Ratsprotokoll vom 9. Jänner 1885

Rechnungsführers frei und empfiehlt es sich da hiezu ein geschulter Rechnungsbeamter gehört, diese Stelle im Concurse mit den Bezügen der VII. RangsKlasse (600 fl Gehalt und 150 fl Aktivitätszulage und 2 Quinquennien a 100 fl und der Möglichkeit der Vorrükung in eine der nächst höheren Rangsklassen) auszuschreiben. Die Anstellung hätte insolange eine provisorische zu sein als der Betreffende nicht die Prüfung über die Staatrechnungswissenschaft abgelegt haben, wird. Diese Prüfung müßte längstens während der Dauer der nächsten 2 Jahre auf guten Erfolg abgelegt werden, widrigenfalls die Stelle als erledigt angesehen wird. Diese Ausschreibung möge ohne Verzug mit der Klausel bis längstens 8. Februar 1885 erfolgen und einigen Rechnungsbehörden zur Bekanntgabe an das dortämtliche Personale zugestellt werden.

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