Ratsprotokoll vom 30. August 1889

4. Das Ansuchen des Lehrpersonales an den hierstädtischen Volks- und Bürgerschulen um Erhöhung des Quartiergeldes wurde von der Finanz und Schulsection einer eingehenden Prüfung unterzogen und haben sich dieselben zu folgenden Antrage geeinigt: Den Lehrerinnen, Unterlehrerinnen und Unterlehrern der hierstädtischen Volks- und Bürgerschulen wird das bisherige Quartiergeld für weitere drei Jahre bewilligt. Das Ansuchen derselben um Erhöhung des Quartiergeldausmasses wird abgewiesen, den verheirateten Lehrern mit Ausnahme zweier welche das vorliegende Ansuchen nicht unterschrieben haben wird das bisherige Quartiergeld von 20 % des Grundgehaltes auf 25 % desselben für die Dauer von drei Jahren erhöht. Den ledigen Lehrern sowie den zwei Lehrern, welche dieses Ansuchen nicht

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