Gemeinderatsprotokoll vom 13. September 1919

Herr Vizebürgermeister Nothhaft erwidert auf die Ausführungen des Herrn Vizebürgermeisters Dedic, daß gerade dadurch, daß schon 20 Jahre um die vollständige Sonntags ruhe gekämpft werde, bewiesen werde, wie wichtig hier eine Aenderung ist. Es handle sich nicht um die zwei Stunden, sondern um den Fortbestand des Geschäftslebens in der Stadt und um die Vermeidung der Unterbindung desselben. Mar sieht übrigens heute schon, daß die Einschränkung auf zwei Stunden an Sonntagen ein Zusammendrängen der Kunden nach sich gezogen hat und die Ansprüche der Kunden während dieser kurzen Zeit kaum zu bewältigen sind. Es ist zweifellos, daß bei Einführung der gänzlichen Sonntagsruhe in der Stadt sich die Landkrämer entwickeln und den bisherigen Verdienst der Stadtkaufleute einsacken werden. Auch was Herr G.=R. Aigner nd Herr Schickl von den Gastwirten sagte, trifft vollkommen u. Es wolle daher der Gemeinderat einen solch weitgehenden Beschluß wohl erwägen und den Bedürfnissen der Handelswelt Steyr Rechnung getragen werden, weshalb der gestellte Gegenantrag wärmstens zur Annahme empfohlen wird herr Vizebürgermeister Mayrhofer erklärt, daß die Ausführungen des Herrn Vizebürgermeisters Dedic richtig verstanden werden müssen, die dahin zielen, die gänzliche Sonntags¬ ruhe überall durchzuführen, was auf die Dauer nicht aufzuhalten sein wird. Wenn die Wirte angeführt werden, so muß wohl er¬ vidert werden, daß die Wirte nicht einmal für die hiesige Be¬ ölkerung was zu essen haben. Es wird durchaus kein Nachteil sein, wenn die Steyrer Bevölkerung etwas an auswärtigen Konsum ersparen könnte; die Bäcker und Fleischer können eben¬ falls mit der Landbevölkerung keine Geschäfte machen; höchstens Tauschgeschäfte, die zu unterstützen aber in der heutigen Zeit nicht zu empfehlen sind. Auf die zwei Stunden an Sonntagen wird es wirklich nicht ankommen und von den Kaufleuten und Gewerbetreibenden wie so vieles während der Kriegszeit über¬ wunden werden müssen. err Bürgermeister Wokral verweist darauf, daß wohl ein Staatsgesetz über die Sonntagsruhe erschienen sei, es aber dem Landtage frei stehe, für einzelne Bezirke und Gemeinden Ausnahmen zu verfügen. err Referent G.=R. Fischer bemerkt in seinem Schlu߬ worte daß von ihm und der Sektion von der Gegenseite vor¬ gebrachten Einwendungen als nicht stichhältig zu bezeichnen sind, und der verzopfte Standpunkt endlich einmal aus de Welt geschafft und den berechtigten Wünschen der Handlungs gehilfenschaft Rechnung getragen werden muß. Der Beschluß ildet durchaus keine Spitze gegen die Gewerbetreibenden und wird gewiß die Zeit kommen, wo man in Steyr sagen wird, daß die ausgesprochenen Befürchtungen nicht eingetroffen sind Der Sektionsantrag kann nur wärmstens unterstützt werden Herr Bürgermeister läßt über den Gegenantrag errn Vizebürgermeisters Nothhaft, wie bisher die Geschäfte des § wei Stunden an Sonntagen offen zu halten, abstimmen durch Der Gegenantrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt Bei der folgenden zweiten Abstimmung über den Sektions¬ antrag wird derselbe vom Gemeinderate mit Stimmenmehrheit angenommen Bericht des städtischen Wirtschaftsrates wegen Ein¬ 8. ührung der Gasthaus=Speisekarte. 74 Referent Herr G.=R. Chalupka. Vom städt. Wirtschaftsrate liegt ein Beschluß vor, bei der Landesregierung die Einführung der Gasthausspeisekarte im Oberösterreich zu beantragen. Lande Der Sektionsantrag lautet: Der Gemeinderat beschließe, bei der Landesregierung die Einführung einer Gasthausspeise¬ karte zur Vermeidung von Doppelversorgung für das Land Oberösterreich bezw. für das ganze Reich zu beantragen. Herr G.=R. Aigner ersucht vor einer Beschlußfassung die Bevölkerung über das Wesen einer solchen Gasthausspeise¬ karte aufzuklären. Speziell die Wirtsgeschäfte sind hieran interessiert. Es wäre gewiß zu begrüßen, wenn eine gleich¬ mäßige Versorgung der Bevölkerung Platz greifen würde. Leider wird dies auch nicht bei Einführung der Gasthausspeisekarte möglich sein. Ein Beispiel geben Artikel, die heute schon an eine Karte gebunden sind und könne auf die Verteilung der Milch verwiesen werden, die trotz der Milchkarte keine gleich¬ mäßige ist. Es würde von der ganzen Bevölkerung lebhaft be¬ grüßt werden, wenn endlich eine wirklich gleichmäßige Ver¬ teilung stattfinden würde. Als Gewerbetreibender habe man ster Gelegenheit, in Wohnungen zu kommen und dabei die Beobachtung zu machen, daß an manchen Orten große Häfen von Milch stehen, während anderwärts nicht einmal die Kranker und die kleinen Kinder einen Tropfen Milch ins Haus bekommen Vor allem andern ist es aber notwendig, der Bevölkerung über die geplante Einführung eine=Aufklärung zu geben. derr Referent G.