Ratsprotokoll vom 30. August 1889

Raths-Protokoll. aufgenommen am 30. August 1889 über die diesjährige IV. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der kk l.f. Stadt Steyr. Gegenwärtige Als Vorsitzender Herr Bürgermeister Johann Berger Die Herren Gemeinderäthe Anzengruber Leopold Olbrich Hugo Auböck Karl Perz Mathias Haller Josef Ploberger Franz Holub Karl Redl Johann Huber Leopold Scholz Johann Jäger Anton v. Waldau Schrader August Kautsch Jakob Landsiedl Anton Tomitz Franz Mayr Anton Turek Josef Schriftführer: Der städt. Concipist Franz Rosenberg

Tagesordnung. Mittheilungen. I. Section. 1. Wahl zweier Vertrauensmänner in die Pferde Assent Commission pro 1890 2. Recurs gegen eine Entscheidung des Armenrathes Steyr wegen verweigerter Aufnahme in ein Unterstandshaus in Steyr. II. Section. 3. Amtsbericht über den StadtcassaJournals Abschluss pro Juli 1889. 4. Collectiv Einschreiten des Lehrpersonales an den hierstädt. Volks- und Bürgerschulen pcto Bestimmung des Quartiergeld-Percentausmasses. 5. Erlass des h. o.ö. Landes Ausschusses wegen Aeusserung über das von der Gemeinde Garsten beanspruchte Aequwivalent für die abzutrennenden Grundtheile. 6. Gesuch des Comités zur Hebung des Fremden-Verkehrs in Steyr um

eine Subvention von 400 fl. III. Section. 7. Amtsbericht betreffend Herstellung einer Telephonanlage für Steyr. 8. Amtsbericht betreffend Reparatur dreier öffentlicher Stiegen, 9. Amtsbericht betreffend Canalisirung der Gleinkergasse. IV. Section 10. Entwurf eines Stiftbriefnachtrages zur Zieglerschen Pfründenstiftung. Beginn der Sitzung 5 Uhr Nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlussfähigkeit, erklärt die Sitzung für eröffnet, ersucht zu Verifikatoren des heutigen Sitzungs-Protokolles die Herren G.R. Mathias Perz und Franz Ploberger und erstattet sodann folgende Mittheilungen: a. In der Gemeinderaths-Sitzung vom

2.d. Mts. hat Herr Gemeinderath Franz Lang ersucht sich behufs möglichst rascher Herrichtung der Thürmerwohnung im Pfarrthurme mit der Bauleitung ins Einvernehmen zu setzen. Dies geschah und es erklärte der Herr Thurmbauleiter Wierfel, daß die Thürmerwohnung bis Ende September beziehbar hergerichtet sein wird. Zur Kenntniß - Z 13486 b. Für die aus der auf die Stadtgemeinde Steyr entfallenden Quote der Zinsen des Reservefondes der Sparkasse Steyr in der letzten Gemeinderaths-Sitzung bewilligten Spenden sind nach deren Ausfolgung Dankschreiben von der städt. Sct. Anna Spitals-Direction, Kleinkinderbewahr-Anstalt, SchutzAnstalt, Realschul Direction, Verein der Schulfreunde Gesellschaft der Musikfreunde, VerschönerungsVerein, Stenographen Verein, Allgemeine Arbeiter-Kranken-

Kasse, hochw. Kreuzschwestern, Gewerbe-Verein eingelangt. Zur Kenntniss ad Nr 11910 c. Herr Kulstrunk, Fachlehrer an der Bürgerschule hier, offerirt ein von ihm in Oel gemalenes sehr schön eingerahmtes Bild des verstorbenen Herrn General Directors Josef Werndl um den Preis von 108 fl. Wird beschlossen dasselbe nach Erledigung der Tagesordnung zu besichtigen und dann das Verkaufsanbot in Verhandlung zu nehmen. - Z. 14752 d. Herr Gemeinderath Tomitz hat mir in einem Schreiben mitgetheilt, daß die Herren Leopold Scheibser und Wilhelm Lanz den Innungs Pokal die Lade und den Schild der ehemals bestandenen Genossenschaft der Schleifer und Gesellen um den Preis von 200 fl verkaufen und hat diese Gegenstände zum Ankaufe für das städt. Archiv empfohlen.

