Ratsprotokoll vom 23. Dezember 1898

Raths=Protokoll aufgenommen über die XIII. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. I. f. Stadt Steyr am 23. December 1898. Tagesordnung: I. Section. (Vertraulich.) Gesuche um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeinde=Verband der Stadt Steyr. 2. (Vertraulich.) Personales. 3. Entscheidung des Gemeinderathes in Betreff Anlage der Wählerlisten zu den Gemeinderathswahlen im Jahre 1899. 4. Petition an den hohen o.=ö. Landtag wegen Wieder¬ erlangung einer Subvention für das hiesige Spital. II. Section. 5. Amtsbericht über den Stadtcasse=Journals¬ Abschluss pro October 1898. 6. Verfügung hinsichtlich des diesjährigen Ausstellungs¬ Ueberschusses per 3097 fl. 26 kr. 7. Zuschrift des Mautpächters Herrn Franz Lavrencic hinsichtlich der Wiederübernahme des städtischen Haft= und Ländgefälles und des Ertrages der Schweineschrägen pro 1899. 8. Ansuchen des Herrn Karl Huber um pachtweise Wieder¬ überlassung des städtischen Haft= und Ländgefälles. 9. Gesuch des Alois und der Cäcilia Stadler um Ver¬ längerung des Pachtvertrages hinsichtlich eines von ihnen in der Bindergasse gepachteten städtischen Grundes. 10. Eingabe der Sicherheitswachmannschaft um Erhöhung des Reinigungs=Pauschales. 11. Eingabe des Herrn G. Auer in Steyr mit Prospect über „Haftpflicht=Versicherung“. 12. Einladung zum Beitritte zum „Oesterreichischen Völker¬ Vereine.“ 13. Zuschrift des Commandos des uniform. bewaffneten Bürgercorps in Steyr, womit dasselbe für das städtische Archiv ein Exemplar der Chronik widmet. 14. Spendengesuche. III. Section. 15. Bericht wegen Miete des angetragenen Contumazstalles. 16. Antrag auf Bewilligung der Kosten für den Ausbau der Stollenanlage in Zwischenbrücken. 17. Vorschlag wegen Maßnahmen zur Sicherung der Duckartstraße. IV. Section. 18. Zuschrift des k. k. Stadtschulrathes Steyr wegen Wiedergewährung des bisherigen Quartiergeld¬ procent=Ausmaßes für die Lehrerschaft der hiesigen Volks= und Bürgerschulen. 19. Zuschrift des Curatoriums der k. k. Fachschule und Versuchsanstalt um Wiederbewilligung des bisherigen Stipendien¬ betrages per 100 fl. 20. Eingabe der k. k. Oberrealschuldirection um Wieder¬ gewährung einer Subvention für die Schülerlade. 21. Eingabe der hiesigen Hebammen um unentgeltliche Beistellung von Desinfectionsmitteln für arme Wöchnerinnen. 22. Verleihung einer erledigten Julianna=Brillinger'schen Pfründe per monatlich 7 fl. 35 kr. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Redl, der Herr Vicebürgermeister Victor Stigler. — Die Herren Gemeinde¬ räthe: Edmund Aelschker, Dr. Franz Angermann, Alexander Busek, Heinrich Gupf, Leopold Haller, Karl Heindl, Josef Hiller, Josef Huber, Anton v. Jäger, Leopold Köstler, Franz Lang, Matthias Perz, Ferdinand Reitter, Gottfried Sonnleitner Otto Schönauer, Dr. August Redtenbacher, Franz Tomitz, Josef Tureck. Ferner sind anwesend: Herr Stadtsecretär Franz Gall und — Entschuldigt als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. sind die Herren Gemeinderäthe Leop. Anzengruber und K. Wöll. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit des Gemeinderathes, bestimmt zu Verificatoren dieses Protokolles die Herren Gemeinderäthe Dr. Franz Angermann und Edmund Aelschker und erklärt sodann um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Der Herr Stadtsecretär Franz Gall verliest die Dank¬ schreiben des Musikvereines, des Stenographen=Vereines und des Vereines für Kremsmünsterer Studenten für die ihnen zu¬ gewendete Unterstützung; ferner das Dankschreiben des Herrn Dr. Klunzinger für die Erhöhung seiner Remuneration und das des Herrn Kanzleidirectors Felix Worring für die ihm gewordene Auszeichnung. Diese Dankschreiben werden zur Kenntnis genommen. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Section. Referent Sections=Obmann Herr Gemeinde¬ rath Dr. Franz Angermann. 1. und 2. werden vertraulich behandelt. Das Protokoll hierüber ist dem öffentlichen Protokoll angeheftet. 3. Der Herr Referent trägt vor: Löblicher Gemeinderath! Gemäß § 33 des Gemeinde¬ statutes der Stadt Steyr vom 18. Jänner 1867 sind über alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder nach den Wahlkörpern abgesonderte Wählerlisten zu verfassen und an einem geeigneten Orte mindestens durch vier Wochen vor der Wahl zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Da durch die Ein= und Durchführung der neuen Steuergesetze eine große Anzahl neuer Steuerzahler ge¬ schaffen wurde, das Gemeindestatut jedoch aus einer Zeit stammt, wo diese Steuergesetze noch nicht bestanden, da sie ja eben erst mit 1. Jänner 1898 in Kraft getreten sind, so hat sich das städtische Amt, welchem die Zusammensetzung der Wählerlisten obliegt, mit Bezug auf den § 59 des Gemeindestatutes an den löblichen Gemeinderath gewendet, damit derselbe zu der Frage Stellung nehme, welchen Einfluss die neuen Steuergesetze auf die Bestimmungen über das Gemeinde=Wahlrecht üben und wie bei der Anlegung der Wählerlisten pro 1899 im Principe vor¬ zugehen sein wird. Die Rechtssection hat diese wichtige Frage einer gründ¬ lichen Erörterung unterzogen und erstattet hierüber an den löblichen Gemeinderath folgende Begutachtung: Der § 19 des Gemeindestatutes setzt zunächst fest, dass das active Wahlrecht für die Gemeindevertretung nur den Ge¬ meindemitgliedern zusteht. Dieselben müssen österreichische Staats¬ bürger sein und von ihrem Realbesitze, Gewerbe oder Einkommen seit wenigstens einem Jahre in der Gemeinde eine directe Steuer entrichten. Der §2 des Gemeindestatutes erklärt als Gem einde¬ mitglieder: 1. die Gemeindeangehörigen, das sind solche Per¬ sonen, die in der Gemeinde heimatsberechtigt oder zuständig sind, und 2. die Gemeindegenossen, das sind solche Personen, welche in der Gemeinde nicht zuständig sind, aber im Gebiete derselben einen Haus= oder Grundbesitz haben, oder von einem in der Gemeinde selbständig betriebenen Gewerbe oder Erwerbe eine directe Steuer entrichten. Nach diesen principiellen Be¬ stimmungen des Gemeindestatutes steht demnach das active Wahlrecht in die Gemeindevertretung der Stadt Steyr zu:

