Gemeinderatsprotokoll vom 4. November 1920

Die Sektion beantragt: Der Gemeinderat genehmige der Antrag des Stadtbauamtes. Hiezu bemerkt der Herr Referent, daß die Stadtgemeinde aus der staatlichen Hilfe für Hochwasserschäden einen Anspruch und für die Hochwasserschäden einen Anspruch auf erhebt 150.000 K stellen werde. Der Sektionsantrag wird einhellig angenommen. 22. Regulierung der Preise für die Müllabfuhr. Referent Herr Vizebürgermeister Mayrhofer. Ueber das finanzielle Ergebnis der Müllabfuhr liegt seitens des Stadtbauamtes eine Rentabilitäts=Berechnung vor, welche zeigt, daß die bisherigen Gebühren etwas zu niedrig gegenüber dem tatsächlichen Aufwand angesetzt waren. Die Be¬ völkerung kann nicht verlangen, daß die Gemeinde aus der Müllabfuhr, die dem allgemeinen Wohle und der Gesundheits¬ förderung dient, Defizite erwachsen. der Amtsbericht begehrt folgende Erhöhungen: die ermäßigte Gebühr von 2800 K auf 270 K per Kübel und Jahr 2. die erhöhte Gebühr von 36 K auf 340 K per Kübel und Jahr Das Verhältnis 7:9 der ermäßigten zur erhöhten Gebühr wurde bei den neuen Preisen beibehalten Die Sektion stellt den Antrag: Der Gemeinderat beschließe die Genehmigung der erhöhten Gebühren. Herr GR. Schickl betont, daß sich für manche Haus¬ besitzer Schwierigkeiten ergeben werden und viele Kübel abmelden werden, die sie nicht benötigen Herr GR. Vogl berichtet, daß Herr Baurat in der Sektionssitzung erklärt habe, daß die Parteien wohl nach Quartal¬ schluß berechtigt seien, nicht benötigte Kübel abzumelden, nach der Anschauung des Herrn GR. Schickl würden selbstverständlich die Besitzer die Abmeldung sofort vornehmen. Die Müllabfuhr muß aber ohne Ausnahme nach dem Gesetze vorgenommen werden, damit die Vorschriften nicht durchbrochen werden Herr GR. Aigner verweist, daß die Geschädigten die leinen Hausbesitzer ohne Parteien sind, die diese Last nich gleichmäßig auf die Parteien abwälzen können. Es sollte doch ein Schlüssel gesunden werden, um diese Ungerechtigkeit zu be¬ seitigen, ohne das Gesetz zu durchlochen Herr Referent bemerkt im Schlußwort, daß ein solcher Schlüssel unmöglich zu finden sei, weil sich die Preise für die Verwendung der Kübel und Benützung der gesetzlichen Müll¬ abfuhr nicht abstufen lasse. Es könnte nur ein motorischer Be¬ rieb der Müllabfuhr, wie ja überhaupt das ganze Verkehrs wesen auf motorischen Betrieb zu stellen sein wird, eine Ver¬ billigung der Kosten bringen. Für heute gibt es nichts anderes als dem Antrage zuzustimmen. Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral bemerkt, daß der Gemeinderat vorläufig dem Sektionsantrag zustimmen könne, aber innerhalb des Quartals über eine Ausgleichung zwischen den Besitzern ohne Parteien und den größeren Häusern studieren könne; es werde sich während dieser Zeit schon ein Ausweg finden lassen. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. 23. Auschaffung von Feuerlöschapparaten für das tadttheater. 143 Referent Herr GR. Krottenau. Vom Stadtbanamte liegt ein eingehender Bericht vor Es ist selbstverständlich, daß sich der Gemeinderat zur Erhöhung der Feuersicherheit dem Begehren nicht verschließen kann. Bisher verliefen die Vorstellungen glücklicherweise ohne Anstand, es könnte jedoch bei Nichtbeachtung der beantragten Sicherungen leicht vorkommen, daß ein Unglück geschieht und welche Verantwortung sich die Gemeinde dann aufhalsen würde, läßt sich nicht übersehen. Nachdem es für die Gemeinde jedoch derzeit unmöglich ist, das Theatergebäude und seine Einrichtung so instand zu setzen, daß jede Feuergefährlichkeit ausgeschlossen wäre, so kann sie derzeit nur auf die Einrichtung zurückgreifen velche die Möglichkeit der Löschung eines Brandes und damit die Feuergefährlichkeit auf das geringste Maß eindämmt und dies ist die Beistellung von sechs Minimaxapparaten, von denen zwi ohnehin vorhanden sind, so daß vier nachzuschaffen und mit Füllung zu versehen wären Herr Vizebürgermeister Mayrhofer bespricht das Er¬ gebnis der letzten Theaterkommissionierung und befürwortet mit Rücksicht auf die heutigen Verhältnisse den Antrag der Sektion Herr GR. Witzany macht aufmerksam, daß die Gefahr dadurch wesentlich erhöht werde, als das Stehparterre stets über¬ füllt ist und bei einem Brandunglück niemand aus dem Hause könnte. Es muß strenge auf die Einhaltung der Vorschriften gedrungen werden Herr Vorsitzender erinnert daran, daß im rückwärtigen Teile des Theaters ein Ausgang neu geschaffen wurde, welcher wesentlich zur Sicherheit beiträgt. Der Umstand, daß Besitzer des Theaters und Aufsichtsperson über das Theater ein und dieselbe Person ist, bildet eine Schwierigkeit, über die aber schließlich hinweggekommen werden muß. Herr GR. Schickl konstatiert, daß derzeit ein Theater