Ratsprotokoll vom 22. Mai 1914

Rats-Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am Freitag den 22. Mai 1914. Tages=Ordnung: Mitteilungen. I. Sektion. (Sektionssitzung am Mittwoch den 20. Mai 1914 um 3 Uhr nachmittags.) 1. (Vertraulich.) Personalien. 2. (Vertraulich.) Ansuchen um Aufnahme in den Gemeinde¬ verband. 3. (Vertraulich.) Ansuchen um Bürgerrechtsverleihung. 4. Wahl von 20 Vertrauensmännern in die Personalein¬ kommensteuer=Schätzungskommission. 5 Ansuchen um Umlagenbefreiung. 6. Rekurs gegen eine lokalpolizeiliche Verfügung. II. Sektion. (Sektionssitzung am Dienstag den 19. Mai 1913 um 11 Uhr vormittags.) 7. Stadtkassejournalsabschluß pro April 1914. 8. Subventions=Ansuchen. III. Sektion. (Sektionssitzung am Montag den 18. Mai 1914 um ½4 Uhr nachmittags.) 9. Ansuchen des Zweigvereines Steyr des Frauenhilfs¬ vereines vom „Roten Kreuz“ um Bewilligung zur Benützung des Karl Ludwigs=Platzes und der Industriehalle zu Fest¬ zwecken. 10. Bericht und Antrag zur Herstellung eines Schupfens zur Unterbringung der Markthütten am städtischen Lagerplatz am Kohlanger. 11. Auerbieten zum Ankaufe von Markthütten. 12. Straßenbenennung für inkorporierte Ortsteile. 13. Verpachtung von Wiesengründen bei der Fuchslucken. 14. Ansuchen um Bewilligung eines Verbindungssteges über öffentl. Straßengrund am Hammerschmiedberg. IV. Sektion. (Sektionssitzung am Montag den 18. Mai 1914 um 3 Uhr nachmittags.) 15. Ansuchen des Fachlehrers Alois Lebeda um Ueberlassung des Zeichensaales der Knabenbürgerschule zur Abhaltung eines Ferialzeichenkurses. Gegenwärtig: Vorsitzender: Herr Bürgermeister Julius Gschaider. Vor¬ sitzender = Stellvertreter: Herr Vizebürgermeister: Paul Fendt; die Herren Gemeinderäte: Franz Aigner, Heinrich Ammerstorfer, Heinrich Bachmayr, Ludwig Binderberger, Gottlieb Dautlgraber, Otto Dunkl, Leopold Erb, Ferdinand Gründler, Josef Haiden¬ thaller, Dr Karl Harant, Franz Hofer, Josef Huber, Franz Kattner, Franz Kirchberger, Anton Kurz, Josef Langoth, August Mitter, Viktor Ortler, Franz Schwertfelner, Anton Sighart, Franz Tribrunner, Josef Wokral. Als Schriftführer fungiert der städtische Konzeptspraktikant Alfred Edelmayer. Entschuldigt abwesend sind die Herren Gemeinderäte Wilhelm Denkmayr, Leopold Haller und Karl Wöhrer. Der Herr Vorsitzende begrüßt die Herren Gemeinde¬ räte, konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates und er¬ klärt die Sitzung um 3 Uhr nachmittags für eröffnet. Zu Verifikatoren dieses Protokolles werden über Antrag des Herrn G.=R. Hofer die Herren Gemeinderäte Otto Tunkl und Dr. Karl Harant gewählt. Mitteilungen. Ueber Auftrag des Herrn Vorsitzenden teilt der städt. Konzeptspraktikant Alfred Edelmayer mit: 1. Der Gewerbegenossenschaftsverband Steyr dankt dem Gemeinderate für die als Beitrag zur Arbeitsvermittlungsstelle bewilligte Subvention von 150 K. — Z. 15.618. 2. Der Theaterdirektor Norbert Innfelder dankt für die Wiederverleihung des Stadttheaters. — Z. 15.765. 3. Der Ausschuß des „Deutsch=österreichischen Lehrerbundes“ dankt für die Spende von 50 K zur Errichtung eines „Alpen¬ heimes für deutsche Lehrer“. — Z. 16.656. 4. Die Direktion der k. k. Staatsoberrealschule in Steyr dankt für die in der Gemeinderatssitzung vom 30. April 1914 beschlossene Adaptierung mehrerer Schullokalitäten, des Chemie¬ saales und der Laboratorien, ferner für die beschlossene Her¬ stellung von einwandfreien Klosett- und Pissoiranlagen im Real¬ schulgebäude. — Z. 18.088. 5. Der „Wiener Lehrer -a capella - Chor“ dankt dem Herrn Bürgermeister und der Gemeindevertretung der Stadt Steyr für die gastliche Aufnahme zu Ostern 1914. — Z. 16.680. Diese Mitteilungen werden zur Kenntnis genommen. Darauf führt der Herr Bürgermeister aus: „Vor kurzem ist eine große Wohltäterin der Stadt Steyr gestorben: Frau Marie Dellinger. Sie hat in ihrer letzt¬ willigen Verfügung die Stadt Steyr mit einem sehr bedeutenden Betrage für wohltätige und humanitäre Zwecke bedacht. Wir wollen dieser Wohltäterin mit Dankbarkeit gedenken und ich bitte Sie, meine Herren, sich zum Zeichen des Andenkens an Frau Dellinger von den Sitzen zu erheben. (Geschieht.) Seitens des Herrn Landeshauptmannes Hauser und des Bischofs Dr. Hittmair sind mir folgende Dankschreiben für die Glückwünsche des Gemeinderates zu den Ordensauszeichnungen zugekommen: „Hochverehrter Herr Bürgermeister! Für die liebenswürdige und mich sehr ehrende Beglück¬ wünschung, die mir der sehr geehrte Gemeinderat durch Euer Hochwohlgeboren hatt übermitteln lassen, bitte ich den verbind¬ lichsten und ergebensten Dank entgegen zu nehmen. Mit der Versicherung, daß ich die Interessen dieses großen Gemeinwesens gerne fördere und unterstütze, bin ich in ausge¬ zeichnetster Hochachtung ergebener Hauser, Landeshauptmann.“

