Gemeinderatsprotokoll vom 28. Februar 1921

Kredite davon abhängig. Die Verhandlungen mit der Waffen¬ fabrik haben sich äußerst schwierig und langwierig gestaltet, da die Waffenfabrik unter keinen Umständen von diesem Vertrag abgehen wollte und ausführte, daß das Bestehen dieses Vertrages für sie eine unbedingte Notwendigkeit sei, als mit einer Tradition gebrochen wurde, in welcher jeweils ein Vertreter des Direkto¬ riums im Gemeinderate vertreten war. Die Waffenfabrik hat sich zur Aufgabe gemacht, sich um die Politik nicht zu kümmern, müsse aber ihr Augenmerk darauf richten, daß sie als größte Steuerträgerin sich einen Schutz dahin sichert, daß nicht auf sie der allergrößte Teil der Steuerlast abgewälzt werde und die übrigen Steuerträger auf Kosten der Waffenfabrik verschont würden. Der unveränderte Weiterbestand des Vertrages vom 1. Mai 1913 bilde daher für sie einen notwendigen Schutz, Die Verhandlungen wurden jedoch unentwegt fortgesetzt und haben folgendes Ergebnis gezeitigt: Die Waffenfabrik hat zugestimmt, daß von der Forderung im Punkt b) Einspruchsrecht über die Aufnahme eines Darlehens der Gemeinde über 100 000 K Abstand genommen und dasselbe aufgehoben werde Sie wollte zwar vorerst von einem gänzlichen Verzicht nichts wissen, sondern wäre bereit gewesen, den Betrag, welcher ihr ein Einspruchsrecht sichern soll, höher zu stellen, vielleicht auf den Betrag von 10,000.000 K; es sei ihr nur darum zu tun, daß das Einspruchsrecht im Sinne des Vertrages gewahrt bleibe. Die Verhandlungen haben jedoch dazu geführt, daß dieser Vertragspunkt beseitigt wurde Auch bezüglich der Feststellung der Umlagentangente hat die Waffenfabrik nachgegeben und sich bereit erklärt, daß die Umlagentangente nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Vor¬ schreibung gelange und 75 Prozent nunmehr die Grundlage hiezu bilden sollen Durch diesen Umstand werden die Einnahmen der Gemeinde, auch wenn die Umlage der Gemeinde nicht erhöht würde, wesent¬ lich gesteigert. Bezüglich dem Ansinnen der Gemeinde, daß die Waffenfabrik einverstanden sei, daß die Umlage auf Mietzinse niedriger bemessen werden solle, als mit 500 Prozent, hat die Waffenfabrik den Gegenantrag gestellt und erklärt, daß sie damit einverstanden sei, wenn auch bezüglich der Erwerbsteuer eine Verminderung der Umlagenprozente erfolge. Sie schlug vor, es für die Erwerbsteuer mit 250 Prozent festzusetzen und hat sich im Verhandlungsweg bereit erklärt, daß sie fur den der Gemeinde zukommenden Ausfall aufkomme Hier muß ich betonen, daß sich dies nur auf das Jahr 1921 bezieht, und damit durchaus keine Bindung gegenüber dem Gemeinderate, wie sie früher durch den Vertrag bestanden hat, vorhanden ist Die Waffenfabrik hat sich somit verpflichtet, den Ausfall, der sich durch die Minderung von 500 Prozent auf 250 Prozent für die Gemeinde ergibt, wettzu¬ machen und garantiert der Gemeinde eine Steuersumme von mindestens 3,000 000 K. Sollte die Umlage bei 250 Prozent weniger als 3,000.000 K ausmachen, so leistet die Waffenfabrik dennoch diese 3,100.000 K, macht die Umlage mehr als 3,000.000 bei 250 Prozent aus, muß sie den auch über die 3,000 000 fallenden Mehrbetrag leisten, bezw. nachzahlen. Mit dieser Sache bängt auch die mit den Häusern auf der Ennsleite zusammen. Wie die Herren wissen, hat sich die Waffenfabrik seinerzeit, als wir nach Uebereinkommen mit dem Staatsamte für soziale Verwaltung, der Landesregierung und der Waffen¬ fabrik diese Bauten auf der Ennsleten übernahmen, erklärt, daß sie für jede Wohnung, welche von einem Waffenfabriks¬ arbeiter oder =Angestellten bewohnt wird, pro Monat einen Zu¬ schuß von 12 K leiste und wurde aber verlangt, daß zur Ent¬ lastung der Gemeinde die Waffenfabiik ein Drittel des verlorenen Bauaufwandes zu übernehmen habe Diese Vereinbarung wäre vielleicht auch tatsächlich zustande gekommen, wenn das