Ratsprotokoll vom 4. September 1885

treffenden definitiven Ernennung an berechnet. Es haben nunmehr die definitiven Wachmänner folgenden Gehalt und zwar: erster definitiver Gehalt 400 fl nach 5 jähriger definitiver Anstellung 450 fl und nach weiteren 5 Jahren bleibend 500fl nebst casernmässiger Bequartierung, Montur und einem Pauschale von jährlich 60 fl zur Anschaffung der Wäsche, Beschuhung, Krawatten Handschuhe etc. Die Distinktion besteht je nach obigen Gehalt in 1, 2 oder 3 kleinen Streifchen am Aufschlag. Die beiden Führer haben nach ihrer erfolgten definitiven Ernennung an Gehalt 500 fl nach fünf Jahren 550 fl und nach weiteren 5 Jahren bleibend 600 fl nebst Montur etc. (wie bei den Wachleuten);

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