solche der Stadtgemeinde Steyr selbst in Verwendung genommen wird, also verkauft oder weiter in Bestand gegeben werden sollien, das Prioritätsrecht ein. Beide Vertragsteile verzichten auf das Rechtsmittel der Anfechtung dieses Vertrages wegen Verletzung des Wertes über oder der Hälfte des wahren Wertes. Die Kosten der Vertragsausfertigung, die Gebühren hievon, sowie jene der grundbücherlichen Durchführung hat die Firma Josef Huber & Co. allein zu tragen. Die Stadtgemeinde Steyr erklärt hiemit ihre ausdrückliche Einwilligung zur Einverleihung der der Firma Josef Huber & Co aus diesem Vertrage hervorgehenden Bestandrechte auf dem Bestandobjekte, dagegen erklärt die Firma Josef Huber und Co ihre ausdrückliche Einwilligung, daß auf der ihr ge¬ hörigen Realität C.=Nr. 181 in Voglsang in der Einlage¬ zahl 162 des Grundbuches für die Katastralgemeinde Steyr das Pfandrecht für eine Kautionsforderung im Betrage von 5,000.000 Kronen und Kosten bis zum Höchstbetrage von 50.000 Kronen für die Stadtgemeinde Steyr in dem Zeitpunkte einverleibt wird, als mit dem Aufbau eines Stockwerkes seitens der Stadtgemeinde Steyr begonnen wird. Die Ausfertigung des Vertrages gemäß dieser Punktationen hat zu erfolgen, sobald für das Bestandobjekt eine eigene Grund¬ bucheinlage eröffnet ist, was durch die Stadtgemeinde Steyr auf eigene Kosten ehestens zu veranlassen ist. Steyr, am Hiezu stellt der Herr Referent den Sektionsantrag: Der Gemeinderat beschließe, den vorstehenden Punktationen zum Bestandvertrage zuzustimmen. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate einstimmig angenommen. Herr GR. Aigner erklärt, bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam machen zu müssen, daß das Eichamt in Kürze ohne Lokal sein werde, wenn nicht so rasch als möglich für dasselbe Räume gesichert werden. Herr Vorsitzender erwidert, daß er der Geschäftsordnung entsprechend hierüber keine Verhandlungen zulassen könne, der Gemeinderat aber diesen Bericht zur Kenntnis nehmen könne und vom Präsidium aus das Notwendigste veranlaßt werden wird. 6. Beschlußfassung betreffend Uebernahme der Pfandleih¬ anstalt in städtische Verwaltung. Referent Herr GR. Tribrunner. Wie dem löblichen Gemeinderate bekannt ist, hat diese Angelegenheit den Gemeinderat schon im Jahre 1920 beschäftigt und hat derselbe damals beschlossen, grundsätzlich der Ueber¬ nahme der Pfandleihanstalt in die Verwaltung der Stadt¬ gemeinde zuzustimmen. Damals haben sich Bedenken ergeben, weil man über die Abschlüsse und die Bilanz nicht klar war und wurde das Magistrats=Präsidium beauftragt, Erhebungen zu pflegen und sodann das Material zur definitiven Entscheidung dem Gemeinderate vorzulegen. Seitdem ist ein halbes Jahr verstrichen und liegt nunmehr der Halbjahresabschluß pro 1921 vor. Eine Verzögerung trat auch dadurch ein, als die Aktionäre wohl bereit waren, die Anstalt in die Verwaltung der Stadt zu übergeben, sich aber den Reservefond zur Verteilung unter sich vorbehalten haben. Auf Grund einer kommissionellen Besichtigung und Aus¬ einandersetzung hat die Pfandleihanstalt sodann nachstehendes Schreiben anher gerichtet: „Wir beehren uns die Mitteilung zu machen, daß die heute abgehaltene außerordentliche Generalver¬ sammlung der „Aktiengesellschaft Pfandleihanstalt in Steyr“ mit 32 gegen eine Stimme beschlossen hat, die Pfandleihanstalt unter den Ihnen unterm 7. Februar laufenden Jahres bekanntgegebenen Bedingungen der Stadtgemeinde Steyr einschließlich des Reserve¬ fondes zu übergeben. Es wurde angeregt, daß die Gemeindevertretung mit 1. Juli laufenden Jahres die Pfandleihanstalt weiter führen möge. Mit der Durchführung der Ablösung des Aktienkapitales im Betrage von 54.900 Kronen und Inventars per 13.000 Kr. wurde der bisherige Verwaltungsrat betraut, mit welchem der endgiltige Abschluß zu erfolgen hätte." Die einzige schwierige Frage ist das Begehren der Ueber¬ nahme der beiden Beamten Holderer und Peter in den Dienst der Stadtgemeinde. Diesbezüglich konnte mit den beiden Be¬ amten der Pfandleihanstalt noch keine Vereinbarung erzielt werden; die Verwendung derselben im Dienste der Stadtgemeinde ist nicht möglich, da beide Beamte pensionsreif sind. Andererseits ist die derzeitige Bezahlung der beiden Beamten durch die Anstalt eine so geringe, daß sie mit dieser nicht leben können und daher die Anstalt gesperrt werden müßte. Die Sektion ist nach eingehender Besprechung der Sachlage und des Umstandes, daß die Pfandleihanstalt schließlich als humanitäres Institut nicht gesperrt werden solle, weil sonst das Wucherunwesen gefördert würde, zu dem Schlusse ge¬ kommen, dem Gemeinderat nachstehenden Antrag zu stellen: Der Gemeinderat beschließe zur Uebernahme der Pfand¬ leihanstalt in die Verwaltung der Stadtgemeinde Steyr mit 1. Jänner 1922 unter der Voraussetzung die Zustimmung zu erteilen, daß die beiden Beamten Holderer und Peter nicht von der Stadtgemeinde Steyr übernommen werden und das Magistratspräsidium hinsichtlich einer Einigung mit denselben bis zum Uebernahmstage die entsprechenden Anträge stellt. Es solle also mit den beiden Beamten eine Vereinbarung versucht werden; eine Uebernahme der Beamten als Gemeinde¬ beamte wäre wohl von vornherein wegen der zu hohen Lasten, welche der Gemeinde daraus erwüchsen, ausgeschlossen. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. 7. Wahl der Gemeindekommission zur Bildung der Ge¬ schworenenliste pro 1922. Referentin Frau GM. Kisely. Die Sektion stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe, gleich wie im Vorjahre folgende Damen und Herren in die Gemeindekommission zur Bildung der Geschworenen- und Schöffenlisten zu wählen: 1. Von der sozialdemokratischen Partei drei Mitglieder und zwar: Klement Karl, Gemeinderat, Dedic Christine, Kaufmannsgattin, Dr. Schneeweiß, Rechtsanwalt.

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