Ratsprotokoll vom 27. Oktober 1893

Bauzeit (Frühjahr) den Bestand dulden, sodann wäre aber, da besagtes Machwerk eine Adaptierung im Sinne der Bauordnung nicht zuläßt, dessen Abtragung eventuell vom Amtswegen ohne weiters vorzunehmen. Die Section ist nicht in der Lage einen Antrag einbringen zu können, da zwei Mitglieder derselben für, zwei gegen die Abweisung des Recurses stimmten. Der Referent spricht für die Stattgebung des Recurses da man den Bau beim Entstehen hätte hindern sollen. Durch die Demolierung wurde dem Recurrenten ein empfindlicher Vermögens-Nachtheil geschaffen. Gemeinderath Lintl unterstützt die Ausführung des Herrn Vorredners und meint, die Gemeinde solle dem Recurrenten, im Falle auf die Demolierung bestanden wird, eine Entschädigung geben, die Bausection solle mit ihm diesbezüglich in Verhandlung treten. Herr Gemeinderath Dr. Höfner beantragt dem Recurse stattzugeben, da das fragliche Bauwerk ganz abgelegen sei und Niemanden geniere. Ueber Antrag des Dr. Angermann berichtet

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