Ratsprotokoll vom 23. Dezember 1898

diese Arbeit entweder in eigener Regie der Gemeinde vorge¬ nommen, oder auch nach Gutachten der Bausection anderweitig vergeben werden kann. Nach kurzer Debatte, an welcher sich die Herren Gemeinde¬ räthe Reitter und Huber sowie der Herr Referent betheiligen, wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. — Z. 27.678. Der Herr Referent bemerkt, es liegen noch zwei Angelegen¬ heiten vor, die dringlich sind, jedoch nicht auf der Tagesordnung tehen, nämlich das Gesuch des Karl Nagl um Bewilligung zur Aufstellung eines Pferdegöpels in der Blumauergasse, und die Angelegenheit wegen Abtretung eines Theiles der Grundparcelle Nr. 1398/I des öffentlichen Gutes (Steyrfluss) an die Waffenfabrik. Der Herr Vorsitzende bringt die Dringlichkeit dieser Gegen¬ stände zur Abstimmung und dieselbe wird einstimmig anerkannt. Der Herr Referent trägt folgenden Sectionsantrag vor: „Der löbliche Gemeinderath wolle über Eingabe des Herrn Karl Nagl vom 21. December a. c. beschließen, dass demselben gestattet werde, in der Blumauergasse vor den Stallungen des ehemaligen Auböck'schen Brauhauses circa alle zwei Monate durch längstens zwei Tage einen Göpel durch Vorspann eines Pferdes in Betrieb zu setzen, und zwar gegen zu jeder Zeit zu¬ ässigen Widerruf dieser Bewilligung und unter nachstehenden Bedingungen: 1. Der Petent hat bei der erstmaligen Aufstellung des Göpels die Stadtgemeinde zu verständigen, damit man sich die Ueberzeugung verschaffen kann, dass die Inbetriebsetzung desselben weder für die Passanten gefährlich, besonders dem Wagenverkehr nicht hinderlich sei und auch sonst keinen Anstand errege, worauf erst die definitive Bewilligung erfolgen soll. 2. Der Widerruf derselben kann jederzeit erfolgen, besonders dann, wenn die Anrainer, Passanten zu Fuß und zu Wagen be¬ gründete Beschwerden über den Vorgang erheben. 3. Der Petent wird verpflichtet, nach jedesmaliger Benützung des Göpels die Straßen und das Trottoir, soweit sie durch diesen Betrieb in Anspruch genommen wurden, auf seine Kosten reinigen zu lassen Herr Gemeinderath Schönauer betont, die Blumauergasse sei verbreitert worden, um Verkehrsstörungen hintanzuhalten, und jetzt wolle man darangehen, Verkehrshindernisse hinzustellen. Er sei gegen den Sectionsantrag. Herr Gemeinderath Dr. Angermann sagt, man solle aus principiellen Gründen das Ansuchen abweisen, weil man sonst in die Lage komme, andere ähnliche Ansuchen bewilligen zu müssen. Er sei aus diesem Grunde ebenfalls für die Ablehnung des von Karl Nagl gestellten Begehrens. Der Herr Vorsitzende bringt den Antrag des Herrn Gemeinderathes Schönauer auf Abweisung des Gesuchstellers zur Abstimmung und wird derselbe mit allen gegen vier Stimmen angenommen. — Z. 27.677. Der Herr Referent verliest sodann folgenden Sections¬ Antrag: „Gelegentlich der Herstellung eines massiven Uferschutz¬ baues und anlässlich eines Neubaues auf der Bauarea 1013 beim Object XI, C.=Nr. 576, E.