Ratsprotokoll vom 18. Dezember 1894

4 6. Das städtische Casseamt erstattet über die Geldgebarung m Monate November 1894 folgenden Bericht: 44.576 fl. 55 Einnahmen im Monate November 1894 kr. Casserest vom Vormonate 50.006 fl. 39½ kr. " " * * Gesammt=Einnahmen im Monate Nov. 1894 94.582 fl. 94½ kr. Ausgaben im Monate November 1894 * 11.581 fl. 97 kr. Casserest für den Monat December 1894 83.000 fl. 97½ kr. nd betrugen bis inclusive November 1894 ie gesammten Einnahmen 575.414 fl. 77½ kr. ** Ausgaben 492.413 fl. 80 kr. * „ — Stadtcasseamt Steyr, am 30. November 1894. Hans Paar¬ ußer m. p., Stadtcassier. — V. Jandaurek m. p., Controlor Das Casse=Journal wurde durch die Herren Gemeinderäthe Dr. Friedrich Höfner und Josef Tureck geprüft und richtig befunden. — Z. 24.386 Zur Kenntnis. 7. Herr Alois Kleinheitz, Bäckermeister und Hausbesitzer Sierningerstraße Nr. 47, ersucht wegen Zahlungsunfähigkeit um Ab¬ schreibung des von ihm noch aushaftenden Canalreinigungs=Rück¬ standes per 33 fl. 55 kr. Die Section beantragt, dem Bittsteller die restliche Schuld 33 fl. 55 kr. in Anbetracht seiner misslichen Verhältnisse und per mit Rücksicht auf die große Belastung seines Hauses nachzusehen — Einstimmig angenommen. III. Section. Referent: Herr Sectionsobmann Vice¬ bürgermeister Victor Stigler. 8. Referent Herr Vicebürger¬ meister theilt mit, dass Herr Rudolf Sommerhuber, Besitzer des Hauses Nr. 26, Lange Gasse, seinerzeit um die Bewilligung zur Um¬ legung einer Freitreppe bei diesem Hause angesucht habe, worüber am 20. November 1894 eine Baucommission stattfand. Herr Sommer¬ huber benöthigt zur Umlegung dieser Treppe circa 1 Quadratmeter Flächenraum des öffentlichen Grundes, den er mit 3 fl. zu vergüten erklärt. Die Commission habe beschlossen, folgenden Antrag zu stellen: „Der löbliche Gemeinderath wolle die Zustimmuna zu der fraglichen Grundabtrennung an Herrn Sommerhuber in Ennsdorf um den Kaufbetrag von 3 fl. ö. W. ertheilen und zwar unter den im Protokolle vereinbarten Bestimmungen und mit dem ausdrücklichen Bemerken, dass die Baulinie die im Plane genau angegebenen Dimensionen aus Verkehrsrücksichten nicht im geringsten überschreiten * darf. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. Z. 20.482. 9. Der Radfahrerverein „Styria“ in Steyr ersucht um die Bewilligung, seine Uebungen auf dem Karl=Ludwigs=Platze abhalten zu dürfen Der Sections=Antrag lautet: Dem löblichen Bicycle¬ Club in Steyr ist mit Erlass vom 12. Juli 1890 auf Widerruf die Bewilligung ertheilt worden, einen Theil des Karl=Ludwigs=Platzes unter den mit Schreiben von 16. Juni 1890 angebotenen und sonst stipulierten Bedingungen als Uebungsplatz zu benützen. Da diese Bewilligung bis jetzt nicht aufgehoben ist, so stellt die Sec¬ tion den Antrag, der löbl. Gemeinderath wolle dem Rad¬ fahrer=Vereine „Styria“ die gleiche Bewilligung unter den gleichen em Bicycleclub vorgeschriebenen Bedingungen gegen dem ertheilen dafs er sich mit dem Bicyclelub in der Benützung und Erhaltung des angewiesenen Platzes zu theilen und zu vergleichen hat. Ferner vird dem löblichen Gemeinderathe die Erwägung anheim gestellt, b das Ueben im Radfahren in der öffentlichen Hauptallee des Karl=Ludwigs=Platzes für Passanten nicht verhängnisvoll sein könnte. Von einem eventuellen diesfälligen Beschlusse wären beide Vereine zu verständigen Der Herr Vorsitzende theilt zur Aufklärung mit, dass nur der östliche Theil des Karl=Ludwigs=Platzes für Fahrübungen be¬ timmt ist. err Gemeinderath Liutl stellt den Antrag, dass die Benützung der Hauptallee als Uebungsplatz nicht zu gestatten sei. ierauf wird der Antrag der Section mit dem Zusatzantrage des Herrn Gemeinderathes Lintl einstimmig angenommen. Z. 22.412. 