1. den in Steyr zuständigen österreichischen Staatsbürgern welche von ihrem Realbesitze, Gewerbe oder Einkommen seit wenigstens einem Jahre in der Gemeinde eine directe Steuer entrichten, und 2. den nicht in Steyr zuständigen öster¬ reichischen Staatsbürgern, die aber im Gebiete der Gemeinde einen Haus= oder Grundbesitz haben, oder von einem in der Gemeinde elbständig betriebenen Gewerbe oder Erwerbe seit wenigstens Jahre eine directe Steuer entrichten einem Daraus ersieht man, dass das Gemeindestatut bei Per¬ welche nicht in Steyr zuständig sind, bezüglich des Betriebes onen, ihres Gewerbes und bezüglich ihres Erwerbes die Selb¬ tändigkeit verlangt, weil der § 2 lit. b des Gemeinde tatutes nach seiner Textierung nur so aufgefasst werden kann, da er sonst lauten müsste: „oder von einem in der Gemeinde elbständig betriebenen Gewerbe oder einem Erwerbe eine direct Steuer entrichten.“ Diese Interpretation findet ihre Begründung insbesondere auch im § 26 des Gemeindestatutes, welcher später noch besonders erwähnt wird, indem dort eine gewisse Kategorie von Personen, welchen das active Wahlrecht zustehen würde, vom Wahlrechte ausgenommen ist, wenn sie keinen selbständigen Erwerb haben. Unter selbständigem Erwerb kann man aber, abge¬ von dem aus einem Haus= oder Grundbesitz oder aus ehen elbständig betriebenen Gewerbe oder eigenem Privat einem vermögen, nur jenes Einkommen verstehen, welches durch behörd¬ liche, ämtliche oder private fixe Anstellung oder sonstige vertrags¬ mäßige Abmachungen sowohl hinsichtlich der Dauer des Erwerbes, als auch hinsichtlich der Bezüge eine gewissc Stabilität, Regelmäßigkeit und Sicherheit der Existenz zur Grundlage hat, wie dies bei derartigen Anstellungen und Berufsstellungen hinsichtlich der Dauer des Er¬ verbes durch die Unkündbarkeit oder durch eine vertrags mäßige bestimmte Kündigungszeit und hinsichtlich der Bezüge durch vertragsmäßig fixierten Monats= oder Jahres¬ gehalt, durch Antheilnahme am Geschäftserträgnisse, durch Pensionsfähigkeit 2c. zum leichterkennbaren Ausdrucke kommt Dagegen können die Löhne des Dienstgesindes, der Taglöhner und der Gewerbsgehilfen, zu welchen auch alle Arbeiter des fabriksmäßigen Gewerbebetriebes zweifellos ge¬ hören, nicht als ein selbständiger Erwerb angesehen werden, und wird diese Anschauung gleichfalls durch den schon erwähnter § 26 des Gemeindestatutes erhärtet, welcher eben diese Personen die im Gesindeverbande stehen, die als Taglöhner, oder die als Gewerbsgehilfen nur diesen Erwerb haben, als vom activen Wahlrechte ausgenommen erklärt. Aus dem Gesagten ergibt sich also, dass allen nicht in Steyr zuständigen Personen, welche zwar eine directe Steuer zahlen, wozu jedenfalls auch die neue Personaleinkommensteuer u rechnen sein wird, aber einen im erörterten Sinne selbständigen gemäß § 19 und § 2, Absatz Erwerb nicht nachweisen können, Wahlrecht für die Gemeinde¬ des Gemeindestatutes ein actives wahlen in Steyr nicht zukommt Aber abgesehen von diesen Bestimmungen schafft der § 26 des Gemeindestatutes noch eine besondere Ausnahme von der activen Wahlberechtigung, indem er festsetzt, dass alle jene Personen, welche eine Armenversorgung genießen, die in einem Hesindeverbande stehen, oder als Taglöhner oder Gewerbs gehilfen einen selbständigen Erwerb nicht haben vom activen Wahlrechte ausgenommen sind ob sie Es kommt somit diesen Personen, gleichgiltig in Steyr zuständig sind oder nicht, selbst wenn sie auch durch die neuen Steuergesetze zur directen Steuerleistung heran¬ gezogen worden wären, kein actives Wahlrecht in der Gemeinde Steyr zu, weil dieselben durch diese besondere Bestimmung unseres Gemeindestatutes vom activen Wahlrechte ausgenommen sind. Zu dieser besonderen Ausnahme vom activen Wahlrechte wird bemerkt, dass im Sinne des Gewerbegesetzes, des Kranken= und Infallversicherungsgesetzes und der sonstigen gesetzlichen Bestim mungen in Gewerbesachen als Gewerbsgehilfen im Sinne des § 26 des Gemeindestatutes nicht nur die Arbeiter des „hand¬ werksmäßigen“ sondern auch alle Arbeiter des „fabriks mäßigen“ Gewerbebetriebes angesehen werden müssen Indem die Rechtssection mit dieser Erörterung die im Gemeindestatute begründeten Principien für die active Wahl¬ berechtigung zu den Gemeindewahlen der Stadt Steyr im all emeinen festgestellt zu haben glaubt, stellt dieselbe sohin nach¬ tehenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde diesem Gutachten der Rechtssection über die active Wahl¬ berechtigung zu den Gemeindewahlen der Stadt Steyr die Zustimmung ertheilt und das städtische Amt im Sinne es § 59 des Gemeindestatutes angewiesen, bei der Zusammen¬ tellung der Wählerlisten für die künftigen Gemeinderaths pahlen im Sinne dieses Beschlusses vorzugehen. Unter einem erlaubt sich die Rechtssection den löblichen Gemeinderath darauf aufmerksam zu machen, dass es nur dem Gebote der Billigkeit und Gerechtigkeit entsprechen würde, wenn nach Heranziehung von einer solch großen Anzahl von neuen Steuerträgern, welchen nach dem geltenden Gemeindestatute ein Bahlrecht für die Gemeindevertretung in Steyr derzeit noch licht zukommt, der löbliche Gemeinderath die Frage wegen Zutheilung des Wahlrechtes an jene neuen