Ratsprotokoll vom 21. Oktober 1910

Rats-Protokoll Tages=Ordnung: über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am Freitag den 21. Oktober 1910. Mitteilungen. Sektion. (Sektions=Sitzung Montag den 17. Oktober um 10 Uhr vormittags.) 1. (Vertraulich.) Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde¬ verband und Bürgerrechtsverleihung. 2. (Vertraulich.) Besetzung der ausgeschriebenen Diur¬ nistenstelle. 3. (Vertraulich.) Beschlußfassung über den Antrag des Herrn G.=R. Friedrich Landsiedl, betreffend Erreichung des zweiten Ge¬ leisepaares der Elisabeth=Westbahn über St. Peter — Steyr nach Wels oder Linz. 4. Abgabe eines Gutachtens über eine infolge Statthalterei¬ Anftrages neu verfaßte Viehmarkts=Ordnung. 5. Entscheidung über ein Ansuchen um Aufhebung der verhängten Ausweisung. II. Sektion. (Sektions=Sitzung Dienstag den 18. Oktober um 3 Uhr nachmittags.) 6. Amtsbericht betreffend Einnahmen und Ausgaben der Stadtkassa in den Monaten August und September 1910. 7. Entscheidung über das Ansuchen Seiner Hoheit des Prinzen Ludwig von Sachsen=Coburg=Gotha um Pauschalierung der Mautgebühren. 8. Beschlußfassung über den Antrag des Herrn Gemeinde¬ rates Friedrich Landsiedl auf Aenderung der Instruktion für die Stadtbuchhaltung. 9. Beschlußfassung über das Ansuchen des Gewerbeförde¬ rungs=Institutes in Linz um Subvention. 10. Ansuchen des Schulausschusses der gewerblichen Fort¬ bildungsschule Steyr um eine Subvention und um Ueberlassung der für den Unterricht erforderlichen Lokalitäten. III. Sektion. (Sektions=Sitzung Mittwoch den 19. Oktober um 3 Uhr nachmitags.) 11. Ansuchen der barmherzigen Schwestern in St. Anna und der Hausbesitzerseheleute Franz und Marie Sträußlberger um Wiederverpachtung einiger zum Fladergute gehöriger Gründe. 12. Entscheidung über das Ansuchen der k. k. Post= und Telegraphendirektion Linz zur Benützung der Straßen und Gassen der Stadt für die beabsichtigte Verlängerung der beiden Hauptkabeltrassen. 13. Ansuchen um Wiederaufnahme eines städt. Arbeiters. 14. Genehmigung zur Demolierung von zwei Gehöften am Artillerie=Exerzierplatz infolge Baufälligkeit derselben. IV. Sektion. (Sektions=Sitzung Donnerstag den 20. Okt. um 4 Uhr nachmittags.) 15. Verleihung dreier Schiefermayr=Stipendien zu je 100 K. 16. Verleihung einer Amtmann'schen Dienstboten=Prämie. 17. Verleihung der Interessen aus der Vogl=Stiftung. (Approvisionierungs=Ausschuß.) Beratung über eine in Angelegenheit der Lebensmittel= beziehungsweise Fleischteuerung eingebrachte Resolution. Gegenwärtig: Vorsitzender: Herr Bürgermeister Franz Lang. — Vize¬ Bürgermeister Herr Leopold Köstler. — Die Herren Gemeinde¬ räte: Ludwig Binderberger, Gottlieb Dantlgraber, Wilhelm Denkmayr, Leopold Erb, Leopold Haller, Karl Heindl, Josef Huber jun., Johann Kollmann, Friedrich Landsiedl, Josef Langoth, Hans Millner, August Mitter, Franz Nothhaft, Viktor Ortler, Ludwig Reisinger, Ferdinand Reitter, Rudolf Sommer¬ huber, Gustav Stalzer, Peter Steinhuber, Josef Tureck, Franz Tribrunner und Karl Wöhrer. Ferner sind anwesend Herr Stadtrat Franz Gall und als Schriftführer städtischer Oberoffizial Herr Franz Schmidbauer. Entschuldigt ist Herr G.=R. Otto Schönauer. Beginn der Sitzung 3 Uhr nachmittags. Zu Verifikatoren dieses Protokolls werden die Herren Gemeinderäte Viktor Ortler und Ludwig Reisinger gewählt. Der Herr Vorsitzende verliest hierauf folgenden Dringlichkeits=Antrag des G.=R. Huber betreffend den Sicherungsbau der Haratzmüllerstraße. In der ordentlichen Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am Freitag den 6. Mai 1910 wurde von der Sektion III durch ihren Obmann Herrn Vizebürgermeister L. Köstler die vom Bauamte vorgeschlagene und als notwendig befundene Herstellung des Uferschutzes in der Haratzmüllerstraße im Kostenbetrage von 1450 K zu bewilligen, beantragt. Meine durch die Besichtigung an Ort und Stelle und durch weitere Information gebildete Aenderung der Anschauung ließ es empfehlenswert erscheinen, den gestellten Sektionsantrag nicht weiter zu unterstützen, sondern selbständig zu beantragen, die Stadtgemeinde möge mit der zuständigen kompetenten Be¬ hörde des Landes unverzüglich behufs Herstellung dieses Ufer¬ schutzes auf Staats= oder Landeskosten 2c. ins Einvernehmen kommen. Dieser Antrag wurde speziell noch durch die Herren Ge¬ meinderäte Erb, Heindl, Landsiedl und Langoth unterstützt und im Gemeinderate mit großer Majorität angenommen. Nachdem bis heute, nach Ablauf von 5¼ Monaten, weder einer Sektion noch dem Gemeinderate von Seite des mit der Ausarbeitung und Uebermittlung dieser dringlichen Angelegenheit betrauten Amtes eine Nachricht über die geeignet befundenen und unter¬ nommenen Schritte zugekommen ist, noch von einer Rückäuße¬ rung der angesprochenen Behörde Mitteilung gemacht wurde, so gestatte ich mir folgenden Dringlichkeits=Antrag zu stellen: Der Gemeinderat beschließe nochmals, an die kompetenten Stellen mit dem ausführlich zu begründenden, dringenden Er¬ suchen heranzutreten, die baldige Durchführung des Uferschutzes an der Enns wegen Gefährdung der Johann Haratzmüllerstraße unter Hinweis auf den außerordentlichen Schaden im Falle eines Hochwassers zu veranlassen. Steyr, den 21. Oktober 1910. Josef Huber jun. Gustav Stalzer. Wilh. Denkmayr. L. Erb. Friedr. Landfiedl. Karl Wöhrer. Josef Langoth. Leopold Haller. August Mitter. Johann Rotter. Herr G.=R. Huber begründet die Dringlichkeit damit, daß es sich um einen Wasserbau handelt und seit der Zeit, als diese Angelegenheit zum ersten Male im Gemeinderat verhandelt wurde, bereits 5 Monate verstrichen sind. Die Dringlichkeit wird anerkannt. Herr G.=R. Huber erklärt, diesen Dringlichkeits=Antrag deshalb eingebracht zu haben, weil es sich um einen Wasserbau handelt und man nicht voraussehen könne, welcher Schaden durch eine Hochwasserkatastrophe erwachsen könnte. Er ersucht den Herrn Bürgermeister um Auskunft, welche Schritte über den damaligen Gemeinderatsbeschluß eingeleitet worden sind. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß er sofort nach dem Gemeinderatsbeschlusse die Eingabe an kompetenter Stelle über¬

