Ratsprotokoll vom 22. Mai 1914

befriedigenden Dienstleistung von 8 Jahren können die Diurnisten zu städtischen Unterbeamten der 1. Gehaltstufe ernannt werden. 11. Bezüglich der städtischen Arbeiter beantragt die 1. Sektion: Die 3. Sektion wird beauftragt eine Arbeitsordnung und Lohnliste der städt. Arbeiter auszuarbeiten und dem Gemeinderate hierüber seinerzeit Bericht zu erstatten. Für die 1. Sektion Der Obmannstellvertreter

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