Steuerträger, welchen gegenwärtig ein solches in der Gemeinde noch nich zukommt, ehemöglichst zur Berathung und zur Beschlussfassung bringen würde. In der Erkenntnis, dass es sich hiebei um eines der wichtigsten Rechte der österreichischen Staatsbürger handelt, welches den neuen Steuerträgern nicht länger vorent¬ alten werden soll, stellt die Rechtssection folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werd die Rechtssection beauftragt, bis zur nächsten, voraussichtlich im Frühjahre 1899 stattfindenden Session des oberösterreichischen Landtages einen Gesetzentwurf auszuarbeiten und dem Gemeinderathe zur Beschlussfassung vorzulegen, au Grund dessen den neuen Steuerträgern, welche kraft des geltenden Gemeindestatutes vom Wahlrechte in die Ge¬ meinde=Vertretung ausgenommen sind, durch Schaffung eines IV Wahlkörpers das active und passive Wahl recht für die Gemeindevertretung eingeräum sogleichen Beschluss¬ werde. Für diesen Antrag wolle zur fassung die Dringlichkeit erkannt werden. Der Herr Vorsitzende bringt nun den ersten Antrag der Section zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig ange¬ nommen Sohin bringt der Herr Vorsitzende die Dringlichkeit des zweiten Antrages zur Abstimmung, welche einstimmig anerkannt vird, worauf der zweite Antrag ebenfalls einstimmig ange iommen wird. 4. Der Herr Referent stellt unter Hinweis, dass die Stadtgemeinde auf die Kosten des öffentlichen Spitales auch im vergangenen Jahre die nicht unbedeutende Summe von 1790 fl 55 kr. aus eigenen Mitteln zu zahlen hatte, und mit Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse der Stadt folgenden Sections¬ antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: „Es se an den hohen oberösterreichischen Landtag mit der Bitte heran¬ utreten, der Stadtgemeinde Steyr zur Tragung der Kosten des öffentlichen St. Anna=Spitales eine Subvention aus Landesmitteln zu gewähren Der Herr Vicebürgermeister Stigler befürwortet die An¬ nahme des Sectionsantrages und erklärt, er werde sich für die Gewährung einer Subvention für das St. Anna=Spital wärmstens annehmen Hierauf wird der Antrag der Section einstimmig ange Z. 27.355 — nommen II. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde¬ ath Josef Tureck. 5. Das Stadtcasseamt berichtet über die Geld¬ 1898, wie folgt: gebarung bei der Stadtcasse im Monate October 41.252·91 Einnahmen im Monate October 1898 fl 16.070·99 Casserest vom Vormonate 57.323·90 Gesammteinnahmen im Monate October 1898 fl. 30.22413½ Ausgaben im Monate October 1898 Casserest für den Monat November 1898 f. 27.099761 und betragen bis inclusive October 1898 die gesammten Einnahmen fl. 308.803·62½ * * die gesammten Ausgaben 281.703·86 Der Haupt¬ Stadtcasseamt Steyr, am 31. October 1898 Cassier: Paarfußer. Der Casse=Controlor: V. Jandaurek Der Herr Referent bemerkt, dass das Casse=Journal durch die Herren Gemeinderäthe Heindl und Reitter geprüft ind richtig befunden wurde — Z. 25.666 ur Kenntnis. 6. Der Herr Referent verliest folgenden Amtsbericht: „Von dem Hauptcassier der oberösterr. Landes=Ausstellung wurden am 16. November 1898 als Reinerträgnis dieser Ausstellung 3097 fl. 26 kr. erlegt. Nach dem am 14. November d. J. ge¬ fassten Beschlusse des Gesammtcomités wird das Reinerträgnie der Ausstellung in die Verwahrung und Verwaltung der Gemeinde Steyr übergeben, welche dasselbe fruchtbringend anzulegen hat Der dadurch geschaffene Fond darf nur für Ausstellungen oder Volksfeste verwendet werden, und es entscheidet über die Ver wendung der Gemeinderath nach freiem Ermessen. Der löbliche Gemeinderath wolle nun entscheiden, ob er die übergebene Summ in die Verwahrung und Verwaltung übernimmt und ob er sick für sich und seine Nachfolger verpflichtet, für die der Widmung entsprechende Verwendung Sorge zu tragen. Mittlerweile wurde dieser Fond in der hiesigen Sparcasse fruchtbringend angelegt, und es steht dem löblichen Gemeinderathe zu, zu entscheiden, ob diese Anlage entsprechend sei. Von den erlegten 3097 fl. 26 kr ind laut beiliegender Quittung an M. Klinglmayr für Ent¬ ernung eines Reservoirs vom Ausstellungsplatze zur Waffen¬ abrik 4 fl. bezahlt worden. Außerdem werden an diesen Font laut beiliegenden Rechnungen noch folgende Anforderungen ge stellt: 1. für die Berichtigung eines Diploms 70 kr., 2. Rechnung des M. Klinglmayr 32 fl. 60 kr., 3. Rechnung der Waffenfabrik 29 fl. 37 kr.; zusammen 66 fl. 67 kr. Von den ursprünglich er¬ legten 3097 fl. 26 kr. obige 66 fl. 67 kr. ab, verbleiben 3030 fl. 59 kr Der löbliche Gemeinderath wolle auch entscheiden, ob die ange¬ führten Rechnungen zu begleichen sind. — Steyr, 17. December 1898 Franz Gall, Stadtsecretär.“ die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle zur Begleichung der noch ausständigen Rechnungen seine Zu¬ stimmung geben und den sohin verbleibenden Ausstellungsfont per 3030 fl. 59 kr. in seine Verwahrung und Verwaltung über¬ nehmen, bezw. für die der Widmung entsprechende Verwendung dieses Fondes Sorge tragen. Einstimmig nach Antrag. Z. 24.824 7. Herr Franz Lavrencic ersucht um Wiederüberlassung der Wag= und Niederlagsgefälle, sowie des Ertrages der Schweine¬ chrägen um den bisherigen Pachtschilling von zusammen 1000 fl.

