Ratsprotokoll vom 8. Juli 1892

in Gast- und Kaffenhäuser verbothen ist, mit aller Energie ohne Rücksicht auf die Beschuldigten zu handhaben. Der Herr Vorsitzende sagt dies zu. Hierauf wird der nochmals zur Verlesung gebrachte Sectionsantrag einstimmig angenommen. - Z 112573. 8. Die für das Solarjahr 1891 vorgelegten und von der Finanz-Section geprüften Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtgemeinde Steyr sowie der hiesigen Versorgungsanstalten sind innerhalb des im § 50 Abs. 5 des Gemeinde-Statutes vorgeschriebenen vierzehntägigen Termines zur oeffentlichen Einsicht aufgelegen ohne daß hingegen irgend welche Einwendungen vorgebracht worden wären. Die Section stellt sonach den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle die vorliegenden Rechnungsabschlüsse zur Kenntniß nehmen, hievon entsprechende Auszüge in 300 Exemplaren in Druck legen lassen, und dem Herrn Stadtkassier Johann Paarfusser das Absolutorium ertheilen. Nachdem beschlossen wurde von der Verlesung der Jahres-Rechnung mit Rücksicht auf deren Drucklegung und Vertheilung trägt der Herr Referent Umgang zu nehmen,

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