Ratsprotokoll vom 17. Jänner 1896

2 Prospect, ein Höllenrachen, eine transparente Leinwand (weiß) für den Bogen, ein kleiner Prospect, freie Luft, für den kleinen Bogen ein auf Leinwand gemalte transparente Felsengrotte mit diverser dazugehörigen Felsenversetz=Stücken und Figuren. Der Preis der vorstehenden Decorationen wird zum Selbstkostenpreise bemessen mit 70 fl. und werden die übrigen auf Pappe gemalten Versetzstücke und zwar Felsen, Gitter und transparentes Schloss 2c. gratis beigegeben Nachdem sonst niemand etwas zu bemerken hat, wird das Protokoll — — Steyr, am 8. Jänner 1896. geschlossen und gefertigt. Fron Lang m. p. Theodor Kirchhoff m. p. Rosée m. p. Karl Peter m. p. Bichler m. p. Josef Taucher m. p Josef Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: „Der löbliche Gemeinderath wolle auf dessen Ansuchen nicht eingehen, nachdem ohnehin erst im vorigen Jahre bei der Ausschreibung des Theaters der löbliche Gemeinderath die bisherige Monats=Subvention vor 100 fl auf 150 fl. erhöht hat, um von dem immerwährenden nach träglichen Herantreten um eine weitere Subvention verschont zu bleiben. Dagegen wolle der löbliche Gemeinderath für die angeführten, vom Herrn Theater=Director angeschafften Gegenstände den ausge¬ wiesenen Betrag per 70 fl. bewilligen, da diese Gegenstände dem Theater=Inventar als Eigenthum einverleibt werden Herr Gemeinderath Erb bemerkt, die Eingabe des Herrn Theater=Directors Rosée enthält derartige Angriffe, dass er sich zu folgendem Antrage genöthigt sehe: Der Gemeinderath drückt sein Entrüstung über die Ausdrucksweise des Herrn Theaterdirectors Rosée aus, womit derselbe das Logen=Publicum, sowie die übrige Bevölkerung der Indolenz beschuldigt.“ — Dieser Antrag wird mit großer Majorität angenommen Der Herr Vorsitzende bringt sodann den Sectionsantrag zur Abstimmung, welcher einstimmig angenommen wird.- Z. 162 Präs 3. Liegt folgender Amtsbericht vor: „Der mit dem gegen¬ wärtigen Theater=Director Adolf Rosé: abgeschlossene Vertrag hin sichtlich des hierstädtischen Theaters endet mit Palmsonntag, d. i mit 29. März 1896. Das Amt erlaubt sich hievon behufs Beschluss¬ fassung wegen eventneller Wiederausschreibung ergebenst Bericht zu — erstatten. Steyr, am 7. Jänner 1896. — Der Stadt=Secretär Gall. m. p.“ Der Sectionsantrag lautet: Ueber den soeben vorge brachten Amtsbericht erlaubt sich die Section zu beantragen: Der löbliche Gemeinderath wolle zur Ausschreibung des Stadt=Theaters n Steyr für das Jahr 1896/97 unter den im Jahre 1895 festgesetzten Pachtbedingungen und Subventionseine Zustimmung geben Einstimmig angenommen. — Z. 575 4. Dem Asylvereine der Wiener Universität wird über Antrag der Section eine Subvention von 10 fl. bewilligt 961 3 IV. Section. Referent: Sectionsobmann=Stellvertreter Herr Gemeinderath Franz Tomitz. — 5. Die Jahresinteressen aus de Zweithurn= Stiftung pro 1895 im Betrage von 8 fl. werden Alois vom städtischen Armenrathe vorgeschlagenen 8 Armen verliehen an di Bezüglich des neunten vorgeschlagenen Armen wird der erforderliche Betrag per 1 fl. aus der Stadtcasse bewilligt. — Z. 800 6. Die Simon Zachhubersche Strumpfwirkerpfründe vor monatlich 10 fl. 15 kr. wird über Antrag der Section der Bewer¬ berin Maria Zimmermann einstimmig verliehen. —Z. 25.053 Hierauf hält Herr Vicebürgermeister Victor Stigler als Referent des mit Gemeinderatbsbeschluss vom 28. Juni 1895 zun Abschlusse eines Ausgleiches mit der Gesellschaft für Gasindustrie ir Augsburg bevollmächtigten Comités folgenden Vortrag Mit gemeindeämtlicher Erledigung vom 8. Juli 1893 wurde der Waffenfabriks=Gesellschaft der Bau einer elektrischen Central= Station in Steyr bewilligt, und mit Erlass vom 6. December 1890 auf Grund einer seitens des löblichen Gemeinderathes mit Sitzungs beschluss vom 15. September 1893 auf Widerruf gegebenen, voraus¬ gegangenen Genehmigung die Befugnis für Errichtung elektrischer Leitungs=Anlagen in den öffentlichen Gässen und Plätzen der Stadt an die Central=Station