Ratsprotokoll vom 31. Jänner 1890

Raths-Protokoll. aufgenommen am 31. Jänner 1890 über die I. diesjährige ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k.k. lf. Stadt Steyr Gegenwärtige: Als Vorsitzender Herr Bürgermeister Johann Berger Der Herr Vicebürgermeister Leopold Putz Die Herren Gemeinderäthe Anzengruber Leopold Mayr Anton Auböck Karl Perz Mathias Haller Josef Redl Johann Huber Leopold Scholz Johann Jäger v. Waldau Anton Kautsch Jakob Schrader August Kurz Alois Dr. Tomitz Franz Lang Franz Turek Josef Als Schriftführer: Herr städt. Concipist Franz Rosenberg.

Tagesordnung Mittheilungen. I. Section. 1. Antrag auf Verleihung des Ehrenbürgerrechtes. 2. Referat über das Gesuch des Herrn Franz Arbeshuber betreffend Beleuchtung eines Weges. 3. Ersatzwahl eines Mitgliedes in den k.k. Stadtschulrath Steyr. II. Section. Amtsbericht über den StadtkassaJournals-Abschluss pro Dezember 1889. 5. Eingabe pcto Beschaffung der nothwendigen Monturssorten. 6. Gesuche um miethweise Überlassung des Gewölbes N. 3 im Bürgerspitale. 7. Gesuch des Herrn Franz Werndl pcto käuflicher Uiberlassung eines städtischen Grundes. IV. Section. 8. Verleihung der Zweithurnschen Stiftungs-Interessen pro 1890.

9. Eingabe des Comites für Gründung einer Ferdinand Redtenbacher Stipendienstiftung über den gegenwärtigen Stand derselben und Ansuchen sowie um gemeindeämtliche Uibernahme und Verwaltung des Stiftungs-Vermögens. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlussfähigkeit, erklärt die Sitzung für eröffnet und ersucht zu Verificatoren des Sitzungs-Protokolles die Herren Gemeinderäthe Anzengrüber Leopold und Auböck Karl. Derselbe erstattet sodann folgende Mittheilungen: Der Gemeinderath hat durch das Ableben des Herrn Alois Stierhofer ein Mitglied verloren das stets seine Pflichten als Mitglied der Gemeinde-Vertretung als Bürger von Steyr in vollstem Masse erfüllt und durch sein an-

spruchloses, zuvorkommendes Wesen die Sympathien des Gemeinderathes und der Bewohner von Steyr sich erworben hat. Ich ersuche demselben ein ehrendes Andenken zu bewahren und dem Gefühle des Beileides durch Erheben von den Sitzen Ausdruck zu verleihen. Die Herren Gemeinderäthe hatten sich bereits bei Beginn dieses ehrenden Nachrufes von den Sitzen erhoben. 2. Anlässlich des Ablebens Seiner Durchlaucht Karl Fürsten zu Auersberg habe ich zwei Herren Gemeinderäthe ersucht einen Kranz Namens der Gemeinde Steyr auf dem Grabe desselben niederzulegen, was auch durchgeführt wurde. Diese Mittheilung nimmt der Gemeinderath stehend zur Kenntnis 3. Der Stadtgemeinde-Vorstehung Wels habe ich zu dem Ableben des ehemaligen Bürgermeisters dieser Stadt des Herrn k.k. Notars

Dr. Gross ein Condolenztelegramm gesendet wofür unterm 18. d. Mts. der Dank ausgesprochen wurde. Zur Kenntniss. 4. Der kk. Landesschulrath Linz hat laut Verlasses vom 21. Dezember 1889 Zahl 2910, mit welchem der vom k.k. Stadtschulrathe erstattete Jahreshaupt Bericht über den Zustand der Volksschulen des Stadtgebiethes im Jahre 1888/89 erledigt wurde unter anderen die namhaften Wohlthätigkeits Akte des löbl. Gemeinderathes für Schulzwecke mit Befriedigung zur Kenntniss genommen. Zur Kenntniss. 5. Herr Gemeinderath Tomitz hat in einem unterm 21.d. Mts. an mich gerichteten Schreiben die Fragen der Erweiterung des Friedhofes und Errichtung eines Nothspitales angeregt. Bezüglich der nothwendig gewordenen Vergrösserung des Fried-