2 reicht habe, aber bis heute noch keine Antwort eingelangt sei. Es sei ihm angenehm, daß dieser Dringlichkeits=Antrag einge¬ bracht worden sei, da er hiedurch in die Lage versetzt wird, diese Angelegenheit betreiben zu können. Herr G.=R. Erb bemerkt, er glaube an zwei Möglich¬ keiten. Entweder habe die Bausektion den Gemeinderat seinerzeit nicht richtig informiert, oder sie ist sich selbst nicht klar gewesen, um was es sich handelt. Wir haben schon in der Gemeinderats¬ itzung vom Mai darauf hingewiesen, daß von Seite des Aerars Wasserbauten an der Enns, und zwar oberhalb der Neubrücke, zwischen der Neubrücke und der Ennsbrücke und in der Kellau durchgeführt werden. Zu weiteren Wasserbauarbeiten an der Enns sei dem Wasserärar ein Betrag von 200.000 K zur Ver¬ fügung gestellt. Es handelt sich aber auch um die Sicherung der Straße. Vorerst müsse aber der Wasser= und Uferschutzbau durchgeführt werden. Die Bausektion solle sich daher nochmals an Ort und Stelle über die Zustände informieren. Der Herr Vizebürgermeister bemerkt, er habe als Obmann der Bausektion immer das Glück, angestänkert zu werden. Der damalige Sektionsantrag sei deutlich genug ge¬ wesen, aber man könne die Straße nicht in die Luft bauen. Zuerst müsse der Fuß gemacht und dann der Kopf aufgestellt werden. Wenn wir warten wollen, bis der Staat etwas macht, wird die Sache verrosten, das sei eine alte Geschichte. Er ver wahre sich dagegen, daß die Sektion damals nicht genau be¬ richtet hätte. Herr G.=R. Erb verwahrt sih gegen das Wort anstänkern. Wenn wir Anträge einbringen, so geschieht es zum Wohle der Stadt und daß wir der Stadt 1000 K zu ersparen suchen. Wenn ich mir die Freiheit genommen habe, bei der Statthalterei vorzusprechen, so habe ich nur meine Schuldigkeit getan und nur um die Angelegenheit in Fluß zu bringen. Das städtische Bauamt hätte Zeit genug gehabt, in dieser Angelegenheit bei der Bezirkshauptmannschaft vorzusprechen. Nachdem dies nicht geschehen, müsse seine Partei die Sache in die Hand nehmen und sie wird dann nicht verrosten. Der Antrag des Herrn G.=R. Huber dient nur zur Be¬ schleunigung der Sache, aber nicht zur Anstänkerung. Hierauf wird der Dringlichkeits=Antrag angenommen. Mitteilungen. Herr Stadtrat Franz Gall erstattet sodann folgende Mit¬ teilungen: 1. Die k. k. Statthalterei Linz teilt mit, daß Seine k. u. k. Apostol. Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 5. September 1910 den vom Landtage des Erzherzogtums Oesterreich ob der Enns beschlossenen Entwürfen zweier Gesetze betreffend die Festsetzung eines im Gebiete der Städte Wels und Steyr einzuhebenden städtischen Zuschlages zu den staatlichen Gebühren, welche für Eigentumsübertragungen von unbeweg¬ lichem Gute auf Grund von Rechtsgeschäften unter Lebenden eingehoben werden, die Allerhöchste Sanktion nicht erteilt hat. Zur Kenntnis. 2. Das Bahnbetriebsamt Steyr teilt über Eingabe mit daß sich der Arbeitermangel im Frachtenmagazin nur bei tärkerem Güterandrange fühlbar macht, und daß demselben in Hinkunft durch fallweise Aufnahme von Hilfsarbeitern abge¬ holfen werden wird. Der Staub bezw. Straßenkot der Bahnhof¬ zufahrtsstraße wurde bereits abgezogen. Zur Kenntnis 3. Der Kanzleidirektor Felix Worring dankt für das ihm stets bewiesene Wohlwollen. Zur Kenntnis. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Hanns Millner. 1. Gesuche um Aufnahme in den Gemeindeverband und Bürgerrechts=Verleihung. 2. Besetzung der ausgeschriebenen Diurnistenstelle. 3. Beschlußfassung über den Antrag des Herrn G.=R. Friedrich Landsiedl betreffend Erreichung des zweiten Geleisepaares der Elisabeth=Westbahn über St. Peter—Steyr nach Wels oder Linz. Diese Punkte werden vertraulich behandelt. 4. Abgabe eines Gutachtens über eine infolge Statthalterei =Auftrages neu verfaßte Viehmarkts¬ Ordung. Der Herr Referent verliest die vom städtischen Obertier¬ arzte Karl Prokop ausgearbeitete Viehmarkts=Ordnung, welche lautet: Viehmarkts=Ordnung der k. k. l. f. Stadt Steyr in Oberösterreich auf Grund des Tierseuchen=Gesetzes vom 6. August 1909, R.=G.