Ratsprotokoll vom 22. Februar 1918

Dienstleistung an der Knabenvolksschule in Steyrdorf zu ent¬ heben. Die Sektion stellt den Antrag: „Den Gesuchsteller Johann Gammer d. ä. in Würdigung der geltend gemachten Gründe von der Dienstleistung als Diener an der Knabenvolksschule in Steyrdorf zu entheben. Mit diesen Diensten solle dessen Sohn Johann Gammer d. j, der dermalen als Schuldiener an der Realschule bestellt ist, betraut werden. Die Bezüge des bisherigen Schuldieners Johann Gammer d. ä. für diesen Dienst sind einzuziehen und dessem Sohne für die Dauer seiner Verwendung zuzuweisen.“ 10.15 Nach kurzer Debatte, in welcher seitens des Herrn Re¬ ferenten über Anfragen durch Herrn G.=R. Wokral einige Auf¬ klärungen erteilt werden, leitet der Herr Vorsitzende über den Sektionsantrag die Abstimmung ein und wird derselbe vom Gemeinderate einstimmig angenommen. 8. Ansuchen des Leichenkostenvereines in Steyr um Verzichtleistung auf das im Falle seiner Auflösung nach den Satzungen dem Steyrer Armenfonde zufallende Vereinsvermögen. Herr Referent Bürgermeister Gschaider: Der Leichen¬ kostenverein in Steyr hat durch seinen bevollmächtigten Ver¬ treter Dr. Hermann Spängler ein Ansuchen eingebracht, wornach der Gemeinderat im Falle der Auflösung des Vereines nach § 27 der Statuten auf den erübrigenden Rest des Vereinsver¬ mögens, welcher dem Armenfonde der Stadt Steyr zuzufallen habe, darauf verzichten möge, anläßlich des nun eintretenden Falles der Auflösung des Vereines das vorhandene Restver¬ mögen für den Armenfond der Stadt Steyr in Anspruch zu nehmen, weil für die Geltendmachung der Ansprüche der Vereins¬ mitglieder eine Angliederung an einen ähnlichen Verein, und zwar dem Leichenkostenverein „zum goldenen Kreuz“, notwendig wurde, welche nur durch die Uebergabe des Vereinsvermögens an den den aufzulösenden Verein aufnehmenden vorgenannten Leichenkostenverein „zum goldenen Kreuz“ möglich ist. Da das restliche Vereinsvermögen des gesuchstellenden Vereines ein geringes ist und daher dem Armenfonde kein wesentlicher Entfall durch die Bewilligung des Ansuchens ent¬ steht, andererseits die Rechte der noch lebenden Vereinsmitglieder gewahrt werden sollen, stellt die Sektivn den Antrag: „Es wolle dem gestellten Ansuchen in Würdigung der geltend ge¬ machten Gründe Folge gegeben werden.“ Nachdem seitens des Gemeinderates zum Gegenstande das Wort nicht gewünscht wird, leitet der Herr Vorsitzende über den Sektionsantrag die Abstimmung ein und wird derselbe vom Gemeinderate einstimmig angenommen. — Z. 3286/18. Herr Bürgermeister Gschaider übernimmt wieder den Vorsitz. Nachdem die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung er¬ schöpft ist, frägt Herr Vorsitzender, ob Anträge oder An¬ fragen vorliegen. Dies ist nicht der Fall. Da im vertraulichen Teile der Sitzung, worüber im An¬ hange ein eigenes Protokoll aufgenommen wird, Herr Bürger¬ meister Gschaider vom Herrn Vizebürgermeister Gründler ersucht wird, das Referat zu übernehmen, und Herr Vizebürger¬ meister für den vertraulichen Teil den Vorsitz übernimmt, wird statt Herrn Vizebürgermeister Gründler Herr G.=R. Ing. Josef Huber als zweiter Verifikator für dieses Protokoll gewählt. Sohin schließt Herr Bürgermeister Gschaider den öffent¬ lichen Teil der Sitzung.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2