Ratsprotokoll vom 16. November 1894

Raths-Protokoll aufgenommen am 16. November 1894 über die diesjährige X. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der kk lf. Stadt Steyr Gegenwärtige. Als Vorsitzender Herr Bürgermeister Johann Redl Der Vicebürgermeister Herr Victor Stigler Die Herren Gemeinderäthe Aelschker Edmund Lang Franz Anzengruber Leopold Lintl Georg Angermann Franz Dr. Perz Mathias Göppl Emil Reitter Ferdinand Höfner Friedrich Dr. Sonnleithner Gottfried Hettl Johann Schrader August Jäger Anton v. Waldau Kurz Alois Dr. Scholz Johann Kautsch Jakob Turek Josef Ferner sind anwesend der Stadtsecretär Fritz Hähnel Schriftführer: städt. Offizial Franz Schmidbauer.

Tagesordnung Mittheilungen. I. Section (Sections-Sitzung Freitag 10 Uhr vormittags) 1. (vertraulich) Gesuche um Aufnahme in den GemeindeVerband der Stadt Steyr, Verleihung des Bürgerrechtes und um Nachsicht einer Aufnahms-Taxe. 2. Bericht über den Stand der Schiefermayrschen Verlassenschaft. 3. Wahl zweier Vertrauensmänner und dreier Schätzleute in die Pferde-Assent-Commission pro 1895. 4. Gesuch um Bewilligung zur Transferierung einer Markthütte. 5. Recurs gegen eine Entscheidung des Armenrathes Steyr. 6. Ansuchen der evangelischen Kirchengemeinde Steyr um käufliche Ueberlassung eines Grundes am Seidlfelde (Im Einvernehmen mit der Finanz Section) 7. Personalien. II. Section (Sections Sitzung Mittwoch 3 Uhr nachmittags) 8. Gesuch des Herrn Josef Landsiedl Cafetiers um Bewilligung seinen Kiosk auch während

der Wintermonate auf dem Stadtplatze stehen lassen zu dürfen. 9. Amtsbericht über das Gefälls-Erträgniß des diesjährigen Herbstmarktes 10. Offerte für Pachtung des Mauth-Einhebungsrechtes am Gehstege der Eisenbahnbrücke nächst Garsten 11. Bericht über das Ansuchen der Gesellschaft der Alterthumsfreunde in Steyr um Ankauf einer Holzskulptur. 12. Ansuchen des Unterstützungs-Vereines für ehemalige Kremsmünsterer Studenten an der Wiener Universität um eine Subvention: 13. Amtsbericht über den Stadtkassa-Journals-Abschluss pro Oktober 1894. III. Section (Sections Sitzung Mittwoch 4 Uhr nachmittags) 14. Commissions-Protokoll in Betreffs erwünschter Adaptierungen in der hierortigen Jäger-Kaserne. 15. Ansuchen um Strassen-Regulierung in der Schlüsselhofgasse vom Hause N°. 18 bis 22 16. Protokoll über die Instandhaltung und Beleuchtung der strassenseitigen Abortanlage am Staatsbahnhofe. 17. Ansuchen der Bewohner der Schiffmeistergasse um Ausstellung einer Strassenlaterne daselbst. 18. Bericht in Betreff des Industriehalle-Baues.

IV. Section (Sections-Sitzung Mittwoch 5 Uhr nachmittags) 19. Neuwahl eines Mitgliedes in das Curatorium der k.k. Fachschule und Versuchs-Anstalt für Eisenund Stahl-Industrie an Stelle des verstorbenen Herrn Ferdinand Kutschera. 20. Ansuchen des Curatoriums der genannten Fachschule um Wiederbewilligung eines Stipendienbetrages. 21. Ansuchen des Curatoriums der k.k. Fachschule um künftige Vertheilung der Interessen der EmilGschaider-Stiftung zu gleichen Theilen an die Realschule und Fachschule. 22. Zuschrift des k.k. Stadtschulrathes Steyr betreffs Wiedergewährung des bisherigen Quartiergeld Procentausmasses an die Lehrkräfte der hierstädtischen Volks- und Bürgerschulen 23. Bericht über die Vertheilung der halbjährigen Interessen aus der Josef und Ludwig Werndl Stiftung. 24. Ansuchen der ehrwürdigen Frau Oberin des Armen Verpflegungshauses um Erhöhung der Verpflegungsgebühr ab 1. November 1894. Praeliminarberathung pro 1895. Beginn der Sitzung ausnahmsweise 2 Uhr nachmittags.

Der Herr Vorsitzende constatiert die Anwesenheit von 19 Mitgliedern des Gemeinderathes ersucht die Herren Gemeinderäthe Scholz Johann und Reitter Ferdinand die Verification des heutigen Protokolles zu übernehmen und erstattet sodann folgende Mittheilung: a. Am 12. Oktober 1894 haben wir unserem Collegen Herrn Ferdinand Kutschera das letzte Geleite gegeben. Dem Heimgegangenen war es physischen Leidens wegen nicht gegönnt das ihm heuer von der Wählerschaft übertragene Mandat auszuüben was um so bedauernswerther erscheint als wir in ihm eine tüchtige Arbeitskraft gewonnen hätten Es erübrigt uns nur des Verewigten ehrendst zu gedenken und bitte sich zur Bekräftigung dessen von Ihren Sitzen erheben zu wollen. Der Gemeinderath erhebt sich zum Zeichen der Trauer von den Sitzen. Hierauf referiert der Herr Stadtsecretär über folgende Mittheilungen: b. Frau Maria Kutschera dankt für die ehrende Theilnahme beim Leichenbegäng-

nisse ihres verstorbenen Gatten Herrn Ferdinand Kutschera, sowie für die Cranzspenden. Zur Kenntniß. c. Seine Excellenz der Herr k.k. Statthalter hat am 23. Oktober 1894 unter Z. 2289 den Herrn Bürgermeister an folgenden Erlaß gerichtet: Jch habe den Stadt-Commissär Franz Rosenberg zum Statthalterei Concipisten in provisorischer Diensteseigenschaft ernannt und weise derselben der kk. Statthalterei in Linz zur Dienstleistung zu. Hievon setze ich Euere Wohlgeboren mit Beziehung auf den Bericht vom 20. d. Mts. mit dem Ersuchen in Kenntniß dem Genannten das hier mitfolgende Ernennungs-Decret auszufolgen und denselben ehestens seines bisherigen Dienstes bei der Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr zu entheben. Ueber die Dienstesenthebung wollen Euere Wohlgeboren anher berichten. Auf Grund dessen hat der Herr Bürgermeister Herrn Stadtcommissär Franz Rosenberg mit 1. November 1894 seines

