Ratsprotokoll vom 27. Oktober 1893

Raths-Protokoll aufgenommen am 27. Oktober 1893 über die diesjährige VII. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der kk l.f. Stadt Steyr Gegenwärtige. Der Vorsitzende Herr Vicebürgermeister Johann Redl Die Herren Gemeinderäthe Aelschker Edmund Lang Franz Angermann Franz Dr. Lintl Georg Anzengruber Leopold Perz Mathias Auböck Karl Reitter Ferdinand Göppl Emil Scholz Johann Hettl Johann Höfner Friedrich Dr. Schrader August Sonnleithner Gottfried Jäger Anton v. Waldau. Tomitz Franz Kautsch Jakob Turek Josef Kurz Alois Dr. Der Amtsleiter Stadt Secretär Fritz Hähnel Der Schriftführer Concipist Franz Rosenberg. Entschuldigt haben sich die Herren Gemeinderäthe Dr. Johann Hochhauser und Josef Huber.

Tagesordnung Mittheilungen. I. Section 1. (vertraulich) Gesuch - um Verleihung des Bürgerrechtes 2. Mittheilung der Sparkassa Direction in Steyr in Angelegenheit der durchzuführenden Statuten- Aenderung 3. Zuschrift der Gesellschaft für Gasindustriein Augsburg um Namhaftmachung zweier Schiedsrichter. 4. Recurs des August Schlager Fabriksarbeiter gegen eine baupolizeiliche Verfügung der Stadtgemeinde Vorstehung. 5. Wahl des PraeliminarberathungsComités II. Section 6. Amtsbericht über den Stadtkassa Journals Abschluß pro September 1893. 7. Offerte für die städtischen Wirthschaftsfuhren.

8. Zuschrift des Mauthpächters Herrn Franz Lavrencic betreffs Wiederübernahme des städtischen Waag- und Niederlagsgefälles und des Ertrages der Schweineschragen. 9. Gesuch des Herrn Josef Saumwald um miethweise Weiterbelassung der Gewölbe N°. 2 und 3 beim Bürgerspitale. 10. Bericht über das Erträgniß des diesjährigen Herbstjahrmarktes III. Section. 11. Ansuchen der Frau Maria Rathner pcto pachtweiser Ueberlassung eines städtischen Grundes. 12. Commissions-Protokoll betreffs Ueberlassung von Stadt Gründe an Private. IV. Section. 13. Bericht betreffend die Vergebung der diesjährigen Interessen aus der Josef und Ludwig Werndl Stiftung. Beginn der Sitzung um 3 Uhr nachmittag.

Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlussfähigkeit, erklärt die Sitzung für eröffnet ersucht zu Verificatoren des heutigen Sitzungs-Protokolles die Herren Gemeinderäthe Franz Lang und Georg Lintl junior und ergreift sodann das Wort. Ich erfülle hiemit die traurige Pflicht unseres von hier geschiedenen werthen Collegen des Herrn Gemeinderathes Leopold Stummer zu gedenken. Derselbe war ein strebsamer allseits geachteter Bürger der Stadt und hat sich als mehrjähriger Commandant des Bürgercorps Verdienste um dasselbe erworben. Ich ersuche als Zeichen der Theilnahme sich von den Sitzen zu erheben. (Geschieht) Hierauf erstattet der Amtsleiter folgende Mittheilungen: Eine Deputation des hiesigen k. und k. Feld Jäger Bataillons hat am 24. d. Mts. dem Herrn Bürgermeister ein photographisches Tableau darstellend das III. Feldjäger Bataillon als Erinnerung an die erste Garnison in Steyr, "1889 - 1893" überreicht.

Diese Widmung wird zur sehr erfreulichen Kenntniss genommen und beschlossen besagtes Bild im Gemeinderaths-Saale anbringen zu lassen, und dem geehrten k. und k. Bataillons Commando den herzlichsten Dank für die so sinnige und freundschaftliche Widnung zu übermitteln. Herr Gemeinderath Tomitz ladet zur Betheiligung zu der am Montag den 30. d. Mts. um 9 Uhr vormittag stattfindenden Enthüllung des Bürger VotivFensters in der Stadtpfarr Kirche ein. Zur Kenntniß. - Zahl 19158 Hierauf wird zur Erledigung der Tagesordnung geschritten. I. Section. Referent Herr Sections Obmann Anton von Jäger. 1. Johann Faatz, Spenglermeister und Hausbesitzer in Steyr, ersucht um Verleihung des Bürgerrechtes. Wird gegen Taxerlag einstimmig verliehen.

