Ratsprotokoll vom 8. Juli 1892

des Stadtgebiethes verwendeten Zughunde insbesondere die vor den Milch- und Marktwagen gespannten Hunde mit einem vorschriftsmässigen Beisskorbe versehen sein, das Mitnehmen der Hunde in Gastund Kaffeehäuser sei strengstens untersagt. Die betreffende Kundmachung ist vom Amte auszufertigen und streng zu handhaben. Herr G.R. Ritzinger betont, daß in Steyr ungefähr tausend versteuerte Hunde gehalten, für welche jährlich beiläufig 3000 fl HundeSteuer an den Armenfond gezahlt wird. Mit Rücksicht darauf, daß der Armenfond bedeutend in Anspruch genommen wird, beantrage er die Erhöhung der Hundesteuer auf jährlich 5 fl. Herr G.R. Anton von Jäger tritt gegen diesen Antrag ein; derselbe ist bereits vor 14 Jahren einmal eingebracht worden und habe damals keinen Anklang gefunden, er glaube, daß derselbe auch heute fallen werde. Herr G.R. Scholz unterstützt den Antrag des Herrn G.R. Ritzinger in der Erwartung daß durch die Erhöhung der Hundesteuer die grosse Zahl der Hunde, in Steyr abnehmen werde. Herr G.R. Kautsch erblickt bei jenen ausser dem Stadtgebiethe gehaltenen und im Zuge hereingeführten Hunden eine Gefährdung der Sicherheit

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