hofes in Steyr werde ich mich mit den beiden hiesigen hochwürdigen katholischen Pfarrämtern welche grundbücherliche Besitzer des kathol. Friedhofes in Steyr sind ins Einvernehmen setzen und zugleich die hieramts im Oktober 1888 in Anregung gebrachte Herausgabe einer Friedhofordnung in Erinnerung bringen. Was die Errichtung eines neuen Nothspitales anbelangt, so wird Seitens der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr diese Angelegenheit schon seit längerer Zeit studirt. Bemerkt muß werden, daß ein Nothspital mit einem Belegraum von 10 Betten seit der letzten Blattern Epidemie im ehemaligen Wirthschaftsgebäude hinter dem neuen Armenhause existirt und daß es sich zunächst darum handeln wird, ob man dieses vergrössern soll, oder anders wo eine passende Adaptirung in Vor-

schlag bringen soll. Die Waffenfabriks-Gesellschaft wäre geneigt mit der Gemeinde einen Tauschvertrag abzuschliessen und zwar würde sie die der Gemeinde gehörigen Gründe, welche sie jetzt für Ablagerung, von Kohlen gepachtet hat gegen das neben dem Sct. Anna Spitale liegende Schützenberger Haus sammt Garten eintauschen. Dies wäre zur Verwendung als Nothspital geeignet, wenn der löbliche Gemeinderath mich ermächtigt, würde ich diesbezüglich mit der WaffenfabriksGesellschaft in Unterhandlung treten. Herr G.R. Kautsch stimmt den Ausführungen des Herrn Vorsitzenden zu, der Herr Bürgermeister solle zur Durchführung der den Abschluß des Tauschvertrages vorbereitenden Akte ermächtiget werden, welcher dann seinerzeit dem Gemeinderathe zur Genehmigung

vorgelegt werden soll, er betone schon jetzt, daß man das Nothspital neben dem Armenhause ganz fallen lassen soll; das SchützenbergerHaus wird zu diesem Zwecke passen besonders da es in der Nähe des Krankenhanses ist und die Verwaltung des Ersteren hiedurch erleichtert würde. Herr G.R. Anzengruber findet die Verwendung eines Hauses welches an der Strasse gelegen ist und in dessen Nähe andere Bewohnte Häuser stehen, wie dies beim Schützenbergerhaus der Fall sei, als NothSpital nicht passend. Herr G.R. Kautsch bemerkt, daß dies zu untersuchen Sache einer LocalCommission sei, er sei dafür daß der Herr Bürgermeister ermächtiget werde, die den Tausch vorbereitenden Akte zu unternehmen, daß hierüber event. eine Commission berathe und das Resultat dieser

Vorerhebungen dann dem Gemeinderathe wieder vorgelegt werde. Der Herr Vorsitzende gibt der Meinung Ausdruck, daß für die Gemeinde die Erwerbung des Schützenbergerhauses vom Vortheile sei, wenn es auch als Nothspital nicht in Verwendung komme, da es ja überhauptfür eine eventuell nothwendige Vergrosserung des Sct. Anna Spitales verwendet werden könne. Herr G.R. Haller billigt diese Ansicht. Es wird sonach der Herr Vorsitzende ermächtiget die nöthigen Vorerhebungen in dieser Sache zu pflegen. 6. u 7. Der Herr Vorsitzende verliest den Erlass des hochl. k.k. StatthaltereiPraesediums vom 2. Jänner 1890 Nr. 20/Praes., laut welchen die Einhebung der Brücken- und Pflaster -Mauthgebühren und die Erhöhung der Gebühr für jedes Stück leichtes Triebvieh von 1 1/2 auf 2 xr auf weitere 5 Jahre genehmiget wurde, ferner

