Ratsprotokoll vom 13. Oktober 1882

Raths-Protokoll aufgenommen am 13. Oktober 1882 über die diesjährige XVIIte ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der kk. l.f. Stadt Steyr. Gegenwärtig Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Georg Pointner. Der Herr Vicebürgermeister Leopold Putz. Die Herren Gemeinderäthe Breslmayr Franz Haller Josef Huber Leopold Jäger Anton von Waldau Kautsch Jakob Klein Wilhelm Landsiedl Anton Mayr Johann Perz Mathias Peyrl Josef Reder Josef Redl Johann Schachinger Franz Schriftführer Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel. Beginn der Sitzung 2 Uhr Nachmittags

Tagesordnung MittheilungI. Section. 1. Entscheidung des h. kk. Verwaltungs Gerichtshofes in Wien über die vom Gemeinderathe der Stadt Steyr erhobene Beschwerde gegen die von der hochlöblichen kk. Statthalterei Linz erfolgte Ungiltigkeits Erklärung der Wahl des Herrn Victor Stigler in den Gemeinderath. 2. Amtsbericht pcto Wahl zweier Vertrauensmänner in die Pferde Offert-Commission. 3. /. in vertraulicher Sitzung ./ Personal Angelegenheit. II. Section. 4. Amtsbericht über den Rechnungs Abschluss für das Jahr 1881. 5. Amtsbericht wegen Wiederverpachtung der städt. Wirthschaftsfuhren pro 1883.

III. Section. 6. Sectionsantrag betreffs der Zuleitung des Uiberwassers vom öffentlichen Brunnen am Michaelerplatz in der Schlüsselhofgasse. 7. Ansuchen des Herrn Gottlieb Bruckschweiger um Zutheilung eines grösseren Wasserquantumes aus der Wasserleitung zum Exjesuitengebäude und Beschlußfassung hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten der sämmtlichen Nutznießer. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlußfähigkeit, erklärt die Sitzung für eröffnet, und bestimmt zu Verifikatoren des heutigen Sitzungs Protokolles Herrn Vicebürgermeister Leopold Putz und Herrn G. R. Wilhelm Klein. Hierauf erstattet der Herr Vorsitzende folgende Mittheilungen: a. Ist folgendes Schreiben eingelangt. Hochwohlgeborener Herr Bürgermeister Verehrtester Herr! Ich beehre mich Euer Hochwohlgeboren

mitzutheilen, daß ich am 15. d. Mts, Kirchweihe Sonntag, Nachmittags 3 1/2 Uhr, das neue Armenhaus in Steyr einzuweihen gedenke. Empfangen Eurer Hochwohlgeboren auch bei diesem Anlasse die Versicherung der ausgezeichnetsten Hochachtung, mit welcher ich die Ehre habe zu geharren Euerer Hochwohlgeboren ergebenster Diener Franz Josef Rudigier Bischof - Linz den 5. Oktober 1882. Wird einstimmig zur Kenntniß genommen. Der Herr Vorsitzende theilt sodann mit, daß er nachdem die Stadtgemeinde den Herrn Bischof zur Vornahme der Einsegnung bei der Schlußsteinlegung eingeladen und dieser der Einladung freundlichst Folge leistet, Sr. bischöfliche Gnaden Franz Josef Rudigier heute Abend am Bahnhofe erwarten werde und ladet den Herrn Vicebürgermeister Leopold Putz und den ältesten Gemeinderath Herrn Josef Haller ein ihn hiebei zu begleiten. Die beiden genannten Herrn erklä-

ren sich hiezu bereit. b. Ist folgender hoher Statthalterei Erlaß eingelangt. - Z 2152 Praes. An den Herrn Bürgermeister in Steyr - Die gefürstete Grafschaft Tirol und das Herzogthum Kärnten sind durch beispielslose Uiberschwemmungen, deren Wirkungen Euer Wohlgeboren den ausführlichen Berichten der öffentlichen Blätter entnommen haben werden, auf das Schwerste geschädigt worden, so daß der Schaden nicht nur nach Millionen zu zählen ist, sondern auch leider constatirt werden muß, daß die Bewohner der heimgesuchten Alpenthäler auch auf eine ganze Reihe von Jahren hinaus in ihrem Besitze und Erwerbe geschädigt wurden. In Linz hat sich bereits ein Landeshilfs Comite unter meinem Vorsitze gebildet, sich die Konzentrirung der Hilfsaktion zur Aufgabe gestellt und einen Aufruf an die Bewohner Oberoesterreichs erlassen, welcher zu Beitragsleistungen für die verunglückten Bewohner Tirols und Kärntens auffordert. Indem ich Euer Wohlgeboren in der

