Ratsprotokoll vom 27. Oktober 1893

mit den übrigen betheiligten Gemeinden gegenüber dritten Personen aufrecht bleibt (Siehe § 1 und § 7 der Statuten) Nachdem Herr Gemeinderath Dr. Angermann die Annahme des Sectionsantrages im Interesse der Gemeinde empfohlen hat, wird derselbe einstimmig angenommen. - Z. 13773 3. Die Gesellschaft für Gas-Industrie in Augsburg hat unterm 14. Oktober 1893 folgendes Schreiben an die Stadtgemeinde Vorstehung gerichtet: Augsburg den 12. October 1893 für Gasindustrie An die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung in Steyr. Mit Ihrer gefälligen Antwort vom 18. September auf unser Schreiben vom 19. August können wir uns keineswegs für beruhigt erklären. Wenn auch in unseren BeleuchtungsVertrage nur von Gasbeleuchtung und einer etwaigen Verbesserung derselben die Rede ist, so steht doch fest, daß zur Zeit des Vertrags-Abschlusses weder die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung noch der Unternehmer L. A. Riedinger an die Möglichkeit einer neu zu erfindenden anderen Beleuchtung gedacht haben, sonst wäre sicher der betreffende § zum Schutz des Unternehmers präziser abgefaßt worden. Es kann übrigens ja gar nicht in

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