Die Genannten Herren wurden vom Amte einvernommen, erklärten sich bereit diese Gegenstände der Gemeinde zu verkaufen begehrten jedoch 300 fl Kaufpreis. Der Schätzwerth des Pokals beträgt 65 fl. Hierüber entspinnt sich eine kurze Debatte, in welcher Herr Gemeinderath Anton Mayr den Antrag stellt den Verkäufern den genannten Gegenstand den Schätzwerth derselben als Kaufpreis zu biethen. Dieser Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen. - Zahl 14658 Hierauf wird zur Erledigung der Tagesordnung geschritten. I. Section. Referent Herr Sections-Obmann Gemeinderath Anton Jäger a. Waldau. 1. Als Vertrauensmänner in die Pferde Assent-Commission werden über Sectionsantrag einstimmig die

Herren Franz von Jäger und Karl Viertl jun entsendet. - Z 14514, 2. Josef Molterer, verehel. Taglöhner wohnhaft in Losenstein hat gegen die Entscheidung des Armenrathes Steyr vom 9. d. Mts. Zahl 125 AR, womit sein Ansuchen um Aufnahme in das Verpflegshaus abgewiesen wurde den Recursergriffen. Der Herr Referent verliest die Recursschrift, die Note der Gemeinde Vorstehung Losenstein, mit welcher das Ansuchen einer Berücksichtigung wärmstens empfohlen wird. Die Section stellt den Antrag, den vorliegenden Recurs dem städt. Armenrathe zur eventuellen Erhöhung des Armengeldes und Vormerkung des Recurrenten für einen Unterstand zurückzuleiten. Beschluss einstimmig nach Antrag. - Z. 14380

II. Section. Referent Herr Sectionsobmann Gemeinderath Mathias Perz. 3. Das städtische Kassaamt erstattet über die Geldgebahrung im Monate Juli 1889 folgenden Bericht: Einnahmen im Monate Juli 1889 Kasserest vom Vormonat Gesammt-Einnahmen im Juli 1889 Ausgaben im Monate Juli 1889 Kasserest für den Monat August 1889 und betragen die gesammten Jahres-Einnahmen Die do. Ausgaben Sädtisches Kasseamt Steyr, am 31. Juli 1889 - J. Paarfusser Stadt Cassier Jandaurek Rechnungsführer. Das Kassa Journal wurde von den Herren Gemeinderäthen Turek und Perz geprüft und richtig befunden und beantragt die Section die Kenntnissnahme dieses Berichtes. Wird ohne Debatte zur Kenntniss genommen, ZI. 13493

4. Das Ansuchen des Lehrpersonales an den hierstädtischen Volks- und Bürgerschulen um Erhöhung des Quartiergeldes wurde von der Finanz und Schulsection einer eingehenden Prüfung unterzogen und haben sich dieselben zu folgenden Antrage geeinigt: Den Lehrerinnen, Unterlehrerinnen und Unterlehrern der hierstädtischen Volks- und Bürgerschulen wird das bisherige Quartiergeld für weitere drei Jahre bewilligt. Das Ansuchen derselben um Erhöhung des Quartiergeldausmasses wird abgewiesen, den verheirateten Lehrern mit Ausnahme zweier welche das vorliegende Ansuchen nicht unterschrieben haben wird das bisherige Quartiergeld von 20 % des Grundgehaltes auf 25 % desselben für die Dauer von drei Jahren erhöht. Den ledigen Lehrern sowie den zwei Lehrern, welche dieses Ansuchen nicht

unterfertigt haben, wird das bisherige Quartiergeld für die Dauer von drei Jahren bewilligt Dieser Antrag wird nach kurzer Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. Z 19485 5. In der in Verhandlung stehenden Angelegenheit der Inkorporirung eines Gebiethstheiles der Gemeinde Garsten in das Stadtgemeinde-Gebieth Steyr liegt folgender Amtsbericht vor: Laut Aktenlage haben unterm 14. December v. Js. mehrere Realitäten- und Grundbesitzer um Incorporirung eines Gebiethstheiles im Ausmasse von 64 Joch 533 □° = 35 H., 39 Ar u 50 m2 aus der Gemeinde Garsten in das Stadtgebieth Steyr angesucht. Hierüber hat sich der löbliche Gemeinderath in seiner Sitzung am 22. Februar 1889 im Principe für die Nothwendigkeit dieser Incorporirung ausgesprochen und einstimmig beschlossen alle die zur Incorporirung der in Rede