Anlage die entsprechende Anzahl von Exemplaren dieses Aufrufes zur Verfügung stelle, ersuche ich, dessen Affichirung in der Stadt sofort zu veranlassen und auch den Pfarrvorstehern ein Exemplar behufs Affichirung an den Kirchenthüren zu übergeben. Ich empfehle Euer Wohlgeboren, falls es nicht schon geschehen sein sollte, in Steyr ein Lokalhilfs Comité ins Leben zu rufen, und dessen Bestrebungen nachdrücklichst zu unterstützen und darauf zu sehen, daß der Erfolg auch durch Veranstaltung von Concerten, theatralischen Vorstellungen etc. erhöht werden. Die eingehenden Beträge wollen entweder hieher oder an das Landeshilfs Comité mit einem Verzeichnisse der Spender geleitet und darauf Bedacht genommen werden, daß die Spenden wo möglich bis längstens Ende November d. Js. zur Abfuhr gelangen. Sollten etwaige Spenden speziell für Tirol oder speziell für Kärnten oder eventuell nur für einen verunglück-

ten Ort dieser Länder gewidmet, oder sollten von den Spendern aliquote Theile der Gabe für das eine oder andere Land bestimmt werden, so ist dies in besonderen Ausweisen ersichtlich zu machen. Linz den 28. September 1882. Weber Der Herr Vorsitzende frägt ob der löbliche Gemeinderath die Constituirung eines Lokalhilfs Comités für nothwendig erachtet. Herr G. R. Kautsch Jakob glaubt, daß dies nicht nothwendig, nachdem diese Angelegenheit ohnehin von Seite der Gemeinde Vorstehung erfolgreich in die Hand genommen worden ist. Herr G.R. Peyrl Josef empfiehlt in Anbetracht des wirklich grossen Unglückes eine Sammlung von Haus zu Haus seitens der Herrn Armenväter in ihren Bezirken, wobei letztere seitens einiger Herrn Gemeinderäthe unterstützt werden sollen. Auch könnten etwa die hiesigen Vereine z.B. die Liedertafeln, Musikverein etc. angegangen werden Wohlthätigkeitsaufführungen zu diesem Zwecke zu veranstalten. Der Herr Vorsitzende stimmt dem ersten

Theil dieses Vorschlages zu, der zweite Theil verspreche aber wenig Erfolg, da derlei Vorstellungen immer mit bedeutenden Kosten verbunden seien und doch nur ein geringes Entré verlangt werden könne, auch würde hiedurch nur immer an einen und denselben Gesellschaftskreis herangegangen werden. Herr G. R. Kautsch Jakob unterstützt den Antrag betreffend einer Sammlung von Haus zu Haus. Herr G.R. Reder Josef beantragt 3 Herrn aus dem Gemeinderathe zu wählen, welche die Leitung der Sammlung in die Hand nehmen sollen. Dieser Antrag wird einstimmig abgelehnt. Herr G. R. Kautsch Jakob beantragt wie bisher die Centralleitung in den Händen des Herrn Bürgermeisters zu lassen. Wird mit allen gegen eine Stimme angenommen. Hierauf wird der Antrag des Herrn G. R. Peyrl Josef, nämlich eine Sammlung von Haus zu Haus seitens der Herrn Armenväter unter Begleitung einzelner Herrn Gemeinderäthe

mit allen gegen 2 Stimmen zum Beschlusse erhoben. Zur Betheiligung an dieser Sammlung erklären sich bereit die Herrn Gemeinderäthe Breslmayr Franz, Schachinger Franz, Peyrl Josef, Perz Mathias und Huber Leopold. Bezugnehmend hierauf theilt der Herr Vorsitzende mit, daß er gemäß des Sitzungsbeschlusses vom 30. v. Mts die von Seite der Gemeinde und mehrerer Privaten bereits eingegangen gewesenen Beiträge im Betrage von 1028 fl, sofort und zwar 2/3 nach Tirol und 1/3 nach Kärnten abgesendet hat. Hierüber ist folgende Zuschrift eingelangt. No. 1292. Praes. An die löbliche Gemeinde Vorstehung der Stadt Steyr. Mit Beziehung auf die geschätzte Note von 30. September d. Js. Z. 11846 beehre ich mich den Empfang des Betrages von 342 fl 97 xr /. Dreihundert vierzig zwei Gulden 97x ./, welcher aus der vom löblichen Gemeinderathe der Stadt Steyr votirten Summe und aus den wohldort eingelangten Spenden den durch Hochwasser in Kärnten Verunglückten zugewendet wurde, mit dem