=Bl. Nr. 177. § 1. Die Stadtgemeinde Steyr hat nachstehende Marktbewilli¬ gungen: a) Zufolge Allerhöchsten Privilegiums ddo. 13. Februar 1818 und k. k. Kreisbehörde=Erlaß vom 21. Mai 1856, Z. 3413, die Bewilligung zur Abhaltung zweier Jahres=Pferde= und Viehmärkte, und zwar den einen im Frühjahre am Donners¬ tag nach dem Kirchfeste Lätare (wird dermalen nicht abge¬ halten), den anderen im Herbst am Donnerstag nach dem Kirchtage in St. Gallen. b) Zufolge Allerhöchsten Privilegiums ddo. 16. Dezember 1829 die Bewilligung zur Abhaltung eines Wochen=Viehmarktes, und zwar jeden Donnerstag. Fällt ein Feiertag ein, so wird der Markt am vorhergehenden Tage abgehalten. § 2. Als Wochen=Viehmarktsplatz ist für das Handelsvieh der Platz Eisenstraße Nr. 3 bestimmt. Der Zu= und Abtrieb hat durch die Duckart= und Eisen¬ straße zu erfolgen Der Viehmarktplatz ist durch Mauern eingefriedet und be¬ finden sich dort 7 Stallungen für je 10 Rinder. Außerdem Barrieren zum Anhängen der Tiere in der Mitte des Platzes. § 3. Zu diesen Wochen=Viehmärkten werden nur Nutz= und Zuchtrinder zugelassen. Die Aufstellung der Tiere wird durch den jeweilig amtierenden Tierarzt bestimmt. Für die hinlängliche Befestigung der Tiere in den Stal¬ lungen und an den Holzbarrieren, sowie für nicht angebundene Tiere sind deren Besitzer im Sinne des § 391 des Strafgesetzes verantwortlich; bösartige Tiere müssen bei den Marktaufsichts¬ organen angemeldet werden und werden zum Anbinden solcher Tiere für diesen Zweck eingerichtete feste Stände bestimmt. § 4. Das Vieh aus Ländern, welche nicht zum Geltungsgebiete des allgemeinen Tierseuchen=Gesetzes gehören, muß auf dem neben dem Viehmarkt Bergerweg Nr. 1 bis 2 gelegenen Platze aufgetrieben werden. Desgleichen werden dort Tiere, deren Pro¬ venienz nicht sichergestellt ist, untergebracht. 2. Verseuchtes oder seuchenverdächtiges Vieh darf nicht auf dem Viehmarktplatze verwahrt werden, sondern muß bis zur Durchseuchung, beziehungsweise Entscheidung über den bloßen Seuchenverdacht bis zur anderweitigen behördlichen Anordnung in dem? Stalle in Kontumaz gehalten werden. § 5. Die veterinär=polizeiliche Ueberwachung des Viehmarktes wird im Siune des § 9 des Gesetzes vom 6. August 1909, R.=G.=Bl. Nr. 177, durch einen dipl. Tierarzt erfolgen. Die Entlohnung desselben findet durch die Stadtgemeinde statt. § 6. Als Markt= und Standgebühr hat der Marktbesucher, be¬ ziehungsweise Viehverkäufer zu entrichten: Für Großvieh per Stück 28 Heller: Tiere im Säuglings¬ alter, welche mit den Muttertieren zu Markte gebracht werden, sind von jeder Markt= und Standgebühr befreit. Für Fohlen, Kälber, Ziegen, Schafe ist die frühere Ge¬ bühr zu entrichten. § 7. Jeder Viehbesitzer, Händler oder Bestellter, welcher Vieh zu Markte bringt, hat die Provenienz und den Gesundheitszustand dieser Tiere durch einen vorschriftsmäßig ausgestellten Viehpaß darzutun. Die Viehpässe sind beim Eintriebe vorzuweisen und es ist dem Marktorgan die Markt= beziehungsweise Standgebühr zu entrichten, dafür wird jedem Besitzer eine entsprechende Markt¬ bollette behändigt. § 8. Die Marktkommission besteht aus dem jeweiligen amtieren¬ den Tierarzte, dem Sanitätsaufseher, sowie einem städtischen Sicherheitswachmanne. Diesen obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung am Marktplatze, sowie die Revision der Viehpässe, Einhebung der Markt= und Standgebühren und Abfuhr dieser an das städtische Kasseamt. § 9. Der Viehmarkt beginnt jedesmal um 8 Uhr vormittags und endet um 2 Uhr nachmittags. Die Abhaltung von Vor= und Nachmärkten, das Einstellen der zu Markte gebrachten Tiere während der Marktstunden in Privat= und Gaststallungen, sowie das Abschließen von Verkäufen vor dem Marktbeginne oder außerhalb der Marktabteilungen ist nicht gestattet. § 10. Zigeunerpferde müssen am Platze Bergerweg Nr 1 bis 2 Aufstellung nehmen. § 11. Jahres=Viehmarkt. Derselbe findet am Wieserfeldplatze statt Die zu Markte gebrachten Tiere werden in Kastenständen, welche durch Holzbarrieren abgeteilt sind, untergebracht werden. Der Eintrieb findet nur durch die Schuhbodengasse, be¬ ziehungsweise Frauengasse statt. Als Standgebühr haben die Marktbesucher per ein Stück Großvieh dem städtischen Manteinnehmer je 12 Heller zu be¬ zahlen. Im Uebrigen gelten für den Jahres=Viehmarkt die für Wochen=Viehmärkte unter den §§ 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 ange¬ führten Bestimmungen.

