Ratsprotokoll vom 18. Februar 1915

2 hausen hier aufgehalten haben, wodurch die Gefahr der Ver¬ schleppung von Infektionskrankheiten bestehe Ich bin darauf sofort beim Gefangenenlager=Kommando deshalb vorstellig geworden und habe, um der Sache Nachdruck zu verleihen, auch an das k. u. k. Militär=Kommando in Inns¬ bruck eine bezügliche Note gerichtet, auf welche ich die Mitteilung rhielt, daß der Mannschaft der Bewachungstruppen des Kriegs efangenenlagers in Mauthausen das Verlassen der Station Mauthausen verboten wurde Ich bitte, diese Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Zur Kenntnis Darauf wird zur Erledigung der Tagesordnung über gegangen Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R Dr. Karl Harant jun. I. Personalien. 2. Bestellung eines Maschinenwärters für das neue Krankenhaus. 3. Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindever¬ band Die Punkte 1, 2 und 3 der Tagesordnung werden in der vertraulichen Sitzung behandelt. Es liegt zunächst ein Dringlichkeitsantrag der . Sektion zur Behandlung und Beschlußfassung vor lnnahme der Georg und Maria Dellinger¬ schen Bürger=Stiftung Der Herr Referent führt hiezu aus: Die am 30. April 1914 in Steyr verstorbene Frau Maria Dellinger hat in ihrem Testamente zur Errichtung einer Georg¬ ind Maria Dellinger'schen Bürger=Stiftung ein Kapital von 20.000 K gewidmet, dessen Zinsen jährlich am 24. April, dem Namenstage des Gatten der Verstorbenen, an acht Steyrer Bürger und acht Bürgerswitwen, welche verarmt sind, durch die Stadtgemeindevorstehung Steyr verteilt werden sollen Es handelt sich heute darum, ausdrücklich einen Beschluß ber die Annahme der Stiftung zu fassen und dem vom Amte verfaßten Stiftsbriefsentwurfe die Zustimmung zu erteilen Da nun die k. k. o.=ö. Statthalterei die Vorlage des Stiftsbriesentwurfes betreibt, scheint es notwendig, den Gegen¬ stand noch in der heutigen Sitzung als dringlich zu behandeln Die Dringlichkeit des Gegenstandes wird vom Gemeinde¬ ate anerkannt Zur Sache selbst bringt der Herr Referent den vom Amte vorgelegten Stiftsbriefentwurf zur Verlesung, welcher lautet: „Stiftsbriefentwurf. Wir unterfertigten Vertreter der Stadtgemeinde Steyr be¬ urkunden und bekennen kraft dieses Stiftsbriefes für uns und unsere Nachfolger Es habe die am 30. April 1914 in Steyr verstorbene Frau Maria Dellinger in ihrem Testamente dto. Steyr, den 22. November 1911, nachstehende Anordnung getroffen: Zur Errichtung einer Stiftung für verarmte Bürger und Bürgerswitwen in Steyr widme ich einen vollkommen abzugs¬ und gebührenfreien, sofort bei meinem Ableben fälligen Kapitals¬ etrag von 20.000 K, d. s. zwanzigtausend Kronen Diese Stiftung hat den Namen Georg und Maria Del¬ linger'sche Bürger =Stiftung zu führen und ist von der Stadt¬ gemeinde Steyr zu verwalten Die Zinsen des Stiftungskapitales sind alljährlich am Namenstage meines Gatten, d. i. am 24. April, zu gleichen Teilen an acht Bürger und acht Bürgerswitwen von Steyr, velche verarmt sind, auszufolgen. Das Verleihungsrecht steht der Stadtgemeindevorstehung Steyr zu. Das Stiftungskapital per 20.000 K (zwanzigtausend Kronen) wurde seitens des Testamentsvollstreckers Herrn k. k Notar Ferdinand Schön in Steyr bei der Stadtgemeindevor¬ stehung Steyr zur Einzahlung gebracht und hiefür erworben die 4%ige österr. Kronenrente Nr. 104.480, dto. 1. Sept. 1914, im Nominalwerte von 25.600 K, lautend auf Stadtgemeindevor stehung Steyr in Oberösterreich namens der Georg und Maria Dellinger'schen Bürger = Stiftung, welche Stiftungsobligationen tatsächlich vorhanden und in der städt. Depositenkassa hinterlegt worden sin Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat sich in seiner Sitzung vom 18. Februar 1915 zur Annahme dieser Stiftung bereit erklärt und sich zur sorgfältigen Verwahrung und Ver¬ waltung des Stiftungskapitales verpflichtet Wir unterfertigten Vertreter der Stadtgemeinde Steyr ge¬ loben und versprechen demnach für uns und unsere Nachfolger im Amte, für die getreue Verwaltung dieser Stiftung, sowie Erhaltung des Stiftungskapitales, solange die Bedeckung vor handen ist, Sorge zu tragen und mit dem Stiftungsvermögen ohne Genehmigung der kompetenten Stiftungsbehörde keine Ver änderung vorzunehmen Urkund dessen wurde dieser Stiftsbrief in drei gleich lautenden Exemplaren ausgefertigt, wovon je eines der Stadt¬ gemeinde Steyr, der k. k. v.