=Z. 1158, der österr. Waffenfabrik be¬ ansprucht dieselbe einen wertlosen, geringen Theil des unter Ver¬ waltung der Stadtgemeinde stehenden öffentlichen Gutes aus der Grundparcelle 1398/1 (Steyrfluss), und wird der Antrag gestellt: Der löbliche Gemeinderath wolle bewilligen, dass die in dem, dem Vertrage beiliegenden Situationsplane des Geometers Weit¬ laner vom 25. März 1898 mit den Buchstaben cefghi be¬ zeichnete Grundfläche im Ausmaße von 6 Quadrat=Klaftern oder 22 m2 aus der öffentlichen Grundparcelle 1398/1 (Steyrfluss) abgetrennt und der, der österreichischen Waffenfabrik gehörigen Bauarea 1013, C.=Nr. 576, Object XI, E.=Z. 1158, in Steyr unentgeltlich zugeschrieben und diese Trennung und Zuschreibung grundbücherlich durchgeführt werden darf, gegen dem, dass alle auf diese Durchführung erwachsenden Kosten von der Waffen¬ fabrik allein getragen werden.“ — Einstimmig nach Antrag. Z. 27.625. IV. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde¬ rath Anton v. Jäger. 18. Der Herr Referent verliest folgende Eingabe: „Löbliche Gemeinde=Vorstehung der l. f. Stadt Steyr! Zufolge Sitzungsbeschlusses vom 31. v. M. beehrt sich der k. k. Stadtschulrath, die Gesuche der hierstädtischen Lehrpersonen um Gewährung der bisherigen Quartiergelder pro 1899 der löblichen Gemeinde=Vorstehung Steyr zur gefälligen weiteren Veranlassung bestens befürwortend zu übermitteln. — K. k. Stadt¬ Schulrath Steyr, am 12. November 1898. — Der Vorsitzende: Redl.“ Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle dem Gesuche der hierstädtischen Lehrpersonen um Gewährung der Quartiergelder pro 1899 in der bisherigen Höhe Folge geben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 24.730. 19. Das Curatorium der k. k. vereinigten Fachschule und Versuchsanstalt in Steyr ersucht um Wiedergewährung des bis¬ herigen Stipendiumbeitrages per 100 fl. für zwei dürftige Schüler. Die Section beantragt: „Der löbliche Gemeinderath wolle diese Zuschrift zur Kenntnis nehmen und den erbetenen Stipendiumbeitrag per 100 fl. pro 1898 99 für zwei dürftige Schüler der k. k. Fachschule und Versuchsanstalt in Steyr be¬ willigen.“ — Einstimmig nach Antrag. — Z. 26.520. 20. Die k. k. Oberrealschul=Direction bittet um Wieder¬ zuwendung einer Subvention von 100 fl. für die Schülerlade pro Schuljahr 1898/99. Die Section beantragt, das gestellte Ansuchen zu be¬ willigen, was einstimmig angenommen wird. — Z. 26.039. 21. Ueber die Eingabe der hiesigen Hebammen um unent¬ geltliche Beistellung der Desinfectionsmittel für arme Wöchnerinnen stellt die Section folgenden Antrag: „Laut Mittheilung der k. k. oberösterr. Statthalterei sind wegen Einführung eines zeitgemäßen Tarifes für Hebammen und über Entlohnung der in der Hebammen=Praxis benöthigten Desinfectionsmittel Ver¬ handlungen mit dem oberösterr. Landes=Ausschusse im Zuge und beehrt sich die Section, dem löblichen Gemeinderathe den Antrag zu stellen, die Beschlussfassung über vorliegendes Einschreiten der Hebammen bis zum Herablangen des neuen Tarifes vorläufig zu vertagen.“ Der Herr Vorsitzende bringt den Sectionsantrag zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. Z. 25.960. 22. Bezüglich Verleihung der erledigten Brillinger=Pfründe von monatlich 7 fl. 35 kr. stellt die Section den Antrag: „Der löbliche Gemeinderath wolle dem Gesuchsteller Josef Stein¬ wendtner die Brillinger=Pfründe von monatlich 7 fl. 35 kr. ver¬ leihen.“ — Einstimmig nach Antrag. — Z. 22.932. Hierauf Schluss der öffentlichen Sitzung.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2