den Erlass des hochlöblichen oberoesterr. Landes-Ausschusses vom 28. December 1889 Zahl 16531 betreffend die Bewilligung der Einhebung einer 60 % Umlage auf die directen Steuern, eine Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten mit 2 fl pr Hectoliter und eines VerzehrungssteuerZuschlages von 30 % für die Consumtion von Wein, Obstmost und Fleisch. Zur Kenntniss. 8. Gestern Nachmittag wurde mir vom Herrn Secretär des Theater DirectorsHerrn Julius Laska ein Gesuch um sofortige Flüssigmachung eines Theilbetrages von 400 fl von der demselben von der Gemeinde zugesicherten Subvention pr 600 fl überreicht. Da dasselbe zu spät überreicht wurde um auf die Tagesordnung gesetzt zu werden habe ich dieses Gesuch der I. Section zur Berathung zugewiesen und wird der Herr Obmann derselben, den Antrag der Section vortragen. Der Schriftführer verliest das Gesuch. Herr G.R. Anton v. Jäger, Obmann der

I. Section berichtet, daß die Section per majora beschlossen hat, zu beantragen, daß dem Herrn Julius Laska ein Betrag von 300 fl aconto seiner Subvention ausgefolgt werde. Herr G.R. Anton v Jäger stellt unter Einem für seine Person den Gegen antrag, dem vorliegenden Ansuchen unter Aufrechthaltung des Gemeinderathsbeschlusses vom 29. März 1889 nicht zu willfahren. Nach längerer Debatte in welcher der Herr Vicebürgermeister den Antrag des Herrn G.R. Jäger, die Herren G.R. Mayr und Kurz den Sectionsantrag unterstützen wird der Antrag des Herrn G.R. von Jäger per majora (10 Stimmen) zum Beschlusse erhoben. Der Herr Vorsetzende theilt mit, daß sich die Zahl der Geschäftsstücke der Gemeinde-Vorstehung im Jahre 1889 wieder bedeutend vermehrt und zwar von 20556 auf 24207. Hierauf wird zur Erledigung der Tagesordnung geschritten.

I. Section Referent: Sections-Obmann Herr G.R. Anton von Jäger 1. Der Thurmbau ist vollendet. Sr. Majestät der Kaiser hat dem Obmann des Thurmbau-Vereines mit einer hoben Auszeichnung bedacht. Der Gemeinde Steyr obliegt es nun dem geistigen Schöpfer des Thurmes und dessen stylgemässen schönen Aufbaues die Anerkennung und den Dank der Stadt Steyr auszudrücken. Vor vier Jahrhunderten waren es Baumeister des Sct. Stephans-Domes die unsere Stadtpfarrkirche aufbauten, heute nach vier Jahrhunderten ist es das Haupt dieser, uralten Wiener-Steinmetzhütte welches unseren Stadtpfarrthurm neu entworfen und stylgerecht aufgebaut hat. Die Stadt Steyr und deren Bewohner haben mit Opfermuth ihr Schärflein zum Aufbaue des Thur-

mes beigetragen und Jeder freut sich des gelungenen Kunstwerkes. In Anbetracht Alles dessen beantragt die I. Section: Der löbliche Gemeinderath der Stadt Steyr wol le dem Herrn Herrn Ober-Bau rathe Friedrich Freiherrn von Schmidt Dombaumeister zu Sct. Stephan, Professor an der k.k. Akademie der bildenden Künste, Comthur des Fr. J.O. m. d. St. Ritter des L.O. etc. etc. In Anerkennung seiner durch die Anregung und den Ausbau des styl- und formvollendeten Thurmes der Stadtpfarrkirche als ein für die Stadt Steyr wichtiges und zur Zierde gereichendes kirchliches Kunstbauwerk bethätigten Liebe für die Kunst dieser Stadt, die höchste Auszeichnung, welche die Stadt zu vergeben hat, das Ehrenbürgerrecht der Stadt Steyr verleihen und dessen Namen in das goldene Buch der Ehrenbürger dieser Stadt ein

