Ratsprotokoll vom 30. August 1889

stehenden Gebiethstheile nothwendigen Schritte zu veranlassen und namentlich sofort mit der Gemeinde Vorstehung Garsten hierwegen in Verhandlung zu tretten. Uiber Vollzug dieses Beschlusses wurde unterm 17. April l.Js. die löbliche Gemeinde Vorstehung Garsten um Mittheilung ersucht ob und unter welchen Bedingungen zur gedachten Incorporirung die Zustimmung ertheilt wird; worauf unterm 2. Mai l.J. seitens der löblichen Gemeinde Vorstehung Garsten die Antwort einlief, daß in Anbetracht des Umstandes als nach Ansicht der Gemeinde Garsten dermalen, das Bedürfniß zur Erweiterung des Stadtgebiethes in der in Rede stehenden Richtung absolut nicht vorliegt und die Gemeinde Garsten angeblich durch den Verlust eines nicht unbedeutenden in der höchsten Ertragsfähigkeit stehenden Gebiethstheiles sehr geschädigt werden würde, der

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