Euer Hochwohlgeboren! Hochgeehrter Herr Bürgermeister! Ich danke ergebenst für die mir zur kaiserlichen Auszeich nung übermittelten Glückwünsche und bitte, diesen meinen Dan auch dem wohllöblichen Gemeinderate der l. f. Stadt Steyr zur Kenntnis bringen zu wollen Ich ergreife die Gelegenheit, meiner großen Freude darübe Ausdruck zu geben, daß die Barmherzigen Schwestern die Spitals zu übernehmen sich bereit erklärt haben. pflege enehmigen Herr Bürgermeister den Ausdruck meiner vor¬ züglichen Hochachtung! Linz, 19. Mai 1914, 1 Rudolph.“ Beifall.) Ferner erlaube ich mir mitzuteilen, daß das Arbeiter¬ wohnhaus in der Haratzmüllerstraße fast fertiggestellt ist und zum vorgeschriebenen Termin bezogen werden kann. Ich werde mir gestatten, vor der Beziehung die Herren Gemeinderäte zur Besichtigung einzuladen. Ebenso bin ich in der Lage bekanntzugeben, daß der Krankenhausbau — beim Anhalten günstiger Witterung — in der nächsten Woche bis zur Dachgleiche gediehen sein wird ich werde mir erlauben, die Herren Gemeinderäte zur Besichti¬ gung einzuladen. err G.=R. Wokral hat folgenden Antrag zur Errich ung einer Arbeitslosenunterstützung und Arbeitslosenversicherung eingebracht Löbl. Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr! Die gegenwärtige gute Konjunktur in der Waffenfabrik, welche auch einen vorübergehenden Aufschwung der Stadt Steyr im Gefolge hat, wird in absehbarer Zeit wieder abslauen, die dann zahlreich entlassenen Arbeiter allen Uebeln der Wirtschafts¬ kriese preisgegeben. Die soziale Pflicht der Gemeinde ist es, ihre Angehörigen im Falle der Arbeitslosigkeit durch eine entsprechende Arbeits¬ losenfürsorge vor dem vollständigen wirtschaftlichen Ruin zu schützen. Die von der Gemeinde in solchen Fällen bisher ge¬ währte Armenunterstützung beraubt den Arbeiter seiner politi¬ schen Rechte, ohne auch das Elend zu lindern. In der Vorsorge der Gemeinde für die Arbeitslosen er¬ blicken wir als vorläufiges Mittel die Einführung der Arbeits¬ losenversicherung nach dem Genter System; nach dem Genter System deshalb, weil es nach den Erfahrungen in anderen Staaten und ausländischen Städten verwaltungstechnisch das beste System ist. Im Hinblicke auf das vorher Gesagte stellen die Gefertigten folgende Anträge auf Einführung kommunaler Zuschüsse zu der Arbeitslosenunterstützung der Gewerkschaften § 1. In Steyr wohnhafte Arbeiter und Angestellte beiderlei Ge¬ schlechtes haben im Falle der Arbeits= oder Stellenlosigkeit Anspruck auf Gemeindeunterstützung aus Gemeindemitteln, wenn sie: . am Tage der eingetretenen Arbeits=(Stellen=) losigkeit min¬ a) destens ein Jahr ununterbrochen im Gebiete der Stadt Steyr wohnen ür die gleiche Arbeits=(Stellen=) losigkeit Unterstützung von einem Verein der Arbeiter (Angestellten) ihres Berufes auf Grund ihrer Mitgliedschaft erhalten § 2. Die Höhe der Gemeindeunterstützung beträgt die Hälfte der in § 1 b) genannten Vereinsunterstützung Die Gemeindeunterstützung wird von jenem Tage der Ab¬ beits=(Stellen=)losigkeit an und für so lange gewährt, als sie der Urbeits=(Stellen=)lose von dem im § 1 b) genannten Verein er¬ ält; im Höchstausmaße jedoch für 90 Tage während eines kalenderjahres. § 3 Jeder auf die Gemeindeunterstützung Anspruch erhebende Arbeits=(Stellen=)lose ist verpflichtet, sich sofort nach eintretender Arbeits=(Stellen=)losigkeit bei der von der Gemeinde oder von den im § 1 b) genannten Verein errichteten Arbeitsvermittlung eintragen zu lassen, deren Kontrollvorschriften zu beachten und einen ihm von dieser Vermittlungsstelle zu angemessenen Ar¬ beits=(Anstellungs=)bedingungen vermittelten Posten anzunehmen. Als angemessene Arbeits=(Anstellungs-) bedingungen sind solche zu betrachten, die etwaigen Lohntarifverträgen entsprechen, die zwischen den im § 1 b) genannten Vereinen, eventuell den genossenschaftlichen Gehilfenversammlungen einerseits und den Unternehmern, eventuell deren Genossenschaftsversammlungen oder sonstigen Vereinigungen anderseits abgeschlossen wurden Wo derartige Lohntarifverträge nicht bestehen, gelten als ange¬ messen die in Steyr im Berufe des Arbeits=(Stellen=)losen üb¬ lichen Arbeits=(Anstellungs-)bedingungen Jeder ledige männliche Arbeits=(Stellen=)lose ist verpflichtet, uuch einen ihm von der Arbeitsvermittlung zu angemessenen Arbeitsbedingungen zugewiesenen Arbeitsplatz seines Berufes ußerhalb Steyr anzunehmen, falls er nicht nachgewiesenermaßen ür Angehörige (Kinder, Vater, Mutter, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister), die