Hiezu stellt Herr Vice-Bürgermeister Stigler folgenden Antrag: Nachdem die Form diesen Dienstes-Enthebung mit dem §. 49 des GemeindeStatutes, wonach über die Enthebung der Gemeinde-Beamten nur der Gemeinderath entscheidet im Widerspruche steht, so möge zur Wahrung des Principes und gleichzeitig, daß an den den vorliegenden Falle hiedurch nichts geändert wird, der Gemeinderath die nachträgliche Genehmigung dieser Dienstes-Enthebung beschließen. Dieser Antrag unterstützt vom Herren Gemeinderathe Dr. Angermann wird einstimmig zum Beschluße erhoben. Der Vorsitzende Verificatoren Schriftführer

Dienstesposten enthoben und ersuchte diese Dienstesenthebung genehmigend zur Kenntniß zu nehmen. Wird einstimmig genehmigend zur Kenntniß genommen. - Z 145 Praes. # siehe Beilage Der Herr Vorsitzende bringt nun unter Zustimmung des Gemeinderathes folgenden Dringlichkeits-Antrag ein. Herr Dr. Josef Krakowizer geboren am 14. Dezember 1814 zu Spital am Pyhrn, wo sein Vater Pfleger bei der Religions-Herrschaft war, verlorfrühzeitig seinen Vater und übersiedelte alsbald mit seiner Mutter und seinen zahlreichen Geschwistern nach Kremsmünster, woselbst er das Gymnasium und die damals sogenannte Phylosophie absolvierte um hierauf in Pavia und Wien dem Studium der Medizin zu obliegen. Im Jahre 1841 wurde er in Wien zum Doctor der Medicin promovirt und wählte sich Sierning zum Domicil. Im Jahre 1847 übersiedelte er nach Steyr woselbst er 1851 zum städtischen Armen-Arzt ernannt wurde, er vermählte sich daselbst mit seiner gegenwärtig noch lebenden

Gattin Maria geborene Hönig aus welcher Ehe nur mehr eine Tochter nämlich die Hofschauspielersgattin Hedwig Kaser am Leben ist. Herr Doctor Krakowizer leistete hervorragendes auf dem Gebiethe der Botanik der Gartenkunst und der Naturforschung überhaupt, er erwarb sich grosse Verdienste um die Gründung und um das Gedeihen des Deutschen und oesterreichischen Alpen-Vereines in unseren heimatlichen Bergen und ist auch sein Wirken als Geograph erwähnenswerth. Was aber Herrn Dr. Krakowizer in unserer Gemeinde selbst die allgemeine Werthschätzung und Hochachtung in so hohem Masse erwarb, ist sein biederer tadelloser echt deutscher Charakter und insbesonders seine aufopfernde selbstlose Thätigkeit auf dem Gebiethe der Armenpflege,

welcher er heute trotz seiner achtzig Jahre noch mit grösster Gewissenhaftigkeit obliegt und hiedurch sich fort und fort um unsere Gemeinde verdient macht. Ich glaube, daß der löbliche Gemeinderath mit mir eines Sinnes ist, wenn ich sage Dr. Krakowizer verdient die höchste Anerkennung seitens des löblichen GemeindeRathes und ernennt ihn daher der Gemeinderath Steyr zu seinem Ehrenbürger. Wird einstimmig angenommen. - Z 22779 I. Section. Referent Sections Obmann Herr Gemeinderath Anton Jäger v. Waldau. 1. a. Maria Heimböck, Friseurin, bittet um Aufnahme in den Gemeindeverband. Die Section stellt den Antrag, diesem Ansuchen gegen Erlag der Taxe Folge zu geben. Einstimmig angenommen. b. David Ziebermayr, Gasthausbesitzer in Steyr, bittet um Aufnahme in den Gemeindeverband und Verleihung des Bürgerrechtes.

Die Section stellt den Antrag, diesem Ansuchen gegen Erlag der Taxe Folge zu geben. Einstimmig angenommen. c. Rosalia Erber Gerichtsdieners-Witwe bittet um Nachsicht der Aufnahmstaxe für die Verleihung des Heimatsrechtes, Die Section stellt den Antrag, dem Ansuchen Folge zu geben. Einstimmig angenommen. 2. Hierauf referirt Herr G.R. Angermann wie folgt: Die am 30. August d. Js. in Steyr verstorbene Hausbesitzerin Cäcilia Schiefermayr hat 6 letztwillige Anordnungen hinterlassen und in diesen eine Reihe von Legaten gemacht, so für das Krankenhaus Sct. Anna, für den Mildenversorgungsfond, für Errichtung von Stipendien für die hiesigen Volksschulen und die Realschule, welche der Verwaltung der Stadtgemeinde Steyr vorbehalten sind. Nach der letztwilligen Verfügung vom 22. Mai 1872 und dem Codizille vom 4. October 1872 hat die Erblasserin bestimmt, daß alles das was von ihrem Vermögen nach Berichtigung der Legate

noch übrig bleibt, zu Zwecken der Gemeinde verwendet werden soll. Aus dieser letztwilligen Anordnung ergibt sich im Sinne des §. 532 alg. G.B., daß die Stadtgemeinde Steyr als Universalerbin berufen erscheint. Die Bestimmung der Erblasserin, daß Herr Bürgermeister Pöltl über dieses Vermögen nach seinem Ermessen zum Wohle der Gemeinde verfügen soll, hat auf das Erbrecht keinen Einfluß und wird dasselbe dadurch nicht beschränkt, da mit dieser Verfügung der damalige Bürgermeister nur als Testaments-Exekutor berufen wurde und derselbe übrigens auch schon verstorben ist. Es wird daher Sache der Gemeinde sein, die bedingte Erbserklärung zu überreichen, zudem dadurch die Stadtgemeinde in seine Haftungsverbindlichkeit kommen kann, weil die Gemeinde als bedingte erbserklärte Erbin nur insoweit zu haften hat, als das Verlaßvermögen reicht. Er stelle daher den Antrag, daß mit Rücksicht auf diese ausdrückliche Bestimmung des Testamentes vom 22. Mai 1872 und des Codizilles vom 4. Ok-