Ministerium für Finanzen nicht erklärt hätte, daß der Staat nur so viel zu dem verlorenen Bauaufwande leistet, als auch tatsächlich die Gemeinde leistet und daher die Gemeinde als Vierter zur Tragung des verlorenen Bauaufwandes herangezogen wurde, und zwar verteilt sich der verlorene Bauauswand auf den Be¬ trieb, auf Gemeinde, Land und Staat. Aus diesem neu geschaffe¬ nen Verhältnisse hat sich ergeben, daß zwischen der Stadtgemeinde Steyr und der Waffenfabrik ein Vertrag abgeschlossen werden soll. Die Wassentobrik verlangte einen sogenannten Baurechts¬ vertrag, in welchen sich die Waffenfabrik verpflichtet, durch eine Reihe von Jahren und zwar - ursprünglich 40 Jahre jährliche Beiträge zu leisten und die Kosten der Instandhaltung der Gebäude zu übernehmen. Ueber Intervention des Staats¬ amtes für soziale Verwaltung hat sich jedoch nunmehr die Waffenfabrik bereit erklärt, die Beitragsleistung auf 54 Jahre auszudehnen Es ist nun ein Entwurf eines Vertrages zustande gekommen, in dem sich die Waffenfabrik bereit erklärt, d'e bestehenden Objekte pachtweise zu übernehmen und jährlich rund 334 (M K zur Verzinsung und Amortisierung des Anlage¬ kapitales zu leisten und daß sie auch weiterhin alle Umlagen und Steuern, die allenfalls für diese Objekte zu entrichten sind, auf sich zu nehmen hat und daß sie während der ganzen 54 Jahre die Instandhaltung der Objekte und der Wohnungen trägt. In die Instandhaltung ist auch das Pumpenaggregat der Wasser¬ leitung mit inbegriffen. Nun hat sich im Laufe der Verhand¬ lungen ergeben, daß die Wassenfabrik auch verlangt, daß sie nach dem Gesetze über Baurechtsverträge die lastenfreie Ueber¬ gabe in ihren Bestand erlange und daß der Baurechtsvertrag als Hypothekarpost auf den ersten Satz grundbucherlich sicher gestellt werde. Die Landeshypothekenanstalt, welche uns das Geld vorgestreckt hat, erklart jedoch, einerseits mit Rücksicht auf ihr Statut. anderseits mit Rücksicht darauf, daß diese Objekte voll¬ belastet sind, unter keinen Umständen einwilligen zu können, daß ihre Forderung an zweiter Stelle grundbücherlich einge¬ tragen werde. Um diese Schwierigkeiten zu überwinden, wurde vereinbart, daß von einem Baurechtsvertrag abgesehen und ein Bestandvertrag mit der Waffenfabrik abgeschlossen werde, und haben sich die Vertreter der Landeshypothekenanstalt Dr. Graßl und Oberkurator Bruckschlögl auch damit einverstanden erklärt, desgleichen waren die Vertreter der Waffenfabrik einverstanden. wenn ihnen bei dem Bestandvertrage möglichst viele Sicherheit geboten werde und die Rechte eines Baurechtsvertrages jenen des zu errichtenden Bestandvertrages zu ihren Gunsten ange¬ glichen werde. Dabei hat die Waffenfabrik angeführt, daß es nnerhalb der Bestandvertragsdauer von 54 Jahren nicht un¬ möglich wäre, daß es einem Gemeinderate einfallen könnte, den Besitz der Gemeinde auf der Ennsleite oder einen Teil zur Ver¬ steigerung zu bringen. In einem solchen Falle würde für den Besitznachfolger keinerlei Verpflichtung bestehen, wie dies bei einem Uebernehmer nach einem Baurechtsvertrage der Fall wäre. Für die Gemeinde selbst, müsse ebenfalls eine gewisse Sicherung bestehen, als es der Fall sein könnte, daß die Waffenfabrik die Fahrradabteilung oder die Waffenerzeugung von der Auto¬ abteilung besitzrechtlich trennt; nach einem Baurechtsvertrag müßte die Verpflichtung des Vorbesitzers auf den Besitznachfolger übergeleitet werden, dies kann jedoch auch in einem Bestand¬ vertrag festgelegt werden, so daß auch durch einen solchen beider¬ seits eine Sicherung geschaffen ist, weil auch in dem Falle, als ein späterer Gemeinderat einen Teil der Häuser versteigern würde, die Pflichten des heutigen Vertragsteiles, d i. die Ge¬ meinde von dem Besitznachfolger übernommen werden müssen. Im weiteren haben wir der Waffenfabrik bezüglich der Umlagen¬ prozente klar bewiesen, daß der