Die Section beantragt die Genehmigung dieses Offertes. Herr Vicebürgermeister Stigler spricht den Wunsch aus, dass durch den Herrn Bürgermeister eine Bekanntmachung in den Localblättern erlassen werde, dass für die Einfuhr von Spirituosen per Liter 2 kr. eingehoben werden, weil manche Par¬ teien, welche Schnaps einführen, von dieser Bestimmung keine — Kenntnis haben dürften. Hierauf wird der Sectionsantrag — einstimmig angenommen. Z. 26.363 8. Herr Karl Huber, Holzhändler in Steyr, bittet um Wiederüberlassung des Haft= und Ländgefälles um den Pacht¬ chilling von 30 fl. pro Jahr, sowie um Bewilligung zur Erneuerung der schadhaften Nothhaftstiele Der Sectionsantrag lautet: „Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle dem Herrn Karl Huber das Länd= und Haftgefälle auf weitere drei Jahre, das ist vom 1. Jänner 1899 bis Ende December 1901, um den bisherigen Pachtschilling von 30 fl. pro Jahr überlassen und das Ansuchen um Erneuerung der Nothhaftstiele an den Häusern des Ennsquai bewilligen.“— Ein¬ Z. 25.646 timmig nach Antrag 9. Alois und Cäcilie Stadler, Hausbesitzer, Bindergasse Nr. 11, durch ihren Bevollmächtigten Josef Raidl, bitten um Prolongierung des Pachtvertrages bezüglich der städtischen Par¬ elle Nr. 309 in Reichenschwall Die Section beantragt: „Der löbliche Gemeinderatl wolle den Bittstellern die bisher gepachtete Grundparcelle Nr. 309 m Ausmaße von 68°4 Quadratmetern auf weitere drei Jahre fl. pro Jahr über um den bisherigen Pachtschilling von 5 — lassen.“ — Einstimmig nach Antrag. Z. 25.352 0. Die städtische Sicherheitswache bittet um Erhöhung des Pauschales für das Reinigen und Ausbessern der von der Hemeinde beigestellten Wäschestucke und das Reinigen der städtischen Wachlocalitäten. Der Amtsbericht hierüber lautet: „Durch die Zuweisung eines im dritten Stocke des Rathhauses gelegenen dritten Mann¬ chaftszimmers und durch die Vermehrung der Wachleute un fünf Mann sind die Auslagen für das Reinigen der Wachzimmer und für das Reinigen und Ausbessern der Wäsche für die Wache seit Mai 1886, zu welcher Zeit ein Pauschale von monatlich 7 fl hiefür festgesetzt worden ist, thatsächlich ganz bedeutend größer jeworden. Eine Person ist nicht imstande, diese Arbeiten — allein zu bewältigen venn sie auch die Küche zu besorgen hat Es musste deshalb schon seit drei Monaten eine zeitweise Aus¬ hilfe besorgt und von der kasernierten Wachmannschaft bezahlt verden. Da die Vertretung der Stadt Steyr nicht verlangen wird, dass das Reinigen der Mannschaftszimmer auf Kosten der Wache erfolgt, so wolle das bewilligte Reinigungspauschale von 7 fl. monatlich auf 12 fl erhöht werden, und zwar rückwirkend Steyr, am 14. December 1898. vom 1. October d. J. an. — Gall, Stadtsecretär. Franz Die Section beantragt: „Der löbliche Gemeinderath in Anbetracht der geschilderten Verhältnisse das Reini wolle jungspauschale von 7 fl. auf monatlich 12 fl. erhöhen, und zwar — Einstimmig nach Antrag vom 1. October 1898 angefangen.“ Z. 215/Präs 11. Eingabe des Herrn G. Auer in Steyr über Haftpflicht Versicherung wird wegen der noch zu pflegenden nothwendiger Erhebungen von der Tagesordnung abgesetzt „Oesterreichische Völker=Verein“ für erste Hilfe 12. Der nach Elementarereignissen in Wien ladet zum Eintritt in diesen Verein ein Die Section beantragt, diesem Vereine eine Spende von 10 fl. zuzuwenden. Herr Vicebürgermeister Stigler beantragt die Ablehnung des Sectionsantrages Herr Gemeinderath Dr. Angermann ist ebenfalls nicht für den Sectionsantrag, weil diesem Vereine weder deutsche Abgeordnete, noch Gemeinden aus gemischtsprachigen Ländern angehören. Hierauf wird der Antrag des Herrn Vicebürgermeisters — Z. 26.249. Stigler mit allen gegen 3 Stimmen angenommen. 13. Liegt folgende Eingabe vor: „Löbliche Stadtgemeinde Vorstehung Steyr! Das Commando des unif. bewaffn. Bürger¬ orps beehrt sich hiemit, im Anschlusse ein Exemplar der Corps¬ Chronik 1380—1898 mit der unterthänigsten Bitte zu unterbreiten, Steyr, — selbe dem städt. Archive einverleiben lassen zu wollen. Für das Commando: Math. Pilat, Haupt¬ — 2. December 1898. mann.“ Der Sectionsantrag lautet: Es sei dieses Werk des löblichen unif. Bürgercorps mit Dank entgegenzunehmen und — Einstimmig hiefür 30 fl. als Druckkostenbeitrag zu bewilligen. — Z. 26.320 nach Antrag. 4. a) Die Kirchenbaugesellschaft in Kosteletz ersucht um Beitrag zum Baue einer Kirche in der Gemeinde Rostenik. einen Die Section beantragt die Abweisung dieses Ansuchens mit der Begründung, dass die Gemeinde ohnehin sehr viel mit — Einstimmig nach Antrag. Spenden in Anspruch genommen ist. Z. 24.210 5) Die Section St. Peter — Seitenstetten des österreichischen Touristenelubs bittet um einen Beitrag zur Errichtung einer Aussichtswarte auf der Höhe des Plattenberges bei Kürnberg mit der Motivierung, dass diese Warte als Andenken an Ihre Majestät die erhabene Kaiserin Elisabeth gewidmet wird. Die Section beantragt, hiefür einen Betrag von 20 fl. zu bewilligen. Herr Gemeinderath Dr. Angermann bemerkt, so sehr dieser Bau auch zu respectieren ist mit Rücksicht auf die Widmung desselben, so könne er doch nicht für den Sectionsantrag stimmen nachdem soeben ein Ansuchen zum Baue einer Kirche abgewiesen worden ist und dieselben Gründe für die Abweisung dieses wie des früheren Ansuchens sprechen. Herr Vicebürgermeister Stigler schließt sich den An¬ schauungen des Herrn Gemeinderathes Dr. Angermann an und theilt mit, dass die Section Steyr des Alpenvereines für diesen Zweck bereits einen Betrag von 50 fl. gewidmet hat, welche Spende für Steyr vollkommen genügen dürfte ierauf wird der Antrag des Herrn Gemeinderathes Dr. Angermann auf Abweisung des Ansuchens mit allen gegen 4 Stimmen angenommen — Z. 27.200 III. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Vice¬ bürgermeister Victor Stigler. 15. Der Herr Referent verliest folgenden Sectionsbericht und Antrag: In der Sitzung des löblichen Gemeinderathes vom 16. November 1898 wurde iber Antrag der IV. Section das vorliegende Vermietungs¬ Anbot eines Stalles in der Johannesgasse Nr. 17 in Ennsdor als Infectionsstall zur Aeußerung und Vornahme der nöthigen Erhebungen abgetreten. Dieser Stall sammt Nebenräumen wird in dem fachmännischen Gutachten vom 6. Novemberl. J. als zwar den gesetzlichen Bestimmungen als Contumazstall ent¬ sprechend, aber doch nur als theilweiser Nothbehelf bezeichnet und weiter bemerkt, dass bei der Lage des Stalles abseits von der Straße bei Voxsicht und genauer Einhaltung der veterinär¬ polizeilichen Maßnahmen von Seite der zur Wartung erkrankter Thiere betrauten Personen eine Weiterverschleppung der Seuche licht eintreten dürfte. Nachdem sich nun aber in ziemlicher Nähe dieses Stalles andere Viehställe in Benützung befinden, nachdem erner der verlangte jährliche Mietzins von 100 fl. höher ist als die jährlichen Zinsen des Capitals, mit welchem ein Contumazstall errichtet werden kann, und welche höchstens 65 fl betragen würden, so ist die Section der Ansicht, es sollte das ursprüngliche Project der Erbauung eines Contumazstalles um den Betrag von 1300 fl. laut Kostenvoranschlag vom 30. Jänner 1897 auf der Parcelle 1063 des im Besitze der Gemeinde befind¬ lichen Grundstückes in Unterwald wieder in Erwägung gezogen werden, und stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderath volle auf das Mietanbot des Stalles im Hause Nr. 17 in der Johannesgasse in Ennsdorf vorerst nicht eingehen, dagegen den Herrn Bürgermeister ermächtigen, behufs eventueller Erbauung ines Contumazstalles auf der Parcelle 1063 in Unterwald im Finvernehmen mit der Gemeindevertretung von St. Ulrich die nöthigen Vorerhebungen und Vereinbarungen auf Grund der vorliegenden Bau= und Situationspläne vom 21. December 1896 zu veranlassen. — Einstimmig nach Antrag — Z. 23.873. 16. Der Herr Referent verliest folgenden Sections¬ bericht und Antrag: Die Stollenarbeiten bei der Wasser¬ eitung in Zwischenbrucken, welche übrigens das ganze Jahr indurch functioniert hat, besonders die Ausmauerung derselben mit Stampfbeton und dergleichen gehen nur sehr langsam von¬ atten, da des Wasserstandes halber die Stollen nur zeitweilig ugänglich sind. Die Arbeiten sind wieder der Firma Rumpel & Waldek in Wien übertragen, und steht zu hoffen, dass dieselben im Laufe dieses Winters der Hauptsache nach zur Vollendung gebracht werden, wenn nicht Elementar=Ereignisse hindernd in den Weg treten. Von dem im Jahre 1898 bewilligten Credit on 2500 fl. sind nur 700 fl. verbraucht worden. Da nach der Einrichtung der städtischen Buchhaltung ein Vortrag dieses Credites in das nächste Jahr nicht zulässig ist, so verfällt die nicht beanspruchte Summe von 1800 fl. und wird dem eventueller Casseüberschusse zufallen. Es ist daher nöthig, für das Jahr 1899 einen neuerlichen Credit zu diesem Zwecke zu bewilligen aher der Antrag gestellt wird: Der löbliche Gemeinderatl wolle für diese Stollenarbeiten pro 1899 einen Credit von 3000 fl. bewilligen, welcher in dem Präliminare Post XII. seine Deckung zu finden hat. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 26.239 17. Der Herr Referent verliest folgenden Sections¬ Bericht und Antrag: Gelegentlich des Hochwassers im Jahre 1897 sind an der flufsseitigen Leiten der äußeren Langen Gasse in Ennsdorf nahe dem Flufsufer eine Anzahl hochgewach¬ ener Bäume aus dem Grunde herausgerissen worden, was ein beträchtliches Nachrutschen der Erdmasse, und damit eine bedeu¬ ende Beschädigung der Fahrstraße zur Folge hatte, welche nur nit Aufwand nicht unbedeutender Kosten hergestellt werden konnte und die Abholzung der Leiten in ihrer ganzen Länge nothwendig machte. Derselbe Fall kann gelegentlich auch bei der Ennsleiten längs der Dukartstraße in Ennsdorf eintreten, imsomehr, als eine große Anzahl von Bäumen auf derselben eine Höhe erreicht haben, dass sie, vom Winde bewegt, mit ihrer Bewurzelung das Terrain lockern und, abgesehen vom Hochwasser, auch schon hiedurch Abrutschungen und Beschädigungen der Fahrstraße verursachen können. Solche Vorkommnisse sind nicht nur für die Sicherheit des Verkehres, sondern auch für den Ge meindesäckel von sehr üblen Folgen begleitet, und ihre Verhinde rung wichtiger als die Zierde solcher Leitenbestände, die ja doc in verhältnismäßig kurzer Zeit durch Nachwuchs des Unterholzes wieder hergestellt wird. In diesem Sinne stellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle das Abholzen der Ennsleiten längs der Dukartstraße in Ennsdorf insoweit bewilligen, dass die hochstämmigen Bestände auf derselben unter möglichster Schonung des Unterholzes, also der Stauden und Gesträucher 2c. im Laufe dieses Winters umgehauen werden, und

