Ratsprotokoll vom 7. April 1905

Gemeinde zugebrachte Probejahr und von der beim Wiener Magistrate vor dem Eintritte bei der Stadtgemeinde Steyr zugebrachten Dienstzeit die Hälfte d. i. 1 Jahr und 8 Monate, somit im Ganzen 2 Jahre und 8 Monate in die Pensionsberechtigung eingerechnet, so daß dieselbe mit Rücksicht auf seine mit 1/4 1886 begonnene definitive Dienstzeit bei der Stadtgemeinde Steyr vom 1. August 1883 zu berechnen sein wird. Einstimmig nach Antrag Z. 30/V.P. b. Gesuch der Wachmänner I. Cl. Johann Watzinger und Johann Raidl um Einreihung als definitive Sicherheitswachführer. Die I. Sektion stellt mit Rücksicht auf die im Amtsberichte geltend gemachten Gründe und insbesondere mit Bezug auf den § 2 der Dienstes Instruktion, welche solche Kategorien von Wacheführern ausschließt und nur als Titel weiter beläßt den Antrag: Der Gemeinderat wolle beschliessen: Es werde dem Ansuchen der beiden

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