Gemeinderatsprotokoll vom 15. Juli 1920

8. Stellungnahme zur Umwandlung der Einkaufsstelle deutscher Städte und Märkte in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 71 Referent Herr GR. Prof. Brand Die Einkaufsstelle deutscher Städte und Märkte Oester¬ reichs, registrierte Genossenschaft m. b. H., hat sich in eine Gesellschaft m. b. H. umgewandelt. Die Stadtgemeinde Steyr stand mit dieser Genossenschaft in Verbindung, weil man zur Zeit der größten Schwierigkeiten in der Lebensmittelbeschaffung alle Hilfsquellen sichern mußte, um Lebensmittel herbeizuschaffen Gegenwärtig hat die Stadtgemeinde noch ein Guthaben von 515 K. Es tritt nun an den Gemeinderat die Frage heran ob sich die Stadtgemeinde an dieser neugebildeten Gesellschaft m. b. H. beteiligen solle. Obwohl man von einer besonderen Tätigkeit dieser Einkaufsstelle nicht befonders viel verspürte, dürfte es sich doch empfehlen, zwei Teile à 5000 K zu zeichnen Herr Vizebürgermeister Nothhaft glaubt, daß man sich vor der Entscheidung über die Beteiligung an dieser Einkaufs¬ gesellschaft mit den heimischen Handelsgewerbetreibenden ins Einvernehmen setzen solle. Es besteht nämlich die Befürchtung, daß derartige Einkaufsstellen nicht im Interesse der handels treibenden Geschäftsleute wirken und diesen eine neue Kon kurrenz erwächst. Wenn dies nicht zutrifft, sei gegen eine Be teiligung der Stadtgemeinde Steyr an der Gesellschaft nichts einzuwenden Herr Referent GR. Prof. Brand erwidert, daß die Gesellschaft aus einer Gruppe von Fach= bezw. kaufmännischen Interessenten besteht, der sich alle Kaufleute anschließen können Andererseits hat die Einkaufsstelle für Steyr noch gar nichts geliefert, so daß die hiesigen Kaufleute noch um keinen Heller geschädigt wurden und steht durch die Möglichkeit des An schlußes der Kaufleute an diese Gesellschaft selbst wohl nichts zu befürchten. Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral bemerkt hiezu daß außerdem der Stadtgemeinde im Falle des Bezuges von Lebensmitteln aus der Gesellschaft jederzeit das Recht und die Möglichkeit zusteht, den Kaufleuten die erworbenen Waren zu¬ zuweisen. Der Antrag des Herrn Referenten, auf Zeichnung von zwei Anteilen à 5000 K, wird sodann vom Gemeinderate an¬ genommen. 9 Beschlußfassung zur Besteuerung der Nutzhunde Referent Herr G.=R. Dr. Peyrer=Angermann. n der Gemeinderatssitzung vom 20. Mai l. J. wurde über die Besteuerung von Nutz= und Luxushunden beschlossen und dabei festgesetzt, daß für Nutzhunde 40 K und für Luxus¬ hunde bis 300 K eine Steuer vorgeschrieben werden könne. Bezüglich der Besteuerung der Luxushunde bedarf es nun einer bestimmten Fixierung, da es nicht angeht, einem Organe die willkürliche Bemessung einer Steuer für einen Luxushund im Nahmen der Steuer. bis zu 300 K zu überlassen Die Sektion tellt daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe, olgende Hundegebühren festzulegen 8346 Für Nutzhunde: Für jeden Nutzhund im Gebiete der Stadt Steyr pro Jahr 40 K Bei Haltung von mehreren Hunden wird nur ein Hund als Nutzhund anerkannt. b) Luxushunde: Für jeden ersten Luxushund im Gebiete der Stadt Steyn ist eine Gebühr von 00 K * * * * für den zweiten Luxushund von 200 K und für den dritten und weiteren Luxushund eine ebühr von * 300 K entrichten. zu Herr Vizebürgermeister Dedic bemerkt, daß sich der Gemeinderat ja ohnehin schon mit dieser Frage beschäftigt hat und man bei dem Beschlusse bleiben solle; der Sinn des Be¬ chlusses sei dahin gegangen, daß man alle Luxushunde mit 300 K besteuern solle und stelle er daher gegenüber dem Sektionsantrag den Gegenantrag, daß der Gemeinderat heute beschließen möge, daß für Luxushunde 300 K pro Jahr zu entrichten sind. Wer sich heute einen Luxushund halten kann, raucht ohnehin ein kleines Vermögen, weil die Futterkosten schon sehr hohe sind derr GR. Prof. Brand erklärt, der Anschauung des Herrn Vizebürgermeisters Dedic widersprechen zu müssen. Es gibt alte oder alleinstehende Leute, die sich einen Hund halter müssen, teils aus Sicherheitsgründen, teils haben sie das Tier durch die Anhänglichkeit desselben so lieb gewonnen, daß sie sich lieber die Bissen vom Munde absparen, ehe sie das treue Tier verkemmen ließen. Diese Leute, von welchen gewiß wenige mit Glücksgütern gesegnei sind, würde diese Steuer sehr har treffen. Man hat oynedies die Nutzhundesteuer auf 40 K er höht und die Luxushunde mit mindest 100 K festgesetzt. Sollte der Antrag des Herrn Vizebürgermeisters Dedic angenommen werden, könnte nur erreicht sein, daß diese Leute die Hunde weggeben müssen, sie vielleicht um ihre letzte Freude beraubt, aber anderseits der Stadtkasse selbst Einnahmen entzieht. Er müsse daher gegen den Antrag des Herrn Vizebürgermeisters Dedic stimmen. 