tragen lassen. Herr G.R. Tomitz unterstützt den Sectionsantrag und stellt den Zusatzantrag daß dem Herrn Architekten Hermann und dem Bauleiter Herrn Andreas Würfel für die vollendete Durchführung des Bauesder schriftliche Dank des Gemeinderathes zugemittelt werde. Beide Anträge wurden einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 1877 2. In Angelegenheit der angestrebten Löschung der Wegparzellen N°. 1300 als öffentliches Gut beantragt die Section die Entscheidung in dieser Sache behufs Vornahme weiterer Erhebungen zu vertagen, was einstimmig angenommen wird. 3. Durch das Ableben des Herrn Alois Stierhofer welcher mit Gemeinderathsbeschluß vom 1. Juni 1888 für die Functionsdauer 1888-1891 als Vertreter der Gemeinde in den k.k. Stadtschulrath gesendet wurde, erscheint die Vornahme ei-

ner Ersatzwahl für die restliche Funktionsdauer nothwendig. Die Section beantragt dem Herrn G.R. Karl Auböck als Mitglied des k.k. Stadtschulrathes an Stelle des verstorbenen Herrn Stierhofer zu wählen. Wird einstimmig angenommen. Herr GR. Auböck dankt für die ihn ehrende Wahl und erklärt sich bereit dieses Amt zu übernehmen. II. Section. Referent Herr G.R. Mathias Perz. 4. das städtische Kassaamt erstattet über die Geldgebahrung bei der Stadtkasse um Monate December 1889 folgenden Bericht Betrag fl. xr. Einnahmen im Monate December 1889 130.620 65 1/2 Kasserest vom Vormonat 5.895 93 1/2 gibt an Gesammt-Einnahmen pro December 1889 136.516 59 Hiezu ist zu rechnen eine Kassaeinlage bei der Sparkasse mit 5.206 62 ergibt eine Gesammtsumme von 141.723 21 Hiezu kommen ab die Ausgaben im Monate December mit 45.665 fl 41 1/2 und die praeliminirte Kassagebahrungsfond pr 30.000 fl Zusammen 75.665 41 1/2 ergibt sich ein derzeit in der Sparkassa angelegter Kassaüberschuß pr 66.057 79 1/2

Dieser Kassaüberschuss erscheint im Praeliminare pro 1890 mit 70.000 fl angenommen, die Differenzpr. 3942 fl 20 1/2 xr ergibt sich dadurch, weil im Monate December 1889 das Haus in Ort Consc. N°. 25 um 3000 fl angekauft wurde wofür im Praeliminare pro 1889 keine Vorsorge getroffen war. Die gesammten Jahres Einnahmen betrugen. 468.271 Die do. Ausgaben 402.213 20 1/2 Städtisches Kassaamt Steyr am 15. Jänner 1890 J. Paarfusser Stadtkassier. V. Jandaurek Rechnungsführer. Das Kassa-Journal wurde von den Herren G.R. Leopold Huber und Mathias Perz geprüft und richtig befunden. Wird ohne Debatte genehmigend zur Kenntniß genommen. Z 1058 5. Das Polizei-Inspectorat überreicht das Verzeichniss der zur Anschaffung nothwendigen Montursstücke für die städtische Sicherheitswache und bittet zugleich um Anschaffung einer praktischen Kopfbedeckung, da die derzeit

im Gebrauche stehenden Hüte durch ihre 17 jährige Tragzeit bereits sehr gelitten haben. Das Amt befürwortet die Anschaffung von Pickelhauben ähnlich, denen der Wiener Sicherheitswache. Die Section beantragt die Anschaffung der erforderlichen Monturs Sorten als 11 Stück Mänteln, 8 Sicherheitswachmänteln und 3 Amtdiener-Mänteln 3 Stück Waffenröcke 17 Stück Blousen 17 Stück Tuchhosen 17 Stück Westen 11 do. Kappen (darunter 4 Amtsdiener Kappen) 13 Stück Pickelhauben 12 do. Porte epees 12 do. Signalpfeifchenschnüre zu bewilligen und die diesbezügliche Concurs-Ausschreibung mit dem Termine bis 15. Februar l. Js. von Seite des Amtes zu veranlassen.