im Gebiet der Stadt Steyr mit ihm gemeinsan wohnen, zu sorgen hat. Im gemeinsamen Haushalt Lebende sind Verheirateten gleichzuhalten. Durch die Annahme einer derartig vermittelten Arbeitsstelle erfolgt jedoch keine Unterbrechung der im § 1 a) genannten Karenzfrist, wenn der Betreffende im Falle neuer¬ licher eintretender Arbeits=(Stellen=) losigkeit seinen Wohnsitz vieder nach Steyr verlegt Hingegen kann kein Arbeits=(Stellen=) loser verpflichtet verden, während eines Ausstandes oder einer Aussperrung einen Arbeitsplatz anzunehmen, der durch einen dieser Umstände frei wurde. § 4 Die Gemeindeunterstützung wird nicht gewährt: ) wenn die Arbeits=(Stellen=)losigkeit durch einen Ausstand oder eine Aussperrung hervorgerufen wird b) venn die Arbeitslosigkeit die Folge dauernder Arbeits unfähigkeit (Invalidität) ist c) ür jene Tage während der Arbeits (Stellen=)losigkeit, für welche der Arbeitslose krank war und Krankengeld von einer nach dem Gesetze vom 30. März 1888, R.=G.=Bl. Nr. 33, eingerichteten Krankenkasse bezog d) bei Nichtbeachtung der im § 3 festgestellten Bestimmungen. § 5 Der Anspruch auf die Gemeindeunterstützung kann nur durch den im § 1 b) genannten Verein erhoben werden, welchem der Unterstützungswerber angehört. Doch muß sich der Verein verpflichten, den Unterstützungsbetrag der Gemeinde vorschuß weise dem Unterstützungswerber in einwöchentlichen Raten im nachhinein gemeinsam mit der Vereinsunterstützung auszuzahlen. Zu diesem Zwecke haben die Vereine ein laufendes Re¬ ister zu führen, in das einzutragen sind: a) Name, Vorname, Wohnung und Beruf aller Mitglieder, die lrbeits=(Stellen=)losenunterstützung erhalten haben; b) die Beträge der Vereins= und der Gemeindennterstützung per Tag und in Summe; der Tag des Beginnes der Arbeits=(Stellen=)losigkeit und c) des Beginnes der Unterstützungsberechtigung; die Zahl der Tage der Arbeits=(Stellen=)losigkeit und der Tage, für die ein Unterstützungsanspruch besteht; die Krankenkasse, der die unterstützten Arbeits=(Stellen=)losen 6) angehören; die Angabe, ob der Arbeits=(Stellen=)lose während der Dauer der Arbeitslosigkeit Krankengeld bezogen hat und für wie viele Tage; die Arbeitsvermittlungsanstalt, bei der der Arbeitslose im Sinne des § 3, 1. Satz, eingetragen war die Angabe, ob der Arbeits=(Stellen=)lose während der Zeit, 8) in der er die Arbeits=(Stellen=)losenunterstützung bezog, an einem Ausstand oder einer Aussperrung beteiligt war. Das Gemeindeamt ist berechtigt, in dieses Register Ein¬ icht zu nehmen und die Vorlegung der von den unterstützten Arbeits=(Stellen=) losen unterzeichneten Quittungen über den Empfang der vom Verein gewährten Vereins= und Gemeinde unterstützungen zu verlangen. § 6. Die Vereine haben monatlich eine Abschrift des Registers, ind zwar für die in jedem Kalendermonate ausbezahlten Unter ützungsbeiträge, bis spätestens zum Ende des folgenden Kalender monates dem Gemeindeamt zu überreichen. Sobald das Gemeinde¬ mt im Besitze des Nachweises ist, hat es die Gemeindeunter lützung zuzuerkennen und binnen 14 Tagen dem Vereine aus¬ zubezahlen 8 7. Ueber Streitigkeiten, die aus dem Unterstützungsanspruch entstehen, entscheidet eine aus 7 Mitgliedern bestehende Kom¬ mission, die vom Gemeinderate der Stadt Steyr gewählt wird. Mitglieder sind aus der Mitte des Gemeinderates zu nomi¬ tieren, 3 (die dem Gemeinderate nicht angehören dürfen) sind aus der Mitte jener Vereine zu bestimmen, deren Mitglieder auf Grund der Vereinseinrichtungen befugt sind, den Anspruch auf Gemeindeunterstützungen zu erheben. Wegen Ernennung des 7. Mitgliedes, welches als Vorsitzender zu fungieren hat, ist an die politische Behörde II. Instanz heranzutreten. Die Entschei dungen dieser Kommission werden mit absoluter Stimmenmehr¬ heit gefaßt und ist eine Berufung dagegen nicht zulässig. § 8. Die Gemeindeunterstützung für Arbeits=(Stellen=) lose ist als Armenunterstützung nicht anzusehen und kann wegen deren Bezug niemand im Genuß seiner öffentlichen Rechte beschränkt werden. § 9. Die Uebertragung des Anspruches auf Gemeindeunter¬ stützung an Dritte, dessen Pfändung oder Verpfändung ist un¬ zulässig In den Voranschlag der Stadt Steyr sind zum Zwecke der Arbeitslosenfürsorge vorläufig 3000 K für das Jahr 1919 einzustellen. 3. Dantlgraber m. p. Ludw. Binderberger m. I“ J. Wokral m. p. Tribrunner F. m. P. Z. 18.681. Ich weise diesen Antrag der I. Sektion zur weiteren Be¬ handlung zu.“ Hierauf wird in die Tagesordnung eingegangen.

Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Karl Harant 1. Personalien. Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindever¬ 2. band 3. Ansuchen um Bürgerrechtsverleihung Die Punkte 1, 2 und 3 werden vertraulich behandelt. Wahl von 20 Vertrauensmänuern in die Per¬ 1. sonaleinkommensteuer=Schätzungskommission. Der Herr Referent teilt mit, daß seitens der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr (Steuerreferat) eine Note vont 4. April 1914, pracs. mit Z. 15.310, an die Stadtgemeinde¬ vorstehung Steyr eingelangt ist, in welcher die Stadtgemeinde¬ vorstehung unter Hinweis auf Art. 38, Z. 3, Abs. 2, der Voll zugsvorschriften zum IV. Hauptstücke des novellierten Personal¬ steuergesetzes eingeladen wird, ehestens für das Stadtgebiet Steyr 20 Vertrauensmänner gemäß § 199, P.=St.=Ges., für eine Funktionsdauer von 6 Jahren (d. i. bis Ende 1919) namhaft zu machen Die Sektion beantragt: Die folgenden Herren werden als Vertrauensmänner im Sinne der Einladung namhaft ge¬ macht Randhartinger Franz, Gleinkergasse 15, Buchinger Anton, Duckartstraße 15 Haidenthaller Josef, Sierningerstraße 22, Bittner Ferdinand, Gleinkergasse 6 Schagerl Leopold, Kirchengasse 18, Mann Heinrich, Haratzmüllerstraße Fuxreiter Julius, Berggasse 21, Mayr Josef, Kirchengasse 2, Schittengruber Karl, Grünmarkt 8. Schittenberger Florian, Raminggasse 4, Ecker Josef, Ahlschmiedberg 1, Klettenhofer Engelbert, Sierningerstraße 110 Sperl Johann, Berggasse 14 Ferletic Johann, Oelberggasse 6 Janovsky Johann, Sierningerstraße 49, Heubusch August, Haratzmüllerstraße 36, Hatschenberger L., Kirchengasse 18, Lutz Josef, Gaswerkgasse 12 Moser Ludwig, Haratzmüllerstraße 27, Brunner Karl, Damberggasse 5. Beschluß nach Sektionsantrag. — Z. 15.310. 5. Ansuchen um Umlagenbefreiung. Der Herr Referent führt aus Frau Katharina Staffelmayr ist bei der Stadtgemeinde¬ vorstehung Steyr um Befreiung von den auf die Hauszinssteuer entfallenden Umlagen für ihr am 15. Juli 1911 fertiggestelltes Wohnhaus, Ramingsteg Nr. 66, eingeschritten. Nach dem Gemeinderatsbeschlusse vom 6. März 1914 sind olche Ansuchen der Entscheidung des Gemeinderates vorbehalten Die Sektion erlaubt sich demgemäß folgenden Antrag zur Annahme zu empfehlen: Es werde der Gesuchstellerin die erbetene Umlagenbefreiung für die Zeit vom 1. Jänner 1915 bis 14. Juli 1921, das ist is zum Ablaufe des von der Erteilung der Benützungsbewilli¬ gung an zu berechnenden zehnjährigen Zeitraumes zugestanden.“ Beschluß nach Sektionsantrag. — Z. 14.905 6. Rekurs gegen eine lokalpolizeiliche Verfügung. Der Herr Referent führt aus An das städt. Polizei=Inspektorat langte die anonyme An¬ zeige ein, daß die beiden dem Privaten Herrn Josef Wolf, Brünmarkt 15, gehörigen Hunde sehr bissig, rauflustig und für Menschen und Tiere gefährlich seien; es möge ehestens einge¬ schritten werden Die vom städt. Polizeiamte sogleich angeordneten Er hebungen ergaben, daß die Hunde des Herrn Wolf zwar sehr rauflustig, aber gegen Menschen vollständig ungefährlich sind Ferner wurden beide Hunde amtstierärztlich untersucht und als gegen Menschen vollkommen ungefährlich befunden Im aber der tatsächlich vorhandenen Unverträglichkeit des einen großen Bernhardinerhundes entgegenzutreten, wurde vom Stadttierarzte der Antrag gestellt, diesen Bernhardinerhund unter Beißkorbzwang zu setzen. Herr Wolf wurde nun mit Dekret der Stadtgemeindevor¬ tehung vom 19. April 1914, Z. 7014 — unter Offenhaltung des Rekurses an den Gemeinderat gemäß § 81, Abs. 1, des Ge¬ meindestatutes — beauftragt, seinen Bernhardinerhund außer seiner Wohnung mit einem Beißkorbe zu versehen halb Gegen diese polizeiliche Verfügung des Bürgermeisters ha nun Herr Wolf den Rekurs eingebracht, der nunmehr dem Ge¬ meinderate zur Entscheidung vorliegt. Herr Wolf führt in seinem Rekurs aus, daß die anonyme Anzeige lediglich nur auf persön¬ liche Gehässigkeit zurückzuführen sei und weiter, daß er seinen Hund im Garten seines Hauses in der Neuschönau, Bergerweg Nr. 3, an eine Kette gelegt verwahrt halte. 3 Der Sektionsantrag geht dahin „Da nach den gepflogenen Erhebungen beide dem Rekur¬ renten gehörigen Hunde, daher insbesondere auch der beanständete Bernhardiner, für Menschen vollkommen ungefährlich sind, werde n Stattgebung des Rekurses die erlassene Verfügung aufgehoben.“ Beschluß nach Sektionsantrag. — Z. 16.208. l. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Kirchberger. Frauz 7. Stadtkassejournalsabschluß pro April 1914. Nach dem bezüglichen Berichte der Stadtbuchhaltung Steyr betrugen im April 1914 die Einnahmen K 78.535·63 * die Ausgaben 52•911•81 nithin verbleibt für den Monat Mai ein kasserest von K 25.623·82 1 Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 17.705. Subventionsansuchen. 8. Der „Gabelsberger Stenographen=Verein Steyr“, sucht a) im eine Subvention für das Jahr 1914 zwecks Abhaltung von Preisschreiben an Es werde dem Vereine wie im Sektionsantrag: Vorjahre eine Subvention von 50 K bewilligt. Wird angenommen. — Z. 16.515. b) Der „Verein der Gärtner und Gartenfreunde in Steyr“ teilt mit, daß er im heurigen Sommer eine Prämiierung der Balkon= und Fensterdekorationen vorzunehmen plant und bittet im einen Beitrag hiefür, da er allein die nötigen Mittel nicht aufbringen kann. Die Sektion beantragt, diesem Vereine zur Förde¬ rung seiner Bestrebungen eine einmalige Subvention von 50 K zu bewilligen. Beschluß nach Sektionsantrag. —Z. 15.735. c) Das „Deutsche Kasino“ in Manetin (zwischen Karlsbat und Pilsen in Böhmen gelegen) bittet um einen Beitrag zur rbauung eines Vereinshauses. Die Sektion beantragt die Abweisung dieses Ansuchens nangels vorhandener Mittel Beschluß nach Antrag. — Z. 10.915. d) Der „Katholische Schulverein für Oesterreich“ sucht um Subventionierung an. Uleber Antrag der Sektion wird die Abweisung mangels vorhandener Mittel beschlossen. — Z. 13.712. e) Dem Ansuchen der „Oesterreichischen antarktischen Expe¬ ition“ um eine Subvention wird über Antrag der Sektion mangels vorhandener Mittel keine Folge gegeben. — Z. 16.466 II. Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Viktor Ortler. 9. Ansuchen des Zweigvereines Steyr des Frauen¬ hilfsvereines vom „Roten Krenz“ um Bewilligung zur enützung des Karl Ludwig=Platzes und der Industrie¬ alle zu Festzwecken. Der Herr Referent bringt das Ansuchen zur Verlesung, aus welchem hervorgeht, daß der Zweigverein Steyr des Frauen¬ hilfsvereines vom „Roten Kreuz“ am 21. Juni 1914 ein größeres Fest zugunsten dieses Vereines auf dem Karl Ludwig=Platze ab¬ zuhalten gedenkt Die Sektion beantragt: Der Gemeinderat bewillige das Ansuchen unter den sonst üblichen Bedingungen. Eventuelle Herstellungen in der Industrie¬ halle sollen so vorgenommen werden, daß der Unterricht im Lyzeum nicht gestört wird Z. 16.530. Beschluß nach Sektionsantrag. — 0. Bericht und Antrag zur Herstellung eines Schupfens zur Unterbringung der Markthütten auf dent städtischen Lagerplatz am Kohlanger. Der Herr Referent führt aus Wie erinnerlich, hat der Gemeinderat seinerzeit den An¬ kauf von Markthütten beschlossen. Die Markthütten wurden an¬ gekauft und vorläufig bei der Speditionsfirma Klinglmayr unter¬ ebracht Es handelt sich jetzt nun darum, die schon angekauften und eventuell später zu erwerbenden Markthütten in der Stadt¬ gemeinde selbst gehörigen Objekten unterzubringen. Es wurde auch das Stadtbauamt dazu beauftragt, für die Hütten eine assende Unterbringung in einem städtischen Objekte ausfindig zu machen Der bezügliche Bericht des Bauamtes wird vom Herrn Referenten zur Verlesung gebracht Aus diesem Berichte geht hervor, daß es am zweckmäßigsten wäre, auf dem städtischen Lagerplatze am Kohlanger ein neues Flugdach für die Unterbringung der Markthütten herzustellen.