Ausdrucke meines wärmsten Dankes und mit dem Beifügen zu bestättigen, daß diese Spende in der Landeszeitung bereits veröffentlicht worden ist. Klagenfurt am 4. Oktober 1882. Schmidt Seitens Tirol ist noch keine Empfangsbestättigung eingelangt, wohl darum weil Sr. Excellenz der Herr Statthalter noch die verheerten Gegenden bereise. Wird einstimmig zur Kenntniß genommen. ad Z 11846. I. Section. Referent, Sectionsobmann Herr G.R. Jäger Anton v Waldau. 1. Der Bescheid des hohen Verwaltungs Gerichtshofes über die vom Gemeinderathe der Stadt Steyr erhobene Beschwerde gegen die bekannte hohe Statthalterei Entscheidung womit die Wahl des Herrn Viktor Stigler in den Gemeinderath Steyr als zweifelhaft anullirt worden ist lautet: No 1637 /V.G.H. Da in der Beschwerde nicht die Verletzung eines die Mitwirkung den Statthalterei in der Sache überhaupt ausschliessenden statutarischen

Rechts der Gemeinde behauptet, sondern lediglich der zu Ungunsten der Wahl des Viktor Stigler lautende Inhalt der Statthalterei Entscheidung angefochten wird, so kann den Gemeinderathe nicht die Legitimation zur Beschwerdeführung gegen diese nicht die Rechte des Gemeinderathes betreffenden Entscheidung zuerkannt und muß daher die Beschwerde nach § 2 und 21 des Gesetzes vom 22. Oktober 1875.R Gbl, N. 36 ex 1876, ohne weiteres Verfahren zurückgewiesen werden. Wien am 25. September 1882. Vom kk. Verwaltungsgerichtshofe Unterschrift unleserlich. Die Section stellt hierüber folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle vorliegen den Bescheid des kk. Verwaltungsgerichtshofes zur Kenntniß nehmen und das Amt beauftragen, an die hohe kk. Statthalterei das höfliche Ansuchen zu stellen, daß die mit dortämtlichen Erlasse vom 28. Juni 1882 Z. 7163 / II angeordnete, und bis zum Herablangen des Erkenntnisses des kk. Verwaltungsgerichtshofes aufgeschobene Neuwahl eines Gemeinderathes für den III. Wahlkörper mit Bezugnahme auf §. 40 des

Gemeinde Statuts erst bei den nächsten ordentlichen Neuwahlen das ist im März 1883 vorgenommen werden dürfe. Nachdem sich in merito niemand zum Worte meldet wird der Sectionsantrag einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 12021. 2. Amtsbericht N°. 12083 - Zufolge Erlasses der hohen kk. Statthalterei in Linz vom 4. Oktober d.Js. Z. 12041 / IV ist der Ausweis über das nichtmilitärische Personale der Pferde Assent Commission im Mobilisirungsfalle für das Jahr 1883 von der Stadt Steyr spätestens am 2. Oktober d. Js. vorzulegen. Da zur Verfassung dieses Ausweises die diesfälligen Vertrauensmänner zu wissen nothwendig sind, so wird ergebenst ersucht die Wahl derselben gemäß §. 6 des Gesetzes vom 16. April 1873 RGBl. N°. 77 und der Ministerial Verordnung vom 1. August 1873 RGBl. No. 135 geneigtest veranlassen zu wollen. für das Jahr 1882 wurden die Herren Josef Reder und Franz von Jäger als Vertrauensmänner gewählt. Steyr 7. Oktober 1882. Hähnel Johann Wanser Polizei Commissär.

Die Section theilt mit, daß die Herrn G.R. Josef Reder und Jäger Anton v Waldau sich bereit erklärten diese Funktion auch für das nächste Jahr zu übernehmen. Wird einstimmig zur Kenntniß genommen. Z. 12206. Punkt 3. wird in der am Schlusse stattfindenden vertraulichen Sitzung behandelt werden. II. Section. Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Huber Leopold 4. Amtsbericht. - Uiber die Vermögens Gebahrung bei der Stadtcasse im SolarJahre 1881 wurde vom städt. Casseamte aus den gemeinderäthlich revidirten Einnahmen u Ausgaben Journalen und Kapitalien Ausweisen der Haupt-Rechnungs-Abschluß verfaßt, welcher in der Anlage zur Revision, Genehmigung und sonach Veröffentlichung mit der Bitte um Ertheilung des Absolutoriums für das Rechnungsjahr 1881 ergebenst überreicht wird. Auch dieses Rechnungs Jahr war für die Stadtcasse Gebahrung bezüglich der Einnahmen kein günstiges, indem die gewöhnlichen Jahres Einkünfte gegen