2. Die Sparkasse Steyr hat in ihrem neuen Statuten Entwurfe eine Aenderung dahin beantragt, daß die im § 1 Abs. 3 der alten Statuten vormirte besondere Haftung der Stadtgemeinde Steyr pr 10.000 fl CM, nur so lange zu dauern hat bis der Reservefond 5 % des Interessenten Guthabens erreicht haben wird, während nach dem alten Statuten eine Höhe des Reservefondes von 35 % des Interessenten-Guthabens gefordert wird. Die Sparkasse stellt nun mit Eingabe vom 18. d. Mts. die Anfrage ob sich die Stadtgemeinde dieser Statuten- Aenderung anschließt: Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen, zugleich mit der Sparkassa in Steyr beim hohen k.k. Ministerium des Innern in einer besonderen Eingabe dahin einzuschreiten, daß die von der Stadtgemeinde Steyr der Sparkasse in Steyr seinerzeit geleistete besondere Bürgschaft im Betrage von 10.000 fl C.M. nur noch insolange zu dauern hat, bis nicht der Reservefond 5% des gesammten Interessenten Guthabens erreicht hat. Hiezu wird bemerkt, daß die solidarische Haftung der Stadt Steyr im Vereine

mit den übrigen betheiligten Gemeinden gegenüber dritten Personen aufrecht bleibt (Siehe § 1 und § 7 der Statuten) Nachdem Herr Gemeinderath Dr. Angermann die Annahme des Sectionsantrages im Interesse der Gemeinde empfohlen hat, wird derselbe einstimmig angenommen. - Z. 13773 3. Die Gesellschaft für Gas-Industrie in Augsburg hat unterm 14. Oktober 1893 folgendes Schreiben an die Stadtgemeinde Vorstehung gerichtet: Augsburg den 12. October 1893 für Gasindustrie An die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung in Steyr. Mit Ihrer gefälligen Antwort vom 18. September auf unser Schreiben vom 19. August können wir uns keineswegs für beruhigt erklären. Wenn auch in unseren BeleuchtungsVertrage nur von Gasbeleuchtung und einer etwaigen Verbesserung derselben die Rede ist, so steht doch fest, daß zur Zeit des Vertrags-Abschlusses weder die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung noch der Unternehmer L. A. Riedinger an die Möglichkeit einer neu zu erfindenden anderen Beleuchtung gedacht haben, sonst wäre sicher der betreffende § zum Schutz des Unternehmers präziser abgefaßt worden. Es kann übrigens ja gar nicht in

Abrede gestellt werden, daß die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung mit der Vertragsschliessung die ehrliche Absicht hatte dem Unternehmer für die ganze Vertragsdauer das ausschließliche Beleuchtungsrecht nicht nur für die öffentlichen Strassen und Plätze und der städtischen Gebäude, sondern auch für die Privaten zuzusichern, sei es nun mittelst Gas oder einer kommenden neuen Erfindung. Diese auf Treue und Glauben dem Unternehmer gegebene Zusicherung müssen wir als gebrochen erklären durch die ertheilte Bewilligung zur Legung von Stromleitungen behufs Lieferung electrischer Beleuchtung an die Privaten. Unser dortiges Gasunternehmen wird dadurch auf das Empfindlichste geschädigt, weil ihm in der Hauptsache nur die Besorgung der Strassenbeleuchtung (bei welcher bei nur 1 Kreuzer für die Brennstunde nichts verdient wird) und der wenigen städtischen Gebäude verbleibt und müssen wir Sie für allen uns daraus erwachsenden Verlust auf die Ganze restliche Vertragsdauer verantwortlich machen. Wir sehen uns deshalb veranlaßt, die Einberufung eines verstärkten Schiedgerichtes (4 Schiedsrichter und 1 Obmann nach