stehenden Gebiethstheile nothwendigen Schritte zu veranlassen und namentlich sofort mit der Gemeinde Vorstehung Garsten hierwegen in Verhandlung zu tretten. Uiber Vollzug dieses Beschlusses wurde unterm 17. April l.Js. die löbliche Gemeinde Vorstehung Garsten um Mittheilung ersucht ob und unter welchen Bedingungen zur gedachten Incorporirung die Zustimmung ertheilt wird; worauf unterm 2. Mai l.J. seitens der löblichen Gemeinde Vorstehung Garsten die Antwort einlief, daß in Anbetracht des Umstandes als nach Ansicht der Gemeinde Garsten dermalen, das Bedürfniß zur Erweiterung des Stadtgebiethes in der in Rede stehenden Richtung absolut nicht vorliegt und die Gemeinde Garsten angeblich durch den Verlust eines nicht unbedeutenden in der höchsten Ertragsfähigkeit stehenden Gebiethstheiles sehr geschädigt werden würde, der

Gemeinde Ausschuß Garsten die projectirte Incorporirung in der Sitzung am 18. Mai l.Js. mit einhelliger Stimmenzahl abgelehnt hat. Dese Mittheilung wurde in der Gemeinderaths Sitzung vom 24. Mai l.Js. zur Kenntnis gebracht und wurden sodann die weiteren Schritte eingeleitet. Zufolge dessen wurde unterm 26. Mai l.Js. an die h.k.k. Statthalterei in Linz die Bitte um Veranlassung der in Rede stehenden Incorporirung, abgesendet. Die h k.k. Statthalterei hat unterm 6. Juni l.Js. die löbliche k.k. Bezirkshauptmannschaft zur gutächtlichen Aeusserung aufgefordert: Die löbliche k.k. Bezirkshauptmannschaft hat nach Anhörung der Gründe des Gemeinde Ausschusses Garsten, welcher nunmehr für die besagte Incorporirung eine Entschädigung im Betrage

von 20.000 fl verlangt, eine vollkommen unpartheinsche, streng sachgemässe und alle maßgebenden Faktoren erwägende Aeusserung der h. k.k. Statthalterei unterbreitet, welche sodann unterm 26 Juli l.Js den ganzen Akt dem hochlöblichen ob. oesterr. Landes-Ausschusse in Linz mit dem Ersuchen übermittelte, nach Erwägung der Verhältnisse im Falle die Vergleichsversuche resultatlos bleiben, bekannt zu geben ob der hochlöbliche Landes Ausschuss geneigt ist eine bezügliche Gesetzesvorlage einzubringen. Der hochlöbliche ob oesterr. LandesAusschuss hat nun unterm 3. l. Mts. den Akt der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr mit folgenden Auftrag übermittelt: Die Stadtgemeinde Vorstehung Steyr wird beauftragt. über das in dem beiliegenden Berichte der Gemeinde Vorste-

hung Garsten vom 6. Juli 1889 N°. 1166 eventuell angesprochene Aequivalent pr 20.000 fl die Aeusserung des Gemeinderathes einzuholen, diesem Verhandlungsakte einen ämtlich beglaubigten Auszug aus dem bezüglichen Gemeinderaths Sitzungs-Protokolle, dann eben solche Auszüge aus den Gemeinderaths-Sitzungs-Protokollen vom 22. Februar und 24. Mai l.Js. und einem Certifikat des dortigen kl. Steueramtes über die dermaligen direkten Steuern der Gemeinden Garsten und Steyr, ferner der dem Stadtgebiethe Steyr zu incorporirenden Gebiethstheile der Gemeinde Garsten im Gesammtflächenmasse von 61. Joch 533 □Kl. aus den KatastralGemeinden Christkindl und Garsten anzuschliessen und sohin den ergänzten Akt anher vorzulegen. In Befolgung dieses Auftrages