das Vorjahr 1880 einen Rückgang um 770 fl und die Gemeinde Umlagen sogar einen solchen um 1146 fl nachweisen, dagegen sind aber auch die Ausgaben in den meisten Rubricken, besonders für ausserordentliche Bauten und Einrichtungen gegen das Vorjahr und die Präliminar Anträge bedeutend zurückgeblieben und haben nur in den Rubricken VI. Verwaltungs Kosten und XI gewöhnliche bauämtliche Auslagen namhafte Erhöhungen stattgefunden. Es konnten also doch mit Verwendung der bedeutenden, anfänglichen Casse Barschaft und der currenten Jahres Einkünfte nicht nur sämmtliche zur Zahlung fällige Auslagen beglichen, sondern auch noch von den Passiv-Kapitalien 6355 fl also um 1355 fl mehr als präliminiert war zurückbezahlt und eine Casse Barschaft von 18276 fl zur Passiv Interessen Zahlung und sonstigen Gebahrung im Jänner 1882 erübrigt werden. Die schließlichen Activ-Kapitalien der Stadtcasse sind nun durch die im Jahre 1881 erfolgte Ausscheidung und Uibertragung der 2 Sparcasse Geschenk Kapitalien aus den Jahren 1877 et 1878

pr 9814 fl 44 xr an den Armenhaus Baufond von 209508 fl 44 xr auf 199694 fl vermindert werden; allein in Folge der bedeutenden Vermehrung der Gefälls- und Inventarial Werthe und der gleichzeitigen Verminderung der Passiven zeigt doch das schließliche reine Nominal Vermögen pr 763995 fl 42 x eine Vermehrung um 19228 fl 85 xr, und bei der Annahme der Obligationen und Actien nach dem bedeutend erhöhten Curswerthe vom 31. Dezember 1881 beträgt der schließliche reine und reelle Vermögenswerth 722.568 fl 49 1/2 xr also um 28314 fl 95 xr mehr als im Jahre 1880. Steyr am 31. August 1882. Stefan Willner Cassen Direktor. Paarfusser Controlor. Amtsbericht - Uiber die Vermögens Gebahrung bei den gemeindeämtlich verwalteten, städtischen Armen Versorgungs Anstalten im Solar Jahre 1881 nämlich A. dem Armen Institute B. dem milden Versorgungsfonde C. und 24 besonderen, milden Stiftungen sowie über deren wohlthätige Leistungen wurde aus den currenten Rechnungs Linien der Haupt Rechnungs Abschluß verfaßt, welchen in der Anlage zur

Revision und Veröffentlichung mit der Bitte um das Absolutorium ergebenst überreicht wird, und zu welchem Behufe auch die currenten Einnahmen und Ausgaben Journale mit 1175 Rechnungs Documenten und die Kapitalien und Interessen Ausweise angeschlossen werden. Bei dem Armen Institute haben in den Einnahmen die zur Armenbetheilung gesammelten, freiwilligen Beiträge wieder fast den vorigjährigen Ertrag erreicht nämlich 3540 fl 20 xr und wurden auch durch andere Geschenke, sowie durch die Einnahmen an Strafbeträgen, Licitati- ons - Percenten, Licenz - Gebühren Jagdkarten Taxen, Hunde Steuer und Betheilungs und Conduktskosten - Rückersätzen wieder 5362 fl 90 1/2 x und mit den Interessen von den eigenthümlichen Activ Kapitalien pr 2264 fl 13 xr an eigenen Einkünften des Armen Institutes 11107 fl 23 1/2 xr erzielt; also um 1369 fl 25 xr weniger als im Vorjahre 1880.