§ 33 des Vertrages zur Entscheidung des vorliegenden Falles zu beantragen und werden wir in Bälde die Wahl unserer 2 Schiedsrichter bekannt geben. Wollen nun auch Sie die Wahl Ihrer Schiedsrichter vornehmen, damit baldigst der Schiedsspruch gefällt werden kann. Hochachtungsvollst Gesellschaft für Gasindustrie Der Vorstand Zethner. Die Section stellt folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen: Der Gemeinderath der Stadt Steyr verwahrt sich zunächst entschiedenst gegen die in der Zuschrift der Gesellschaft für Gas-Industrie in Augsburg vom 12. Otober 1893 enthaltene Behauptung, daß die Stadtgemeinde Steyr durch die von ihr ertheilte Bewilligung zur Legung von Stromleitungen behufs Lieferung electrischer Beleuchtung an die Privaten in Steyr den mit der Gasgesellschaft über die Gasbeleuchtung in Steyr abgeschlossenen Vertrag verletzt habe. Durch die ertheilte Bewilligung wird der Inhalt dieses Vertrages in keiner Weise berührt und liegt daher eigentlich gar kein Anlass vor ein Schiedsgericht im Sinne

des § 33 des Vertrages einzuberufen. Um aber die Grundlosigkeit dieser Behauptung der Gasgesellschaft endgiltig constatiren zu lassen, acceptirt der Gemeinderath den Antrag der Gasgesellschaft auf Einberufung eines Schiedsgerichtes und wird derselbe die von ihm zu wählenden Schiedsrichter in der gemäß § 33 Abs. b des Vertrages bestimmten Zeit namhaft machen. Herr Gemeinderath Dr. Angermann betont, daß man sich aus dieser Zuschritt schwer ein Urtheil bilden könne. Einerseits sei gesagt, daß im Vertrage nur von der Gasbeleuchtungsart die Rede sei, andererseits wird behauptet, daß unter Gasbeleuchtungsart jede Beleuchtungsart zu verstehen sei. Die Section empfiehlt die Wahl der Schiedsrichter weil die Gemeinde sich sonst nach § 33 des Vertrages dem Spruche der Schiedsrichter der Gegenparthei fügen müßte. Der Vertrag gebe zur Namhaftmachung der Schiedsrichter eine Fristvon 3 Monaten. Herr Gemeinderath Kautsch findet den Sectionsantrag zu polemisch gehalten, es werde dem Schiedsspruche vorgegriffen; er glaube es handle sich nur um die

Frage, wer in das Schiedsgericht gewählt werde. Herr Gemeinderath Dr. Angermann tritt für den Sectionsantrag ein. Der Gemeinderath müsse constatiren, daß er eigentlich keine Ursache finde, Schiedsrichter zu wählen, er müsse sich dagegen verwahren daß überhaupt eine Streitigkeit aus dem Inhalte eines Vertrages vorliege. Dem Schiedsspruche werde in seiner Weise vorgegriffen. Herr Gemeinderath Kautsch erwiedert, daß zuerst die Frage entschieden werden müsse, ob der Gemeinderath Schiedsrichter wähle oder nicht. Ueber Antrag des Gemeinderathes Dr. Angermann wird der Sections-Antrag noch einmal zur Verlesung gebracht. Nach einer weiteren kurzen Debatte während welcher Herr Gemeinderath Kautsch die Sitzung verläßt, stellt Herr Gemeinderath Dr. Kurz den Antrag den polemischen Passus des Sections-Antrages wegzulassen und einfach zu erklären, daß man den Vorwurf eines Vertragsbruches zurückweise jedoch innerhalb der gegebenen Frist Schiedsrichter wählen werde. Dieser Antrag bleibt mit sechs Stimmen in Minorität, worauf der Sections-Antrag per majora angenommen wird. - Z. 18557