§ 12. Schweinemarkt. Zu diesem gelangen nur in Kisten, Körben oder Kasten¬ wägen befindliche Spanferkel oder Jungschweine. Als Standplatz ist der Platz in Reichenschwall bestimmt Als Standgebühr haben die Marktbesucher per Stück 4 Heller den befugten Organen zu entrichten. Für diese Schweinemärkte gelten des weiteren die unter den §§ 4, 5, 7, 8 und 9 zitierten Kundmachungen. § 13. Uebertretungen dieser Viehmarkts=Ordnung unterliegen den Strafbestimmungen des Gesetzes vom 6. August 1909, R.=G.=Bl. Nr. 177, betreffend die Abwehr und Tilgung ansteckender Tier¬ krankheiten und der Rinderpest, bezw. der Ministerial=Verord¬ nung vom 30. September 1857, R.=G.=Bl. Nr. 198. Der Bürgermeister. Die Sektion beantragt: Der löbliche Gemeinderat wolle dieser Viehmarkts=Ordnung, welche für die hiesigen Verhältnisse als geeignet und annehmbar erscheint, die Zustimmung erteilen. Einstimmig nach Antrag. 23 5. Entscheidung über ein Ansuchen um Aufhebung der verhängten Ausweisung. Ueber das vorliegende Ansuchen des Ferdinand Otto stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei in Bezug auf die heutigen Verhältnisse Ottos, und da er auch seinen Ver¬ dienst in Steyr nachgewiesen hat, der Aufenthalt in der Stadt wieder zu gewähren. 23022 Einstimmig nach Antrag. Dringlichkeits=Antrag betreffend die Einladung zur Beschickung des VII. öster¬ reichischen Städtetages in Wien. Nach Annahme der Dringlichkeit stellt die Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei in Ver¬ tretung unserer Stadt zu diesen wichtigen Verhandlungen der Herr Bürgermeister und der Herr G.=R. Leopold Erb zu delegieren. Einstimmig nach Antrag. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 6. Amtsberichte betreffend Einnahmen und Aus¬ gaben der Stadtkasse in den Monaten August und Sep¬ tember 1910. Der Amtsbericht pro August 1910 lautet: Es betrugen die Einnahmen im Monate August 1910 130.008 K 91 k Hiezu Kassarest vom Vormonate 7.975 „ 71 „ Gesamteinnahmen im Monate August 1910 137.984 K 62 7 Ausgaben im Monate August 1910 22 „ 65.027 Kassarest für den Monat September 1910 . 72.957 K 40 h Es betrugen vom Jahresbeginne bis Ende August 1910 662.153 K 95 h die gesamten Einnahmen die gesamten Ausgaben 589.196 „ 55 „ 1 Der Amtsbericht pro August 1909 lautet: Es betrugen die Einnahmen im Monate August 1909 . .85.403 K 01 h Hiezu Kassarest vom Vormonat 37.737 „ 71 „ Gesamteinnahmen im Monate August 1909 123.140 K 72 Ausgaben im Monate August 1909 101.787 „ 95 77 Kassarest für den Monat September 1909 . 21 352 K Der Amtsbericht pro September 1910 lautet: Es betrugen die Einnahmen im Monate 27.682 K 05 h September 1910 * * 40 Hiezu Kassarest vom Vormonate 72.957 Gesamteinnahmen im Monate Septemb. 1910 100.639 K 45 7 Ausgaben im Monate September 1910. 30 43.922 Kassarest für den Monat Oktober 1910 . . 56.717 K 15 h Es betrugen vom Jahresbeginn bis Ende September 1910 689.836 K — die gesamten Einnahmen.. die gesamten Ausgaben... 633.118 „ 85 „ Der Ausweis pro September 1909 lautet: Es betrugen die Einnahmen im Monate September 1909 59.703 K 17 k „ „ Hiezu Kassarest vom Vormonate . . . . 21.352 „ 77 „ Gesamteinnahmen im Monate Septemb. 1909 81.055 K 94 Ausgaben im Monate September 1909. 40.909 „ 17 „ Kassarest für den Monat Oktober 1909 . . 40.146 K 77 k 7. Entscheidung über das Ansuchen Seiner Hoheit des Prinzen Ludwig von Sachsen=Coburg=Gotha um Pauschalierung der Mautgebühren. Die Sektion beantragt, der löbliche Gemeinderat wolle das angebotene Mautpauschale mit jährlich 150 K für das Jahr 1910 und für die folgenden Jahre unter den im Ansuchen ent¬ haltenen Bedingungen bewilligen. Einstimmig nach Antrag. 79622 8. Beschlußfassung über den Antrag des Herrn G.=R. Friedrich Landfiedl auf Aenderung der Instruktion für die Stadtbuchhaltung. Wird von der Tagesordnung abgesetzt. 9. Beschlußfassung über das Ansuchen des Ge¬ werbeförderungs=Institutes in Linz um Subvention. Die Sektion beantragt die Bewilligung einer Subvention von 50 K für das Jahr 1910, was angenommen wird. Herr G.=R. Denkmayr glaubt, es soll auch Steyr in diesem Institute vertreten sein. Herr G.=R. Erb schließt sich dieser Ansicht an und wünscht, daß in der Erledigung der Wunsch ausgesprochen wird, daß Steyr, die zweitgrößte Stadt, eine Vertretung in diesem Institute bekomme. 10. Ansuchen des Schulausschusses der gewerblichen Fortbildungsschule in Steyr um eine Subvention und um Ueberlassung der für den Unterricht erforderlichen Lokalitäten. Der Sektions=Antrag lautet: Es sei dem Schulausschusse der gewerblichen Fortbildungs¬ schule für Lehrlinge in Steyr für das Schuljahr 1910/1911 ein Erhaltungsbeitrag von 200 K, sowie die Benützung der ange¬ suchten Lokalitäten im Bürgerschulgebäude nebst Beheizung und Beleuchtung auf Kosten der Gemeinde wieder zu bewilligen. Herr G.=R. Erb stellt an den Herrn Vorsitzenden die Anfrage, ob mit dieser Subvention das Auslangen gefunden wird. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß die Ausgaben für diese Schule sich auf zirka 5000 K belaufen, zu welchen der Staat ein Drittel leistet; das übrige werde durch Subventionen von den Genossenschaften und anderen Faktoren aufgebracht. Auch sei ein Barsaldo vorhanden, welches aber bald aufge¬ braucht sein wird. Herr G.=R. Sommerhuber stellt die Anfrage, ob die Fortbildungsschule auch von der Sparkasse subventioniert werde. In Wels gibt die Sparkasse für diese Schule jährlich 2000 K und zahlen die Genossenschaften dort nichts. Er beantragt, es sei auch an die Sparkasse Steyr zur Unterstützung dieser Schule heranzutreten. Herr G=R. Erb begrüßt den Antrag des Herrn Ge¬ meinderates Sommerhuber und glaubt, der Ausschuß der ge¬ werblichen Fortbildungsschule solle selbst an die Sparkasse um eine ständige Subvention herantreten und die im Gemeinderate anwesenden Sparkassedirektoren werden gewiß hiefür eintreten. Nachdem die gewerbliche Fortbildungsschule ein Zwang ist, so müsse auch deren finanzielle Unterstützung geregelt werden. Im oberösterr. Landtage habe Abgeordneter Wöhrle bereits einen Antrag wegen Aufteilung von Unterstützungsgeldern an gewerb¬ liche Fortbildungsschulen eingebracht. Hierauf wird der Sektionsantrag einstimmig angenommen. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ bürgermeister Leopold Köstler. 11. Ansuchen der barmherzigen Schwestern in St. Anna und der Hausbesitzerseheleute Franz und Marie Sträußlberger um Wiederverpachtung einiger zum Fladergute gehöriger Gründe. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle dem Ansuchen des Insti¬ tutes der barmherzigen Schwestern in St. Anna, des Franz Sträußlberger und der Theres Walchshofer um Wiederverpach¬ tung der von denselben bereits in Pacht gehabten Grundstücke aus den Fladergründen unter den gleichen Bedingungen wie bis jetzt seine Zustimmung erteilen. Einstimmig nach Antrag. 12. Entscheidung über das Ansuchen der k. k. Post¬ und Telegraphen=Direktion Linz zur Benützung der Straßen und Gassen der Stadt für die beabsichtigte Verlängerung der beiden Hauptkabeltrassen. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle zu der nötigen Verlänge¬ rung der beiden Kabelstränge der hiesigen Telephonanlage laut Ansuchen der k. k. Post= und Telegraphen=Direktion vom 9. Okto¬ ber l. J. die Benützung der öffentlichen Straßen und der der Gemeinde gehörigen Objekte die Bewilligung unter den im Pro¬ tokolle vom 11. Juni 1908 gestellten Bedingungen erteilen, außerdem zu gestatten, auch den Dachboden laut Planskizze auf ihre Kosten zu ihrer Benützung gegen Widerruf einrichten zu lassen. Einstimmig nach Antrag.“ 252 0 13. Ansuchen um Wiederaufnahme eines städtischen Arbeiters. Sektionsantrag: Die Sektion erlaubt sich in diesem Falle den Antrag zu stellen, daß der löbliche Gemeinderat von dem Briefe des Stefan Kapelik, sowie von den Erhebungen des Bauamtes Kenntnis nehmen wolle und der Gesuchsteller erst dann bei Bedarf wieder zur Arbeit aufgenommen werde, wenn derselbe dem Stadtpolier gegenüber seine ungeschickte Handlungsweise einbekennt und dem Stadtpolier Abbitte leistet. Einstimmig nach Antrag. 21565