Da aber die längs des Ueberwassergrabens befindliche hölzerne Uferschlacht gänzlich vermorscht ist, wird es notwendig sein, vor¬ erst diese Uferschlacht zur Sicherung des Grundes durch eine Betonmauer zu ersetzen. Die Kosten einer solchen Betonmauer würden sich auf 1600 K stellen. Die Sektion hat den Bericht des städt. Bauamtes über¬ prüft. Der Sektion scheint die Einlagerung der Markthütten auf dem städt. Lagerplatze am Kohlanger unpraktisch und unzweck¬ mäßig, schon mit Rücksicht auf die weite Entfernung dieses latzes vom Marktplatze. Es ist aber der Sektion bis zur heutigen Sitzung noch nicht gelungen, einen geeigneteren, insbesonder dem Marktplatze näher gelegenen Aufbewahrungsort für die Hütten ausfindig zu machen. Die Sektion empfiehlt daher folgenden Antrag zur An¬ nahme: Der Gemeinderat bewillige den Betrag von 1600 K aus der Post XVI zur Herstellung einer Ufer=Betonmauer auf dem städtischen Lagerplatz am Kohlanger. Diese Arbeit ist im Aus¬ schreibungswege zu vergeben und es wird damit die 11I. Sektion beauftragt. Bezüglich des geplanten Schupfens hat die III. Sektion weitere Erhebungen zwecks Auffindung eines günstiger gelegenen Platzes zu pflegen. Herr G.=R. Wokral richtet an den Herrn Bürgermeister die Anfrage, ob die Gemeinde allein verpflichtet ist, die Kosten dieser Uferschutzmauer zu tragen oder ob auch noch andere Par eien dazu beizutragen haben Der Herr Bürgermeister erwidert, daß in diesem Falle die Stadtgemeinde allein zur Bestreitung der Kosten ver¬ pflichtet ist, da sie in diesem Falle selbst allein der Besitzer ist Hierauf wird der Sektionsantrag zur Abstimmung gebracht Z. 33.741/13 und angenommen. — 11. Anerbieten zum Ankaufe von Markthütten Der Herr Referent verliest die Zuschrift des Zimmerers Johann Steinkellner in Steyr, Ramingsteg Nr. 17, welcher der Stadtgemeinde 6 Markthütten zum Preise von 280 K zum Ankaufe anbietet Der Zustand der zum Kaufe angebotenen 6 Hütten ist vom städt. Bauamt geprüft worden; das Bauamt berichtet, das die Hütten in gutem Zustande sind und der Preis mit Rücksicht auf die durch die Vermietung der Hütten auf dem Markte er¬ zielten Einnahmen (von zusammen 210 K pro Markt) durchaus zu hoch erscheint. licht Die Sektion habe die Sache beraten und empfiehlt folgen¬ ntrag zur Annahme den „Der Gemeinderat beschließe den Ankauf dieser 6 ange¬ botenen Markthütten zum Preise von 280 K. Z. 15.195. Beschluß nach Sektionsantrag. — 12. Straßenbenennung für inkorporierte Ortsteile Der Herr Referent bringt folgenden Bericht des Herrn Bürgermeisters zur Verlesung „Die im inkorporierten Gebiete an der Damberggasse ge¬ legenen Häuser erhalten nunmehr städtische Orientierungsnummern mit der Bezeichnung „Damberggasse“. Diese Straßenbezeichnung paßt jedoch nicht für die auf der Höhe der Ennsleiten erbauten Häuser und muß demgemäß eitens des Gemeinderates eine Neubezeichnung vorgenommen verden Nachdem ein wirklicher Straßenzug, der einen Namen er¬ halten könnte, dermalen nicht vorhanden ist, schlage ich vor, alle dort entstehenden Häuser fortlaufend zu nummerieren und als Orientierungsbezeichnung den altgewohnten Namen „Enns¬ leiten“ zu wählen. Diese Bezeichnung soll aber nur bis zur An¬ legung von Straßen, die dann einzeln zu benennen wären, Giltigkeit haben.“ Sektionsantrag: „Der Gemeinderat stimme dem Vorschlage des Herrn Bürgermeisters zu. Wird angenommen. — Z. 17.648 13. Verpachtung von Wiesengründen bei der „Fuchslucken“. Der Herr Referent erklärt Bekanntlich hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung am 30. April 1914 den Beschluß gefaßt, die Wiesen= und Gartengründe bei der „Fuchslucke“ im Offertwege auszuschreiben. Diese Ausschreibung ist erfolgt und es liegen nun drei Gesuche um Verpachtung vor von Herrn Josef Pfaffenwimmer, der per Joch 50 A 4) von Herrn Johann Flenkenthaller, der per Joch 53 K, ) von Herrn Karl Nagl, der per Joch 56 K bietet. *) Die Sektion beantragt: Der löbl. Gemeinderat beschließe die Verpachtung der Garten= und Wiesengründe bei der „Fuchslucke“ in der Dam¬ berggasse an den Höchstbieter Karl Nagl unter den vorgeschrie¬ benen Bedingungen zum Preise von 56 X per Joch und Jahr.“ Beschluß nach Sektionsantrag. — Z. 16.477. 14. Ansuchen um Bewilligung eines Verbindungs¬ öffentlichen Straßengrund am Hammer¬ steges über schmiedberg Der Herr Referent führt aus: Der Messerfabrikant Herr Moritz Wurmfeld hat bei der Stadtgemeindevorstehung Steyr um die Bewilligung zur Er ichtung eines Verbindungssteges zwischen seiner Fabrik, Hammer chmiedberg Nr. 15, und seinem Wohnhause, Hammerschmiedberg Nr. 16, angesucht. Dieser Steg soll aus zwei Traversen mit Betondecke bestehen und in einer Höhe von 5·67 m über die Straße gelegt werden Das Stadtbauamt, zur Begutachtung dieser geplanten Er¬ richtung eines Verbindungssteges beauftragt, hat folgende tech¬ tische Aeußerung abgegeben: Gegen die projektierte Anlage dieses Verbindungssteges besteht unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen kein Anstand: a) Dieser Verbindungsgang muß bis zur Unterkante der Eisenkonstruktion selbst bei ansteigendem Terrain eine Lichthöhe von 5·50 m erhalten b) diese Bewilligung wird nur auf Widerruf und unter dem Vorbehalte erteilt, daß der Gesuchswerber und dessen Be¬ itznachfolger jederzeit verhalten werden können, diesen Verbin dungsgang je nach Notwendigkeit auf ihre Kosten entweder zu verlegen oder ganz zu entfernen, ohne daß die Stadtgemeinde verpflichtet wäre, das Eintreten einer solchen Notwendigkeit zu begründen Die Sektion hat sich nach Ueberprüfung dieser technischen Aeußerung dem Antrag des städt. Banamtes angeschlossen und stellt mithin folgenden Antrag Der löbl. Gemeinderat bewillige unter den im technischen Butachten enthaltenen Bedingungen die Herstellung des ange¬ uchten Gehsteges gegen einen Anerkennungszins von jährl. 20 A. Beschluß nach Sektionsantrag. — Z. 15.294. IV Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R Langoth. Josef 15. Ansuchen des Fachlehrers Alois Lebeda um leberlassung des Zeichensaales der Knabenbürgerschul zur Abhaltung eines Ferialzeichenkurses. Der Herr Referent führt aus: Herr Fachlehrer Alois Lebeda beabsichtigt auch heuer vieder, wie in den Vorjahren, in der Zeit vom 18. Juli bis 4. August 1914 einen Ferialzeichenkurs für Volks= und Bürger¬ schullehrer Deutschösterreichs abzuhalten und bittet um die Ueber¬ assung des großen Zeichensaales der hiesigen Knabenbürgerschule ür diesen Zweck Die Direktion der Knabenbürgerschule spricht sich für die Ueberlassung des Zeichensaales zu dem erwähnten Zwecke aus, tellt jedoch die Bedingung, daß zu diesem Zeichenkurse nur wirkliche Lehrkräfte zugelassen werden und daß Herr Fachlehrer Lebeda gleich nach Beginn dieses Kurses die erschienenen Lehr¬ kräfte der Zahl und dem Namen nach nachweist und dieses Ver¬ zeichnis dem k. k. Stadtschulrate vorlegt. Die Sektion beantragt: „Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Der Zeichen¬ saal der Knabenbürgerschule wird zum Zwecke der Abhaltung eines Ferialzeichenkurses für Volks= und Bürgerschullehrer Deutschösterreichs in der Zeit vom 18. Juli bis 4. August 1914 Herrn Fachlehrer Alois Lebeda zur Benützung überlassen, wobei die Bedingungen der Direktion einzuhalten sind.“ — Beschluß nach Sektionsantrag. Z. 15.150. Nach Erledigung der Tagesordnung richtet Herr G.=R. Wokral an den Herrn Vorsitzenden folgende Anfragen: Die Mehl= und Getreidepreise haben eine ungeahnte Höhe erreich Es haben schon einige Gemeindevertretungen den Beschlus an die Regierung heranzutreten, um durch eine aus¬ gefaßt, Ermäßigung der Zölle auf die Erniedrigung der Ge¬ giebige treide= und Mehlpreise einzuwirken. Ich erlaube mir, an den Herrn Bürgermeister die Anfrage zu richten, ob er bereit ist, dem Gemeinderate zur Fassung ines solchen Beschlusses Gelegenheit zu geben. Der Herr Bürgermeister erwirert: „Ich werde zur Besprechung dieser Frage in allernächster Zeit den Approvisio¬ nierungsausschuß einberufen. Herr G.=R. Wokral: Ich habe noch ein Anliegen vorzubringen: Der Ge¬ meinderat hat bei der Präliminarsibung den Beschluß gesaßt, ie Gemeindeumlagen zu erhöhen. Eine Erhöhung der Zina¬ heller hat jedoch nicht stattgefunden. Troßdem wird von vielen Hausbesitzern dieser Anlaß benätzt, um bedentende Steigerungen er Wohnungspreise hervorzurufen. unter anderen will ich einen Hall ganz besonders des. hald hervorheben, weil es sich dabel um ein Unternehmen andelt, weiches von seite der Stadtgemeinde sehr weitgehende Entgegenkommen gefunden hat. Die Bargerliche Aktienbraneret hat einen Mieter mit Rächicht auf die mit 1. Janner 1914

