Ratsprotokoll vom 8. Juli 1892

der Person und ersucht den Herrn Vorsitzenden im polizeilichen Verordnungswege Sicherheits Vorschriften zu erlassen. Der Herr Vorsitzende erklärt, daß diesbezüglich bereits im Sectionsantrage vorgesorgt sei, daß ferner zur Erhöhung der HundeSteuer die Bewilligung des Landes-Ausschusses erforderlich sei. Herr G.R. Dr. Angermann unterstützt den Antrag Ritzinger mit der Begründung, daß in Steyr so viel Hunde gehalten werden, daß durch dieselben die Bewohner belästiget werden, er hoffe daß bei Erhöhung der Steuer die Zahl der Hunde sich verringern werde. Herr G.R. Mayr spricht sich im Interesse des Armenwesens für den Antrag Ritzinger aus glaubt jedoch, daß bei einer strengen Controle, der Hundeversteuerung viele nicht versteuerte Hunde gefangen würden, wodurch auch die Zahl der Hunde vermindert wurde. Der Herr Vorsitzende bringt sonach den Antrag des Herrn G.R. Ritzinger zur Abstimmung welcher per majora abgelehnt wird (5 Stimmen dafür) Mit Rücksicht auf das Ergebniss dieser Abstimmung ersucht der Herr G.R. Dr. Angermann den Herrn Vorsitzenden die polizeiliche Verordnung, nach welcher das Mitnehmen von Hunden

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