bisherige Standpunkt der Waffen¬ fabrik unhaltbar und derselbe selbst für die Waffenfabrik als unvernünftig zu bezeichnen ist; denn wenn die Mietzinsauflage mit 50 Prozent festgelegt würde, müßte auch der Mietzins fur die übrigen in der Stadt wohnenden Arbeiter bedeutend gesteigert werden, was zur Folge hätte, daß bei der nächsten Lohnregu¬ lierung die Waffenfabrik erhöhte Löhne bezahlen müßte. Diese Sache wäre um so schwieriger, als die Waffenfabrik ohne Rück¬ sicht darauf, wo der Arbeiter wohnt, in eine allgemeine Lohn¬ regulierung einstimmen müßte. Anderseits ist die Grundsteuer im allgeme nen so nieder in Vorschreibung, daß diese eine be¬ deutende Erhöhung des Umlagenprozentes leicht vertragen kann Es wurde nun auf die drei Steuerkategorien, der Hauszins¬ steuer, der Erwerbsteuer und der Grundsteuer eine Abstufung vereinbart, wir konnten jedoch nicht übereinkommen, daß für die Wassenfabrik eine Differenzierung nach einer ixbeliebigen Steuer¬ gattung erfolge Die Waffenfabrik erklärt jedoch nichts anderes zu wollen, als daß sie nicht höher besteuert werden darf, wie alle anderen Steuerträger. Es wurde auch festgelegt, daß ein Unterschied zwischen der allgemeinen und der besonderen Erwerbsteuer für die Waffenfabrik auch der Landeshypothekenanstalt mitteilen, weil sie ja eine der besten Stützen zur Aufhebung des Vertrages mit der Waffenfabrik war; ihre Vertreter haben in der Ver¬ handlung erklärt, daß sie mit unserem Vorschlage der Abstufung der Steuergattungen einverstanden sei, gegen eine entsprechende Fassung des Uebereinkommens im vorgedachtem Sinne nichts einzuwenden habe, und der Gemeinde sodann weitere Kredite eröffnen werde. Dabei spielte unser Vorschlag auf Einführung einer Für¬ sorgeabgabe eine bedeutsame Rolle. Diese Fürsorgeabgabe solle sich auf folgendes erstrecken: Jeder der im Stadtgebiete Steyr zum Zwecke des Erwerbes oder des Gewerbetriebes sich fremder (nicht Familienangehörige) Arbeitskräfte bedient, sei verpflichtet. von jeder Lohn= oder Gehaltskrone 1 Prozent an die Gemeinde abzuliefern Durch diese Abgabe wird die Waffenfabrik als größter Unternehmer selbstverständlich auch am meisten belastet und versuchten die Herren der Waffenfabrik womöglich glatt darauszukommen Wenn nun dieser Antrag auf Einhebung einer Fürsorgeabgabe dem löblichen Gemeinderate vorgelegt werden soll, so ist es auch notwendig, über das Ergebnis einer solchen Abgabe des Näheren zu sprechen Laut einer Statistik, seit deren Aufstellung sich eher eine Vermehrung des Angestelltenstandes ergeben hat, sind in Steyr etwas über 8000 Arbeiter und An¬ gestellte, für welche diese Abgabe zu leisten wäre Nach Mitteilungen zahlt die Waffenfabrik wöchentlich rund 9,000.000 K an Löhnen aus; dazu kommen die Gehälter der Beamten mit monatlich 3,000 000 K, so daß die Fürsorge¬ abgabe mit 1 Prozent von der Lohn= oder Gehaltskrone aus diesen Angestelltenlohn allein bis 5,500 000 K ausmachen würde. Dazu kommen noch die übrigen, in anderen Unternehmungen befindlichen Angestellten, so daß ein Jahresertrag aus der Fur¬ sorgeabgabe von rund 7,000 000 K zu erwarten steyt, eine Abgabe, die sicherlich geeignet ist, die finanziellen Verhältnisse der Stadt wesentlich zu bessern, weil es möglich ist, mit diesem Abgabe¬ ertrag ein Kapital von 150,000 000 K zu verzinsen und zu amortisieren Der Herr Referent bringt sodann das Verhandlungs¬ Protokoll vom 25 Februar zur Verlesung. Hiezu muß folgendes angeführt werden: Die Wasienfabrik hat gegen die Einfuhrung der Fürsorge¬ abgabe Einwendungen erhoben und behauptet, daß dieselbe gegen den Vertrag vom 1 Mai 1913 verstößt, zumindestens aber eine Umgehung desselben bedeute und sie daher einen Beschluß auf Einführung dieser Abgabe nicht anerkenne Wir erklärten, daß diese Abgabe mit dem Vertrage gar nichts zu tun habe, weil sich

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