der Waffenfabrik ertheilt. In dieser letzteren Bewilligung erblickte die Gesellschaft für Gasindustrie in Angsburg eine Verletzung der zwischen ihr und der Gemeinde zu Recht beste¬ henden Verträge vom 28. August 1864 und 24. October 1873, wurd klagbar und begehrte die Austragung dieses Streites durch das vertragsmäßig hiezu berufene Schiedsgericht, in welches der Gemeinde rath mit Sitzungsbeschluss vom 29. December 1893 zwei Vertreten abordnete. Mit Kaufvertrag vom 28. August 1894 gieng nun der Besitz der elektrischen Central=Station an die mittlerweile constituiert „Actien=Gesellschaft der Elektricitäts=Werke in Steyr“ über und mit Uebertragungs= Urkunde vom 29. November 1895, Zahl 24.401 übertrug die Waffenfabriks=Gesellschaft und übernahm die „Actien¬ Gesellschaft der Elektricitäts=Werke“ unter Kenntnisnahme der Stadt¬ gemeinde Steyr als politische Behörde I. Instanz alle aus den diese Centralstation ertheilten Befugnissen erwachsenden Rechte und Pflichten Das Schiedsgericht erklärte nun die Gemeinde mit Urtheilsspruck vom 27. November 1894 für sachfällig, trug derselben der Hauptsache nach auf, die der elektrischen Central =Station ertheilte Bewilligung zu widerrufen, durch das Leitungsnetz von der Centrale ausgehenden elektrischen Strom zu Beleuchtungszwecken abgeben zu dürfen, un legte der Gemeinde die Zahlung der halben Kosten des Processes auf Auf Grund einer Berichterstattung des Herrn Rechts=Anwaltes der Gemeinde beschloss der Gemeinderath in seiner Sitzung von 18. December 1894, gegen diesen Schiedsspruch die Anfechtungsklage vor dem ordentlichen Richter zu erheben und die Ungiltigkeits=Er¬ klärung des Schiedsspruches zu begehren, zum Theile auch um das schiedsrichterliche Urtheil nicht rechtskräftig werden zu lassen und Zei zur Anbahnung eines gütlichen Ausgleiches zu gewinnen. Am 28. Juni 1895 trat der Gemeinderath der Verwirklichung eines Ausgleiches näher und bevollmächtigte zur Durchführung eines solchen ein mit Sitzungsbeschluss vom gleichen Datum gewähltes Comité bestehend aus den Herren Bürgermeister Redl und Vicebürgermeister Stigler und den Herren Gemeinderäthen Erb, Dr. Hochhauser, v Jäger, Lintl, Löhnert und Peteler. Das Comité constituierte sich, und wurden vorerst durch persönliche Intervention in Augeburg die Ausgleichsverhandlungen mit der Gesellschaft für Gas=Industri eingeleitet Seit dieser Zeit zogen sich die Unterhandlungen, welche die hier in Frage kommenden Interessen von drei Factoren in Ein klang zu bringen und vor allem die der Gemeinde zu schützen hatten, nicht ohne manche Schwierigkeiten bis heute hin, so zwar dass erst jetzt dem löblichen Gemeinderathe die Verträge zur Geneh¬ migung vorgelegt werden können, welche die Ausgleichsbedingungen wischen der Gemeinde und der Geselschaft für Gasindustrie in Augsburg einerseits, sowie das Rchtsverhältnis zwischen der Ge meinde und der Gesellschaft der Elektricitäts=Werke in Steyr anderer eits festzusetzen und diese gegenseitigen und untereinander zusam menhängenden Verhältnisse für die Zukunft klar und sicher zu stellen berufen sind. Zur Berichterstattung an den löblichen G meinderath hat das Comité auf Grund des § 7 der Geschäftsordnung des Gemeinderathes dem Unterzeichneten das Referat übertragen, und ist in der sicheren Erwartung, dass der löbliche Gemeinderath die gegen¬ ständlichen Verträge gin hmigen wird, schon vorher das unterschrift liche Einverständnis mit dem Wortlaute desselben, sowohl von Seite der Gesellschaft für Gas=Industrie in Angsburg, als auch von der Gesellschaft der Elektricitäts=Werke in Steyr eingeholt worden Diese Urkunden sowie der ratificierte Sunations=Plan des Leitungsnetzes der Elektricitäts=Gesellschaft und zwei notariell be¬ glaubigte Verzeichnisse der Strom=Abnehmer zu elektrischen Beleuch¬ tungszwecken, beide mit dem Stande vom 9. December 1895, fernel die Uebertragungs=Urkunde vom 29. November 1895, Z. 24.401, womit die gegenständlichen Befugnisse und Rechte seitens der Waffen