Gemeinderatsprotokoll vom 12. Mai 1921

Wird innerhalb eines Jahres seitens des Staates eine ähnliche Aktion unternommen, so sind die oben angeführten Vorschüße voll einzurechnen. (Konvertierung) Um den Gemeindehaushalt nicht zu stark zu belasten, wird die Gesammtsumme aller Vorschüße mit 1,000.000 K festgelegt und es wird dem Ausschuß der Gewerkschaft der Gemeindeangestellten überlassen, die Aufteilung unter die Vorschußwerber je nach Bedürftigkeit vorzunehmen. Der Vorschuß ist unverzinslich und spesenfrei. Die Rückzahlung hat in 36 Monatsraten nach folgendem Tilgungsplan zu erfolgen und beginnt mit dem nächstfolgenden Monatsersten Die Rückzahlung des Vorschußes zu 9.000 K erfolgt bei 36 Monatsraten: Die Rückzahlungsteilbeträge sind allmonatlich gelegentlich der Auszahlung der Monatsgehalte amtlich abzuziehen. Der Herr Referent bringt hiezu das Schreiben der Gewerkschaft zur Verlesung, welehes ersucht, von der Einrechnung bestehender Vorschüße in diesen Bekleidungsvorschuß abzusehen, weil hiedurch gerade die Bedürftigsten getroffen würden und denselben nicht geholfen wäre. Herr G.R. Prof. Prand beantragt diesem Begehren zuzustimmen. Der Gemeinderat stimmt sodann dem Sektionsantrage unter Feststellung einer Gesammtsumme von 1.000.000 K, sowie dem Antrage des G.R. Prof. Brand zu.

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