Gemeinderatsprotokoll vom 12. Mai 1921

e) Ansuchen des Herrn Magistrats-Direktors Dr. Habl um BeBeförderung in die IV. Rangsklasse 2. Gehaltsstufe. Referent G.R. Saiber, beantragt die Abweisung weil dermalen kein besonderer Grund vorliegt auf das Ansuchen einzugehen und die seinerzeitige Zusage durch die im Vorjahre erfolgte aussertourliche Beförderung eingelöst erscheint. Frau G.R. Zachhuber spricht grundsätzlich gegen aussertourliche Beförderungen und G.R. Prof. Brand beantragt die Streichung des Wortes „dermalen" und Beschlußfassung dahin, dass aussertourliche Beförderungen nur auf Grund des Vorschlages des Personalreferenten zu geschehen haben. Der Herr Vorsitzende verweist auf die einschlägigen Bestim mungen der Dienstordnung und betrachtet Antrag Brand als Zusatzantrag. Herr. Vizebürgermeister Mayrhofer spricht sich überhaupt gegen jede aussertourliche Beförderung aus. Der Herr Referent ändert sohin seinen Sektionsantrag durch Streichung des Wortes „dermalen" und nimmt den Zusatzantrag des Herrn G.R. Prof. Brand in den Sektionsantrag auf: Anträge auf aussertourliche Beförderungen sind künftig nur mehr über einen Antrag des Personalreferenten und mit einhelliger Zustimmung der Personalkommission dem Gemeinderate zur Beschluß fassung vorzulegen. Der geänderte Sektionsantrag samt Zusatzantrag wird vom Gemeinderate einhellig angenommen. Der Antrag der I. Sektion einen ständigen Personalreferenten zu bestellen wird angenommen und G.R. Saiber, und als dessen Stellvertreter die Herren G.R. Brand und Tribrunner zu ständigen Personalreferenten bestellt. Punkt II.Aufnahmen in den Gemeindeverband. Auf Grund der Ersitzung werden in den Gemeindeverband Steyr im Sinne des Gesetzes vom 5. Dezember 1896 R.G.Bl. No.222 aufge nommen:

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