wurden die Abzüge aus dem Sitzungs-Protokolle vom 22. Februar und 24. Mai l.Js. von hieramts dem Akte beigelegt. Ferner wurde das verlangte Certifikat vom löblichen k.k. Steueramt Steyr über hieramtliches Ansuchen ausgefolgt, und liegt ebenfalls bereits dem Akte bei. Es erübrigt sonach noch die verlangte Aeusserung des löblichen Gemeinderathes Steyr über das von der Gemeinde-Vorstehung Garsten mit Bericht vom 6. Juli 1889 N° 1164 eventuell angesprochene Aequivalent pr 20.000 fl einzuholen und dem Akte beizuschliessen. Bezüglich dessen muß sich das Amt vollkommen den im Akte beiliegenden vorzüglichen Ausführungen der löblichen k.k. Bezirkshaupt mannschaft Steyr vom 14 Juli l.Js. Z. 4792 vollkommen beizupflichten mit dem Bemerken, daß nach den

bestehenden Gesetzen und Verordnungen der Gemeinde Garsten ein Recht zum Ansprechen auf ein Aequivalent nicht zusteht und daß die Gewährung eines Aequivalents wohl nur aus Billigkeitsrücksichten angesprochen werden kann. Dem von der Gemeinde Garsten angeführten Argument, daß die von der Stadt Steyr angesprochenen Gebiethstheile infolge ihres nächsten Anrainens an das Stadtgebieth ihre werthvollsten Gebiethstheile sind, muß gegenüber gestellt werden, daß wenn diese Gebiethstheile der Stadt einverleibt werden die nächst der neuen Stadt gelegenen Gebiethstheile der Gemeinde Garsten der Stadt näher gerückt und sonach naturgemäß auch wieder höher bewerthet werden, so daß der Ausfall besagter 61 Joch 533 □Kl. der Gemeinde Garsten gegen

über kein empfindlicher genannt werden kann. Was die Höhe eines etwa aus Billigkeitsrücksichten zu gewährenden Aequivalents betrifft, so kann bei dem Umstande als einerseits der Ausfall der Gemeinde-Umlagen in Garsten nur 269 fl beträgt, anderseits jedoch die Gemeinde Garsten durch die Entwicklung der Stadt unmittelbar an ihren Grenzen naturgemäß gewinnen muß, ohne daß derselben hiefür Auslagen erwachsen, doch nicht höher als mit 4000 fl angenommen werden, welche Summe in genügender Weise die Coulance der Stadtgemeinde Steyr vis a vis ihrer Nachbargemeinde Garsten zum Ausdruck bringen dürfte. Steyr, am 23. Angust 1889. Der Stadtsecretär Fritz Hähnel. Hierüber beantragt die Section der löbliche Gemeinderath wolle

im Wege des h. Landes Ausschusses der Nachbargemeinde Garsten für den derselben durch die Incorporirung der besagten Gebiethstheile verursachten Ausfall an Gemeinde-Umlagen einen Betrag von 4000 fl als AusgleichsSumme anbiethen Dieser Antrag wird mit allen gegen eine Stimme zuni Beschlusse erhoben. - Z. 13520 6. Das Comité zur Hebung des Fremden-Verkehres bittet um eine Subvention von 400 fl zur Bestreitung der Anschaffungskosten von Bildern von Steyr und Umgebung. Die Section beantragt der löbliche Gemeinderath wolle dem Fremden verkehrs Comité, da im Präliminare pro 1889 hiefür keine Vorsorgegetroffen erscheint vorschußweise den Betrag von 400 fl mit dem Bemerken bewilligen, daß künftighin derartige Anschaffungen wenn auf eine Subvention

von Seite der Gemeinde reflectirt wird vorher dem Gemeinderathe zur Genehmigung vor zulegen sind. Beschluss einstimmig nach Antrag. - Z. 14500 IV. Section. Referent Herr Sections Obmann Gemeinderath Johann Redl. 7. Uiber Auftrag des Herrn Bürgermeisters hat das städtische Bauamt einen Bericht vorgelegt, welcher die wesentlichen Bestimmungen bezüglich der Herstellung einer staatlichen Telephonanlage im Sinne der Verordnung des Handels-Ministeriums vom 7. Oktober 1887 R.G.Bl. N°. 106 enthält. Unter der Voraussetzung daß das hohe Handels-Ministerium für die Telephonanlage der Stadtgemeinde auf Grund des §.18 der vorcitirten Verordnung eine Ermässigung der Stations- und

