Ratsprotokoll vom 18. Dezember 1894

dieses Armenhaus, beziehungsweise Vermehrung der Pfleglinge nicht mehr stattfinden kann, insbesonders aber keine unheilbar Irrsinnigen mehr Unterkunft finden können. Nachdem es sich also nicht nur darum handelt, altersschwache und erwerbsunfähige Personen zu verpflegen sondern auch unheilbar irrsinnige Arme unterzubringen sind, welche Gattung Armer aber aus mannigfachen Gründen im Armenverpflegs¬ hause überhaupt nicht untergebracht werden sollten, wird dem löblichen Gemeinderathe als das Zweckmäßigste empfohlen, diese dringende Angelegenheit durch einen entsprechenden Anbau beim Armenverpflegs¬ hause lösen zu wollen.“ — Der diesbezügliche Armenrathsbeschluss lautet: „Wird einstimmig beschlossen, instehenden Antrag dem löblichen Gemeinderathe mit der Wohlmeinung zu übermitteln, dass diese dringende Angelegenheit am zweckmäßigsten durch einen entsprechenden Anbau beim Armenverpflegshause gelöst werden könnte.“ Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle dieses Ansuchen genehmigend zur Kenntnis nehmen und im Vereine mit der III. und IV. Section die nöthigen Erhebungen in Betreff Plan und Kostenvoranschlag veranlassen. Herr Vicebürgermeister stellt hiezu den Antrag, dass über diese Angelegenheit heute kein principieller Beschluss gefasst werde, ondern, dass dieser Gegenstand der III. und IV. Section zur gemein¬ schaftlichen Berathung und Antragstellung zugewiesen werde. — Hierauf wird der Sectionsantrag mit dem Zusatzantrage des Herrn Vice¬ bürgermeisters Stigler einstimmig angenommen. 13. Die hohe k. k. Statthalterei hat unterm 19. November 1894 an die Stadtgemeinde Steyr nachstehenden Erlass gerichtet: „Aus dem unterm 11. November 1892, Z. 19.087, vorgelegten Berichte wurde entnommen, dass der Gemeinderath in seiner Sitzung am 15. September 1893 einstimmig die Ersprießlichkeit des Baues eines Schlachthauses für das Stadtgebiet Steyr anerkannt hat. Obwohl die k. k. Statthalterei die Schwierigkeit, den Bau eines Schlachthauses für die nächste Zeit in Ausführung zu bringen, nicht verkennt, so kann doch nicht unerwähnt bleiben, dass die Kosten der Herstellung in dem Erträgnisse desselben voraussichtlich ihre Deckung finden werden. Jedenfalls wird gewärtiget, dass die Stadtgemeinde=Ver¬ tretung, sobald die Verhältnisse es nur immer zulassen, auf diesen Gegenstand durch Beschaffung der erforderlichen Geldmittel Bedacht nehmen und die Errichtung eines Schlachthauses für das Stadt¬ gebiet Steyr sich angelegen sein lassen wird.“ Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle die Ersprießlichkeit eines Schlachthauses für Steyr anerkennen und diesen Statthalterei=Erlass zur Kenntnis nehmen. — Dieser Antrag wird, nachdem Herr Vicebürgermeister seinen Zusatzantrag zurück¬ zieht, einstimmig zum Beschluss erhoben. 14. Karl Geistberger, Schüler der 5. Classe am k. k. Staats¬ gymnasium in Linz bittet um Verleihung eines Wolfgang Pfefferl'schen Stipendiums. Die Section stellt folgenden Antrag: In Anbetracht des Umstandes, als das erledigte Wolfgang Pfefferlsche Stipendium jährlich 100 fl. laut Statthalterei=Erlasses vom 18. April 1894, Z. 3945,III, bereits im März 1894, jedoch erfolglos ausgeschrieben wat und des weiteren Umstandes, als auch bei der jetzigen Aus¬ schreibung nur ein Gesuch u. zw. des Schülers der V. Gymnasial¬ classe in Linz Karl Geistberger vorliegt, beantragt die Section: Der öbliche Gemeinderath möge für das in Rede stehende Stipendium den sich hierum bewerbenden Karl Geistberger ungeachtet derselbe die bürgerliche Eigenschaft nicht nachzuweisen vermag, der hohen k. k. Statthalterei Linz zur Verleihung präsentieren. Der genaunte Schüler ist wirklich arm und unterstützungsbedürftig, weiset einen vorzüglichen Lernfortgang nach, dessen Mutter ist außer Stande, ihm die Mittel zum Studieren zu verschaffen, und ist noch zu berück¬ sichtigen, dass der Großvater des Bewerbers, Vincenz Geistberger, Regenschirmmacher und Hausbesitzer, Reichenschwall Nr. 227, Bürger der Stadt Steyr gewesen, daher Bewerber Abkömmling einer alten Bürgersfamilie ist. Diese Präsentation kann umso unbedenklicher erfolgen, als durch den Mangel an Mitbewerbern niemand beeinträch¬ tigt wird. — Einstimmig angenommen. Hierauf Schlufs der Sitzung 6 Uhr abends.

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