Bei den Ausgaben zeigt die systemisirte, monatliche Armenbetheilung mit 10879 fl 50 x eine abermalige Vermehrung um 1133 fl 77 gegen das Vorjahr, da aber die übrigen Ausgaben wesentlich zurückblieben und die Ausgaben Summa nur 20136 fl 30 1/2 x betrug, so war die nothwendige Einnahmen Ergänzung aus der Stadtcasse doch um 1009 fl 25 xr weniger, als im Vorjahre, nämlich 9029 fl 7 x Der Kapitalienstand des Armen Institutes hat sich im Jahre 1881 vermehrt um 248 fl 78 x und betrug am Schlusse 52961 fl 37 xr Der milde Versorgungsfond hat mit der anfänglichen Casse Barschaft pr 386 fl 29 xr und seinen ziemlich constanten Jahres Einkünften an Interessen, Stiftungs Gebühren und Pachtzinnsungen pr 8589 fl 44 xr wozu noch ein bares Legat pr 173 fl 62 xr und eine Privat Kapital Zurückzahlung mit 105 f einflossen, seine bestimmten Hauptverpflichtungen vollständig erfüllt, nämlich: a. die monatliche Auszahlung der gestifteten 4 Pfründengattungen an 94 Pfründner mit 3455 fl 14 xr b. Die Gewährung der unentgeltlichen

Wohnung von Armen in 4 Unterstandshäusern und der vom Armen Institute verpflegten Siechen im Sondersichenhause c. die Besorgung der Krankenpflege im Krankenhause d. die Instandhaltung der 5 Fondsgebäude und die Verzinnsung des Kaufschillings Schuldrestes für das Lazarethhaus pr 3025 fl Von dem baaren Legate und zurückbezahlten Kapitale wurden 350 fl Staats Obligationen angekauft und ist nach Bestreitung aller Ausgaben pr 8699 fl 63 1/2 xr eine schließliche Casse Barschaft pr 560 fl 4 xr verblieben, der Activkapitalienstand hat sich um 245 fl vermehrt und beträgt 191152 fl 17 xr Die besonders verrechneten milden Stiftungen, welche durch die neue Gottlieb Almhofersche Pfründen Stiftung mit einem Stiftungs Kapitale pr 1300 fl auf XXIV vermehrt worden sind, befassen nach der, am 9. Juli 1881 erfolgten Ausscheidung der, dem Armenhaus Baufonde zugewiesenen Elisabeth Duckartschen Stiftungs Kapitalien pr 44998 fl 56 xr

zusammen am Jahresschlusse noch 95.656 fl und sämmtliche Versorgungs Anstalten Armen Institut, milder Versorgungsfond und 23 Stiftungen zus. 339799 fl 54 xr Die Kosten der wohlthätigen Leistungen derselben waren folgende: a. Geldbetheilungen an die Armen 18.535 fl 79 xr b. Betheilung mit Kleidungsstücken 1057 fl 41 xr c. Unterstands und Gebäude Kosten 2096 fl 54 x d. Siechenverpflegung 6190 fl 16.x e. Krankenpflege 3555 fl 80 X f. Begräbnißkosten 404 f 3 x Summa dieser Kosten 31839 fl 73 xr Um 1369 fl weniger, als in Vorjahre Steyr am 31. August 1882. Stephan Willner Cassen Director, Paarfusser Controlor Amtsbericht. Auf Grund der angeschlossenen Kundmachung vom 23. September l.Js. Zahl 11434 & 11435 wird ergebenst berichtet, daß gegen die zur Einsicht aufgelegenen Jahresrechnungen vom Solar Jahre 1881 über die Einnahmen und Ausgaben der GemeindeCasse, sowie sämmtlicher unter abgesonderter städt. Verwaltung stehende Fonde und Anstalten während der Auflagefrist von 14 Tagen keine Erinnerungen zu Protokoll

gegeben wurden. - Steyr am 8. Oktober 1882. Fritz Hähnel. Der Sectionsantrag hierüber lautet Gegen die zur Einsicht aufgelegenen Jahresrechnungen über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeindecasse, sowie die sämmtlichen Versorgungs Anstalten vom Solar Jahre 1881 ist während der 14 tägigen Auflagefrist keine Erinnerung eingebracht worden, daher beantragt wird, der löbliche Gemeinderath wolle diese beiden revidirten Rechnungsabschlüsse zur genehmigenden Kenntniß nehmen, ferners durch Drucklegung in 300 Exemplaren derselben zur vorschriftsmässigen Veröffentlichung bringen und dem Cassadirector Herr Stephan Willner das Absolutorium ertheilen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 11434 & 11435. 5. Amtsbericht. Die Besorgung der städt. Wirthschaftsfuhren wurden mit Gemeinderathsbeschluß vom 4. November v.Js. dem Herrn Carl Viertl über sein Offert vom 1. November v. Js. übertragen.