Umschaltungs-Gebühr bis zur Hälfte bewilligt; kommt die Herstellung und Benützung der Telephonanlage im städt. Rathhaus: Baugebühr ein für allemal 50 fl Stationsgebühr (die Hälfte der gewöhnlichen gerechnet) alljährlich 15 fl Umschaltungsgebühr 10 fl zusammen jährlich 25 fl Für die Kaserne Baukosten 160 fl übrigen Gebühren alljährlich 25 fl Die Section beantragt hierüber: Der löbliche Gemeinderath wolle sich im Principe für die Herstellung eines Telephonnetzes für Steyr im Anschlusse an den Staats-Telegraphen aussprechen und die GemeindeVorstehung zur Veranlassung der hierwegen erforderlichen Schritte beauftragen.

Beschluß einstimmig nach Antrag. - Z 15074 8. Laut Bericht des städtischen Bauamtes sind die Stiegen vom Rathhaus zum Ennsquai, die Frauenstiege und die in der Langengasse vis a vis dem Hause des Herrn Eppinger zur Enns führende ganz oder theilweise schadhaft und ist deren Auswechslung nothwendig. Die Kosten dieser Arbeiten belaufen sich auf ungefähr 330 fl. Die Section beantragt der löbliche Gemeinderath wolle hiefür die veranschlagte Kostensumme pr 330 fl bewilligen. Herr Gemeinderath Ploberger betont, daß die Frauenstiege welche derzeit so viel begangen wird, nicht günstig angelegt ist, eine Umlegung dieser Stiege leicht durchgeführt werden könnte, da der hiezu nöthige Platz zur Verfügung stehe

und beantragt demnach die Gemeinde-Vorstehung zu beauftragen eine Local-Commission einzuberufen, welche betreffs Umlegung dieser Stiege an Ort und Stelle berathen ein diesbezügliches Operat ausarbeiten und dem Gemeinderathe zur Genehmigung vorlegen solle. Dieser Antrag vom Herrn Gemeinderath Mayr unterstützt, wird mit Stimmenmehrheit und der noch erübrigende Theil des Sectionsantrages mit Stimmeneinheit angenommen. - Z 15.298 9. Laut Bericht des städt. Bauamtes ist die Gleinkergasse vom Hause Orient N°. 24 des Herrn Josef Kemetmüller bis zum Schnallenthorgebäude nicht kanalisirt und erscheint die Kanalisirung dieser Strassenstrecke geboten Die Kosten der Herstellung des Hauptkanales belaufen sich auf ungefähr 1530 fl. Die Section stellt folgenden Antrag:

Für die Kanalisirung der Gleinkergasse ist zwar im Praeliminare pro 1889 ein Betrag nicht vorgesehen, nachdem indessen die Kanalisirung dieser Strasse dringend nothwendig ist und die veranschlagte Kostensumme durch den vorgesehenen Betrag von 2000 fl für Kanalisirung im Allgemeinen gedeckt erscheint, wird einstimmig beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle den veranschlagten Betrag pr 1530 fl für die Herstellung dieser Kanalisirung bewilligen. Beschluss einstimmig nach Antrag - Z. 1432 IV. Section. Referent Herr Sections Obmann Gemeinderath Anton Mayr. 10. Wird der vom Amte gemäß des h. k.k. Statthalterei Erlasses vom 29. Juni 1889 Zahl 9058/IV entworfenen Stiftbrief-Nachtrag zur Bischof Gregor Thomas Zieglerschen

Pfründen-Stiftung vollinhaltlich gemäß des Sectionsantrages einstimmig genehmigt und die Gemeinde Vorstehung baauftragt hiezu die Genehmigung der h. k.k. Statthalterei Linz als Stiftungs-Behörde einzuholen. - Z 11905 Hierauf wird vom versammelten Gemeinderathe das vom Fachlehrer Herrn Kulstrunk gemalte Bild des verstorbenen Herrn General Directors Josef Werndl besichtiget und über Antrag der Herren Gemeinderäthe Anton Mayr und Leopold Huber einstimmig beschlossen, dasselbe um den obenbenannten Preis für den Gemeinderaths-Saal anzukaufen. Da sich Niemand mehr zum Worte meldet erklärt der Herr Vorsitzende die Sitzung um 6 1/4 Uhr Abends für geschlossen. Der Vorsitzende. Die Gemeinderäthe. Der Schriftführer.

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