10. Das Institut der barmherzigen Schwestern vom heil Vincenz v. Paul hat am 4. October 1894 an die Stadtgemeinde Steyr nachstehende Eingabe gerichtet: „An die löbl. Sadtgemeinde Vorstehung Steyr. Die ergebenst gefertigte Institutsvorstehung den barmherzigen Schwestern im St. Anna=Spitale stellt im Auftrage der Ordens=Generalobern das höfliche Ersuchen, dass die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung, nachdem Wohldieselbe mit 1. Jänner 1892 as Spital in eigene Vewaltung genommen, womit der Vertrag vom 5. Juni 1849 aufgelöst wurde, auch das dem Orden zur selben Zeit übergebene und nachträglich theilweise ergänzte Inventar über¬ nehmen wolle, damit die Uebergabe von Seite des Ordens eine vollständige sei und die gegenseitigen neuen Verhältnisse mehr geordnet werden. Man wartete hiemit bis jetzt, weil anfangs ein baldigen Bau eines neuen Spitales in Aussicht gestellt war, wo dann diese Uebergabe bei der Uebersiedlung hätte geschehen können, nun aber weit hinausgeschoben zu sein scheint. Wir müssen bitten, dass die löbl. Spitalsverwaltung das Inventar übernimmt und selbst in Stand hält, weil es unmöglich ist, mit dem Pauschalbetrage von 60 kr. per Verpflegstag nebst der Verpflegung auch alle anderen Erfordernisse für das Spital und Wartepersonale herzustellen. — Institut der barmherzigen Schwestern zu St. Anna in Steyr am 4. October 1894 —Matth. Scheibenbogen m. p., Director der barmherzigen Schwestern. Schwester Hildegarde Tobich m. p. derzeit Oberin.“ Rteferent Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt hiezu, dass über diese Eingabe, welche der III. Section zugewiesen wurde, und die sich dann mit der Rechtssection vereinigt hat, beschlossen wurde, es möge, nachdem durch die Uebernahme des Inventars in die igene Regie der Gemeinde Kosten und Schwierigkeiten erwachsen, Herr Gemeinderath Dr. Kurz sich mit der Frau Oberin ins Ein¬ vernehmen setzen, ob und unter welchen Bedingungen dieselbe geneigt väre, das Inventar zu besorgen. Herr Gemeinderath Dr. Kurz habe nun folgenden Bericht erstattet „Bei den infolge des mir gewordenen Auftrages mit der Vorstehung des Institutes der barmherzigen Schwestern in St. Anna gepflogenen Besprechungen erklärte die Oberin Frau Hildegarde Tobich, dass es von Seite der Institutsvorstehung und der Geveral¬ Oberen als eine Consequenz der Uebernahme des St. Anna=Spitales in die eigene Administration der Gemeinde betrachtet werde, dass die Gemeinde auch das Inventar übernehme, und eine Klarstellung es diesbezüglichen Verhältnisses müsse von Seite der Instituts¬ orstehung umsomehr gewünscht werden, da unter dem dermalen vorhandenen Inventar sich verschiedene Gegenstände befinden, welche von dem Orden hergestellt und daher Eigenthum desselben seien. Weiters erklärte die Oberin Frau Hildegarde Tobich, dass von Seite der General=Oberen die Auseinandersetzung wegen des Inventars mit der Gemeinde auch aus dem Grunde nicht länger verschoben jesehen werden möchte, weil dermalen noch sie (Hildegarde Tobich ich in der Anstalt befinde und von den dortigen Verhältnissen ganz genau informiert sei, was bei ihrer allfälligen Nachfolgerin nicht der Fall wäre. Uebrigens hat die Oberin Frau Hildegarde Tobich nachdem sie sich vorher mit dem General=Oberen ins Einvernehmen gesetzt hat, in wie weit dem Wunsche der Gemeinde entgegen¬ gekommen werden könne, mir das beiliegende Schreiben übermittelt welches ich dem löblichen Gemeinderathe zur weiteren Beschluss assung vorlege. Nach Inhalt dieses Schreibens erklärt sich die Frau Oberin bereit, das Inventar an Leib= und Bettwäsche auch fernerhin in Stand zu halten, ersucht aber, dass das übrige Inventar von der Gemeinde übernommen und in Stand gehalten werde. Die dem Orden gehörigen Inventarstücke sollen von der Gemeinde über¬ iommen und in Stand gehalten und dem Orden entweder gleich etzt abgelöst oder seinerzeit, wenn er aus dem Spitale abziehen ollte, in dem dermaligen Stande und Werte zurückerstattet werden. Weiters ersucht die Oberin, dass die infolge der neueren Ein¬ führungen unentbehrlich erforderlichen zwei männlichen Diener von er Gemeinde entlohnt werden, die Verköstigung und Wohnung für ieselben würde das Institut herstellen. Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: „Bei der Erwerbung des Oeffentlichkeits=Rechtes für das städtische Spital ist weder eine formelle rechtsgiltige Lösung des zwischen der Gemeindé= Vertretung und den ehrwürdigen Ordensschwestern zu Recht bestehenden Verträges vom 5. Juni 1849 erfolgt, ebensowenig st, trotz des diesfälligen Gemeinderaths=Beschlusses von 29. Mai 1891, in neuer Vertrag mit denselben geschlossen, sondern sind nur pro¬ isorische protokollarische Abmachungen vom 29. Februar 1892 und vom 12. Juni 1892 mit ihnen vereinbart worden, welche der Sanction es Gemeinderathes gar nicht unterzogen wurden, trotzdem dieselben ie Vertragsbestimmungen von 5. Juni 1849 nicht unwesentlich alterieren. — Die zutage liegenden Consequenzen dieser Rechts unsicherheit auszugleichen, ist mit Beziehung auf die Geschäftsordnung vom 5. Februar 1869 des Gemeinderathes nicht Sache der 3. Section und stellt dieselbe daher den Antrag: Der löbl. Gemeinderath wolle eschließen: Dieses Rechtsverhältnis sei auf eine neue, dauernd und vertragsmäßige Grundlage zu stellen und zu diesem Zwecke der löbl. 1. Section zur Erledigung zuzuweisen; ferner: den Herrn ürgermeister zu ersuchen, durch die hiezu berufenen Organe der Gemeinde=Vertretung im Einvernehmen mit der ehrw. Frau Oberin, mit Zugrundelegung der etwa vorhandenen Inventarien¬ Verzeichnisse und mit Berücksichtigung des § 12 des Vertrages vom . Juni 1849 eine genaue inventarische Aufnahme und Scheidung er Gemeinde und den Ordensschwestern gehörigen beweglichen Ge¬ enstände allerehestens vornehmen zu lassen; ferner: zu beschlie¬ ßen, die Besoldung der zwei Hausdiener vom 1. Jänner 1895 ab mit je 12 fl. per Monat aus der Spitalcasse provisorisch und is zur Erledigung der Sache zu bewilligen. Die Zuschrift der hrw. Schwestern vom 4. October 1894 wäre in diesem Sinne zu eantworten und dieselben zu bitten, bis zur gänzlichen Ordnung dieser Angelegenheit das gesammte Inventarium unter ihrer gütigen Obsorge zu halten. — Wird einstimmig angenommen. 11. Referent Herr Vicebürgermeister Stigler berichtet über ie vorgenommene Herstellung zweier gepflasterter Straßenübergänge n der Neuluststraße und am Pfarrplatz, welche sich als dringend othwendig ergaben, und stellt namens der Bauseetion den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle die nachträgliche Genehmigung dieser Uebergangswegepflasterung im runden Betrage von 300 fl. ertheilen. Wird ohne Debatte einstimmig genehmigend zur Kenntnis — Z. 24.944. genommen. IV. Section. Referent Herr Sectionsobmann Gemeinderath Ferdinand Reitter. 12. Gelangt folgender Antrag zur Verlesung: Durch die Umgestaltung des Privat=Krankenhauses zu St. Anna zu einem öffentlichen Krankenhaus hat sich die Nothwendigkeit der Beistellung von Localitäten für Infectionskrankheiten ergeben, welche Localitäten, mangels anderweitiger Räumlichkeiten, dem Armenver¬ pflegshause entnommen werden mussten. Durch die Errichtung ieser Isolierabtheilung im Armenhause, sowie durch die in letzter Zeit erfolgten vermehrten Aufnahmen von Pfleglingen ist ein der¬ artiger Platzmangel eingetreten, dass eine weitere Aufnahme in

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