Gemeinderatsprotokoll vom 15. Juli 1920

2 Steinkohle und 28·5 Tonnen oberschlesischen Koks einzulegen und gehen die Anlieferungen monatlich fort. Doch muß in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, daß die für die Beheizung ausgeworfene Präliminarsumme bei weitem nicht ausreicht, die Beheizung mit Wolfsegger Kohle sicherzustellen geschweige denn, die Beschaffung von ausländischen Brennstoffen zu ermöglichen Nach Angabe der technischen Leitung des Krankenhauses wäre zur Beheizung für einen strengen Wintertag ein Quantum von 2000 kg prima Kols erforderlich, somit für den Mona 60.000 kg = sechs Waggon. Nimmt man den Jahresbedar mit den fünffachen Wintermonatsbedarf an, so ergeben sich 30 Waggons. Der Waggon oberschlesischer Hüttenkoks kostet dermalen ca. 6000 Mark ab Grube = 26 400 K, hiezu kommt an Fracht 1085 tschechische Kronen d. i. K 4340 — und K 3200 — sowie für Ausladen und Zufuhr K 840 —, so daß der Waggon im neuen Krankenhaus auf ca K 35.000•— zu stehen kommt, die erforderlichen 30 Waggon also auf K 1,050.000 —. Das ist gänzlich undiskutabel lber auch, wenn man die Verbrauchsziffern des Vor¬ ahres, wo fast ausschließlich nur Wolfsegger Kohle zur Ver ügung stand, zugrunde legt, ergaben sich folgende Kosten: Waggon Vom 1. Mai bis 30 April 1920 pro K 414.550•— 632•9 t Wolfsegger=Braunkohle à K 6550•— 66.050•— 30·5 t oberschlesische Steinkohle „ „21.000•— Hüttenkoks „ „35·000•— „ 140.000•— 40·0 t K 620.600 — K 120 000•— Präliminiert ist pro 1920 für Beheizung insgesamt Dabei ist aber noch besonders zu bemerken, daß der ver¬ gangene Winter äußerst mild und die Heizung laut über¬ einstimmenden Urteil der Beteiligten auch die noch gänzlich un zureichend war. Außerdem stellen die genannten Zahlen die Kosten nach en dermaligen Preisverhältnissen dar, und es ist einerseits mit Sicherheit anzunehmen, daß die Preise bis zum Winter noch eine wesentliche Steigerung erfahren werden, anderseits bleiben die im abgelaufenen Jahre tatsächlich erwachsenen Kosten wesentlich unter K 600.000 —. Um dies deutlicher zu machen sei erwähnt, daß ein Waggon Wolfsegger Kohle statt K 6550 — anfangs Mai 1919 ca. K 900 — und auch Ende April 1920 erst K 5900·—, ge kostet hat, bei Koks kam der erste Waggon im Dezember 1919 auf K 11.000 —, der letzte im März 1920 auf K 22.000•— u stehen. Es ist also die Frage der Beheizung des neuen Kranken hauses vor allem eine finanzielle Frage. Während es im Vor ahre trotz allen Bemühungen des Amtes unmöglich war, auch nur einige Waggon Koks für das neue Krankenhaus frei¬ zubekommen, tritt heuer der Fall ein, daß von Seite des Staatskohlenamtes mehr freigegeben wird a's angesprochen und daß seitens der Kohlenfirmen mehr geleistet wird als freigegeben ist In Anbetracht des Umstandes aber, daß die Preissteigerung der Wolfsegger Braunkohle ganz unverhältnismäßig rascher vor sich gegangen ist, als die von ausländischen Brennstossen in An betracht des Umstandes, daß die Frage der Einlagerung mit hochwertigen Brennmaterial technisch leicht durchführbar ist, als mit der minderwertigen Wolfsegger Kohle, läßt es heuer mehr als im Vorjahre geraten erscheinen, bei der Vorsorge für die Beheizung des neuen Krankenhauses für den kommenden Winter mehr die Beschaffung von ausländischen Koks in Erwägung zu ziehen. Es wäre außerdem zu berichten, daß der Stadt Steyr für Hausbrandzwecke in letzter Zeit größere Quantitäten ober¬ chlesische Steinkohle zur Verfügung gestellt wurden. Da aber der Preis der Steinkohle immerhin vergleichsweise noch sehr hoch ist, anderseits der Heizeffekt der Steinkohle in der Anlage des neuen Krankenhauses unverhältnismäßig geringer ist als der von Koks, wurde von einer größeren Zuteilung mit Rück¬ icht auf die hohen Kosten abgesehen. Sollte indes die Frage der Versorgung mit Steinkohle seitens der zuständigen Stellen zugestimmt werden, so könnte von der in Aussicht stehenden Juli=Lieferung ein entsprechendes Quantum für das neue Krankenhaus zurückbehalten werden. Das gefertigte Amt ersucht sonach um eine diesbezügliche Verfügung und die Sicherstellung der hiezu erforderlichen Mittel m Wege eines Präliminarenachtrages. Außerdem wäre nach h. ä. Dafürhalten unbedingt erforderlich im Einvernehmen mit der technischen Leitung Verfügungen zu treffen, welche die weitestgehende Sparsamkeit mit Heizmaterial gewährleisten. Stadtbauamt Steyr, 10. Juli 1920. Der Gemeinderat tritt sodann in die Verhandlung der Tagesordnung ein 3. Grundbücherliche Ordnungsherstellung Referent Herr GR. Tribrunner. Es liegt uns folgender Amtsbericht