tober 1872 die Stadtgemeinde Steyr sich bedingt zur Universalerbin erklären und den Vertreter der Gemeinde beauftragen soll, diese bedingte Erbserklärung bei der Verlassenschaftsbehörde einzubringen. Dieser Antrag wird nach längerer Debatte mit allen gegen fünf Stimmen angenommen. 3. Das Amt berichtet, daß für die PferdeAssent-Commission pro 1895 wieder zwei Vertrauensmänner und drei Schätzleute zu wählen sind. Die Section stellt den Antrag, die im Vorjahre gewählte Herren wieder mit dieser Function zu betrauen. Einstimmig angenommen. 4. Jakob Socha, als Käufer der Jahrmarkt Hütte N°. 55 ersucht, um Versetzung dieser Hütte auf Hüttenplatz N°. 23. Die Section stellt den Antrag diesem Ansuchen Folge zu geben. Einstimmig angenommen. 5. Josefa Tanzenberger in Sierning recurirt gegen den Beschluss des Armenrathes Steyr vom 1. Oktober 1894, womit ihr ein

angesuchter Zinsbeitrag verweigert wurde. Die Section beantragt diesen Recursaus den vom Armenrathe geltend gemachten Gründen nämlich, daß der Gatte einen Verdienst hat und die Familie dieses Jahr bereits zweimal mit ausserordentlichen Unterstützungen betheilt wurde, abzuweisen. Einstimmig angenommen. 6. Das Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde in Steyr ersucht um käufliche Ueberlassung der Grund-Parzelle II. III. und IV. am Seidlfelde zum Zwecke der Erbauung einer Kirche und eines Pfarrhauses. Das bezügliche Commissions-Protokoll lautet: Protokoll aufgenommen am 30. Oktober 1894 bei der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. Gegenstand: Das Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde Steyr hat unterm 12. Oktober 1894 Zahl 20216 bezüglich der städtischen Bauparzellen II. III und IV am Seidlfelde ein Kaufanboth gemacht. Der Herr Bürgermeister hat für heute den 30. Oktober 1894 behufs Besprechung dieses Anbothes um 2 Uhr nachmittags an Ort und Stelle eingeladen:

die Mitglieder der II. und III. Section des Gemeinderathes und das Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde; ferner den Anrainer Johann Flenkenthaller. Nach eingehender Besprechung dieser Angelegenheit, bei welcher Johann Flenkenthaller sein Ansuchen um käufliche Ueberlassung eines 6 m breiten Streifens längs seines Anwesens (dto. 7 Mai 1894 siehe Zahl 9238) wiederholte, einigen sich die Herren Gemeinderäthe dahin, das in Rede stehende Kaufanboth dem löblichen Gemeinderathe zur Genehmigung zu empfehlen unter folgenden Bedingungen: 1. Dem Johann Flenkenthaller wird längs seines Anwesens am Seidlfelde ein Streifen der Bauparzelle IV in einer Länge von 26 Meter um einer Breite von 6 Meter um den Preis von einem Gulden per Meter käuflich unter der Bedingung überlassen, daß diese Grundfläche ohne Genehmigung seitens der Stadtgemeinde und des Presbyteriums der evangelischen Kirchengemeinde nie verbaut und lediglich nur zu Zwecken eines Ziergartens verwendet werden darf, auch die Anlage einer Kegelbahn, oder

die Anlage eines sonstigen Spielplatzes ist nicht gestattet und muß Herr Flenkenthaller diese Kaufbedingungen grundbücherlich sicher stellen lassen, die mit diesem Kaufe verbundenen Spesen hat Herr Flenkenthaller zu tragen. 2. Die Bauparzelle II im Ausmasse von 1552 m2 die Bauparzelle III im Ausmasse von 671 m2 und die Bauparzelle IV im restlichen Ausmasse von 514 m2 werden dem genannten Presbyterium gegen Baarzahlung verkauft, und zwar 776 m2 + 671 m2 = 1447 m2, á 2fl = 2894 fl und 776 m + 514 m2 1290 m2, a 1 fl = also um den Kaufschilling von (2894 1290) viertausend einhundertachtzig vier 4185 fl Gulden oesterreich. Währ. 3. Diesen Bauplatz hat das Presbyterium ordentlich einzuplanken; insolange mit dem Kirchen- oder Pfarrhausbau nicht begonnen wird, darf dieser ganze Platz nur zu Gartenanlagen verwendet werden; sollte dieser Platz ganz oder theilweise verkauft werden, so steht der Stadt zu obigem Kaufpreise das Vorkaufrecht ohne weiters zu. 4. Wenn eine der vorstehenden Bedingungen

nicht eingehalten wird oder wenn innerhalb zehn Jahren vom Tage des in Rede stehenden Kaufvertrages der Kirchenbau oder wenigstens der Pfarrhof nicht fertig gestellt sind, beziehungsweise ist, so hat die Stadt Steyr ohne weiteres das Recht den Platz um den oben besagten Kaufpreis zurückzukaufen, wodann sie für die am Platze verbauten Materialien nun den gemeinen Materialien-Preis zu vergüten haben wird. 5. Das Presbyterium veranlasst, daß die vorstehenden Kaufbedingungen, bezüglich der Einplankung und bezüglich der Benützung ferner das Vorkaufrecht und das bedingte, Rückkaufrecht der Stadt grundbücherlich sichergestellt werden. 6. Die Spesen und Gebühren des in Rede stehenden Kaufvertrages hat das Presbyterium der geehrten evangelischen Kirchengemeinde zu tragen. V. Sigler mp Bürgermeister Johann Redl mp Fritz Hähnel mp Peter mp Secretär. R. Johne mp, Pfarrer M. A. Perz mp Mathias Seiler mp, Curator Johann Flenkenthaller mp Georg Lintl mp Cäcilie Flenkenthaller mp Franz Lang mp Gottlieb Bruckschweiger mp Jakob Kautsch mp August Schrader mp Johann Hettl mp Josef Turek mp L. Anzengruber mp

