Ratsprotokoll vom 16. November 1894

nicht eingehalten wird oder wenn innerhalb zehn Jahren vom Tage des in Rede stehenden Kaufvertrages der Kirchenbau oder wenigstens der Pfarrhof nicht fertig gestellt sind, beziehungsweise ist, so hat die Stadt Steyr ohne weiteres das Recht den Platz um den oben besagten Kaufpreis zurückzukaufen, wodann sie für die am Platze verbauten Materialien nun den gemeinen Materialien-Preis zu vergüten haben wird. 5. Das Presbyterium veranlasst, daß die vorstehenden Kaufbedingungen, bezüglich der Einplankung und bezüglich der Benützung ferner das Vorkaufrecht und das bedingte, Rückkaufrecht der Stadt grundbücherlich sichergestellt werden. 6. Die Spesen und Gebühren des in Rede stehenden Kaufvertrages hat das Presbyterium der geehrten evangelischen Kirchengemeinde zu tragen. V. Sigler mp Bürgermeister Johann Redl mp Fritz Hähnel mp Peter mp Secretär. R. Johne mp, Pfarrer M. A. Perz mp Mathias Seiler mp, Curator Johann Flenkenthaller mp Georg Lintl mp Cäcilie Flenkenthaller mp Franz Lang mp Gottlieb Bruckschweiger mp Jakob Kautsch mp August Schrader mp Johann Hettl mp Josef Turek mp L. Anzengruber mp

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2