3 Herr GR. Frühwald unterstützt den Antrag des Herrn Vizebürgermeisters Dedic und findet es merkwürdig, daß bei Kollekten zur Unterstützung von Armen meist diejenigen Per sonen, welche Hunde besitzen, am wenigsten oder gar nichts eichnen. Für solche Abgaben habe man kein Geld; dies habe ich wiederholt bewiesen. Wenn die Leute Hunde halten können, önnen sie auch diese Armensteuer aufbringen. Den Bewohnern der Ennsleite müsse da alle Ehre angetan werden, weil sie bei einer Kollekte über 1000 K zugesteuert haben. Eine Durchsich einer solchen Kollekte ergab die Richtigkeit der ersterwähnten Behauptung; die Hundebesitzer in der Stadt haben nicht einmal inige 100 K zusammengebracht. Nächstenliebe scheinen diese Personen nicht zu kennen, weil ihnen der Hund mehr ist wie der Mensch Herr GR. Tribrunner befürchtet, daß durch die charfe Handhabung der Hundesteuer die Stadtkasse keine oder tur unbedeutende Einnahmen haben wird, weshalb auch schon der Landesrat eine Steuer bis zu 300 K aussprach Durck den Antrag, jeden Luxushund mit 300 K zu besteuern, treffe man sicher nicht immer die richtigen Personen. Rednergibt den Ausführungen des Herrn GR. Prof. Brand, hinsichtlich er alten Leute und deren Liebe zu ihrem treuen Haustiere, echt. Der Sektionsantrag spreche ohnehin davon, daß das alten mehrerer Luxushunde höher zu besteuern sei, weil dies inen Ueberfluß bedeute err Vizebürgermeister Mayrhofer verweist auf die Ungelegenheiten, welche durch das zahlreiche Halten von Luxus¬ hunden und auch der Katzen entstehen, welcher Auffassung sich derr GR Frühwald anschließt und Herr GR. Klement betont, daß sich die Worte des Herrn GR. Frühwald auch nur egen solche richten, bei welchen Personen tatsächlich ein Luxus in der Haltung von Hunden best.ht, während Herr GR. Schickl bemerkt, daß jeder Hundebesitzer heute aus Sicherheitsgründen jachweisen wird können, daß sein Hund ein Nutzhund sei. Herr GR. Prof. Brand verwahrt sich dagegen, daß Armenkollekten dazu verwendet werden, um eine freiwillige Spende zum Maßstabe für Steuern zu nehmen und einer Kontrolle zu unterziehen. Dies müßte in der Bevölkerung böses Blut machen und würde man in der Zukunft bei Armen bskriptionen schlechte Erfahrungen machen. Gegen eine Kontrolle der freiwilligen Spenden müsse er energisch protestieren. Nach längerer Debatte wird der Sektionsantrag vom Ge¬ meinderate mit Stimmenmehrheit angenommen II. Sektion. 10. Stadtkassetagebuchabschluß pro Juni 1920 Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft berichtet des näheren über den vorliegenden Tagebuchabschluß, welcher ericht zur Kenntnis genommen wird — Zl. 216/Bu. 1. Festsetzung der Gebühren für die Taglöhner bei Infektionskranken=Transporten Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft Die bei Infektionskranken=Transporten zur Nachtzeit be¬ chäftigten Taglöhner suchen um Erhöhung ihrer Gebühren an Die Sektion findet dieses Begehren gerechtfertigt und stellt den Antrag: Der Gemeinderat beschließe, für jeden zur Nachtzei beim Infektionskranken=Transporte beschäftigten Taglöhner für ede Stunde bei Krankentransporten innerhalb des Stadtgebietes 4 K und bei solchen außerhalb des Stadtgebietes 6 K zu be¬ wvilligen. 12. Vorschlag wegen Erhöhung der Verpflegskosten im Versorgungsheim 70 Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft. Laut dem Ausweise über die Einnahmen und Ausgaben beim städtischen Versorgungsheim pro 1. Semester 1920, dem eine genaue Aufzeichnung zugrunde liegt, besteht für die Frau Oberin ein Abgang von 31 464 48 K, wovon allerdings 8.787·98 K noch vom Jahre 1919 stammen. Dies kommt davon, als früher nur 80 Pfleglinge waren, während derselbe nunmehr auf 106 Personen gestiegen ist. Die Sektion konnte edoch dem Begehren auf Erhöhung der Verpflegsgebühren auf K pro Kopf und Tag nicht zustimmen, sondern glaubt, daß 7 K zur Zeit genügend wären und könne die Frau Oberin, wenn sie nachweisbar mit diesem Betrag das Auslangen nicht findet jederzeit um die Anweisung des Abganges bittlich werden; die Sektion stellt daher den Antrag: Das ziffermäßig erhobene Defizit des städtischen Versorgungsheimes im 1. Halbjahre 192 im Betrage von 31.464 K 48 h sei an die Frau Oberin rück¬ zuvergüten und ab 1. Juli l. J. als Verpflegskostenbeitrag vor äufig pro Kopf und Tag 7 K festzusetzen. Sollte dieser Betrag infolge neuerlicher Steigerung der Lebensmitteln unbedingt einen weiteren Zuschuß erfordern, hat der Magistrat die je¬ weilig nachträgliche Zustimmung des Gemeinderates einzuholen. hiezu bemerkt der Herr Referent, daß der letztere Absatz deshalb festgesetzt wurde, damit der Gemeinderat nicht fort¬ während mit diesen Erhöhungen belästigt werde. Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral hält es nicht ür praktisch, daß immer wieder Mehrausgaben nachträglich be villigt werden sollen; man solle die Verpflegsgebühr auf das entsprechende Maß festsetzen.

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