eingetretene Erhöhung der Gemeindeumlagen und auf die starke Ausnützung der Wohnungen von K 10•— auf K 17·24 pro Monat gesteigert. Ich erlaube mir an den Herrn Bürgermeister die Anfrage zu richten, ob er bereit ist, zu veranlassen, die Bevölkerung ämtlich dahin aufzuklären, daß eine Erhöhung der Zinsheller nicht erfolgt ist und daß solche Zinserhöhungen, welche sich auf den Beschluß des Gemeinderates bezüglich Erhöhung der Ge¬ meindeumlagen stützen, gänzlich ungerechtfertigt sind. Bei der erwähnten Mietzinssteigerung durch die Aktien¬ brauerei wird auch auf die „starke Ausnützung der Wohnungen“ hingewiesen. Auch diesfalls ersuche ich den Herrn Bürgermeister, Vorsorge zu treffen, daß der Gemeinderat — vielleicht durch Beschließung von Hauserbauungen — bald in die Lage kommt, dahin zu wirken, daß diesen Hausherren die praktische Ausrede genommen werde: die „starke Ausnützung“ der Wohnungen bedinge eine neuerliche Erhöhung der Mietzinse.“ Der Herr Bürgermeister entgegnet: Als mir die ersten Gerüchte von derartigen beabsichtigten Mietzinssteigerungen zu Ohren gekommen sind, habe ich sofort an sämtliche Hausbesitzer eine Zuschrift des Inhaltes gerichtet, daß eine Erhöhung über 3 % vollständig ungerechtfertigt ist und daß die Hausbesitzer bei einer 3 %igen Erhöhung der Miet¬ zinse vollständig gedeckt erscheinen. Zwingen kann ich natürlich die Hausbesitzer nicht, bei 3 % zu bleiben. Bezüglich des vorgebrachten Falles der Aktienbrauerei werde ich mich persönlich erkundigen. Ich denke, daß die Woh¬ nung vielleicht zuerst zu billig eingesetzt war. Ferner erlaube ich mir unter Bezugnahme auf die Woh¬ nungsnot bekanntzugeben, daß laut des Berichtes des städtischen Meldungsamtes aus der vergangenen Woche die Einwohnerzahl von Steyr gegenwärtig 24.019 Personen beträgt.“ Da sich niemand mehr zum Worte meldet, schließt der Herr Vorsitzende um 4 Uhr nachmittags die öffentliche Sitzung. In der sodann folgenden vertraulichen Sitzung werden die Punkte 1, 2 und 3 der Tagesordnung erledigt. ad 1. Es werden eine Reihe von Personalien behandelt; u. a. wird der städt. Rechnungspraktikant Rudolf Markut zum definitiven städt. Rechnungsassistenten der XI. Rangslkasse er¬ nannt und die ausgeschriebene Amtspraktikantenstelle dem Ab¬ olventen der k. k. Staatsoberrealschule in Steyr Wilhelm Haller verliehen. ad 2. In den Gemeindeverband der Stadt Steyr werden aufgenommen: Josef Lehermayr, Karl Tyracek samt Frau und 2 Kindern, Franz Kirchmann samt Frau und 2 Kindern, Alois Krugl samt Frau, Michael Ganzberger samt Frau und 1 Kind, Blasius Wöhrer mit 4 Kindern, Franz Ctortnik samt Frau und 8 Kindern, Johann Nöbauer samt Frau und 1 Kind, Michael Kerbl samt Frau und 2 Kindern, Josef Hinterholzer samt Frau und zwei Kindern, Alois Diermayr samt Frau und 2 Kindern, Johann Georg Kellerer samt Frau und 7 Kindern, Franziska Obermayer. al 3. Dem Monteur der hiesigen Waffenfabrik Wilhelm Berninger wird das Bürgerrecht der l. f. Stadt Steyr gegen eine Taxe von 20 K verliehen.

