Ratsprotokoll vom 9. September 1887

baldige Realisirung des Projektes der Erbauung einer Jägerkaserne in Steyr wirksam zu fördern, so sehe ich mich veranlaßt der Stadtgemeinde Steyr die ihr diesfalls obliegenden Pflichten in Erinnerung zu bringen. Nach der A.h. genehmigten Friedensdislokation soll die Stadt Steyr mit einem Feldjäger Bataillon belegt werden. Die Stadtgemeinde kann sich daher der im Einquartierungs Gesetze (namentlich in den §.13 und 23) normirten Pflicht, für diese Truppe ehestens die vorschriftsmässige Unterkunft beizustellen umsoweniger entschlagen, als auch bereits der hohe oö. Landtag in seiner Sitzung vom 21. Jänner l.Js. einen sehr namhaften jährlichen Beitrag zum Kasernenbau bewilligt hat. Ich fordere daher den Herrn

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