Ratsprotokoll vom 6. April 1906

Gleinkergasse zu senden, um den dort antreffenden Rodlern das Rodeln zu verbieten. Eine dauernde Ueberwachung oder sonst geeignete Maßregel, um das Rodeln in dieser Straße zu verhindern, wurde jedoch von der Stadtgemeinde=Vorstehung nicht getroffen. Insbesonders am genannten Abend war die Straße von Rodlern dicht besetzt, und weit und breit kein Sicherheitswachmann zu sehen. Da der Gemeinde=Vorstehung zufolge der bestehenden Gesetze die Ueberwachung der in ihrem Gebiete liegenden Straßen und der Sicherheit der Bewohner in denselben obliegt, so liegt in dem Unterlassen eines energischen Einschreitens gegen die die Gleinkergasse als Rodlbahn benützenden Leute zweifellos eine der Ursachen, welche den Tod meines Gatten veranlaßt haben. Ich sehe mich deshalb genötigt, an eine löbliche Stadt¬ gemeinde=Vorstehung mit Schadenersatzansprüchen heranzutreten. Ich bemerke, daß mein Gatte, wie gesagt, 45 Jahre alt und stets gesund war, sowie daß mir derselbe zwei Kinder, einen Knaben namens Siegfried, der gegenwärtig beim Herrn Zahn¬ techniker Dr. Mayr beschäftigt ist, den ich aber noch selbst ver¬ pflegen muß, und ein vierjähriges Mädchen, namens Rosina, hinterlassen hat, für deren Unterhalt ich nun allein aufzu¬ kommen habe. Mein Mann hat als Arbeiter in der Waffenfabrik wöchentlich 28 bis 30 K verdient, das kommt einem Jahresverdienst von zirka 1400 K gleich. Ich verlange nun, daß mir von der löbl. Stadtgemeinde¬ Vorstehung entweder wöchentlich ein Betrag von mindestens 28 K ausbezahlt werde, eventuell wäre ich auch mit einer Kapitalsabfindung zufrieden. Wenn ich annehme, daß mein Mann noch 20 Jahre gelebt hätte, so würde es ein Kapital von 30.000 K entsprechen. Ich würde mich jedoch mit einem Kapital von 15.000 K begnügen. Da ich beabsichtige, für den Fall, als sich eine löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung nicht veranlaßt fände, meinen An¬ prüchen auf Grund dieser Eingabe gerecht zu werden, einen Zivilprozeß anhängig zu machen, stelle ich durch meinen sub A ausgewiesenen Vertreter Dr. Alexander Nicoladoni die Bitte: Eine löbl. Stadtgemeinde=Vorstehung geruhe, mir baldigst eine Erledigung dieses Gesuches zukommen zu lassen. Linz, am 9. März 1906. Theresia Hackl m. p. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem die Stadtgemeinde Steyr an dem Unfalle des Sebastian Hackl kein Verschulden trifft und die Haftpflichtver¬ sicherungs=Anstalt ausdrücklich die strikte Negation der von der Witwe Frau Therese Hackl an die Stadtgemeinde Steyr gestellten Ansprüche verlangt, stellt die 1. Sektion nachstehenden Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde der von Therese Hackl gegen die Stadtgemeinde Steyr erhobene Er¬ satzanspruch aus dem Tode ihres Mannes Sebastian Hackl ent¬ schiedenst abgewiesen und auch der angebotene Ausgleich nicht akzeptiert, weil die Stadtgemeinde Steyr an der Verunglückung des Sebastian Hackl kein wie immer geartetes Verschulden trifft. Herr G.=R. Schertler wäre doch dafür, daß der Witwe Therese Hackl, welche sich in großer Not befindet, eine kleine Unterstützung bewilligt würde. Bei der Abstimmung wird der Sektionsantrag mit allen gegen eine Stimme angenommen. — Z. 6173. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 9. Amtsbericht über den Stadtkasse=Journals¬ abschluß pro November 1905. Die städtische Rechnungskanzlei berichtet über die Ein¬ nahmen und Ausgaben der Stadtkasse im Monate November 1905 wie folgt: Einnahmen im Monate November 1905 . . 70.463 K 49 h Kassarest vom Vormonate .. 58.409 „ 93 „ Gesamt=Einnahmen .. 128.873 K 42 7 Ausgaben im Monate November 1905 . . 32.027 „ 40 „ Kassarest pro Dezember 1905 . . 96.846 K 02 h Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß das Kassejournal durch die Herren Gemeinderäte Heindl und Meditz geprüft und richtig befunden wurde. Zur Kenntnis. — Z. 6041. 10. Eingabe der Zentralbank der deutschen Spar¬ kassen in Prag, betreffs Ankaufes von österr.= ungar. Bankaktien durch die Gemeinde. Ueber diese Eingabe stellt die Sektion folgenden Antrag: In Anbetracht, daß die Aktien der österr.=ungar. Bank die Eigenschaft pupillarsicherer Papiere haben, dieselben zum Tageskurse gerechnet mit zirka 4·3% sich verzinsen, daher um mehr als ##% ein höheres Zinsenerträgnis abwerfen, als die Sparkasse leistet, so wolle der löbl. Gemeinderat beschließen, den Ankauf von 60 Stück Aktien der österr.=ungar. Bank und den hiezu nötigen Betrag von rund 100.000 K der Sparkasse=Ein¬ lage zur Erbauung eines Spitales, Post 72 der General=Ver¬ mögens=Bilanz 1904, zu entnehmen, und die erworbenen Aktien unter dem gleichen Titel eines Fondes zur Erbauung eines Spitales in der städt. Depositenkasse wieder zu hinterlegen. Herr G.=R. Köstler spricht sich gegen den Ankauf so vieler Aktien aus dem Spitalhausbaufonde aus, weil er befürchtet, daß durch Kursschwankungen dieser Fond verringert werden könnte. Er stellt den Antrag, solche Aktien aus einem anderen Fonde anzukaufen und zwar nur 20 Stück, da auch der Ge¬ meinderat Linz nicht mehr anzukaufen beabsichtigt hat. Der Herr Vorsitzende zerstreut die Bedenken des Herrn Antragstellers in Bezug auf Verkürzung des Spitalhausbaufondes, indem er betont, daß die österr.