4. August Schlager, Arbeiter in der Franz Werndl'schen Nägelfabrik hat gegen den Auftrag der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr vom 30. September 1893 Zahl 14981, womit ihm die Demolirung seines ohne behördliche Bewilligung aufgeführten Wohn-Barake nächst der Daxbergleithe aus bau-, feuer- und sanitätspolizeilichen Gründen aufgetragen wurde, den Recurs eingebracht. Das Amt berichtet hierüber folgendes: Vor drei Jahren während der größten Wohnungsnoth in Steyr wurde hieramts gemeldet, daß auf dem vorerwähnten Platze ein alter Wanderwagen als Wohnung benützt werde; mit Rücksicht auf die damals abnormen Verhältnisse wurde auf die Entfernung dieses Wohnwagens nicht gedrungen. Mittlerweile aber wurden die Holzwände des Wagens durch in primitivster Weise aufgeführtes Mauerwerk ersetzt und entstand solcher Art ein undefinirbares Bauwerk. Wollte man in Rücksicht auf die vollkommen isolirte Lage und die Mittellosigkeit des Besitzers denselben in irgend etwas entgegenkommen, so könnte man bis zur kommenden

Bauzeit (Frühjahr) den Bestand dulden, sodann wäre aber, da besagtes Machwerk eine Adaptierung im Sinne der Bauordnung nicht zuläßt, dessen Abtragung eventuell vom Amtswegen ohne weiters vorzunehmen. Die Section ist nicht in der Lage einen Antrag einbringen zu können, da zwei Mitglieder derselben für, zwei gegen die Abweisung des Recurses stimmten. Der Referent spricht für die Stattgebung des Recurses da man den Bau beim Entstehen hätte hindern sollen. Durch die Demolierung wurde dem Recurrenten ein empfindlicher Vermögens-Nachtheil geschaffen. Gemeinderath Lintl unterstützt die Ausführung des Herrn Vorredners und meint, die Gemeinde solle dem Recurrenten, im Falle auf die Demolierung bestanden wird, eine Entschädigung geben, die Bausection solle mit ihm diesbezüglich in Verhandlung treten. Herr Gemeinderath Dr. Höfner beantragt dem Recurse stattzugeben, da das fragliche Bauwerk ganz abgelegen sei und Niemanden geniere. Ueber Antrag des Dr. Angermann berichtet

der städtische Amtsleiter Herr Stadtsecretär Fritz Hähnel über die Entstehung dieses Bauwerkes, wie bereits im Amtsberichte enthalten und betont, daß von einem Baue überhaupt nie die Rede war. Recurrent habe eigenmächtig statt dem Wagen ein undefinirbares Bauwerk hergestellt, welches den Anforderungen der Bauordnung in keiner Weise entspricht. Wenn man ein derartiges Machwerk dulden werde, werden sich auch andere Bauherrn darauf berufen und es wäre dann die Handhabung der Bau-Ordnung illusorisch gemacht. Was dieser Wohnraum gekostet hat, habe Recurrent längst an Miethzins erspart. Nach kurzer Debatte in welche auch Herr Gemeinderath Anzengruber mit Rücksicht auf die isolirte Lage für eine mildere Beurtheilung eintritt, stellt Herr Gemeinderath Dr. Kurz den Antrag die Beschlussfassung in dieser Angelegenheit zu vertagen.

und weitere Erhebungen zu pflegen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Z 18589 5. Das Amt erstattet folgenden Bericht: Die Praeliminarien der Stadtkassa und der Versorgungs Anstalten für das Verwaltungs-Jahr 1894 werden in Kürze zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Zum Zwecke der Vorberathung wurde, bisher vom löblichen Gemeinderathe alljährlich ein Comité gewählt und gehörten im Vorjahre diesem Comité der Herr Vicebürgermeister Johann Redl und die Herren Gemeinderäthe Dr. Johann Hochhauser Dr. Alois Kurz und Mathias Perz an. Hievon erlaubt sich das Amt behufs Wiederwahl des Praeliminar-Vorberathungs-Comité ergebenst Bericht zu erstatten. Ueber Sectionsantrag werden einstimmig dieselben Herren wie im Vorjahre in das Praeliminar-Berathungs-Comité gewählt. Herr Vicebürgermeister Johann Redl und die Herren G.R. Dr. Johann Hochhauser, Dr. Alois Kurz und Mathias Perz. - Z. 18716