=ö. Statthalterei in Linz und der Verlaßabhandlungsbehörde (dem k. k. Bezirksgerichte Steyr) zu übergeben ist. Der Bürgermeister: Die Gemeinderäte: Nach Verlesung dieses Stiftsbriefentwurfes stellt der Herr Referent im Namen der l. Sektion folgenden Dringlichkeits¬ intrag Der löbliche Gemeinderat geruhe die gegenständliche Stiftung ausdrücklich anzunehmen und dem entworfenen Stifts¬ riefentwurfe zuzustimmen.“ Beschluß nach Sektionsantrag. — Z. 41.299/14. 4. Wahl eines Schlachthaus=Ausschusses. Der Herr Referent führt aus Bekanntlich hat der Herr Bürgermeister in der Gemeinde¬ ratssitzung vom 26. November 1914 folgenden Antrag einge bracht Auch in der dermaligen Kriegszeit dürfen die Vorberei¬ ungsarbeiten nicht erlahmen, um wichtige städtische Angelegen¬ heiten nach Eintritt des Friedens ehestens durchführen zu können. Als ein solches wichtiges Werk ist der Schlachthausbau zu be¬ zeichnen Um die nötigen Vorbereitungen für diesen Bau durchzu¬ führen, stelle ich den Antrag der Gemeinderat wähle aus seiner Mitte einen acht¬ gliederigen Schlachthaus=Ausschuß, der mit der Durchführung der nötigen Vorarbeiten betraut wird und dem das Recht zusteht, ich durch Heranziehung von geeigneten, auch außerhalb des Ge¬ neinderates stehenden Personen fallweise zu ergänzen. Dieser Antrag ist damals der l. Sektion zur weiteren Be¬ handlung zugewiesen worden. Die I. Sektion stellt nun folgen¬ en Antrag Der löbliche Gemeinderat wolle die Herren Gemeinderäte Franz Kirchberger, Heinrich Bachmayr, Josef Wokral, Josef Haidenthaller, Viktor Ortler und Karl Wöhrer in den Schlacht¬ haus=Ausschuß entsenden und im übrigen dem gestellten Antrage zustimmen. Z. 41.617/14. Beschluß nach Sektionsantrag. — Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. II. Franz Kirchberger 5. Beschlußfassung wegen Ausschreibung des Stadt¬ theaters für die Spielzeit 1915/16 Ueber Antrag der Sektion wird beschlossen, das Theater — Z. 593 für die Spielzeit 1915/16 neu auszuschreiben. 6. Subventionsansuchen Dem Vereine „Südmark“ wird über Antrag der ) Sektion die bisherige Subvention per 40 K wieder bewilligt. Z. 5345 Es wird beschlossen, daß die Stadtgemeinde Steyr dem b) zur Unterstützung dürftiger und würdiger Hörer an Vereine technischen Hochschule in Wien“ wie bisher einen Mit¬ er k. k. liedsbeitrag von 6 K für das Jahr 1915 leistet. — Z. 5897. Dem Vereine „Kriegerheim“ in Berlin wird eine ein¬ c) malige Subvention von 100 K bewilligt. — Z. 1174 d) Ueber Antrag der Sektion wird beschlossen, zur För¬ der vom Herrn G.=R. Franz Kirchberger eingeleiteten erung zu Gunsten des „Roten Halbmondes“ eine einmalige lktion — Z. 7872 Subvention von 100 K zu bewilligen. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R Huber jun. Jose 7. Ansuchen um käufliche Ueberlassung von Grund n der Schlüsselhofgasse. Seitens des Bahnmeisters Herrn Franz Schmid in Steyr wird um käufliche Ueberlassung eines städtischen Grundes im Ausmaße von zirka 80 m2 (Parz. 1212/2) bei der Posthofstraße angesucht Sektionsantrag Der löbl. Gemeinderat beschließe: Das Kaufangebot ist zu genehmigen gegen Ueberlassung eines Grundstreifens von 47 m2 aus der Parzelle 1212/1 aus dem Besitze des Käufers, egen eine zu leistende Aufzahlung von 100 K und gegen Tragung der gesamten Kosten der grundbücherlichen Durch¬ führung. Beschluß nach Sektionsantrag. — Z. 5078. Der Herr Vorsitzende stellt fest, daß bei der Abstim mung über Punkt 7 mehr als zwei Dritteile der Gemeinderats¬ mitglieder anwesend waren. 8. Ansuchen um Wiederverpachtung eines Teiles er Grundparzelle Nr. 719. Es liegt vor das Ansuchen der Hausbesitzerseheleute Frand nd Marie Sträußelberger in Steyr um weitere Verpachtung ines Teiles der Grundparzelle Nr. 719 im Ausmaße von 058•33 Quadratklaftern Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es en Gesuchstellern Franz und Marie Sträußelberger die Grund¬ arzelle Nr. 719 im Ausmaße von 1058-33 Quadratklastern dun ährlichen Pachtzinse von 30 K auf fanf Jahre, das ist bis 31. Dezember 1919, gegen die Berpflichtung des Gemüsse one¬

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