diese Arbeit entweder in eigener Regie der Gemeinde vorge¬ nommen, oder auch nach Gutachten der Bausection anderweitig vergeben werden kann. Nach kurzer Debatte, an welcher sich die Herren Gemeinde¬ räthe Reitter und Huber sowie der Herr Referent betheiligen, wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. — Z. 27.678. Der Herr Referent bemerkt, es liegen noch zwei Angelegen¬ heiten vor, die dringlich sind, jedoch nicht auf der Tagesordnung tehen, nämlich das Gesuch des Karl Nagl um Bewilligung zur Aufstellung eines Pferdegöpels in der Blumauergasse, und die Angelegenheit wegen Abtretung eines Theiles der Grundparcelle Nr. 1398/I des öffentlichen Gutes (Steyrfluss) an die Waffenfabrik. Der Herr Vorsitzende bringt die Dringlichkeit dieser Gegen¬ stände zur Abstimmung und dieselbe wird einstimmig anerkannt. Der Herr Referent trägt folgenden Sectionsantrag vor: „Der löbliche Gemeinderath wolle über Eingabe des Herrn Karl Nagl vom 21. December a. c. beschließen, dass demselben gestattet werde, in der Blumauergasse vor den Stallungen des ehemaligen Auböck'schen Brauhauses circa alle zwei Monate durch längstens zwei Tage einen Göpel durch Vorspann eines Pferdes in Betrieb zu setzen, und zwar gegen zu jeder Zeit zu¬ ässigen Widerruf dieser Bewilligung und unter nachstehenden Bedingungen: 1. Der Petent hat bei der erstmaligen Aufstellung des Göpels die Stadtgemeinde zu verständigen, damit man sich die Ueberzeugung verschaffen kann, dass die Inbetriebsetzung desselben weder für die Passanten gefährlich, besonders dem Wagenverkehr nicht hinderlich sei und auch sonst keinen Anstand errege, worauf erst die definitive Bewilligung erfolgen soll. 2. Der Widerruf derselben kann jederzeit erfolgen, besonders dann, wenn die Anrainer, Passanten zu Fuß und zu Wagen be¬ gründete Beschwerden über den Vorgang erheben. 3. Der Petent wird verpflichtet, nach jedesmaliger Benützung des Göpels die Straßen und das Trottoir, soweit sie durch diesen Betrieb in Anspruch genommen wurden, auf seine Kosten reinigen zu lassen Herr Gemeinderath Schönauer betont, die Blumauergasse sei verbreitert worden, um Verkehrsstörungen hintanzuhalten, und jetzt wolle man darangehen, Verkehrshindernisse hinzustellen. Er sei gegen den Sectionsantrag. Herr Gemeinderath Dr. Angermann sagt, man solle aus principiellen Gründen das Ansuchen abweisen, weil man sonst in die Lage komme, andere ähnliche Ansuchen bewilligen zu müssen. Er sei aus diesem Grunde ebenfalls für die Ablehnung des von Karl Nagl gestellten Begehrens. Der Herr Vorsitzende bringt den Antrag des Herrn Gemeinderathes Schönauer auf Abweisung des Gesuchstellers zur Abstimmung und wird derselbe mit allen gegen vier Stimmen angenommen. — Z. 27.677. Der Herr Referent verliest sodann folgenden Sections¬ Antrag: „Gelegentlich der Herstellung eines massiven Uferschutz¬ baues und anlässlich eines Neubaues auf der Bauarea 1013 beim Object XI, C.=Nr. 576, E.=Z. 1158, der österr. Waffenfabrik be¬ ansprucht dieselbe einen wertlosen, geringen Theil des unter Ver¬ waltung der Stadtgemeinde stehenden öffentlichen Gutes aus der Grundparcelle 1398/1 (Steyrfluss), und wird der Antrag gestellt: Der löbliche Gemeinderath wolle bewilligen, dass die in dem, dem Vertrage beiliegenden Situationsplane des Geometers Weit¬ laner vom 25. März 1898 mit den Buchstaben cefghi be¬ zeichnete Grundfläche im Ausmaße von 6 Quadrat=Klaftern oder 22 m2 aus der öffentlichen Grundparcelle 1398/1 (Steyrfluss) abgetrennt und der, der österreichischen Waffenfabrik gehörigen Bauarea 1013, C.=Nr. 576, Object XI, E.=Z. 1158, in Steyr unentgeltlich zugeschrieben und diese Trennung und Zuschreibung grundbücherlich durchgeführt werden darf, gegen dem, dass alle auf diese Durchführung erwachsenden Kosten von der Waffen¬ fabrik allein getragen werden.“ — Einstimmig nach Antrag. Z. 27.625. IV. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde¬ rath Anton v. Jäger. 18. Der Herr Referent verliest folgende Eingabe: „Löbliche Gemeinde=Vorstehung der l. f. Stadt Steyr! Zufolge Sitzungsbeschlusses vom 31. v. M. beehrt sich der k. k. Stadtschulrath, die Gesuche der hierstädtischen Lehrpersonen um Gewährung der bisherigen Quartiergelder pro 1899 der löblichen Gemeinde=Vorstehung Steyr zur gefälligen weiteren Veranlassung bestens befürwortend zu übermitteln. — K. k. Stadt¬ Schulrath Steyr, am 12. November 1898. — Der Vorsitzende: Redl.“ Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle dem Gesuche der hierstädtischen Lehrpersonen um Gewährung der Quartiergelder pro 1899 in der bisherigen Höhe Folge geben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 24.730. 19. Das Curatorium der k. k. vereinigten Fachschule und Versuchsanstalt in Steyr ersucht um Wiedergewährung des bis¬ herigen Stipendiumbeitrages per 100 fl. für zwei dürftige Schüler. Die Section beantragt: „Der löbliche Gemeinderath wolle diese Zuschrift zur Kenntnis nehmen und den erbetenen Stipendiumbeitrag per 100 fl. pro 1898 99 für zwei dürftige Schüler der k. k. Fachschule und Versuchsanstalt in Steyr be¬ willigen.“ — Einstimmig nach Antrag. — Z. 26.520. 20. Die k. k. Oberrealschul=Direction bittet um Wieder¬ zuwendung einer Subvention von 100 fl. für die Schülerlade pro Schuljahr 1898/99. Die Section beantragt, das gestellte Ansuchen zu be¬ willigen, was einstimmig angenommen wird. — Z. 26.039. 21. Ueber die Eingabe der hiesigen Hebammen um unent¬ geltliche Beistellung der Desinfectionsmittel für arme Wöchnerinnen stellt die Section folgenden Antrag: „Laut Mittheilung der k. k. oberösterr. Statthalterei sind wegen Einführung eines zeitgemäßen Tarifes für Hebammen und über Entlohnung der in der Hebammen=Praxis benöthigten Desinfectionsmittel Ver¬ handlungen mit dem oberösterr. Landes=Ausschusse im Zuge und beehrt sich die Section, dem löblichen Gemeinderathe den Antrag zu stellen, die Beschlussfassung über vorliegendes Einschreiten der Hebammen bis zum Herablangen des neuen Tarifes vorläufig zu vertagen.“ Der Herr Vorsitzende bringt den Sectionsantrag zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. Z. 25.960. 22. Bezüglich Verleihung der erledigten Brillinger=Pfründe von monatlich 7 fl. 35 kr. stellt die Section den Antrag: „Der löbliche Gemeinderath wolle dem Gesuchsteller Josef Stein¬ wendtner die Brillinger=Pfründe von monatlich 7 fl. 35 kr. ver¬ leihen.“ — Einstimmig nach Antrag. — Z. 22.932. Hierauf Schluss der öffentlichen Sitzung.