Gleichzeitig wolle der löbliche Gemeinderath die Finanz-Section ermächtigen, die einlangenden Offerte zu eröffnen und die Muster unter Beiziehung eines Sachverständigen zu prüfen, um die Vergebung der Monturs Sorten sofort veranlassen zu können. Wird einstimmig angenommen. - Z.1/Praes 6. Herr Karl Hubatka Uhrmacher, Fraunstiege N°. 2 sucht an ihm das Gewölbe N°. 3 beim Bürgerspitale für 3 Jahre um den Pachtschilling jährlicher 80 fl zu überlassen. Die Section beantragt dieses Gewölbe dem Herrn Karl Hubatka unter den mit dem früheren Miether vereinbarten Bedingnissen um den Miethzins pr 80 fl bis 31. December d. Js. zu vermiethen. Beschluss einstimmig nach Antrag. - Z. 22433 7. Herr Franz. Werndl, ersucht um Abtretung der, der Gemeinde gehörigen Grundparzelle 1360/2 im Flächenausmasse von 15 □Clfter gegen seinerseitige Abtretung der Bauparzelle 866/2 im Ausmasse von

10 □Claster an die Gemeinde und gegen Zahlung einer Tauschaufgabe welche die Differenz der Grösse der zwei Parzellen aufwiegen soll. Die Section beantragt den von Herrn Franz Werndl angestrebten Grundtauschgegen dem zu genehmigen, daß der selbe eine Tauschaufgabe von 2fl pro m2 also für 18 m2 36 fl zu leisten und die Kosten der grundbücherlichen Durchführung dieses Tausches zu tragen hat, Wird einstimmig angenommen. - Z. 1217 IV. Section. Referent Herr Sections Obmann Gemeinderath Anton Mayr. 8. Die Interessen der Alois Zweithurnschen Stiftung pr 8 fl werden über Sectionsentrag an die vom Armenrathe zur Betheilung Empfohlenen verliehen. - Z 704 9. Der Herr Referent verliest eine Eingabe des Comites für die Gründung einer Ferdinand Redtenbacher Stipendien-Stiftung wie folgt. In Erwiederung der geehrten Zuschrift vom 19. Oktober 1889 Z 17766 hat sich das unterfertigte Comite für Gründung einer Ferdinand Redtenbacher Stipendium-Stiftung in seiner Sitzung vom 2. November 1889 zu nachstehender Entschliessung und höflichen Mittheilung geeinigt. 1. Nach dem das Stipendium für einen Frequentanten einer technischen Hochschule des In- oder Auslandes gedacht ist

und die ursprünglichen Spenden nur in diesem Sinne erbeten und gegeben wurden, was nicht mehr geändert werden kann; die Jahreszinsen aus dem bislang aufgebrachten Kapitale von fl 2400.- jedoch kaum zur Existenzerleichterung eines Hochschülers ausreichen, auch der Würde des vorgesehenen Namens der Stiftung nicht entsprechen, so ist von der definitiven Errichtung derselben so lange abzusehen, bis das Kapital durch Zuschlagder Zinsen und Zinseszinsen und durch weitere Zuschüsse und Erwerbungen so hoch angewachsen sein wird, daß dessen Jahreszinsen zu 4 % gerechnet mindestens ÖW fl 300. (Dreihundert Gulden) betragen; die löbliche Gemeinde-Vorstehung von Steyr wird gleichzeitig und höflichst um die weitere Verwaltung und Aufbewahrung des Kapitals ersucht. 2. Zur früheren Erreichung dieses Zieles hat das Comité beschlossen, sich durch Coopitirung neuer an Stelle der theils nicht mehr in Steyr anwesenden, theils verstorbenen

Mitglieder zu vergrössern und seinerzeit einen neuerlichen Versuch zu machen, dem ebenso humanen als dem bleibenden Andenken eines der bedeutensten Söhne unserer Stadt gerecht werdenden Zweckes weitere Mittel zuführen zu helfen, erachtet aber, das einer späteren Zeit anheim stellen zu sollen, weil dermalige wichtige öffentliche Unternehmungen an die flottanten Mittel der Bevölkerung Anforderungen stellen, welche für diesen Zweck voraussichtlich wieder keinen nennenswerthen Erfolg erwarten lassen. 3. Das Comité erlaubt sich aber schon jetzt das höfliche Ansuchen: Die löbliche Gemeinde-Vorstehung möge dem löblichen Gemeinderath von Steyr auf diese beabsichtigte Stiftung aufmerksam machen, damit derselbe sich vielleicht veranlaßt sieht, einen oder den anderen Betrag der dem löblichen GemeindeRathe für wohlthätige und ge-

