Ratsprotokoll vom 9. September 1887

gung gerichtetes Gesuch zur weiteren Vorlage hieramts eingebracht, worin sie die Bitte stellt, es möge ihr bekannt gegeben werden, in welcher Classe des Militärzinstarifes vom 1. Jänner 1886 giltig, die Stadt Steyr, wenn auch nur provisorisch eingereiht erscheine und ob diese Einreihung auch für alle Militärunterkünfte und Nebenerfordernisse gelte. Ich bin nicht in der Lage dieses ausser dem Rahmen der gesetzlichen bestimmungen liegende Begehren dem hohen k. k. Landes Vertheidigungs Ministerium zu unterbreiten. Wie Eure Wohlgeboren bereits mit dem hieramtlichen Erlasse vom 9. August d.Js. 1018/IV bei der Intimation des Erlasses des gedachten hohen k. k. Ministeriums vom 31. Juli l.Js. N°. 13879/758 II a eröffnet worden ist, erscheint die Stadt

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