Die Section beantragt im Einvernehmen mit der Finanz Section, die angeführten Gründe der evangelischen Kirchengemeinde unter den im Protokolle vom 30. Oktober 1894 ersichtliche Bedingungen käuflich zu überlassen. Wird mit allen gegen eine Stimme (Dr. Angermann) angenommen. - Z 20216 7. Vom Herrn Bürgermeister liegt folgender Antrag vor: Anlässlich des Ablebens des Herrn Commissärs Wansner und des Uebertrittes des Herrn Commissärs Rosenberg in den Staatsdienst hat sich eine Verschiebung der Geschäftsvertheilung ergeben wodurch Ersparrungen erzielt wurden. Grund dessen beehre ich mich mit Berücksichtigung der Dienstjahre und der ersprießlichen Dienstleistungen; ferner mit Rücksicht auf die Heranbildung tauglicher Ersatzmänner folgende Vorrückungen zu beantragen: Herr Johann Paarfusser mit 25 anrechenbaren Dienstjahren (26. März 1871) zum Haupt Kassier, in die VIII. Rangsclasse dermalige Erhöhung der Bezüge 150 fl

Herr Felix Worring mit beinahe 20 anrechenbaren Dienstjahren (4. April 1875) zum KanzleiLeiter in die IX. Rangsclasse dermalige Erhöhung der Bezüge 150fl Herr Franz Ebmer mit 18 1/2 anrechenbaren Dienstjahren (22. Mai 1876) zum PolizeiCommissär in die IX. Rangsclasse dermalige Erhöhung der Bezüge um 150 fl Herr Franz Schmidbaur mit 15 1/2 anrechenbaren Dienstjahren (1. Juni 1879) zum Offizial in der I. Rangsclasse dermalige Erhöhung der Bezüge 150 fl Herr Josef Dorfer mit 5 1/3 anrechenbaren Dienstjahren (1. August 1889) zum PolizeiAdjuncten in die I. Rangsclasse dermalige Erhöhung 150 fl Herr Michael Heindl mit 3 anrechenbaren Dienstjahren (12 Jänner 1892) zum Polizei-Assistenten in die XI. Rangsclasse mit einem Adjutum von 600 fl, dermalige Erhöhung der Bezüge 46 fl Herrn Walter Schuster mit 3 anrechen-

baren Dienstjahren zum KassaamtsUnterbeamten mit 600 fl Gehalt, dermalige Erhöhung der Bezüge 46 fl Herr Franz Gumpelmaehr mit 3 anrechenbaren Dienstjahren zum Kanzlei-Unterbeamten mit 600 fl Gehalt dermalige Erhöhung der Bezüge 46 fl Herr Franz Schopper mit 3 anrechenbaren Dienstjahren zum Kanzlei-Unterbeamten mit 600 fl Gehalt dermalige Erhöhung der Bezüge 46 fl Gesammterhöhung 934 fl Steyr im November 1894 Bürgermeister Redl Die Section beantragt diese vom Herrn Bürgermeister mit Rang vom 1. Jänner 1895 vorgeschlagenen Beförderungen zu genehmigen. - Z 152 - 159 Praes. Einstimmig angenommen. Referent Herr Sections-Obmann Gemeinderath Anton v. Jäger theilt mit, daß nach Drucklegung der

Tagesordnung eine Zuschrift des Gemeinderathes Mährisch Trübau eingelangt sei, womit derselbe eine Skizzirung des Gesetzentwurfes zur Abänderung des §. 8 des HeimathsGesetzes mit der Anregung übermittelt, gegen diesen Gesetzentwurf, welcher namentlich für Industrie-Städte sehr belastend lautet, Stellung zu nehmen. Die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Gegenstandes erheische schon heute eine Beschlußfassung. Die Section stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderath möge wegen Ablehnung dieses Gesetzentwurfes eine Petition dem Abgeordnetenhause übermitteln. Herr Gemeinderath Dr. Franz Angermann anerkennt die Gründe einer solchen Petition, möchte aber noch einen weiteren Beweggrund in derselben aufgenommen wissen, nämlich das nationale Moment, da im Falle der Gesetzentwurf durchgeführt werde durch die Einwanderung fremder Nationen auch noch die Errichtung einer slavischen Schule in Steyr zu befürchten wäre. Herr Vicebürgermeister Victor Stigler

beantragt diese Petition durch Herrn Dr. Angermann verfassen zu lassen. Hierauf wird der Antrag der Section mit den Zusatzanträgen des Herrn Gemeinderathes Dr. Angermann und Herrn Vicebürgermeisters Stigler einstimmig angenommen. II. Section. Referent, Sections Obmann Herr Gemeinderath Mathias Perz. 8. Das Gesuch des Herrn Josef Landsiedl um Bewilligung seinen Kiosk auch während der Wintermonate auf dem Stadt platze stehen lassen zu dürfen entfällt, nachdem das Gesuch zurückgezogen werde. 9. Das städtische Kassaamt berichtet, daß die Einnahmen über den achttägigen Herbstmarkt ein Reinerträgniß von 703 fl 95 xr ergab. Wird zur Kenntniß genommen. 10. Für die Pachtung des Mautheinhebungsrechtes am Gehstege der Eisenbahnbrücke bei Garsten sind drei Bewerber eingekommen und zwar Seastian Resch pension. Fa-

briksarbeiter, Ignaz Kronspiss in Kraxenthal und Alois Kühholzer Hausbesitzer N°. 29. Sct. Ulrich. Die Section stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderath möge die Verpachtung der Mautheinhebung am Gehstege an der Eisenbahnbrücke nächst. Garsten den meistbiethenden Offerenten Alois Kühholzer Hausbesitzer N°. 29 unter den bisherigen Pachtbedingungen und jährlichen Pachtzins von fl 225.- vom 1. Jänner 1895 bis 31. Dezember 1898 vergeben. Einstimmig angenommen. - Z 20922 11. Ueber das seinerzeit eingebrachte Gesuch der Alterthumsfreunde in Steyr wegen Ankaufes einer Holzskulptur verliest Referent das von den Experten abgegebene Gutachten, welches lautet: Die Experten haben die in Frage kommende polychrome Skulptur besichtigt welcher der Kunstwerth nicht abgesprochen werden kann dieselben rathen aber nicht zur Erwerbung desselben da sie der Ansicht sind, daß