II. Section Referent Herr Gemeinderath Josef Turek 6. Das städtische Kassaamt erstattet über die Gebahrung der Stadtkassa im Monate September 1893 folgenden Bericht. Einnahmen im Monate September 1893 19.380 41 Kassarest vom Vormonat 14.549 93 Gesammt-Einnahmen im September 1893 33.930 34 Ausgaben im Monate September 1893 13.362 71 Kassarest für den Monat Oktober 1893 20.567 63 und betrugen bis inclusive September 1893 Die gesammten Einnahmen 252.569 30 1/2 Die gesammten Ausgaben 232.001 67 1/2 Stadtkassaamt Steyr am 30. Septemb 1893. Joh. Paarfusser Stadt Kassier. - Jandaurek. Das Kassa-Journal wurde von den Herren Gemeinderäthen Göppl und Turek geprüft und richtig befunden. Wird ohne Debatte zur Kenntniß genommen. - Z 18121

7. Um die Uebertragung der städt. Wirthschaftsfuhren sind zwei Offerte eingereicht worden. Die Section beantragt dieselben pro 1894 dem billigeren Offerenten Herrn Flenkenthaler um den Lohn von 3 fl 60 xr per Tag und ein paar Pferde und einschließlich der Entlohnung für den Kutscher zu übertragen. Einstimmig angenommen. - Z 18009. 8. Herr Franz Lavrencic ersucht um pachtweise Ueberlassung des Waagund Niederlages-Gefälles und des Erträgnisses der Schweineschrägen pro 1894 um den bisherigen Pachtschilling pr zusammen 1000 fl. Dem Ansuchen wird einstimmig Folge gegeben. 9. Dem Josef Saumwald Friseur werden mit einstimmigen Beschlusse die Gewölbe N°. 2 und 3 im Bürgerspitale um den jährlichen Pachtzins pr 70 fl resp. 80 fl auf drei Jahre verpachtet. 10. Der diesjährige Herbstjahrmarkt ergab ein Reinerträgniss von 1089 fl 23 xr d.i. um

163 fl 34 xr mehr als im vorigen Herbste. Wird zur Kenntniß genommen. - Z 18976 III. Section. Referent Herr Gemeinderath August Schrader. 11. Der Frau Maria Rathner wird ein Theil der Wegparzelle N°. 1392 um den jährlichen Pachtzins pr 1 fl einstimmig verpachtet. stattgehabte Comission 12. Die von der am 19. Juli 1893 beantragte Vereinbarung betreffs Festsetzung der Weggrenze bei den Häusern N°. 432 um 433 Voglsang wird einstimmig genehmiget. - Zahl 11047. IV. Section. Referent Herr G.R. Franz Tomitz. 13. Das Amt erstattet folgenden Bericht: Um die mit hieramtlicher Kundmachung vom 11. September 1893 Zahl 16311 ausgeschriebenen halbjährigen Interessen pr 746 fl 50 xr aus der Josef und Ludwig

Werndlschen Stiftung sind laut der anliegenden Competenten Tabelle 267 Bewerber eingeschritten. Hievon sind nach den Bestimmungen des Stiftbriefes vom 20. August 1889 Zahl 11213 in erster Linie anspruchsberechtiget 152, in zweiter Linie 115 Bewerber. Als Maßstab zur Betheilung haben nach den Bestimmungen des Stiftbriefes zu gelten. Das Alter die Gebrechlichkeit, die Länge der Dienstleistung und die Kopfzahl der Familie. Diesen Bestimmungen Rechnung tragend, hat sich das Amt erlaubt den in der Competenten Tabelle ersichtlichen Vertheilungsvorschlag aufzustellen. Nach diesen wurden betheilt, 1 Parthei mit 16 fl = 16 fl 2 Partheien mit je 15 fl = 30 fl 8 Partheien 10 fl = 80 fl 17 Partheien 5 fl = 85 fl 11 Partheien 4 fl = 44 fl 1 Parthei mit 4 fl 50 xr = 4 fl 50 xr 115 Partheien mit je 3 fl = 345 fl 71 2 fl = 142 fl

Hiernach würden 226 Partheien mit zusammen 746 fl 50 xr betheilt werden. Das Amt erlaubt sich diesen Vorschlag dem löblichen Gemeinderathe zur Annahme vorzulegen. Die Section beantragt diesen Vorschlag zu genehmigen. Einstimmig angenommen. - Z 18792 Da sich Niemand mehr zum Worte meldet, erklärt der Vorsitzende die Sitzung um 4 Uhr nachmittag für geschlossen. Der Vorsitzende Die Gemeinderäthe Der Schriftführer

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