=ungar. Bankaktien pupillarmäßige Sicherheit bieten und nennenswerte Kursschwankungen bei diesen erstklassigen Papieren nicht vorkommen. Aus einem anderen Fonde sei ein Ankauf nicht so leicht möglich, da die Stiftungs¬ fonde zumeist vinkuliert sind. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Herrn G.=R. Leopold Köstler mit Majorität angenommen. Hierauf wird beschlossen, diesen Gegenstand an die zweite Sektion zur Beratung zurückzuleiten, welcher Fond zum Ankaufe von 20 österr.=ungar. Bank=Aktien zu verwenden wäre. Z. 4074. 11. Eingabe des Sekretariates der volkstümlichen Universitätskurse in Wien um Gewährung finanzieller Unterstützungen an Lehrer behufs Teilnahme an diesen Kursen. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Die Anforderungen an den Säckel der Gemeinde sind in o steigender Progression und sind für unabweisbare Bedürfnisse o groß, daß von Seite der Sektion leider der Antrag gestellt werden muß: Der löbl. Gemeinderat wolle auf das vorliegende Ansuchen nicht eingehen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 1536. 12. Amtsbericht in betreff Verwendung eines an die Stadtgemeinde Steyr zugeflossenen Versorgungs¬ kapitales. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem die Zinsen des Armen=Verpflegsfondes zur Be¬ streitung der auflaufenden Verpflegskosten nicht ausreichen und alljährlich aus der Stadtkasse ergänzt werden müssen, so ist es auch nicht unwünschenswert, daß außerordentliche Einnahmen, wie in diesem Falle, auch wieder der Stadtkasse zufließen, und vird auch daher in Ansehung der Kleinigkeit des Betrages der Antrag gestellt: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, in diesem Falle von einer Zuschreibung an den Verpflegsfond abzusehen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 3713. 13. Antrag in betreff Abänderung des seiner¬ zeitigen Beschlusses hinsichtlich der Auszahlung der Quartiergelder an die Lehrkräfte der hiesigen Volks¬ und Bürgerschulen. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Ueber seinerzeitiges Einschreiten der Lehrerschaft an den Volks= und Bürgerschulen in Steyr hat sich der Gemeinderat mit Sitzungsbeschluß vom 21. Oktober 1892 bestimmt gefunden, die Auszahlung der Lehrer=Quartiergelder in vierteljährlichen Vorhineinraten zu bewilligen, auf Grund welchen Beschlusses die Lehrkräfte ihr Quartiergeld in vier Raten, u. zw. am 1. Jänner, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober jeden Jahres, erhielten. Nur hinsichtlich der provisorischen Aushilfslehrkräfte wurde wegen vorgekommener Unzukömmlichkeiten mit Gemeinderats¬ beschluß vom 16. Jänner 1903 verfügt, daß selben das Quartier¬ geld nur mehr in monatlichen Vorhineinraten erfolgt werden dürfe. Mit Rücksicht auf erneuerte Vorkommnisse, da auch definitiv angestellt gewesene Lehrkräfte von der bereits im Vorhinein be¬ zogenen Quartiergeld=Quote den der Stadtkasse gebührenden Rückersatz infolge ihres Austrittes aus dem Schuldienste der Stadt Steyr nicht leisten oder leisten konnten, wodurch die Stadtkasse aber jedesmal mehr oder weniger zu Schaden kommt, wird beantragt: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, den Beschluß vom 28. Oktober 1892 dahin abzuändern, daß den definitiv ange¬ stellten Lehrkräften von nun an, gleich wie dieses auch in anderen Städten geübt wird, das Quartiergeld in vier Raten, u. zw. zu den jeweiligen Zinsterminen, das ist am 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November, vorhinein zu erfolgen, den provi¬ orischen Aushilfslehrkräften dasselbe in monatlichen Nachhinein¬ raten flüssig zu machen. Einstimmig nach Antrag. 14. Ansuchen um Nachsicht der Rückzahlung einer Quartiergeld=Quote. Liegt folgende Eingabe vor: Der ergebenst Gefertigte hat in seiner Quartiergeld=Ange¬ legenheit deswegen solange mit einer Antwort gezögert, weil er erst in Erfahrung bringen wollte, ob auch Herr Fachlehrer Berninger zur Rückzahlung verhalten wird. Da aber diesem über sein Ansuchen die Rückzahlung des Quartiergeldes nachge¬ sehen wurde, erlaubt sich der ergebenst Gefertigte mit derselben Bitte an das wohllöbliche Bürgermeisteramt heranzutreten. Infolge der Uebersiedlungskosten und der in Aussicht stehenden Gehalts=Abzüge fällt es ihm tatsächlich sehr schwer, die 17 K zurückzuzahlen. Der ergebenst Gefertigte bittet daher, auch ihm die Rückzahlung gütigst nachsehen zu wollen. Ferdinand Astleitner, Lehrer in Weyer. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem Gesuchsteller seine Angelegenheit in eine Parallele mit dem Fachlehrer Wilhelm Berninger stellt, so wird bemerkt, daß sich der letztere während seiner langjährigen Schuldienst¬ leistung in Steyr nennenswerte öffentliche Verdienste erworben hat, und daß er mit seiner zahlreichen Familie nach Innsbruck

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