Nachdem die Pachtzeit nunmehr bald zu Ende geht, so erlaubt sich das Amt behufs Einleitung einer neuerlichen Vergebung der Wirthschaftsfuhren diesen Gegenstand in Anregung zu bringen. - Steyr am 1. Oktober 1882. Der Secretär Hähnel. Die Section beantragt die Vergebung der Wirthschaftsfuhren im Jahre 1883 nach den bisherigen Vertragsbestimmungen im Offertwege auszuschreiben. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 11906. III. Section Referent Sectionsobmann Herr G.R. Johann Redl. 6. Amtsbericht. Die am gestrigen Tage abgehaltene Localcommission bestehend aus den Herrn G.R. Johann Redl, Josef Haller Franz Breslmayr und des Gefertigten hat erhoben, daß das Uiberwasser vom öffentl. Brunnen am Michaelerplatze in die Schlüsselhofgasse nicht geleitet werden kann, weil das Tiefreservoir dieses Brunnens tiefer liegt als irgend eine Stelle in der obigen Gasse. Bezüglich einer direkten Zuleitung des Wassers vom obigen öffentl Brunnen durch

Theilung des Wasserzuflusses, haben sich die Commissions Mitglieder dahin geäußert, daß der Wasserzufluß nicht derart ausgiebig ist, daß derselbe getheilt werden könnte; weiters wurde der vom Gefertigten gemachte Vorschlag auf Anbringung eines Wechsels beim bestehenden öffentl Brunnen zum Behufe einer zeitweisen Absperrung des Wasserzuflusses zu demselben und einer Weiterleitung des Wassers bis zur unteren Ecke der Hauses No. 9 in die Schlüsselhofgasse nach gründlicher Prüfung der Ortsverhältnisse wegen nachstehenden Schwierigkeiten als nicht anempfehlenswerth bezeichnet. 1. Durch Anbringung eines Absperrwechsels beim bestehenden öffentl. Brunnen würde der Wasserbezug in der Schlüsselhofgasse nur ein zeitweiliger sein. 2. In Folge der Unterbrechung des Wasserzuflusses zu dem projektirten resp. gewünschten Brunnen müßte die Leitung sehr tief gelegt werden, damit das in den Röhren während der Unterbrechung stehen gebliebene

Wasser nicht einfriere. 3. die erforderliche Tieferlegung der obigen Leitung ist mit grösseren Kosten verbunden, weil beinahe in der ganzen Strecke wo die Leitung zu legen wäre, Felsen vorhanden ist und ausserdem müßte die Leitung unterhalb des Gewölbes der vorhandenen Uiberbrückung hinter dem Torgebäude geführt werden, weil der Gewölbscheitel kaum 0,3 Meter unter dem Strassenniveau liegt. Städt. Bauamt Steyr am 10. Oktober 1882. Bogacki Der Sectionsantrag lautet: Mit Bezugnahme auf den vorgenommenen Localaugenschein und des in den vorliegenden Amtsberichte enthaltenen Thatbestandes beantragt die Section, daß eine fernere Verwendung des Uiberwassers für den höher gelegenen Stadttheil Ortschaft Ort nicht durchführbar sei daher dem Antrage des Gemeinderathes Herrn Anton v. Jäger nicht entsprochen werden könne. Herr G.R. Josef Haller sagt, die Bausection habe diese Sache genau geprüft und gefunden, daß sich der Wassermangel in Ort wohl nur dadurch abhelfen liesse, wenn in Ort

selbst ein neuer Brunnen mit einer separaten Leitung gegraben würde was wohl möglich sein dürfte. Herr G.R. Anton Jäger v Waldau bedauert daß diese Angelegenheit so kurz behandelt worden, hofft aber daß doch auch einmal etwas für die Bewohner der Vorstadt Ort in dieser Hinsicht gesorgt werde. Wenn die 4 - 5 Leitungen in Steyrdorf in eine vereinigt würden, so könnte hievon auch die Vorstadt Ort Wasser abbekommen. Der Herr Vorsitzend erwiedert, daß die Wasser Kalamität in Ort schon sehr alt und gewiß schwer zu beheben sei, sonst wäre es schon längst geschehen. Die Bewohner von Ort müssen wohl auch selbst sehen ob sich nicht in Ort einen ergiebiger Brunnen graben läßt, wozu allerdings dieselben selbst etwas beitragen müßten. Es handelt sich also darum ein neues Projekt ausfindig zu machen. Herr Referent G. R. Johann Redl verwahrt sich dagegen, daß die Ange-

