Ratsprotokoll vom 25. Juli 1913

8 daß man bei der Zusammenstellung der Baukosten tatsächlich die Höchstsumme angenommen habe. Es wäre ja der größe Fehler gewesen, wenn man hiebei anders gehandelt hätte. Außerdem habe Herr G.=R. Dantlgraber davon gesprochen, daß ein Fehler geschehen ist. Wenn ein solcher vorgekommen, so ist er, wie der Herr Vorredner bereits erklärt hat, vor 3—4 Jahren geschehen. Wär man damals schon so vorsichtig vorgegangen wie heute, so würde o etwas nicht vorgekommen sein. Bezüglich Befürwortung des Projektes Schimitzek könne Redner nur das Eine sagen, daß, wenn das günstigere Gutachten auf das Projekt Waller gefallen wäre, man dasselbe gewiß angenommen hätte. Man habe tat¬ sächlich auch das Ganze auf die beiden Herren ankommen lassen und glaube er, daß dies wohl der richtigste Weg war, welchen das Spitalbaukomitee nehmen konnte. Insbesondere der Herr Bürgermeister hat diese Kapazitäten gebeten, die Baukosten nach¬ zurechnen, damit man keine Ueberschreitungen bekomme und haben sich die Herren tatsächlich diesbezüglich der größten Mühe unter¬ ogen und haben versichert, daß die Baukostensumme in dieser Höhe nicht überschritten werden wird Herr G.=R. Kirchberger ist der Ansicht, daß es dem Spitalbaukomitee noch immer gegeben ist, eventuelle Ueberschrei¬ tungen der Baukostensumme hintanzuhalten, da es ja noch mög¬ lich ist, den Bau in dieser oder anderer Weise ausführen zu lassen. Er hoffe auch, daß nach den vor Augen geführten Be¬ rechnungen mit dem vorhandenen Kapitale das Auslangen ge¬ funden werden wird. Es wird hierauf zur Abstimmung über den Sektions¬ antrag geschritten und derselbe mit Majorität angenommen. Z. 17.167/13 Herr G.=R. Langoth schlägt hierauf zur Unterfertigung des Vertrages die Herren Bürgermeister Julius Gschaider, Vizebürgermeister Paul Fendt, die Obmänner der II. und II. Sektion, die Herren Gemeinderäte Franz Kirchberger und Josef Huber jun. und Herrn G.=R. Josef Wokral vor. Wird angenommen. 10. Beschlußfassung wegen Herstellung einer Straßen¬ beleuchtung in der Raminggasse Ueber das von mehreren Interessenten gestellte diesbezüg¬ liche Ansuchen beantragt die Sektion: Der löbl. Gemeinderat beschließe die Installation einer Notbeleuchtung in der Raminggasse durch Aufstellung von vier Petroleumlampen und bewillige die einmaligen Anschaffungs¬ kosten von zirka 120 K und zirka 300 K für das jährliche Be¬ riebserfordernis Einstimmig angenommen. — Z. 17.455/13. 11. Ansuchen der Oesterreichischen Waffenfabriks¬ Gesellschaft um die Bewilligung zur Legung eines Stark¬ stromkabels auf städt. Grunde. Die Sektion beantragt: Der löbl. Gemeinderat beschließe: 1. Der Oesterr. Wassenfabriks=Gesellschaft in Steyr die Legung eines elektrischen Kabels für Kraftzwecke vom Objekt IX über die Blumauergasse, dem Schloßberg zur Heindlmühle und weiter über die Ennsbrücke, Bahnhofstraße und Raminggasse zur neuen Wassenfabrik unter den gleichen Bedingungen des Steyr=Lettner Kabels zu bewilligen. 2. Für die Benützung der öffentlichen Straßen und der Brücke wird ein jährlicher Straßenbenützungszins von 15 Heller per laufenden Meter berechnet 3. Auf das Ansuchen der Verwendung des Kabels für Lichtzwecke kann dermalen vor Behandlung und Lösung der all¬ gemeinen Beleuchtungsfragen nicht eingegangen werden, doch vird darauf in tunlichst kurzer Zeit zurückgekommen werden. Einstimmige Annahme. — Z. 19.527/13. Weiters beantragt die Sektion noch Der löbl. Gemeinderat beschließe, von jetzt an für die Ueberlassung der Straßen zur Verlegung von Rohr= und Kabel¬ leitungen einen jährlichen, pro laufenden Meter zu berechnenden „Straßenbenützungszins“ einzuheben. Die Höhe des Betrages wird jeweilig vom Gemeinderate bestimmt. Wird einstimmig angenommen. Der Herr Referent bemerkt sodann, daß es sich bisher ls praktisch erwiesen habe, in der Ferialzeit sogenannte Ferial praktikanten anzustellen. Es habe sich diesbezüglich auch heuer wieder ein Herr gemeldet und wurde demselben seitens des Herrn Bürgermeisters zugesagt, daß er wieder in das Bauamt zur Ferialpraxis eintreten kann. Er glaube, daß dies wärmstens zu befürworten ist, nachdem von der Schule eine solche Praxis ge¬ fordert wird. Eine Entlohnung finde natürlich nicht statt Weiters berichtet Redner, daß die Bausektion die Kollau¬ dierung der neuerbauten Geschütz= und Wagenremise am Artillerie¬ kasernplatze vorgenommen hat. Die Uebernahme derselben seitens der Militärverwaltung hat das erfreuliche Resultat ergeben, daß diese Remise in tadellosem Zustande aufgeführt wurde, sowie daß auch sonst keinerlei Anstände zu verzeichnen waren. Außer dem sind auch die Baukosten nicht überschritten worden IV. