Gemeinderatsprotokoll vom 4. November 1920

1 *8 4 genügend vorbereitet sind, sich auch alle anderen eines guten Besuches erfreuen werden. Ein Hindernis für diese Veranstal¬ tungen soll auch sein, daß die Schauspieler einen freien Nach¬ nittag verlieren. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer erklärt, gewiß für den Theaterdirektor keine Lanze brechen zu wollen, wie man edoch von jedem Haushalte weiß, so sind auch die Anforderungen an den Direktor für Personalauslagen ganz bedeutend höhere geworden. Tatsache ist, daß die Bezahlung der Schauspieler nicht auf der Höhe steht. Der Gemeinderat werde heute Gelegenheil haben, eine weitere Ausgabepost für Feuerschutzzwecke zu beraten und zu beschließen Unser Theater ist bedauerlicherweise sehn klein und wird die Stadtgemeinde um dieses im Sinne der sicherheits= und feuerpolizeilichen Vorschriften auszugestalten, noch gewaltige Summen aufwenden müssen. Wenn wir vom Theater irektor etwas verlangen, so müssen wir ihm die Durchführung uch ermöglichen Herr GR. Reisinger verlangt, daß die Preise ver öffentlicht werden. Seit dem heurigen Herbste finde man auf den Theaterzetteln keine Prese mehr vermerkt und es soll vorge¬ kommen sein, daß an der Abendkasse unterschiedliche Preise be¬ zehrt wurden. Der Sektionsantrag wird sohin nach Schluß der Wechsel¬ rede vom Gemeinderate einhellig angenommen In zweiter Abstimmung wird auch der Zusatzantrag des Herrn Vizebürgermeisters Dedic, daß die Auszahlung der er höhten Subvention von der Veranstaltung der Schülervorstellungen abhängig gemacht wird, angenommen. 15. Unterstützungsansuchen. Referent Herr GR. Saiber Ansuchen des Musikvereines um Subvention. Sektions¬ intrag: Der Gemeinderat beschließe, pro 1920 wird eine Sub vention von 300 K gewährt. Angenommen. Ansuchen des Vereines „Deutsche Mensa-Academica“ um Subvention. Sektionsantrag: Der Gemeinderat beschließe, pro eine Subvention von 60 K zu gewähren 920 Angenommen Die Ansuchen der Kreditanstalt der Deutschen, Zweigan¬ stalt Prachatitz um Beteiligung an den Bankgeschäften, sowie des vorbereitenden Ausschusses der „Heimkehrer=Aktion“ um Unter¬ stützung, werden abgelehnt. Dritte Sektion 16. Verpachtung von städtischen Grund. Referent Herr Vizebürgermeister Mayrhofer Beim Hause Sierningerstraße Nr. 140 befindet sich ein öffentlicher Grund, an welchen der Hausbesitzer Münich einen Zaun aufführte und einige Zwergbäume setzte. Es handelt sich um eine Fläche von 22°6 m. Der genannte Besitzer sucht an, nan möge ihm dieses Straßengrundstück verpachten und bietet einen Anerkennungszins von 50 K per Jahr, jederzeit halbjährig kündbar Das Stadtbauamt beantragt, Herrn Franz Münich vom 1. April 1920 angefangen, den Teil der G. P. 1360/1 (öffent¬ liches Gut) im Ausmaße von 226 m2 bei gegenseitiger halb¬ ähriger Kündigung zu den Zinsterminen und gegen einen jähr¬ lichen Pachtschilling von 50 K und unter der Bedingung auf unbestimmte Zeit zu verpachten, daß der Pächter das Grund¬ stück und die Umzäunung stets im anständigen Zustande erhält. Die Sektion beantragt: Der Gemeinderat stimme dem Untre ige des Bauamtes zu. 3 11170 ngenommen. Straßenbenennung auf der hohen Ennsleite. 17. Referent Herr Vizebürgermeister Mayrhofer Durch den Ausbau der Ennsleite ergibt sich die Notwen¬ digkeit, Straßenbenennungen vorzunehmen und die Kosten der Straßennamentafeln und der Nummertafeln zu genehmigen. Die Tafeln würden durch die Firma Bittner in Wien, u. zw. die Straßennamentafeln in der Größe von 71:42 zum Preise von 115 K und die Nummertafel zum Preise von 30 K per Stück liefern. Gesamtaufwand 15000 K. Herr GR. Steinbrecher erwähnt, daß die Schule auf der Ennsleite noch keine Aufschrift trage. (Herr GR. Frühwald erscheint in der Sitzung). derr Referent erwidert, daß die Bezeichnung der Schule demnächst erfolgen werde. Die Sektion stelle zur Straßenbenennung den Antrag, die zur Benennung vorgeschlagenen Straßenzüge mit den Namen Moser= Fadinger=, Michael Vogl=, Schuhmeier= und Kautsch¬ straße“ zu belegen und die Kosten der Bezeichnung zu genehmigen. Angenommen 18. Glektrische Beleuchtung des Stadtgebietes. Reserent Herr Vizebürgermeister Mayrhofer. Am 20. März l. J. wurde beschlossen, die Beleuchtung des Stadtgebietes durchzuführen, bzw. in Angriff zu nehmen; die