Anhang zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderathes der kk lf Stadt Steyr am 23. Dezember 1898. Vertraulicher Theil. I. Sektion Referent: Sektions-Obmann Herr G.R. Dr. Franz Angermann. I. Gesuche um Aufnahme in den GemeindeVerband um Verleihung des Bürgerrechts a. Leopold Anzengruber, Gasthausbesitzer in Steyr bittet um Verleihung des Bürgerrechtes. Der Sektionsantrag lautet: Mit Rücksicht auf den Umstand, als Gesuchsteller bereits eine langen Reihe von Jahren als Gemeinderat der Stadt Steyr verdienstvoll tätig

ist, beantragt die Section: Der löbliche Gemeinderat wolle dem Herrn Leopold Anzengruber das Bürgerrecht der Stadt Steyr gegen Erlag der Taxe verleihen. Einstimmig nach Antrag Z 27505. b. Thomas Schröder, Baumeister in Steyr bittet um definitive Aufnahme in den Gemeindeverband Steyr. Der Sektionsbericht und Antrag lautet: Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30. Oktober 1898 Z 15314 wurde dem Gesuchsteller die bedingte Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr zugesichert, wenn er die öst. Staatsbürgerschaft erwirbt. Nachdem

dies nun mit Erlass der hohen kk Statthalterei vom 11. Novemb. 1898 Z 19460 erfolgt ist, so beantragt die Sektion: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Herrn Thomas Schröder die Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr nunmehr definitiv gegen Erlag der Aufnahmsgebühr bewilligt. Einstimmig nach Antrag Z 25830. c. Heinrich Johann Peter Mayr, Werkmeister in Steyr, bittet um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband behufs von Steyr und um Erwirkung der öst. Staatsbürgerschaft Der Sektionsbericht und Antrag hierüber lautet: Mit Rücksicht darauf, dass Gesuchsteller bereits 3 Jahre in Steyr domiziliert, sowohl laut Bestätigung seiner Heimatgemeinde als auch