=R Chalupka erklärt, daß die Aus¬ arbeitung einer diesbezüglichen Verordnung der Landesregierung überlassen werde, der nicht vorgegriffen werden wolle. Der Sektionsbeschluß könne daher ruhig angenommen werden, da derselbe nur die gute Absicht verfolge, die bestehenden Doppel versorgungen in den Gasthäusern zu verhindern Herr G.=R. Dr. Peyrer spricht sich für die Ablehnung des Sektionsantrages aus, jedoch nicht wegen der Tendenz des¬ selben, sondern weil tatsächlich eine nähere Erörterung desselben im Wirtschaftsrate noch erforderlich erscheint. Bis die verlangt 5 Verordnung erscheinen würde, würden sicher zwei Jahre ver gehen und bis dahin sei hoffentlich die Zeit so gestaltet, daß auf Karten verzichtet werden könne. Herr Referent G.=R. Chalupka erwidert, daß die An¬ nahme des Antrages dennoch nichts verschlage und die Oeffent¬ lichkeit daraus entnehmen könne, daß der Wirtschaftsrat und Gemeinderat jederzeit bestrebt ist, für die gerechte Verteilung zu sorgen. Herr Bürgermeister Wokral läßt sohin über den Sektionsantrag abstimmen, welcher vom Gemeinderate an¬ enommen wird. 9. Erlaß der Landesregierung betreffs Weiterbewilligung eines Zuschusses zur staatlichen Arbeitslosenunterstützung Referentin Frau G.=R. Kisely 6100414 Die Sektion stellt auf Grund der Zuschrift der Landes¬ egierung vom 15. Mai 1919, Zl. 3416/12, den Antrag: Der Gemeinderat bewillige den bisherigen Zuschußzur rbeitslosenunterstützung auf die Dauer der staatlichen Be¬ villigung der Arbeitslosenunterstützung. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen 10. Bericht über den Antrag auf Uebernahme des Kohlenverschleißes in Semeinderegie. Referent: Herr G.=R. Fischer Wie erinnerlich, haben die hohen Forderungen der Kohlen¬ ändler auf einen 40 prozentigen Gewinn seinerzeit veranlaßt, einen Antrag auf Uebernahme des Kohlenverschleißes in eigenen Regie anzunehmen. Mittlerweile ist eine Klärung eingetreten als die Kohlenhändler erklären, daß die Anrechnung eines 40 prozentigen Gewinnes auf einen Rechenfehler beruhte und ie sich mit 20 Prozent zufrieden geben werden. Die Sektion beantragt daher: Der Gemeinderat beschließe mit Rücksicht auf die Erklärung der Holzhändler, sich mit einem 20 prozentigen Gewinn zufrieden zu geben und daß die Ein¬ stellung eines 40 prozentigen Gewinnes auf einen Rechenfehle beruht, vorläufig von der Durchführung der Uebernahme des Kohlenverschleißes in Gemeinderegie abzusehen. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. 1. a) Erhöhung der Verpflegskosten im Armen¬ verpflegshause Referentin Frau G.=R. Kisely. Die Frau Oberin des Armenverpflegshauses hat um Er¬ öhung der Verpflegskosten angesucht und begründet dies mit den bestehenden steigenden Teuerungsverhältnissen. Der Armenrat hat in seiner Sitzung am 9. September der Erhöhung au 2 K 50 h pro Kopf und Tag zugestimmt und geht auch der Sektionsantrag dahin, der Erhöhung auf 2 K 50 k durch den Gemeinderat zuzustimmen. 30— 3 Der Sektionsantrag wird angenommen Weiters hat die Frau Oberin um die Nachzahlungfür 6.9 Kg. Mehl zum Betrage von 2719 K 72 h, welchen sie nicht zu leisten vermag, angesucht. Der Armenrat hat die Nach zahlung bewilligt und beantragt die Sektion, die Bewilligung der Nachzahlung durch den Gemeinderat Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. 11. b) Ansuchen der Frau Oberin des Krankenhauses um ausnahmsweise Bezahlung einer Mehlrechnung aus Gemeindemitteln. 7 Referentin Frau G.=R. Kisely Die Frau Oberin des Krankenhauses hat gleichfalls um die Bezahlung einer Mehlrechnung im Betrage von 5315 K 82 angesucht, da sie diese aus den ihr zukommenden Verpflegskosten nicht bestreiten vermag Die Sektion beantragt: Der Gemeinderat bewillige aus¬ nahmsweise die Zahlung der Mehlrechnung für die Zeit von 28. Juli bis 3. August für das neue Krankenhaus mi 5315 K 82 k und für das alte Krankenhaus (St. Anna) mit 2528 K 77 k aus Gemeindemitteln Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. Herr G.=R. Chalupka nimmt auf den Beschluß der Krankenhauskommission Bezug, welcher die Bitte der Frau Oberin, auch für Augustg und September die Mehlrechnungs¬ ezahlung zu bewilligen, befürwortet, worauf der Herr Vor¬ itzende erklärt, daß hierüber ein Ansuchen nicht vorliege und über ein solches nicht verhandelt werden könne. Der Frau Oberin stehe es frei, auch für die Monate August und Sep tember anzusuchen, welches Ansuchen sodann der Krankenhaus¬ ommission zur Antragstellung zugewiesen würde. 12. Beschlußfassung über a) Erhöhung der Verpflegsgebühren im städt. Gefangenhause; Erhöhung der Reinigungsgebühren Zuweisung eines Pauschales für die weibliche Hilfskraft m städt. Gefangenhause und d Einstellung eines Hausgehilfen für das städt. Gefangenhaus. Referentin Frau G.=R. Kisely. Der Leiter des Gefangenhauses Gefaugenhausinspektor Hinterreitner hat ein Gesuch eingebracht, worin er um die im zunkte angegebenen Erhöhungen bittlich wird.

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