14. Genehmigung zur Demolierung von zwei Ge¬ höften am Artillerie=Exerzierplatze infolge Baufälligkeit derselben. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem sich die III. Sektion durch Augenschein von dem elenden Bauzustand des Mayr= und Taschlmayrgutes überzeugt hat, erlaubt sich dieselbe den Antrag zu stellen, der löbliche Ge¬ meinderat wolle der Abtragung dieser zwei der Gemeinde gehörigen Bauernhäuser seine Zustimmung erteilen und die III. Sektion mit der Ausschreibung und Vergebung dieser Arbeiten betrauen. Herr G.=R. Huber wünscht zu diesem Gegenstande in der vertraulichen Sitzung das Wort, was der Herr Vorsitzende zusagt. Hierauf wird der Sektionsantrag angenommen. IV Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Johann Kollmann. 15. Verleibung dreier Schiefermayr'schen Stipen¬ dien zu je 100 K. Liegt folgender Sektionsantrag vor: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es seien über Vorschlag der Direktion der k. k. Staatsoberrealschule die drei fälligen Stipendien à 100 K aus der Zäzilia Schiefermayr'schen Stiftung an folgende Bewerber zu vergeben: 1. Baminger Josef, Schüler der IV. Klasse; 2. Saiber August, Schüler der III. Klasse 3. Braunsberger Franz, Schüler der II. Klasse. Herr G.=R. Erb wünscht, daß solche Stipendien in Zu¬ kunft an Schüler höherer Klassen verliehen werden, damit diese Stipendien mehreren Schülern zugänglich werden. Der Antrag der Sektion wird angenommen. 16. Verleihung einer Amtmann'schen Tienstboten¬ Prämie. Die Sektion beantragt, die erledigte Prämie von jährlich 100 K der vom städtischen Armenrate vorgeschlagenen Katharina Konrad zu verleihen. Wird angenommen. 17. Verleihung der Interessen aus der Vogl¬ Stiftung. Die Sektion beantragt, die vom städtischen Armenrate vor¬ geschlagenen 13 Bewerber mit je 60 K aus dieser Stiftung zu beteilen, und zwar: Witzani Josef, Hofecker Alois, Schlager August, Berger Anna, Rathenberger Josef, Preitler Rosa, Minichhofer Josefine, Mohr Konrad, Mayr Marie, Faltin Anna, Hörmann Marie, Holly Marie und Schmadlbauer Elise. Einstimmig nach Antrag. Approvisionierungs= Ausschuß. Beratung über eine in Angelegenheit der Lebens¬ nittel= beziehungsweise Fleischteuerung eingebrachte Resolution. Herr Vize=Bürgermeister Leopold Köstler verliest fol¬ genden Bericht und Antrag des Approvisionierungs=Ausschusses: Am 3. Oktober d. J. wurde eine gegen die Lebensmittel¬ beziehungsweise Fleischteuerung gerichtete Resolution überreicht die in einer am 2. Oktober d. J. abgehaltenen Versammlung des sozialdemokratischen Vereines für Oberösterreich gefaßt worden ist, in welcher auch von der Gemeinde Maßregeln gegen die eingetretene Teuerung verlangt werden. Insbesondere soll die Uebernahme, der Transport und Verkauf von serbischem, rumäni¬ schem und argentinischem Fleisch in Eigenregie der Gemeinde bei unentgeltlicher Beistellung der Fleischstände oder Gewölbe unter Kontrolle der Gemeinde nach vorgeschriebenen Preisen veranlaßt werden. Der Approvisionierungs=Ausschuß hat in seiner Sitzung vom 14. Oktober d. J. die Resolution eingehend beraten und ist zu dem Beschlusse gelangt, dem löblichen Gemeinderate nach¬ stehenden Antrag zur Beschlußfassung zu empfehlen. Es seien einem sich hiefür findenden Unternehmer, welcher sich verpflichtet, billiges Fleisch nach einem von der Gemeinde zu genehmigenden Preistarife in Steyr zu verkaufen, zwei Fleisch¬ läden am Oelberge ohne Entgelt vorläufig auf ein Jahr zur Verfügung zu stellen. Diesbezüglich habe sich der Herr Bürger¬ meister vorerst an die Genossenschaft der Fleischhauer in Steyr zu wenden, ob diese selbst den Verkauf billigen Fleisches in den unentgeltlich überlassenen Fleischläden am Oelberg nach einem von der Gemeinde genehmigten Preistarif selbst übernehme oder eine geeignete Persönlichkeit hiefür bestelle. Steyr, am 21. Oktober 1910. Der Vize=Bürgermeister: L. Köstler. Wird einstimmig angenommen. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung.

