Ratsprotokoll vom 31. Jänner 1890

meinnützige Zwecke zur Verfügung steht wie etwa einen Theil der alljährlich auf die Gemeinde, Steyr entfallenden ReservefondsZinsen der hiesigen Sparkassa oder dergleichen diesen Fonds zuzuweisen. 4. Nachdem voraussichtlich die Completirung des nöthigen Kapitales noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen wird und die ComitéMitglieder die Errichtung der Stiftung vielleicht nicht erleben werden, so erachten sie es für ihre Pflicht, als die dermalen noch anwesenden Träger und Wisser der ursprünglichen Absichten nachstehend die Hauptanhaltspunkte für die Errichtung des dereinstigen Stiftbriefes zu deponiren. I. Die Gemeinde Vorstehung Steyr hat den Stipendium Fonds in Verwaltung und Evidenz zu halten. Der löblichen Gemeinde- Vertretung steht das Praesentations respect. das Verleihungsrecht

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