für das städtische Museum grundsätzlich nur solche Gegenstände erworben werden sollen, welche einzig mit Bezug auf die Stadt Steyr einen historischen, cultur-, kunstgewerbe-, oder handelsgeschichtlichen Werth repräsentiren, weil das Hinausgreifen über diesen Rahmen bald die Räumlichkeiten eines allgemeinen Museums voraussetzen würde, welche nicht vorhanden sind und auch nicht geschaffen werden sollen, da man in dieser Hinsicht nicht mit der Landeshauptstadt wird in Concurrenz treten wollen. Die Experten stellen den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle von der Erwerbung des offer. Kunstgegenstandes absehen und soll die löbl. Gesellschaft der Alterthumsfreunde in höflichster Form unter Mittheilung der Begründung hievon verständigt werden. Steyr 8. Oktober 1894. Dr. Alois Kurz mp, Alschker mp, V. Stigler mp. Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle vorliegenden Bericht den Herren Experten gefälligst zur Kenntniß

nehmen und beschliessen, daß von der Erwerbung der vorbenannten Holzskulptur für das hierstädt. Museum abgesehen werde. Einstimmig angenommen. - Z 16783 12. Dem Unterstützungs-Verein für ehemalige Kremsmünsterer Studenten wird gemäß der Sectionsantrages eine Subvention von 10 fl ÖW bewilligt. 13. Das städtische Kassaamt erstattet über die Geldgebahrung im Monat Oktober 1894 folgenden Bericht: Einnahmen im Monate Oktober 1894 31.894 36 1/2 Kassarest vom Vormonat 42.354 63 1/2 Gesammt Einnahmen im Monate Oktober - 1894 74.249 Ausgaben im Monate Oktober 1894 24.242 60 1/2 Kassarest für den Monat November 1894 50.006 39 1/2 und betrugen bis inclusive Oktober 1894 Die gesammten Einnahmen 530.838 22 1/2 die d6. Ausgaben 480.831 83 Stadt Kassaamt Steyr, am 31. Oktob 1894 Hans Paarfusser Stadtkassier V. Jandaurek Controlor Das Kassa Journal wurde von den Herren

Gemeinderäthen Emil Göppl und Mathias Perz geprüft und richtig befunden. Wird zur Kenntnis genommen. - Z 22322 III. Section. Referent, Sections-Obmann Herr Vicebürgermeister Victor Stigler. 14. In Angelegenheit der Vornahme vor Adaptierungen in der Jäger-Kaserne stellt die Section folgenden Antrag: Nachdem zu den beabsichtigten Adaptierungen in der Jäger-Kaserne bisher die Zustimmung der Militär-Oberbehörde nicht erfolgt ist, so stellt die Section den Antrag der löbliche Gemeinderath wolle die Bestimmung zur Vertagung dieser Angelegenheit geben. Wird einstimmig angenommen. - Z 20024 15. Referent verliest folgende Eingabe: Hochgeehrte Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr. Erlaube mir unter Hinweis auf den angeschlossenen Situations-Pan an eine hochgeehrte Stadtgemeinde Vorste-

hung mit dem Antrage heranzutreten, eine Strassenregulierung in der Vorstadt Ort Schlüsselhofgasse vom dermaligen Feuerwehr Depot N° 6 angefangen bis zum Hause N°. 22 unter nachstehenden Propositionen, allenfalls vornehmen zu wollen. Die hochgeehrte wolle das dermalige Feuerwehr-Depot N° 6 welches auf meinem Grunde steht und schon sehr baufällig ist gänzlich beseitigen lassen. Ferner wolle die Hochgeehrte im Anschlusse an das Feuerwehr Depot die im Plane ausgewiesene Parzelle N°. 1387 im Ausmasse von 30 □2 Meter mir unentgeldlich abgeben und ich würde die Parzellen N°. 1198/4, 1198/5, 1198/5, 352, 1196 im Gesammtausmasse von 226 □2 Meter gegen dem der Gemeinde unentgeldlich überlassen, daß von dieser vom Feuerwehr Depot an, bis knapp vor dem Hause N°. 22 des Herrn Anton von Jäger, die Regulierung beziehungsweise Herstellung einer Strassenmauer wie zwischen dem Feuerwehr Depot und dem Hause N°. 16, sowie Demolierung meines

Hauses N°. 20 und Beseitigung des Materiales vorgenommen werde. Endlich bitte ich, um die Bewilligung zur Legung von eisernen WasserleitungsRöhren unter der Strasse, beim dermaligen hause N°. 20 wie dieß im Plane eingezeichnet erscheint, auf meine Kosten. Nachdem die vorgedachte Regulierung die Strassenbreite mit 10 Meter für die dortige Passage ein unverkennbarer Vortheil ist, welcher wohl nur durch eine so bedeutende Grundabtretung meinerseits bewirkt werden kann, glaube ich, daß seitens der hochgeehrten StadtGemeinde-Vorstehung meine gestellten Propositionen Annahme finden werden und zeichne mit aller Hochachtung ergebenst Hans Millner. Das Commissions Protokoll hierüber lautet: Protokoll aufgenommen von Seite der Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr am 13. Oktober 1894 Gegenwärtig. Die Gefertigten. Gegenstand bildet das Ansuchen des Herrn Hans

Millner, Realitätenbesitzer in Steyr, um Vornahme einer Strassenregulierung in der Vorstadt Ort, vom Hause Schlüsselhofgasse Orient. N°. 18 (dermaliges Feuerwehr-Depot N°. 6) angefangen bis zum Hause Schlüsselhofgasse Orient. N°. 22 längs des ihm eigenthümlichen Grundes. Zu diesem Zwecke wurde ein Loclaugenschein am heutigen Tage unter Zugrundelegung des beiliegenden Situationsplanes vom 1. September 1894 im Beisein der Gefertigten abgehalten und die in der Eingabe vom 20. September 1894 N°. 18756 vom Herrn Gesuchsteller gestellten Propositionen einer eingehenden Erwägung unterzogen. Laut dem beiliegenden Kostenvoranschlage vom 10. Oktober 1894 würden die Stadtgemeinde Auslagen in der Höhe von 900 fl treffen welchen eine vom Herrn Gesuchsteller zugestandene unentgeldliche Grundabtretung im Ausmasse von 196 m2 und im Betrage von 588 fl, ferner die zugesicherte Herstellung eines NaturStakettenzaunes im Betrage von 163 fl 20 xr, somit im Gesammtbetrage von 751 fl 20 xr, ausgewiesen in dem erwähnten Kostenvoranschlage, gegenüber steht.