legenheit leicht behandelt, dieselbe sei im Gegentheil gründlichst erörtert worden, wenn es möglich gewesen wäre praktische Abhilfe zu schaffen, so wäre es gewiß geschehen. Herr G.R. Haller Josef versichert, daß zur Theilung der in Rede stehenden Brunnenleitung der Wasserzufluß ein zu geringer sei. Herr G.R. Reder Josef macht darauf aufmerksam, daß diese Theilung selbst wenn sie durchgeführt würde, sehr wenig praktischen Werth hätte, weil der Wasserabfluß nach Ort nur ein zeitweilliger wäre, nachdem der Wasserzufluß zum besagten Brunnen nicht hinreichend ausgiebig ist. Hierauf wird der Sectionsantrag ein stimmig angenommen. - Z 7525. 7. Referent Herr G.R. Redl Johann verliest folgenden Sectionsantrag: Mit Bezug auf die vorliegenden Eingaben resp. Erklärungen der Herren Gustav Gschaider, Gottlieb Bruckschweiger und Vorstadtpfarrer Dürrnberger stellt die Section den Antrag 1. Dem Herrn Gustav Gschaider ist die

Abzweigung von der Wasserleitung zum Exjesuitengebäude in sein Haus No 7. in der Kirchengasse auf seine Kosten zu bewilligen und demselben einen Wasserbezug von 13 % des Gesammtzuflusses zu gewähren. Für den obigen Bezug des Wassers hat derselbe von den Neuherstellungskosten der Hauptleitung den vom Bauamte ausgemittelten Betrag von 352 fl 33 1/2 xr gleich nach erfolgtem Bezuge des Wassers an die Stadtgemeinde zu entrichten, und von den jährlich erwachsenden Erhaltungskosten der Hauptleitung von der Brunnenstube inclus. derselben bis zur Abzweigung in sein Haus, 13 % der Stadtgemeinde zu vergüten. An der Abzweigungsstelle von der Hauptleitung in sein Haus ist zur Regulirung des Wasserzuflusses ein Wechsel auf Kosten des Gesuchstellers einzuschalten. 2. dem Herrn Gottlieb Bruckschweiger Hausbesitzer N°. 12 in der Kirchengasse ist über sein Ansuchen die erhöhte Zutheilung des Wasserbezuges von 16 % auf 20 % des Gesammtzuflusses

gegen dem zu bewilligen, daß derselbe das auf seinem Hause N°. 81 in Steyerdorf gründbücherlich einverleibte Wasserbezugsrecht von 1/3 aus der bestehenden Hauptleitung mit allen Nebenbedingungen sofort zur Löschung bringe, und von den für die Neuherstellung der Hauptleitung von der Brunnenstube bis zum obigen Hause erwachsenen Kosten den Betrag von 538 fl 87 xr entweder auf einmal oder in Amortisationsquoten pr 43 fl 24 xr durch 20. Jahre an die Stadtgemeinde zu entrichten. Ausserdem hat derselbe von den jährlich erwachsenden Erhaltungskosten der Brunnenstube und der Hauptleitung von derselben bis zum Hause N°. 12 in der Kirchengasse 20 % der Stadt gemeinde zu vergüten. Behufs Zutheilung des obigen Wasserquantums müßte in der Abzweigung ein Wechsel eingelegt werden, welcher auf Kosten der Stadtgemeinde herzustellen wäre. 3. Seiner Hochwürden der Herrn VorstadtPfarrer Dürrnberger wäre mit Rücksicht darauf, daß die Stadtgemeinde Patron der Pfarre ist, von dem auf demselben entfallenden Kostenbetrage pr 386 fl 08 1/2 xr für

die Neuherstellung der Brunnenstube und der Hauptleitung bis zur Abzweigung in den Pfarrhof, die Hälfte der Kosten nachzusehen, und denselben nur zu verpflichten, die 20 jährige Amortisationsquote für die Hälfte des wirklichen Kostenbetrages d.s. 15 fl 51 xr jährlich durch 20 Jahre an die Stadtgemeinde zu entrichten und für die Erhaltung der Brunnenstube und der Hauptleitung bis zum Hause N°. 12 in der Kirchengasse von den jährlich erwachsenden Kosten 13 % und von den Erhaltungskosten der Hauptleitung vom Hause N°. 12 in der Kirchengasse bis zur Abzweigung in den Pfarrhof 18 % der Stadtgemeinde zu vergüten. Hiefür wird dem jeweiligen Vorstadtpfarrer ein Wasserbezug von 13 % des Gesammtzuflusses gewährt. 4. der Juliane Ernst, Hausbesitzerin N°. 97 in der Sieringerstrasse, ist mit Rücksicht darauf, daß dieselbe bisher unentgeldlich das Wasser aus der Brunnenstube bezogen hat auch künftighin der Wasserbezug nach