Anhang. zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderats Steyr am 21. Oktober 1910 Vertraulichen Teil: Der Herr Vorsitzende erteilt dem Herrn GR. Huber zu Punkt 14 der Tagesordnung des Wort. Herr GR. Huber sagt, er habe bei Besichtigung der zur Demolierung bestimmten Gehöfte, nämlich des Mayr= und Taschlmayrgutes gefunden, dass dort auch eine Wasserleitung besteht. Da in dem Sektionsantrage bezüglich dieser Wasserleitung nichts erwähnt ist, und die Gemeinde für den durch die Demolierung der Gehöfte frei werdenden Plätze keine Verwendung finden dürfte, so entstehe die Frage, was mit

der Wasserleitung zur geschehen habe. Er glaube daher es solle an das Artillerie Commando die Anfrage gestellt werden, ob dasselbe auf die dort bestehende Wasserleitunag reflektiert. Der Herr Bürgermeister erklärt er werde in dieser Richtung Erkundigun= gen einziehen und dem Gemeinderat über das Resultat seinerzeit beichten. I. Sektion. Referent: Sektions= Obmann Herr GR. Haus Millner. 1. Bürgerrechts=Verleihung Liegt vor das Ansuhen des Carl Leichtfried um Verleihung des Bürgerrechts mit Nachsicht der Taxe zum Zwecke

der Erlangung eines Stipendiums für seinen studierenden Sohn Carl. Mit Rücksicht darauf, daß Gesuchsteller nach Steyr zuständig und ein gesichertes Einkommen hat und die Bestimmungen der §§ 5 u. 7 des G. St. und der Gemeinderatsbeschlüsse vom 3. April u 18. August 1908 auf den Bittsteller Anwendung finden, stellt die Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, es sei dem Karl Leichtfried das Bürgerrecht der Stadt Steyr mit Nachsicht der Taxe zu verleihen. Dieser Antrag wird angnommen. 2. Besetzung der ausgeschriebenen Diurnistenstelle.