Zur Durchführung dieses Projectes, lösen 1. die Stadtgemeinde Steyr und Herr Anton von Jäger den am 30. November 1853 mit Bezug auf das Feuerwehr-Depot geschlossenen Vertrag in beiderseitigen Einverständnisse. 2. Verkauft Herr Anton von Jäger jenen gegen die Strasse gelegenen Theil seines Grundstückes Grundparzelle N°. 1198 im Flächenausmasse von 38,5 m2 an die Gemeindeum die Summe von 115 fl 50 xr ÖW und gibt die Zustimmung der grundbücherlichen Abtrennung desselben. Für einen auf dieser Grundfläche stehenden Obstbaum werden dem Herrn Anton von Jäger seitens der Gemeindeverwaltung 9 fl vergütet. 3. Für alle Rechtsverhältnisse, Käufe um Verkäufe welche zur Durchführung dieses Projectes zwischen dem Herrn Millner und dem Herrn Anton von Jäger notwendig werden, sorgt Herr Millner allein und hält die Stadtgemeindeverwaltung diesfällig klag und schadlos auch übernimmt er die diesbezüglichen grundbücherlichen Durchführungen auf seine Kosten. 4. Herr Hans Millner verpflichtet sich

den im Strassenzuge neuherzustellenden Natur-Stakettenzaun und zwar vom Hause Orient. N°. 16 Schlüssel hofgasse angefangen bis zum Hause Orient N°. 22 reichend, stets auf seine Kosten im guten Stande zu erhalten; die Instandhaltung der Strassen-Stützmauer jedoch soweit sie der Sicherung der Strasse dient übernimmt, die Stadtgemeinde auf ihre Kosten. 5. Herr Hans Millner gibt zur grundbücherlichen Durchführung der Abtrennung der ihm gehörigen und zur Durchführung der Strassenregulierung an die Gemeinde abzutretenden Grundflächen seine Einwilligung. 6. Nachdem mit der Eingabe de praes. 20. September 1894 N°. 18756 Herr Hans Millner um die Bewilligung die auf dem Situationsplane vom 1. September 1894 ausgezeigte Wasserleitung aus Eisenröhren in den Strassenkörper und zwar vom Hause Orient N°. 20 Schlüsselhofgasse bis zum Orient N°. 18 legen zu dürfen einschreitet, welche Bewilligung

grundbücherlich sicher gestellt werden muß und daher für die Gemeinde eine Last bedeutet, so tritt als Gegenleistung Herr Haus Millner die zu dem Hause Conspr. N°. 44 in Ort gehörige Grundparzelle N°. 1131/2 (Garten) im Ausmasse von 94 m2 unentgeldlich an die Stadtgemeinde ab und gibt die Zustimmung, daß das Recht der Durchleitung des auf dieser Parzelle der Stadtgemeinde gehörigen Strassenkanales durch den ihm gehörigen Durchgang des Hauses Conscr. N°. 44 in Ort (B.P. 350) sowie durch die ihm gehörigen Grundparzellen N°. 1130/1 und 1130/2 für immerwährende Zeiten grundbücherlich sicher gestellt werde. 7. Die Kosten aller aus diesen zwischen Herrn Hans Millner und der Stadtgemeinde erwachsenden Besitzveränderungen und Rechte auch bezüglich des Erwerbes der Grundfläche auf der Grundparzelle 1198/1 nothwendig werdenden grundbücherlichen Durchführungen tragen die vertragschliessenden Partheien zu gleichen Theilen. Die Commission beschließt im Einvernehmen mit dem anwesenden und

mit unterzeichneten Ober Commandanten der freiwilligen Feuerwehr Herrn Franz Lang, als Ersatz für das demolierte Feuerwehr Depot in Ort ein neues im Hofraume des Exjesuitengebäudes unter dem daselbst befindlichen Schwibbogen zu schaffen und die diesbezüglichen Adaptierungsarbeiten im beiläufigen Kostenausmasse von 30 fl ehestens zur Durchführung zu bringen. Hierauf geschlossen und allseits unterfertigt. V. Stigler mp Anton Jäger mp Georg Lintl mp Hans Millner mp Franz Lang mp Karl Peter mp August Schrader mp Josef Dorfer mp Johann Hettl mp Anzengruber mp Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle zu dieser Strassenregulierung die Zustimmung ertheilen und zur Durchführung derselben, zum nothwendigen Ankaufe der Grundparzelle vom Herrn von Jäger, sowie zur Umlegung des Feuerwehr-Depots

die summarischen Kosten von fl 1054. 50 bewilligen. Ferner wolle der löbliche GemeindeRath die Legung der von Herrn Millner beabsichtigten Wasserleitung im Strassengrunde unter den im Protokolle vom 13. Oktober 1894 stipulierten Bedingungen genehmigen. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. - Z. 18756 16. Das in Angelegenheit der Instandhaltung und Beleuchtung der strassenseitigen Abortanlage am Staatsbahnhofe aufgenommene Protokoll lautet: Protokoll aufgenommen in Steyr am 5. Oktober 1894 Gegenwärtig. Die Gefertigten Gegenstand: Die kk. Eisenbahn-Betriebs-Direction Villach eröffnet in der, an die k.k. BahnerhaltungsSection Steyr unterm 29. September 1894 gerichteten Zuschrift, Zahl 12667, daß gegen die in den Punkten 1 bis 3 des die strassenseitige Abortanlage in Steyr betreffenden Protokolles ddto. Steyr, am 7. September 1894 von dem Vertreter der Stadtgemeinde Steyr angeführten Wunsche, eine Einwendung nicht erhoben wird, wenn die genannte Gemein-

de Vorstehung sich zur Tragung der durch die angestrebten Herstellungen erwachsenden Kosten bereit erklärt. Gleichzeitig verlangt die k.k. Eisenbahn-Betriebs-Direction detaillirte Anträge betreffend die künftige Erhaltung der gesammten Anlage. Die Delegirten der beiden angeführten Behörden haben sich zu letzterem Zwecke in das Einvernehmen gesetzt und sich geeinigt folgende Vorschläge zu erstatten. 1. Die Erhaltung sämmtlicher bereits durchgeführten oder noch auszuführenden Herstellungen dieser Abortanlage besorgt die k.k. Bahnerhaltungs-Section Steyr auf Rechnung der Stadtgemeinde Steyr. 2. Die Zuführung der Gasrohre, sowie die Herstellung der sonstigen BeleuchtungsAnlagen besorgt die genannte k.k. Bahn-Erhaltungs-Section im Einvernehmen mit der Stadtvertretung auf Kosten der letzteren. Die Rohrleitung hat von dem zu den bahnseitigen Aborten führenden Gasrohre abzuzweigen und ist nächst der Abzweigungsstelle mit einem Absperrwechsel zu versehen. Zur Beleuchtung bei der Abortabtheilungen