Begehungen wurden vorgenommen und Kostenvoranschläge ein¬ geholt. Die provisorische Straßenbeleuchtung ist kläglich zu nennen, meist haben wir es in den Gassen finster und auf eine nstandsetzung der Gasbeleuchtung ist nicht zu rechnen, schon eßhalb nicht, weil uns diese Beleuchtung monatlich 8000 bis 000 K kosten würde. Die in Steyr abgenommenen Kupfer¬ leitungen wurden zwar nach Linz geschafft, aber das Kupfer st sorgfältig aufbewahrt und ist für Steyr reserviert und wird umgewalzt. Gegenwärtig stehen die Kupferpreise sehr nieder und soll die Elektro=Baugesellschaft die Preise noch ermäßigen, so daß vir nur das Umwalzen und die Abmontierung zu zahlen haben Der Kostenvoranschlag belauft sich auf 1,200000 K. Um das ostspilige Provisorium endlich wegzubringen, wird nichts an¬ deres übrig bleiben, als dem folgenden Sektionsantrage zuzu¬ stimmen Der Gemeinderat genehmige das vorliegende Offert der lektro=Gesellschaft mit dem Vorbehalte des günstigen Ergebnisses der Verhandlungen wegen Ermäßigung des Kupferpreises der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate einhellig ingenommen. 9. Gummibereifung der städtischen Lastautos. Referent Herr GR. Chalupka. Vom Stadtbauamte liegt, folgender Bericht über die Kosten er Gummibereifung vor: Vier Automassivreifen 1050X140 à 14.330 K K 57.320•— 800•— Abpressen der alten Reifen à 100 K „ 800 — 6 Aufpressen der acht neuen Reifen à 100 K K 58.920— Die Rechnung ist spätestens bei Uebernahme der Ware zu bezahlen der Sektionsantrag lautet: Die Bereifung erscheint un¬ erläßlich und wird dem Gemeinderate der Antrag auf Annahme des Berichtes unterbreitet Angenommen. 20. Regulierung des Wasserzinses. 10 Referent Herr GR. Vogl. Der letzte Tarif über die Wasserzinse stammt aus dem Jahre 1913 und ist natürlich nicht mehr zeitgerecht. Die Kosten der Reparaturen kosten vielmehr als der Eingang für die Wasser¬ zinse beträgt. Es wird vom Stadtbauamte nachstehende Erhöhung der Wasserzinse beantragt: Gebühren=Tari für die Abgabe von Wasser aus der städtischen Wasserleitung 1. Für Wohn= und Amtsgebände, Geschäfts= und Gewerbe¬ betriebe Für den durch Wassermessr kon rollierten Mindestverbrauch bis 50 m2 pro Jahr 150 K. Von 50 ms aufwärts wird der Verbrauch nach Wassermesser zum Einheitspreise von 3 K pro kubikmeter verrechnet. Für Gärten, welche nur einen Teil des Jahres Wasser beziehen wird die minimale Wassergebühr mit 75 K entsprechend 5 m3 jährlichen Verbrauches, berechnet. Für den provisorischen Wasserbezug auf Bauplätzen wird der Kubikmeter mit 3 K 50 k berechnet, wobei jedoch die Leih¬ gebühr des Wassermessers inbegriffen ist. Die Ablesung der Messer, Verrechnung und Wahlung des verbrauchten Wassers erfolgt vierteljährlich im Nachhinein, u. zw. anfangs Jänner, April, Juli und Oktober jeden Jahres. Die Wassermesser werden gegen eine Leih= und Erhaltungs¬ gebühr, welche für Wassermesser 60.— K von 10 bis 13 mm Lichtweite jährlich „ 75•— 4 „ 20 90•— 21 „ " 25 n „ 05•— u. von über 25 „ beträgt, von Stadtgemeinde=Vorstehung geliefert und instand gehalten. Diese Gebühr wird zu Beginn eines jeden Jahres ein¬ ehoben. Die Kosten der Einschaltung des Wassermessers trägt der Wasserabnehmer Nach kurzer Wechselrede bringt der Herr Referent den Antrag der Sektion zur Kenntnis: Der Gemeinderat genehmige den Antrag des Stadtbauamtes. Angenommen. 21. Instandsetzung des Uferschutzdammes beim Gsangwehr. Referent Herr GR. Schickl Vom Stadtbauamte liegt ein Bericht vor, wonach durch ie Aenderung des Gerinnes des Mitterwassers anläßlich des letzten Hochwassers wurde die Sohle gegen den Steindamm ge¬ drängt und derart vertieft, daß die Fundamente beim Holzwehr iber den Wasserspiegel liegen. Der Füllschotter des Dammes vurde ausgekolkt, so daß das im Zementmörtel angelegte Stein¬ pflaster des Dammes hohl liegt An einigen Stellen, hauptsächlich aber beim Anschluß des Steindammes an das Holzwehr, besteht die Gefahr, daß die Frühjahrshochwässer den Damm einreißen. Es ist daher dringend geboten, daß die Herstellungsarbeiten sofort begonnen werden, amit die Betonarbeiten nicht in der kalten Jahreszeit durch eführt werden müssen Die Wiederherstellungsarbeiten dürften einen Kostenauf¬ wand von 100 000 K beanspruchen.

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