Über den vorliegenden Amtsbericht stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, dem Bewerber Gustav Wania die ausgeschriebene Stelle mit einem Taggelde von 3 K zu verleihen. Laut Amtsbericht wäre für die Dauer der heurigen VolkszählungsArbeiten für 4 - 5 Monate eine Schreibkraft anzustellen, da diese Arbeiten nicht ausschließlich von den vorhandenen Organen bewältigt werden kann, zumal als für den im Frühjahr verstorbenen Diurnisten Falk kein Ersatz erfolgte. Für diese Stelle hat die Sektion den Adalbert Albert Köller als geeignet befunden und stellt daher den Antrag:

Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, es sei der Adalbert Koller aushilfsweise für die Dauer von 4 - 5 Monaten zu den Volkszählungs-Arbeiten mit einem Diurnum von 2 K 50 h aufzunehmen, von ihm jedoch eine schriftl. Erklärung abzuverlangen, daß er während dieses Zetraumes seinen Posten nicht verlassen darf aber auch kein Anrecht sich erwirbt, nach Ablauf seinen Verwendung bei der Stadtgemeinde angestellt zu werden. Dieser Anträge werden angenommen. 3. Beschlussfassung über den Antrag der Herrn G.R. Friedrich Landsiedl betreffend Errichtung des 2. Geleisepaares der Elisabeth-Westbahn über St. Peter nach Steyr - Wels oder Linz

Dieser Antrag lautet: Infolge einer früheren, verfehlten Eisenbahn Politik liegt Steyr heute abseits vom Weltverkehre an einer Nebenbahnlinie, dieser Übelstand wirkt sich hemmend auf die Entwicklung unserer Stadt und wird allseits als bedrückend schwerstens empfunden. Es ist daher nötig kein Moment ungenützt vorübergehen zu lassen um unsere Stadt durch Erreichung eine Hauptbahnlinie aus ihrer Abgeschiedenheit zu befreien. Ein solches Moment scheint nun= mehr eingetreten zu sein. Wie jüngst Zeitungen zu entnehmen war, schreitet das Eisenbahnministerium nun erstlich zur Ausführung des zweiten Geleispares auf der Strecke

Wien St. Pölten. Es ist nun wohl zweifellos, daß das Projekt des zweiten Geleisepaares auch für die weitere Westbahnlinie ausgearbeitet wird. Ich halte es nun für äußerst wichtig, dass kein Schritt seitens unserer Stadt unversucht gelassen und keine Zeit versäumt werde um diese Projektausarbeitung in einem für Steyr günstigem Sinne zu erreichen und erlaube mir daher den Antrag zu stellen: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, es seien seitens der Stadtgemeinde Vorstehung im Vereine mit den Reichsrats-Abgeordneten der Stadt und anderen interessierten Faktoren alle nötigen Schritte zu unternehmen um den Bau des zwerten Geleisepaares der Elisabeth Westbahn über St. Peter - Steyr

nach Wels oder Linz zu erreichen. Friedrich Landsiedl, Karl Wöhrer Leopod Haller, Josef Langoth, Gottl. Dantlgraber, Leop. Erb, Josef Huber, August Mitter, Wilhelm Denkmayr, Franz Nothhaft. Der Sektions-Antrag hierüber lautet: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, daß er sich im Prinzipe für die Verfolgung dieser Angelegenheit ausspreche und die I. Sektion mit den weiteren Schritten betraue, Herr GR. Landsiedl verweist auf die interessierten Faktoren dieser Bahnlinien zu denen in erster Linie das Kriegsministerium zu zählen ist. Auch größeren Industriebetriebe wie die Waffenfabrik

die Firma Reithoffer etc. haben eine Interesse an dieser Bahnlinie und ersuchen daher, sich mit diesen Sektionen ins Einvernehmen zu setzen. Hierauf wird der Sektions-Antrag einstimmig angenommen. Der Herr Vorsitzende ersucht den Herrn Abgeordneten Erb, in dieser Angelegenheit beim kk Kriegsministerium vorstellig zu werden, was dieser auch zusagt. In Angelegenheit der Inkorporierung des Schacherlehnergutes s. Gründen in das Stadtgebiet Steyr gibt der Herr Vorsitzende bekannt, daß über vermittelndes Eingreifen des Herrn Bezirkshauptmannes Grafen Walderdorff nunmehr die abgeminderten annehmbaren Bedingungen der Gemeinde St. Ulrich

vorliegen und lauten dieselben: I. Die seinerzeit verlangte Entschädigung von 4600 K wird auf 2300 K. herabgesetzt. II. Es wird an die Stadtgemeinde Vorstehung Steyr das Ersuchen gestellt daß der Gemeinde St. Ulrich das Jagdrecht in jenem Teile der Stadtgründe gewahrt bleibe, der in dem Gemeindegebiete St. Ulrich verbleibt. III. Die fraglichen Straßenteile sind mit in das Stadtgebiet Steyr zu inkorporieren. IV. Die Stadtgemeinde Steyr verpflichtet sich, die genannten Wegteile während des Spitalbaues oder später, falls die Stadtgemeinde eine eigene Zufahrtstraße zum Spital nicht bauen sollte, behufs ihrer Erhaltung wegen besonderer Mehrbenützung entsprechend zu subventionieren.