genügt eine kleine Gasflamme, die in der Scheidewand in einer Laterne angebracht ist. Die Brenndauer der Flamme würde sich nach dem Personenzugsverkehre richten und würde nach dem heutigen Fahrplane täglich betragen. In den Monaten: Jänner, Februar, November und December 9 Stunden März, April, September und Oktober 7 Stunden Mai und August 5 Stunden Juni und Juli 4 Stunden Daraus ergibt sich, bei Annahme eines GasVerbrauches von 120 lit. per Stunde und Flamme, eine Gasmenge von jährlich rund 300 m3, die bei einem Einheitspreise von 12 xr mit 36 fl - xr zu vergüten wäre, welchem Betrage das von der Stadtgemeinde Steyr alljährlich an das Bahn-Aerare für die Beleuchtung zu entrichtende Pauschale gleichzukommen hätte. 3. Die Rohrleitung für die Pissoirbespühlung wird gleichfalls durch die k.k. Bahnerhaltung Section auf Kosten der Stadtgemeinde hergestellt.

Die Abzweigung hätte von dem am Mittelriegel des bahnseitigen Abortes liegenden Rohre zu erfolgen und gleichfalls mit einem Absperrwechsel versehen zu werden. Die Wasserabgabe wird nur in frostfreier Zeit und da nur während der Tages und jener Nachtstunden in welchen die Anlage beleuchtet ist, gewunschen, daraus erhellt daß der Verbrauch ein sehr geringer sein wird und wäre daher Seitens der Gemeinde Vorstehung das Bahnaerare um die unentgeldliche Beistellung des nöthigen Wasserquantums zu ersuchen. Geschlossen, gelesen und gefertigt. Dolezal mp Karl Peter mp Bahn Erh. Sect. Vorstand Stadtingenieur Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle zu den im Protokolle vom 5. Oktober 1894 stipulierten Bedingungen mit Ausnahme der Wasserleitung von deren Herstellung Abstand genommen wird, die

Zustimmung ertheilen und den für die Beleuchtung der Abortanlage pro Jahr entfallenden Pauschalbetrag von fl 36 bewilligen. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. - Z 17951 17. Ueber das Ansuchen der Bewohner der Schiffmeistergasse um Aufstellung einer Strassenlaterne daselbst stellt die Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle, diesem Ansuchen keine Folge geben, weil durch die Umsetzung der an der Ecke der SchiffmeisterGasse und des Bergerweges befindlichen Strassenlaterne dem Wunsche der Petenten Rechnung getragen werden kann, zu welcher Umsetzung der Gemeinderath die Zustimmung ertheilen wolle. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. - Z 21705 18. Der Bericht betreffend den Bau der

Industriehalle lautet: Es ist an der Zeit, dem Projecte eines Jubiläums Industriehalle Baues näher zu treten, um das zu diesem Zwecke zur Verfügung stehende bis 1. Juli 1894 auf ÖW fl 59.303 92 xr erstarkte Kapital seiner ursprünglichen Widmung bis zum Jahre 1898 zuzuführen. Der endgiltigen Beschlussfassung dieser Realisirung muß aber unbedingt das Bestreben einer Vermehrung dieses Kapitales vorangehen und das ist unter den obwaltenden Verhältnissen, der Hauptsache nach nur in der Form weiterer Widmungen denkbar. Von der Höhe des zu diesem Ende schließlich aufgebrachten Kapitales wird es seinerzeit auch abhängen müssen, in welchem Umfange und in welcher Ausstattung der gedachte Bau zur Ausführung kommen kann. Um nun diesem Ziele näher zu kommen, stellt die Section folgenden Antrag:

Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen: Die Stadtgemeinde Vertretung richtet an die löbliche Sparkassa in Steyr das Ansuchen das Unternehmen der Erbauung einer Industrie-Halle zur Verherrlichung und bleibenden Erinnerung des im Jahre 1898 erfolgenden fünfzigjährigen RegierungsJubiläums Sr. Majestät des Kaisers fördern und dasselbe durch eine einmalige oder ratenweise auf vier Jahre vertheilte Widmung der Durchführung zuführen zu helfen. Steyr am 16. November 1894 V. Stigler mp Joh. Hettl mp Anzengruber mp Schrader mp Georg Lintl mp Franz Lang mp Herr Gemeinderath Dr. Angermann unterstützt den Sections Antrag stellt aber den Zusatzantrag, daß Gleichzeitig mit dem Ansuchen an die Sparkassa Steyr um einen Beitrag das weitere Ersuchen gestellt wird, dieselbe möge für den Fall als mit dem vorhandenen Fonde das Auslangen nicht gefunden werden könnte und die

Stadtgemeinde Steyr genöthigt wäre, zum Ausbaue der Industrie-Halle ein Darlehen aufzunehmen, schon heute die Zusage geben den noch fehlenden Betrag gegen geringe Verzinsung zu geben und weiters, daß eine Personifizierung der Industriehalle durch Errichtung eines Stiftbriefes platzgreife, welcher bis zur nächsten Sitzung vorzulegen sei. Herr Gemeinderath Anton v. Jäger stellt den Antrag, es sei zu erwägen ob es den hiesigen Bedürfnissen nicht besser entspreche von dem Baue einer Industriehalle anläßlich des im Jahre 1898 stattfindenden fünfzigjährigen Regierungs-Jubiläum seiner Majestät des Kaisers Umgang zu nehmen und an Stelle dessen einen Zubau zum Armenverpflegungshause auszuführen. Die hiezu erforderliche Summe wäre dem für den Industriehallebau gewidmeten Fonde

zu entnehmen, der sich ergebende Rest wäre dem Verpflegungsfonde welcher hiedurch eine sehr notwendige Verstärkung erfahren würde, einzuverleiben. Er habe die Ueberzeugung, daß die Ausführung dieses Projectes gewiß den Intentionen Seiner Majestät entspricht und hohen Ortes die Genehmigung erhalte. Dieser Antrag wird der Rechtssection zugewiesen. Der Herr Vorsitzende bringt hierauf den Zusatzantrag des Herrn Gemeinderathes Dr. Angermann als den weitgehendsten zur Abstimmung, welcher mit allen gegen drei Stimmen abgelehnt wird, worauf der Antrag der Section mit allen gegen drei Stimmen angenommen wird. - Z. 22902 IV. Section. Referent Herr Sections-Obmann Herr Gemeinderath Ferdinand Reitter 19. Das Curatorium der k.k. Fachschule