Anhang zur Verhandlungsschrift über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der l. f. Stadt Steyr am 22. Mai 1914. Vertraulicher Zeil. I. Sektion: Referent: Sektionsobmann Herr G.R. Dr. Karl Harant. Punkt 1: Personalien: Rudolf Markut x) a.) Der städt. Kassenamtspraktikant sucht auf Grund der zur Erlangung des Definitivums erforderten, am 24./4. 1914 mit Auszeichnung abgelegten Prüfung für Staatsrechnungswissenschaft um Ernennung zum definitiven Rechnungsbeamten in der XI. Rangsklasse an. Sektionsantrag: Der löbl. Gemeinderat beschließe: Der Bewerber wird mit Rücksicht auf die mit Erfolg und rechtzeitig abgelegte Prüfung zum definitiven Rechnungsassistenten der XI. Rangsklasse ernannt. Beschluß nach Sektionsantrag. x). Amtlich ergänzt. Steyr, 29. 4. 25.

b) Besetzung der ausgeschriebenen Kanzleipraktikantenstelle. Amtsbericht: Um diese Stelle ist nur der Bewerber Wilhelm Haller, welcher allen gestellten Anforderungen entspricht, eingeschritten. Sektionsantrag: Die ausgeschriebene Amtspraktikantenstelle werde dem einzigen Bewerber Wilhelm Haller verliehen. Beschluß nach Sektionsantrag. Punkt II: Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindeverband. Gemäß § 2 der Heimatsgesetznovelle vom 5./12. 1896, R.G.Bl. N° 222, werden in den Gemeindeveband der l.f. Stadt Steyr aufgenommen: Josef Lahermayer Karl Tyracek samt Frau und 2 Kindern Franz Kirchmann 2 Alois Krugl Michael Ganzberger 1 Kind Blasius Wöhrer mit 4 Kindern Franz Ctortnik samt Frau 8 Johann Nöbauer samt Frau und 1 Kind

Michael Kerbl samt Frau und 2 Kindern Josef Hinterholzer Alois Diermayr Johann Georg Kellerer Franziska Obermayer. Punkt III. Ansuchen um Bürgerrechtsverleihung. Wilhelm Berninger, Monteur der hiesigen Waffenfabrik bittet um Verleihung des Bürgerrechtes mit Nachsicht der Taxe. Sektionsantrag: Dem Bewerber werde das Bürgerrecht der l. f. Stadt Steyr gegen eine Taxe von 20 K verliehen. Beschluß nach Sektionsantrag. - Z. 14.099. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Überprüfer:

Protokoll über die Abänderungsanträge, welche in der vertraulichen Sitzung des Gemeinderates der l. f. Stadt Steyr vom 22. Mai 1914 anläßlich der Beratung der Dienstespragmatik für die städtischen Beamten gestellt wurden. Die I. Sektion stellt den Antrag, dem Ansuchen des Herrn Mayrandl um Einreihung in die Gruppe D keine Folge zu geben. Herr H. R. Wokral stellt den Antrag, dem Ansuchen zu entsprechen da Herr Mayrandl Fachkurse besucht habe und die Maurermeisterprüfung mit Erfolg bestanden habe, die als eine Fachprüfung, welche zur Einreihung in die Gruppe D vorgeschrieben ist, anzusehen sei. Herr G.R. Triebrunner unterstützt diesen Antrag und regt an, man möge bei anderen Gemeinden anfragen, wie Beamte mit solcher Vorbildung, eingereiht werden. Herr G. R. Erb erläutert die betreffenden Bestimmungen der Durchführungsverordnung und hebt besonders hervor, daß das bei Einreihung in die verschiedenen Gruppen die besuchten Schulen resp. die zurückgelegten Studien maßgebend seien, daß jedoch Fachkurse nicht als Schulstudium anzusehen seien. Er verweist darauf, daß beim Staate diese Art der Beamten in Gruppe E eingereiht sind.