meinnützige Zwecke zur Verfügung steht wie etwa einen Theil der alljährlich auf die Gemeinde, Steyr entfallenden ReservefondsZinsen der hiesigen Sparkassa oder dergleichen diesen Fonds zuzuweisen. 4. Nachdem voraussichtlich die Completirung des nöthigen Kapitales noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen wird und die ComitéMitglieder die Errichtung der Stiftung vielleicht nicht erleben werden, so erachten sie es für ihre Pflicht, als die dermalen noch anwesenden Träger und Wisser der ursprünglichen Absichten nachstehend die Hauptanhaltspunkte für die Errichtung des dereinstigen Stiftbriefes zu deponiren. I. Die Gemeinde Vorstehung Steyr hat den Stipendium Fonds in Verwaltung und Evidenz zu halten. Der löblichen Gemeinde- Vertretung steht das Praesentations respect. das Verleihungsrecht

des Stipendiums welches den Namen: Ferdinand Redtenbacher Stipendium Stiftung haben soll mit einfacher Majorität der Stimmen zu. II. Der Stipendium Werber hat die vorgeschriebene Eignung zur ordentlichen Frequenz einer in oder ausländischen technischen Hochschule sowie jenen Grad von Mittellosigkeit nachzuweisen, daß dieses Stipendium einen für ihn absolut unentbehrlichen Zuschuß zum Besuche und zur Absolvirung einer solchen Hochschule bedeutet. III. Die Confession oder die uneheliche Abkunft des Bewerbers sind bei Erfüllung den vorgeschriebenen Bedingungen gegenüber der Verleihung des Stipendiums von keinem Einflusse. IV. Der Stipendist hat alljährlich nachzuweisen, daß er die für das betreffende Jahr vorgeschriebenen Prüfungen und Coloquien mit Erfolg bestanden hat, widrigenfalles ihm das Sti-

pendium entzogen werden soll. V. Nachgewiesene länger dauernde Erkrankung und pflichtgemäs geleisteten Militärdienst während des betreffenden Jahres machen eine Ausnahme und annulliren jedesmal die Nichterfüllung der Bestimmungen des Punktes IV. VI. Anspruch auf das Stipendium hat unter Erfüllung der formulirten Bedingungen vor Allen ein in Steyr in Ermanglung eines solchen im in Kirchdorf, in Ermanglung eines solchen ein in Enns und zuletzt überhaupt ein in Oberoesterreich geborner und an je diesem Orte oder im Lande heimatberechtigter junger Mann. VII. Das Stipendium kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen dem Stipendisten auch nach der Absolvirung der Hochschule auf sein Ansuchen ein weiteres Jahr belassen werden.

VIII. An den Sinn und Wortlaut dieser hauptsächlichen Stipulationen sind zur Zeit der Errichtung des Stiftbriefes die etwa noch lebenden ComitéMitglieder, so wie die GemeindeVorstehung von Steyr gebunden. Steyr im November 1889 Eigenhändige Fertigungen der Comité-Mitglieder Dr. Stigler Georg Pointner. Dr. Al. Spängler Al. Fürth Josef Berger Die Section beantragt diese Eingabe zur Kenntniss zu nehmen und es wolle sich der löbliche Gemeinderath den Dank dem Comité zum Ausdruck bringen, zur Uibernahme und Verwaltung dieser Stipendien-Stiftung bereit erklären. Das weiters gestellte Ansuchen um Zuwendung einer Quote aus dem Reservefondszinsenantheile der Sparkassa möge der löbliche Gemeinderath gegebenenfalles in Be-

rücksichtigung ziehen. Gleichzeitig wolle den Comité-Mitgliedern der Dank ausgesprochen werden. Dieser Antrag wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 20593 Da die Tagesordnung erschöpft ist und sich Niemand mehr zum Worte meldet, erklärt der Herr Vorsitzende die Sitzung um 4 Uhr Nachmittags für geschlossen. Der Vorsitzende Die Gemeinderäthe Der Schriftführer

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