vor Amtsbericht. Wegumlegung in Neulust. Im Jahre 1913 wurde anläßlich der Erbauung des Hauses Nr. 598 in Reichenschwall (vormals Anton Lackner, etzt Karl Reithoffer) der vom Hochhausergute gegen das Schloß Engelsegg zu führende Fußweg nach den Neulustgründen derart imgelegt, daß er in die Richtung der neu projektierten Straße zu liegen kommt. Der nötige Grund wird von Herrn Heinrich Lamberg abgetreten. Grenzänderung Kompaßgasse Die Grenzänderungen stehen im Zusammenhange mit der Erbauung der Beamtenhäuser der Waffenfabrik in der Dukartstraße und Kompaßgasse und betreffend geringfügig Von den diesbezüglich ge¬ Regulierungen der Straßenfluchten. führten Unterhandlungen ist jedoch hieramts nichts bekannt, benso liegen hier keine Pläne vor. Der Sektionsantrag lautet: Der Grundbuchsordnungs¬ herstellung im vorgedachten Sinne zuzustimmen Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate einhellig an¬ genommen 5. Beschlußfassung wegen Uebernahme eines Drittels der Herstellungskosten der schwarzen Brücke über die Steyr 77514 Referent Herr GR. Tribrunner. Wie bekannt, ist seit längerer Zeit die sogenannte schwarze Brücke über den Steyrfluß, welche Steyrdorf mit Unterhimmel verbindet, für den Waaenverkehr abgesperrt und nur für Fuß gänger allerdings nach Ueberwindung der Wagensperre passierbar Schon im vorigen Jahre hat eine kommissionelle Besichtigung der Brücke wegen deren Wiederherstellung für den Fuhrwerks¬ verkehr stattgefunden, welche feststellte, daß die Wiederherstellung amals 200.000 K gelostet hätte Diese Brücke gehört heute noch der Firma Werndl in Unterhimmel, welche heute jedock rklärt, kein Interesse mehr an der Brücke zu haben, da sie ich entlang des Steinbruches in Fortsetzung der Blumauergasse ine Zufahrt geschaffen habe. Wohl sind aber die Gemeinden Stadt Steyr und Garsten an der Wiederherstellung und Er haltung der Brücke interessiert, weil für die Approvisionierung die Zufuhrrn aus Christkindl, Schwamming usw. in Betracht kommen. Ueber Antrag des Straßenausschusses hat der ober¬ österreichische Landtag beschlossen, zur Wiederherstellung der Brücke ein Drittel der Kosten beizutragen, während für die Gemeinden Steyr und Garsten die weiteren zwei Drittel für ie Wiederherstellung und die Erhaltungskosten gemeinsam zu tragen haben. Die Sektion hat sich mit der Angelegenheit ein¬ gehend beschäftigt und stellt den Antrag Der Gemeinderat beschließe, die sogenannte schwarze Brücke unter der Voraussetzung, mit der Gemeinde Garsten als öffent¬ liches Gut zu übernehmen, daß vom Lande Oberösterreich und er Gemeinde Garsten je ein Drittel der Herstellungskosten getragen und die Gemeinde Garsten gemeinsam übernehmen. Gleichzeitig beschließe der Gemeinderat, dem Antrage dir Gemeinde Garsten, auf gemeinsame Herstellung und Erhaltung der kleinen Brücke beim sogenannten Dreihanslbach, grundsätzlich uzustimmen. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderat einhellig an¬ genommen 6. Antrag auf Einführung der Sonntagsruhe im Toten: gräbergewerbe Referent Herr GR. Tribrunner der Sonntagsruhe Frau Aichinger hat um Einführung im Totengräbergewerbe, wie sie in Linz bereits bestehen soll, ingesucht. Da in der Sache sanitäre Umstände mitsprechen, wurde das Ansuchen dem Stadtphysikus zur Aeußerung über¬ eben, welcher mit Rücksicht auf die Unzulänglichkeit der Räumlich eiten in der Leichenhalle am Friedhofe, die eine Ansammlung on Leichen unmöglich macht und ferner durch die Beschaffenheit der meisten Särge das Durchfließen von Fäulnisabsonderungen der Leichen, wenn sie in Wohnungen länger behalten werden müßten, nicht zu behindern vermögen, nicht empfiehlt, auf die Einführung einer Sonntagsruhe im Totengräbergewerbe ein¬ zugehen. Die Sektion beantragt daher, im Sinne der gutachtlichen leußerung des Stadtphysikates zu entscheiden — Z. 9556. Angenommen. 7. Stellungnahme zum Ansuchen eines Gewer betreibenden um Verleihung der Konzession zum Betriebe des Buch¬ handelsgewerbes Referent Herr GR. Tribrunner Frau Anna Kröger hat um die Konzession zum Buch¬ andelsgewerbe angesucht. Die oberösterreichische Landesregierung verlangt vom Gemeinderate eine Stellungnahme in der Hinsicht, daß sich derselbe zum Lokalbedarf für eine neue Konzession äußern solle. Die Sektion ist der Ansicht des Magistrates, welche bereits den Lokalbedarf verneint hat, beigetreten und beantragt: Der Gemeinderat beschließe, sich gegen einen Lokalbedarf für eine Konzession zum Buchhandel auszusprechen. Angenommen. — Zl. 5574.

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