nach den hierortigen Erhebungen guten Leumund besitzt, dessen Einkommen und sonstiges Vermögen zur Erhaltung seiner Person und seiner Familie entsprechend ist, beantragt die Sektion: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Herrn Peter Mayr behufs Erlangung der öst. Staatsbürgerschaft, die bedingte Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr erteilt. Herr G.R. Dr. Redtenbacher ersucht auch um die Erledigung des zweiten Petits, nämlich die Erwirkung der österr. Staatsbürgerschaft für der Bittsteller, nach dem dieser Vorgang in einem Hofkanzlei-Dekret auch vorgeschrieben erscheint.

Der Herr Referent erwidert, dass, wie er sich erkundigt habe, der Vorgang immer der gewesen sei, dass Bittsteller auf Grund der ihm vom Gemeinderat zugesicherten bedingten Aufnahme in den Gemeindeverband um die öst. Staatsbürgerschaft selbst einzuschreiten habe. Nach einer weiteren Aufklärung seitens des Herrn Stadtsekretärs Franz Gall, dass es vom Standpunkte des GebührenGesetzes unstatthaft ist, zwei heterogene Dinge in einer Eingabe zu vereinen, zieht Herr GR. Dr. Redtenbacher seinen Antrag zurück. Hierauf wird der Antrag der Sektion einstimmig angenommen Z 25175. d. Leopold Schimmerling, Viehhändler und Hausbesitzer in Steyr bittet

um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband und Verleihung der öst. Staatsbürgerschaft. Der Sektionsbericht und Antrag hierüber lautet: Mit Rücksicht darauf, dass Gesuchsteller bereits über 25 Jahre in Steyr domiziliert, gegen denselben weder von Seite der Heimatgemeinde noch von Seite der hiesigen Gemeinde etwas Nachteiliges vorliegt, dessen Hausbesitz, dem Privatvermögen, sowie sein Erwerb aus den Geschäften, sowie das Vermögen seiner Kinder Gewähr für dessen Existenz und der seiner Familie bietet, wird beantragt: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Herrn Leopold Schimmerling behufs

Erlangung der öst. Staatsbürgerschaft die bedingte Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband Steyr erteilt. Einstimmig nach Antrag Z. 23498 f. Carl Stadlbauer, Tapezierer Steyr, bittet um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband behufs Erlangung der öst. Staatsbürgerschaft. Der Sektionsbericht u. Antrag lautet: Mit Rücksicht darauf, dass Gesuchsteller sich schon über 12 Jahre in Steyr aufhält, sein Verhalten sowohl von der Heimatgemeinde als auch von hierorts als ein guter bezeichnet wird, derselbe als alleinstehender Mann ein entsprechendes Einkommen hat wird beantragt: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller behufs

Erlangung der öst. Staatsbürgerschaft die bedingte Zusicherung zur Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr ertheilt. Einstimmig nach Antrag Z 24437 II. Personalien. a. Johann Raidl, I. Sicherheitswachführer bittet um Verleihung der I. Quinquenalzulage mit Nachsicht des prov. Jahres. Der Sektionsantrag lautet: Mit Rücksicht auf die bestehende DienstInstruktion und das fortgesetzte nachträgliche Prinzip des 5 jährigen Dienstes auch definitiver Ernennung beantragt die Sektion: Der löbliche

Gemeinderath wolle beschließen: Es werde den Ansuchen des I. Sicherheitswachführers Johann Raidl mit Rücksicht auf die Bestimmungen der Dienstes-Instruktion keine folge gegeben, demselben ob seiner guten Dienstleistungen ausnahmsweise eine Renumeration von 25 f bewilligt. Herr Vizebürgermeister Stigler beantragt die Abweisung der Renumeration welcher Antrag mit 8 Stimmen gegen 3 Stimmen angenommen wird. Sodann wird der erste Teil des SektionsAntrages einstimmig angenommen. b. Der Herr Referent gibt bekannt, dass für die ausgeschriebenen zwei Kanzleigehilfenstellen 14 Bewerber eingeschritten sind und beantragt namens der Sektion als CassenamtsGehilfen den Bawerber Gustav Linnert

Rechnungs-Diurnist der kk Strafanstalt Garsten und als RechnungsKanzleigehilfen den Bewerber Franz v. Pausinger beide mit einem Taggeld von 1 f 20 x ab 1. Jänner 1899 aufzunehmen. Einstimmig angenomme Z 223, 205 Präs. Hierauf Schluss des vertraulichen Sitzung. Der Versitzende Die Verificatoren Schriftführer

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