fabriks=Gesellschaft an die Elektricitäts-Gesellschaft übertragen werden liegen dem Acte bei, sodafs mit der Zustimmung des löbliche¬ Gemeinderathes der Ausgleich perfeci, der Beleuchtungsstrei begraben ist Die Ausgleichsverhandlungen — sügt Referent noch bei haben zahlreiche Sitzungen und Correspondenzen erfordert, und nut mit großer Mühe ist es dem Comité gelungen, jene Einverständnisse zu erzielen, wodurch die unliebsamen Verhältnisse zwischen der Ge¬ meinde und der Gasgesellschaft in Form eines Ausgleiches zu einen gedeihlichen Ende geführt werden können. Das Comité hat nichte verabsäumt, um das Möglichste zu erreichen, und es dürfen jen Herren, welche Sie in das Comité berufen haben, Ihres Vertrauens würdig sein. Die beiden vorliegenden Verträge sind so enge mit einander verbunden, dass die Eliminierung eines entscheidende¬ Passusses aus dem einen oder anderen Vertrage die Wiederaufnahme der Verhandlungen zur Folge haben könnte, was die Aussicht e# einen gedeihlichen Ausgleich nicht verbessern würde. Ich erlaube mir daher namens des Comilés, in welchem auch zwei gewien¬ Juristen vertreten sind, zu bitten, unsere so mühevoll und nut “ Interesse der Gemeinde geführten Ausgleichsverhandlungen mit ihren Beschlusse zu krönen. Da diese Verträge vervielfältigt und eines Tage vor der Sitzung jedem Gemeinderaths=Mitgliede zugestee wurden, so erlaube ich mir die Anfrage, ob sie zur Verlesund kommen sollen. Herr Gemeinderath Ritzinger ist für die Verlesung ?““ Verträge Herr Gemeinderath Dr. Alois Kurz: Nachdem die vo¬¬ liegenden Vertrags=Entwürfe den Mitgliedern des Gemeinderathe¬ erst vor zwei Tagen zugestellt wurden, so dürften die wenigste Mitglieder in die Lage gekommen sein, dieselben so gründlich zu tudieren, um ruhig ihr Votum abgeben zu können. Abgesehen daben dass der Gemeinderath das Bekenninis ablegen soll, sich eine¬ Vertragsbruchts schuldig gemacht zu haben, handle es sich noch i wichtige Punkte, wie Verlängerung des Gas=Vertrages auf fünf Jah“¬ Tragung der Kosten, Ertheilung eines neuen Privilegiums an die Elektricitäts=Gesellschaft 2c. Bisher seien die Verhandlungen i dem tiefen Schleier des Amtsgeheimnisses umgeben worden, un erscheine es daher wünschenswert, dafs diese Verhältnisse in welte¬ Kreisen einer Erörterung unterzogen werden, auch in den hiests““ Localblättern, weshalb er den Antrag stelle, diesen Gegenstand 2““ der Tagesordnung abzusetzen. Herr Vicebürgermeister Stigler erwidert, es sei noch nie¬ dagewesen, dass eine Corporation von 24 Köpfen einen Vertta schließen konnte, ohne dass nicht vorher einige Personen die nöthid“ Vorarbeiten pflegen und die Vertragsbestimmungen fixieren. Bie7 sei auch hier der Fall. Das Comité sei mit seiner ganzen Arbeitskrei für das Zustandekommen dieses Ausgleiches eingetreten und habe gewiss die Interessen der Gemeinde in Schutz genommen, dahe müsse dem Comité auch in erster Linie das Vertrauen geschent werden. Dass sich die Oeffentlichkeit mit dieser Frage beschäftige“ würde, das glaube er, aber eine Erörterung der Vertrags=Entwies in den öffentlichen Blättern könne zu großen Gegensätzen führe“ und die ganze Sache, welche doch vom Gemeinderathe entschiebe¬ werden muss, könnte in den Parteienstreit gezogen und so der Ausgleich fraglich werden. Wenn in solchen Angelegenheiten Partei verhältnisse eine Rolle spielen, könne kein gedeihlicher Abschluss zustande kommen, und deshalb bitte er, auf den Vertagungs=Antraß nicht einzugehen Herr Gemeinderath Ritzinger ist ebenfalls nicht für bie Vertagung, da er sich von der Discussion dieser Sache in den öffen lichen Blättern keinen Erfolg verspreche, doch könne auch nicht verlangt werden, dass der Gemeinderath schon vorhinein sich bereit erklärk, alles zu unterfertigen Herr Gemeinderath Kautsch bemerkt: Nach den Ausführunger des Herrn Vicebürgermeisters befinden wir uns in einer Zwangslage Wenn wir den Vertrag ohne Discussion genehmigen sollen, so heißt

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2