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Langoth. 12. Ansuchen des christlich=deutschen Turnvereines n Steyr um Ueberlassung des Turnsaales und Turn¬ artens in der Doppelvolksschule am Wehrgraben zum Turnen Es wird beantragt: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Dem christlich=deutschen Turnverein wird die Benützung der Turnhalle und des Turnplatzes der Wehrgrabenschule gegen die üblichen Bedingungen bewilligt Herr G.=R. Dantlgraber bemerkt, er habe nichts da¬ gegen einzuwenden, wenn der Turnsaal dem Verein überlassen wird, jedoch habe es immer geheißen, daß die dort befindlichen Lurngeräte für Erwachsene zu schwach seien. Dasselbe sei auch dem deutschen Turnverein bekanntgegeben worden, als er ein diesbezügliches Ansuchen stellte. Der Herr Referent erklärt hierauf, daß er auf Grund ieser Sachlage noch folgenden Zusatzantrag stelle: Der Verein wird aufmerksam gemacht, daß die Schulgeräte für Erwachsene zu schwach gebaut sind und der Verein teilweise igene Geräte anzuschaffen hat. Der Sektionsantrag mit dem Zusatzantrag wird sodann einstimmig angenommen. Z. 16.707/13. — 13. Ansuchen des Bienenzüchtervereines Steyr um Ueberlassung eines Lehrzimmers im Bürgerschulgebände zur Abhaltung eines Bienenzuchtlehrkurses. Der Sektionsantrag lautet: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Dem Bienenzüchterverein für Steyr und Umgebung wird die Benützung des Turnsaales im Bürgerschulgebäude zum Zwecke er Abhaltung eines Kurses für die Tage 24., 25. und 26. August l. J gestattet. Der Verein wird aufmerksam gemacht, daß sich eine Sitzgelegenheiten im Turnsaale befinden Einstimmig angenommen. Z. 19.442/13. — 14. Armenlernmittelbeschaffung pro 1913/14. Der Armenlernmittelbedarf für das Schuljahr 1913/14 beträgt an der Knabenbürgerschule K 721•·10 an der Mädchenbürgerschule 220•20 * * „ an den Volksschulen „ 1043·20 an der Hilfsschule für schwachsinnige Kinder 56•— K 2040·50 Bei der vorstehenden Zusammenstellung erscheinen die vom . k. Schulbücherverlage den k. k. Stadtschulrate unentgeltlich überlassenen Armenbücher im Betrage von K 332·— bereits berücksichtigt. zur Deckung des Betrages für die Armenlernmittel per zirke * K 2040·50 stehen aus den Almhofer'schen und Schiefermayr¬ chen Schulstiftungen die Interessen per 1648•11 zur Verfügung, daher sich ein Abgang von zirka K 392•39 ergibt. Die Sektion beantragt über das diesbezügliche An¬ des k. k. Stadtschulrates suchen Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Der Abgang von 392 K 39 h zur Beschaffung der Armen¬ ernmittel ist aus der Stadtkassa zu decken. Einstimmige Annahme. — Z. 17.989/13. 15. Vorschlag für die Verleihung eines Wolfgang Pfefferl'schen Stipendiums. Um dieses Stipendium ist nur ein weiblicher Bewerber eingeschritten. Es beantragt daher die Sektion: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Nachdem stiftsbriefgemäß das Stipendium nur einem Steyrer Bürgerssohn verliehen werden kann, so wird die hohe k. k. o.=5 Statthalterei ersucht, die Neuausschreibung zu veranlassen. Wird angenommen. — Z. 17.544/13 16. Beschaffung eines Röntgenapparates fürg Spital. Der Herr Referent verliest die bezügliche Eingabe des Herrn Primarius Dr. Klotz und bemerkt, daß die Beschaffung ines neuen Apparates dermalen als nicht günstig anzusehen sei, veil man vor dem Bau des neuen Krankenhauses stehe. Anderer¬ seits ist es aber wieder notwendig, daß das Spital einen Röntgen apparat besitze Es beantragt daher die Sektion folgendes: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Von den Veifar=Werken in Wien wird ein Röntgenapparat ür das St. Anna=Spital leihweise übernommen gegen Zahlung einer jährlichen Miete von 200 K nur gegen nachstehende Be¬ dingungen:

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