meister nicht besteht und daß der frühere Theatermeister in der Waffenfabrik beschäftigt sei und nur Gefälligkeitshalber im Theater öfters anwesend ist. Die Bestellung eines ständigen Theatermeisters ist aber unerläßlich, weil derselbe stets Ordnung halten kann und auch alle Einrichtungen und Inventarsgegen¬ ände weiß, sie richtig einzuteilen vermag, kurz, überhaupt den ganzen Betrieb des Theaters kennt. Weiters gehört links vom Haupteingang eine große elektrische Lampe, die alle Ausgänge gut beleuchtet, denn erfahrungsgemäß strömen die Leute bei Gefahren dem Lichte zu. Im Innern des Theaters sind Licht¬ punkte gewissermaßen als Wegweiser zu Ausgängen gut sichtbar zu machen Jede Türe im Theater ist gut sichtbar als Ausgang er¬ enntlich zu machen. Die angeregte große Lampe vor dem Ein¬ ang wird einen Schein nach innen werfen und dieser Schein ann zum rettenden Wegweiser zu den Ausgängen werden Herr GR. Prof. Brand sagt, daß man gewiß alles tun nüsse, um eine Katastroph: zu vermeiden; seine Partei sei da¬ für, daß diese beantragten Minimax angeschafft werden, aber es soll Gewähr vorhanden sein, daß diese Apparate auch bedient werden. Wenn fünf bis sechs Apparate angeschafft werden, so nüssen auch ebensoviele Feuerwehrmänner anwesend sein, um diese Apparate sofort bedienen zu können. Der Herr Vorsitzende leitet sodann über den Sektions¬ antrag die Abstimmung ein, welcher vom Gemeinderat einhellig ingenommen und beschlossen wird, die gegebenen Anregungen insichtlich der Außenbeleuchtung, des Theatermeisters, der besseren Beleuchtung der Notausgänge und der Bedienung der Minimax zur Durchführung, aufgetragen 24. Genehmigung des Nachtragsoffertes der Firma Kröger. Referent Herr Vizebürgermeister Mayrhofer. Die Firma Kröger hat auf Grund der Besprechung mit dem Gemeinderats=Präsidium ein geändertes Nachtragsoffert orgelegt. Das erste Operat (Altes Stadtgebiet) ist im Maß tabe 1:1250 bis Ende Oktober 1920, das gesamte (erste und zweite) Operat in beiden vereinbarten Maßstäben 1:1250 und : 2500 fix und fertig bis Ende Februar 1921 abzuliefern. Bei Nichteinhaltung des letzteren Termines habe ich ein Pönale von 15.000 K zu zahlen, welche Summe von der Schlußzahlung in Abzug zu bringen ist Die Stadtgemeinde hingegen übernimmt nachstehende Zahlungsverpflichtungen: Der Gesamtpreis der Arbeit beträgt 148.000 K; bis ängstens Ende Oktober d. J. sind 50.000 K zu Handen der Bank für Oberösterreich und Salzburg in Steyr zu erlegen das sind mit den schon überwiesenen 36.000 K zusammen 6000 K. Die Restsumme von 62.000 K ist innerhalb 14 Tagen ach Ablieferung des gesamten Operates fällig, bei Nichteinhal¬ tung des Termines vom 28. Februar 1921 sind hievon 15.000 K in Abzug zu bringen Alle durch vorstehende Abänderungsvorschläge nicht be¬ rührten Vereinbarungen des ursprünglichen Offertes vom 30. Juli 1919 bleiben unverändert aufrecht Das Gemeinderats=Präsidium hat dieses abgeänderte Offert angenommen mit dem Vorbehalte der Genehmigung durch den Gemeinderat. Nach kurzer Erläuterung der Beratungen im Gemeindrats¬ räsidium durch den Herrn Vorsitzenden stimmt der Gemeinderat dem abgeänderten Nachtragsofferte der Firma Kröger zu 25. Grundkauf und -Verkauf zu Straßenregulierungen. Referent Herr GR. Zeilinger. Zur Herstellung der Grundbuchsordnung wird vom Bau¬ mte erstens die Abtretung eines Teiles der B. P. Nr. 377 im lusmaße von 13 m2 seitens des Julius Lampelmayr an die Stadtgemeinde zwecks Regulierung der Schlüsselhofgasse beim Hause Nr. 47 gemäß dem Akte BA Nr. 2266 von 1920, zweitens die Abtretung eines Teiles der G. P. 111/1 im Ausmaße von 35 m2 seitens der Oesterreichischen Waffenfabriks=Gefellschaft an ie Stadtgemeinde zwecks Regulierung des Bahnhofweges gemaß dem Akte BA Z. 1540 von 1920 beantragt Die Sektion stellt den Antrag, der Gemeinderat stimme der Uebernahme der Grundstücke für Straßenregulierungszwecke ins öffentliche Gut zu. Angenommen. Vierte Sektion. 26. Tätigkeitsbericht des städtischen Schul- und Jugendarztes. 168# Referent Herr GR. Steinbrecher. Herr Dr. Pimiskern hat einen ausgezeichneten Bericht er tattet, wie überhaupt die Tätigkeit des Herrn Dr. Pimiskern eine außerordentlich eifrige, gewissenhafte und in jeder Richtung hin zufriedenstellende ist Der Gemeinderat beschließt, den Bericht dem Protokolle einverleiben zu lassen und den Zeitungen zur Verfügung zu tellen. Gefertigter beehrt sich, nachstehend einen kurzen Bericht iber seine Tätigkeit als Schul= und Jugendfürgearzt der Stadt Steyr zu geben: Wegen des herannahenden Endes des Schuljahres war (8 nicht möglich, den Dienstesvorschriften entsprechend, alle Kinder zu untersuchen. Eine flüchtige Untersuchung hätte den 5

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