V. Mit Rücksicht darauf, daß die Zufahrts= strasse zum geschlossenen Gebiete Ramingsteg im Stadtgebiete Steyr liegen wird, ist die Beleuchtungsfrage auf dieser Strasse seinerzeit im gegenseitigen Einvernehmen der Stadtgemeinde Steyr und der Gemeinde St. Ulrich zu lösen. VI. Der Gehweg durch den Plattnerwald beginnend bei der Neustifter Kapelle muss für den allgemeinen Verkehr zugänglich bleiben. VII. Der an der Waldgrenze des Plattnergutes hinführende, oberhalb der Neustifterkapelle abzweigende Weg zum Dunkel- und Reichwegergut muss unbedingt für die Interessen zum Benützen offen bleiben. VIII. Der Weg längs des Zaunes beim Herrn Schloßgangl und der Gehweg oder

Fußsteig vom Schloßgangl über die Bahnübersetzung bis zur Einmündung in die Steyr - Losensteiner Landstrasse muss aufrecht erhalten bleiben. IX. Die durch diese Inkorporierung allenfalls erwachsenen Kosten hat die Stadtgemeinde Steyr zu tragen. Herr GR. Millner stellt nun namens des InkorporierungsAusschusses folgenden Antrag: Mit Rücksicht darauf, daß es im Interesse der Stadtgemeinde Steyr liegt, die Inkorporierung des Schacherlehnergutes in das Stadtgebiet Steyr möglichst rasch durchzuführen, wolle der löbl. Gemeinderat beschließen: Es sei die Inkorporierung des

Schacherlehnerguts in das Gebiet der Stadt Steyr unverweilt und getrennt von eventuellen anderen Einverleibungen zur Durchführung zu bringen und es seien deshalb die von der Gemeindevertretung St. Ulrich in die Zustimmung zur Inkorporierung geknüpften Bedingungen anzunehmen, dem kk Bezirkshauptmann in Steyr Josef Grafen Walderdorff kuk Kämmerer ist der Dank der GemeindeVertretung der Stadt Steyr für seine erfolgreichen Bemühungen in dieser Angelegenheit schriftlich zum Ausdrucke zu bringen. Wegen der Inkorporierung anderer Teile der Gemeinde St Ulrich in das Gebiet der Stadt Steyr sind die Beratungen fortzusetzen und die diesbezüglich zu fassenden Anträge baldmöglichst dem Gemeinderat vorzulegen.

Herr GR Erb verweist in längerer Rede auf die Notwendigkeit der Einverleibung weiterer Gründe aus der Gemeinde St Ulrich in das Stadtgebiet Steyr. Insbesonders wichtig für Steyr sei die von der Damberggasse links gelegenen KammermayrFelder da eine Ausdehnung der Stadt besonders in dieser Richtung zu erwarten sei. Er beantrage daher die Beschlussfassung über den vorliegenden Sektionsantrag zu vertagen und mit der Gemeinde St. Ulrich in neuerliche Verhandlung zu treten. Herr GR Tribunner beantragt den vorliegenden Sektionsantrag heute anzunehmen, damit der Spitalbau nicht verschleppt werde, aber es sei

das Inkorporierungs Komite zu beauftragen, sofort die weiteren Schritte wegen Einverleibung weiterer Gründe einzuleiten. Herr GR Landsiedl spricht sich ebenfalls für die Vertagung des Sektions-Antrages aus, doch sei zugleich durch Vermittlung der kk Bezirkshauptmannschaft die Inkorporierung der Kammermayrgründe bis zum Ramingbach anzustreben. Herr GR Langoth glaubt, es sollen schon heute die Grenzen bestimmt werden, in welchem Umfange weiter Gründe nach Steyr einverleibt werden sollen. Herr GR Erb stellt sich als Grenzen die Damberggasse u. die Strasse beim Fischhubergute vor. Schließlich befürwortet er die Annahme des Sektionsantrages, weil die Meinungen über die Abgrenzung noch nicht

Der Herr Vorsitzende bringt nun den Sektions-Antrag zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig mit dem Zusatze angnommen, dass bezüglich der Inkorporierung weiterer Gründe aus der Gemeinde St. Ulrich sofort die notwendigen Schritte einzuleiten sind. Zur Aufnahme in den GemeindeVerband der Stadt Steyr im Sinn des § 2 der Heimatsgesetz Novelle vom Jahre 1896 werden beantragt: Dr. Albert Clessin Karl Damberger, s. Frau 3 Kinder Josef Dormayr, s. Frau. Franz Eygruber, s. Frau 5 Kinder Johann Fürthaler, s. Frau 1 Kind Maria Gugenberger Johann Kubar, s. Frau 8 Kinder

Leop. Mandl, s. Frau. Felix Pelikan Michael Riedler, s. Frau 1 Kind Aloisia Ruttnigg Leopold Salzwimmer, s. Frau Robert Schmidt, s. Frau 10 Kinder Peter Schöller, s. Frau Paul Schönauer, s. Frau Josef Sedlack, s. Frau Anton Slatky, s. Frau 3 Kinder Moriz Strauß, s. Frau 1 Kind. Franz Weigelsperger, s. Frau 2 Kinder Albert Winkler Max Würl Franz Wölfl, s. Frau 3 Kinder Der Herr Referent beantragt die Aufnahme der vorgenannten Parteien in den Gemeinde-Verband Steyr. Wird einstimmig angenommen.

Zur Abweisung werden beantragt: 1. Katharina Moshammer, da durch die auf Kosten der Heimatsgemeinde erfolgte Unterbringung des Sohnes dieser Gesuchstellerin in die ErziehungsAnstalt zum Guten Hirten der Aufzunehmenden eine daunernde Armenunterstützung zuteil geworden ist, durch welche die Wirkung der Ersitzung auf das Heimatsrecht gehemmt worden ist. 2. Franz Starkl da ein demselben unmittelbar vorhergehende unterbrochenen zehnjährigen Aufenthalt des Franz Starkl in Steyr nicht stattgehabt hat. Der Herr Referent stellt namens

der Sektion dem Antrag auf Abweisung der beiden Gesuchsteller. Hierauf Schluss der vertraulichen Sitzung. Der Vorsitzende Die Verifikatoren Schriftführer

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