und Versuchs-Anstalt ersucht um die Neuwahl eines Mitgliedes an Stelle des verstorbenen Mitgliedes Herrn Ferdinand Kutschera. Die Section stellt den Antrag, den Herrn Franz Lang zum Mitgliede des Curatoriums zu wählen. Einstimmig angenommen. 20. Das Curatorium der k.k. Fachschule und Versuchs-Anstalt, ersucht um Wiederbewilligung von zwei Stipendien á 50 fl für dürftige Schüler dieser Anstalt für das Schuljahr 1894/95 Die Section stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle einen Stipendiumsbetrag von 100 fl ÖW wie bisher für zwei dürftige Schüler der k.k. Fach- und Versuchs-Anstalt bewilligen. Einstimmig angenommen. 21. Das Curatorium der k.k. Fachschule

und Versuchs-Anstalt ersucht, daß in Hinkunft die Jahres-Interessen aus der Emil-Gschaider-Stiftung zu gleichen Theilen an die k.k. StaatsOberreal-Schule und an die k.k. Fachschule zur Vertheilung gelangen. Hiezu stellt die Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen: 1. Sich die Entscheidung über die Höhe der an die Oberrealschule und an die Fachschule zu überweisenden Beträge aus der Emil Gschaider'schen Stiftung im Sinne des Stiftungsbriefes von Fall zu Fall vorzubehalten. 2. Die Directionen beider Anstalten zu ersuchen bei der Vorlage ihrer Betheilungsanträge über die Vermögensverhältnisse der in Antrag gebrachten Schüler über deren Fleiß und ob diese schon eine andere Unterstützung geniessen oder nicht zu berichten. Einstimmig angenommen. - Z 21728

22. Gelangt folgende Zuschrift zur Verlesung: An den löblichen Gemeinderath der kk lf. Stadt Steyr. Der k.k. Stadtschulrath beehrt sich in der Anlage die Einzel-Gesuche der Lehrkräfte an den hierstädtischen Volks- und Bürgerschulen um Wiederbewilligung des bisherigen Quartiergeld Procentausmasses zufolge Sitzungsbeschlusses vom 30. Oktober 1894 mit dem Ersuchen zu übermitteln, der löbliche Gemeinderath der lf. Stadt Steyr wolle 1. das bisherige Ausmass nämlich 25 % für verheirathete Lehrer, desgleichen 25 % für Unterlehrer und Unterlehrerinnen und 20 % für ledige Lehrer und für die Lehrerinnen, auch in Hinkunft bewilligen. 2. in der Folge von dem jährlichen Ansuchen einer jeden einzelenen Lehrkraft um das Quartiergeld absehen und statt dessen, das

von der betreffenden Schulleitung für sämmtliche Mitglieder des Lehrkörpers zu machende Ansuchen um das erhöhte Quartiergeld entgegennehmen. 3. die Bewilligung zum Bezüge des erhöhten Quartiergeldes nicht nur für das kommende, sondern für die drei folgenden Jahre aussprechen und 4. den vier Arbeitslehrerinnen und der Lehrerin für die Französische Sprache, welche bisher nur das minimale Quartiergeld von 20 fl pro Jahr bezogen haben in Einkunft als Quartiergeld 20 % ihrer ohnehin gering bemessenen Remuneration bewilligen. k.k. Stadtschulrath Steyr am 31. Oktober 1894 Der Vorsitzende Redl mp Die Section stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle das Ansuchen der Lehrkräfte um Wiederbewilligung des bisherigen Quartiergeld-Procentausmasses für das Jahr 1895 stattgeben. Ein jährliches Ansuchen den betref-

fenden Schulleitung für sämmtliche Mitglieder des Lehrkörpers bewilligen und von den Ansuchen eines jeden Einzelnen absehen. Ist das Ansuchen wie im Punkte II. gesagt, von Jahr zu Jahr zu stellen. Den 4 Arbeitslehrerinnen und der Lehrerin der Französischen Sprache ein Quartiergeld von 20 % ihres Gehaltes zu bewilligen. Wird mit dem Zusatzantrage des Herrn Vicebürgermeisters Victor Stigler, daß von dem separaten Ansuchen gegen dem abzusehen sei, daß die von der betreffenden Schulleitung verfaßte Collectiv-Eingabe von jeden einzelnen Lehrer unterschrieben werde einstimmig angenommen. - Z 21324 23. Referent erstattet folgenden Bericht: Hinsichtlich der diesjährigen zweiten Halbjahrs-Interessen aus der Josef und Ludwig Werndl'schen Stiftung hat am 7. l. Mts. die Section

über Einladung des Herrn Bürgermeisters die Vertheilung nach den in der vorliegenden Competenten-Tabelle ersichtlichen Modus beschlossen und den vorhandenen Betrag pr 858 fl an 264 Partheien vertheilt, nachdem die eingeschrittenen Partheien ihre Gesuchsbeilagen zum Zwecke der Bewerbung um die seitens der oesterreichischen Waffenfabriks-Gesellschaft ausgeschriebenen Josef Werndl'schen Stiftung benöthigen. Die Section stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle hiezu seine Zustimmung geben. Einstimmig angenommen. - Z 22310 24. Ueber das Ansuchen der Frau Oberin des Armenverpflegungshauses um Erhöhung der Verpflegungsgebühren ab 1. November 1894 stellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath möge in Berücksichtigung der von der Verwaltung des Armenverpflegungshauses neuerlich geltend gemachten triftigen Gründen die Auszahlung der mit Beschluß vom 8. Oktober 1894 bewilligten Erhöhung der Verpflegungs Gebühren von täglich

34 xr ab 1. November 1894 bewilligen. Einstimmig angenommen. - Z 20723 Ueber Antrag des Herrn Gemeinderathes Johann Scholz wird die PraeliminarBerathung auf Sonntag den 18. November 1894, 10 Uhr Vormittag vertagt. Nachdem sich über Umfrage des Herrn Vorsitzenden Niemand zum Worte meldet, schließt derselbe um 5 Uhr abends die Sitzung: Der Vorsitzende. Die Gemeinderäthe. Der Schriftführer.

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