Ratsprotokoll vom 4. September 1885

nunmehr auf ein Jahr ausgedehnt wird in zufriedenstellender Weise zurückgelegt hat, wenn sich seiner Verehelichung nicht triftige ämtliche Gründe entgegenstellen und die schriftliche Einwilligung seitens des Bürgermeisters ertheilt worden ist. Die Ausserachtlassung dieser Bestimmung zieht die sofortige Dienstes-Entlassung nach sich. Unter mehreren gleichzeitigen Gesuchstellern hat der rangältere und würdigere den Vorzug. 4. Besondere Zulagen für verehelichte Wachleute werden auch ferner nicht bewilligt. 5. Dagegen werden je 2 Quinquennalzulagen sowohl den Wachleuten als auch den beiden Führern und dem Inspector mit je 50 fl bewilligt. Der Anspruch auf die Oninquennien wird vom Tage der be-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2