Der Referent Herr G.R. Sighart hebt in seinem Schlußworte hervor, daß bei der Einteilung der Beamten genau nach dem Gesetze vorgegangen wurde und daß überall dort, wo es möglich war, ein anerkennenswertes Entgegenkommen der Beamtenschaft gegenüber gezeigt wurde. Er empfiehlt nochmals den Sektionsantrag zur Annahme. Der Antrag des Herrn G. R. Wokral wird abgelehnt und der Sektionsantrag angenommen. Zum Sektionsantrag betreffend die Wahl einer Qualifikationskommission stellt Herr G.R. Wokral folgenden Zusatzantrag: Der Gemeinderat wolle beschließen, es sei sowohl in die Qualifikationskommission als auch in die Disziplinarkommission ein von der Beamtenschaft gewählter Vertrauensmann als Mitglied beizuziehen. Dieser Antrag wird von Herr G.R. Triebrunner unterstützt. Gegen diesen Zusatzantrag sprechen die Herren

G.R. Kirchberger und Langoth Der Sektionsantrag wird angenommen, der Zusatzantrag des Herrn G.R. Wokral abgelehnt. Schluß der Sitzung um 4 h 55' Steyr am 22. Mai 1914. G.R. Josef Langoth, als der vom Herrn Bürgermeister für die vertrauliche Sitzung bestimmter Schriftführer.

Anträge der 1. Sektion in der vertraulichen Sitzung des Gemeinderates vom 22. Mai 1914. Zur Anwendung des Gesetzes vom 25. Jänner 1914 betreffend die Dienstpragmatik auf die städtischen Angestellten stellt die 1. Sektion folgende Anträge an den Gemeinderat: 1. Die städt. Kanzleioberoffiziale Franz Schmiedbauer, und Fritz Krottenau seien mit Rücksicht darauf, daß sie eine Untermittelschule absolviert haben ausnahmsweise in die Gruppe D des Zeitvorrückungsschemas einzuteilen. 2. Der städt. Kanzleileiter Johann Bayer wird aus demselben Grunde und in besonderer Anerkennung seiner sehr zufriedenstellenden Dienstleistung in die Gruppe B eingereiht. Das von ihm eingebrachte Ansuchen bezüglich Anrechnung seiner Vordienstzeit als Kanzleioffszial bei der hiesigen kk Bezirkshauptmannschaft zu Zeitvorrückung werde jedoch abgewiesen. 3. Das Ansuchen des städt. Bauassistenten Franz Mayrandl um Einreihung in die Gruppe D sei abzuweisen, nachdem demselben, die zur Einreihung in die Gruppe D vorgeschriebenen Studien fehlen. 4. Dem Primarius Dr. Klotz, dem Baurate Karl Peter, dem Stadtarzte Dr. Richard Klunzinger sei bei Anrechnung der Überdienstzeit keine Praktikantendienst-

zeit in Abzug zu bringen, nachdem für diese B Stellen im Gemeindedienste überhaupt keine Praktikantenzeit normiert ist. Das weitere Ansuchen des Stadtarztes Dr. Klunzinger um Anerkennung der der Gemeinde geleisteten Substitutionsdienste vor seiner definitiven Bestellung als Stadtarzt als Vordienstzeit sei abzuweisen. 5. Die von einer Reihe von städt. Unterbeamten, Dienern und Sicherheitswachleuten gestellten Ansuchen bezüglich Anrechnung von Vordienstzeiten seien abzuweisen, nachdem diese Anrechnung bereits früher zur Geltung kam und eine neuerliche Anrechnung gesetzlich nicht begründet ist. 6. Unter Berücksichtigung dieser gestellten Anträge wolle der Gemeinderat die in mitfolgender Beilage näher Vorrückungen bezeichneten genehmigend zur Kenntnis nehmen. 7. Antrag bezüglich der Qualifikationskommission: Die Qualifikationskommission hat bei der Stadtgemeinde Steyr aus dem Bürgermeister den beiden Stellvertretern, dem Stadtrate und dem zuständigen Abteilungsleiter zu bestehen.

8. Antrag bezüglich Entrichtung des Pensionsbeitrages. Jeder definitive Gemeindeangestellte ist zur Entrichtung des Pensionsbeitrages wie er bei den Staatsangestellten besteht verpflichtet. Dieser Abzug darf aber nur bis zu jenem Ausmaße erfolgen, daß keine Minderung der am 1. Mai 1914 fällig gewesenen Bezüge eintritt. Alle auf die Pensionsbeiträge bezughabenden früheren Gemeinderatsbeschlüsse treten hiemit außer Kraft. Die Beitragsleistung an den Pensionsfond hat mit 1. Juni 1914 zu beginnen. Die eingezahlten Pensionsbeiträge sind in den zu schaffenden Pensionsfond zu hinterlegen. 9. Nachdem eine durchgreifende Änderung des gemeinde ärztlichen Dienstes in der Stadt Steyr im öffentlichen Interesse unbedingt notwendig ist wird die 1. Sektion beauftragt eine Dienstesvorschrift für die städt Arzte auszuarbeiten. Zur Regelung der Diurnistenfrage stellt die in teilweiser Abänderung des G.R. Beschlusses v. 30.12.1913 1. Sektion folgende Anträge Die niederste Taggeldstufe habe 3 K zu betragen. Nach vollendeten 3 Dienstjahren rücken die Diurnisten in die zweite Taggeldstufe von 3 K 20 h vor. Nach weiteren 3 Dienstjahren erlangen die Diurnisten ein Taggeld von 3 K 40. Nach einer

befriedigenden Dienstleistung von 8 Jahren können die Diurnisten zu städtischen Unterbeamten der 1. Gehaltstufe ernannt werden. 11. Bezüglich der städtischen Arbeiter beantragt die 1. Sektion: Die 3. Sektion wird beauftragt eine Arbeitsordnung und Lohnliste der städt. Arbeiter auszuarbeiten und dem Gemeinderate hierüber seinerzeit Bericht zu erstatten. Für die 1. Sektion Der Obmannstellvertreter

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