der am 24. Jänner 1883 vereinbarten Zutheilung und Wechselstellung unentgeldlich zu gestatten und hat dieselbe die Erhaltung und eventuell Neuherstellung der Abzweigung von der Brunnenstube zu ihrem Hause in Hinkunft aus Eigenem zu bestreiten. Schließlich wird noch bemerkt, daß jeder Bezugsberechtigte die Erhaltung und eventuell Neuherstellung der Zuleitungen von der Hauptleitung in das betreffende Haus aus Eigenem zu bestreiten hat. Die jährlichen Erhaltungskosten der Wasserleitung werden den Nutzniessern am Schlusse eines jeden Jahres zur Begleichung ihrer Antheile bekannt gegeben werden. 5. Die im Entwurfe vorliegenden Verträge sind über Gutheistung der Rechtssection in Duplo auszufertigen, hievon ein Exemplar der bezugsberechtigten Parthei auszufolgen, das zweite im Amte aufzubewahren Zu Punkt 1. des Sectionsantrages bemerkt Herr G.R. Josef Haller, daß Herr Gustav Gschaider in seinem Hause 2 Wasserwechsel habe, was bei der Wasserzutheilung in der Bemes-

sung des Quantums Schwierigkeiten biethen dürfte. Referent Herr G.R. Redl Johann sagt man müsse bei der diesbezüglichen Vertragserrichtung darauf sehen, daß die Wasserbemessung auf den rückwärtigen in die Küche mündenden Wasserauslauf geschehe dann hätte die Sache keine weitere Bedeutung. Der Herr Vorsitzende erwähnt, daß bei der Vertragserrichtung hierauf Bedacht genommen werden wird. Bezüglich des Herrn Bruckschweiger handle es sich heute darum ob der löbl. Gemeinderath damit einverstanden ist daß Herrn Bruckschweiger statt den früher bewilligten 16 % nun 20 % zugemessen werden. Wird einstimmig angenommen. Beim Vorstadtpfarramts Gebäude handle es sich darum ob der löbliche Gemeinderath damit einverstanden sei, daß er als Patron dieser Pfarre die Hälfte der Wasserzuleitungsherstellungskosten nachsehe.

Wird einstimmig angenommen. Der Frau Juliana Ernst wäre der bisherig unentgeldliche Wasserbezug auch ferner zu bewilligen. Wird einstimmig angenommen. Hierauf wird der Sectionsantrag in seinem vollen Inhalte zum Beschlusse erhoben und sind demnach ohne Verzug die 4 Verträge vom Amte zu entwerfen und der Rechtssection zur endgiltigen Gutheißung vorzulegen. - Z 7524. Hierauf erklärt der Herr Vorsitzende die Sitzung für vertraulich. Der Obmann der I. Section Herr Gemeinde Rath Anton Jäger v. Waldau verliest folgenden Amtsbericht: Am 30. September l.Js. wurde der Wach Inspector David Biringer bedeutender Schulden halber nach § 18 Punkt 8 der Dienstes Instrucktion, vom Dienste suspendirt. Die hierauf von 21 Gläubigern hieramts angemeldeten Passiva ergeben laut beiliegendem Verzeichnisse einen Schuldenstand von 1458 fl, wozu noch der restliche Vorschuß mit 339 fl seitens der Gemeinde kommt.

Bei einen solch bedeutenden Schuldenstand, wovon überdies einige Posten schon in nicht mehr correkter Weise aufgenommen erscheinen, ist die Dienstesenthebung des Wachinspectors, um welche er übrigens laut beiliegenden Brief ddto. 4. l. Mts bereits selbst angesucht hat, dringend gebothen. Da jedoch David Biringer seit dem Jahre 1875 als Führer und seit 17. März 1876 als Wach Inspektor dient, sein Verhalten im Dienste ein vorzügliches und öfter belobtes war und man daher doch darauf bedacht sein soll die Zukunft dieses Mannes nicht ganz zu verderben, so erlaubt sich das Amt den Vorschlag zu machen den Wachinspector David Biringer über sein Ansuchen vom 4. l. Mts mit 31. l. Mts. seiner Dienstesstelle zu entheben und über seine geleisteten Dienste ein entsprechendes Zeugnis auszustellen. Was die seinerzeitige Wiederbesetzung der Wachinspektorsstelle betrifft so empfiehlt es sich wenn möglich dieselbe durch Avancement im Wach-

corps selbst zu besetzen, weil hiedurch die Leute auch für die Zukunft angeeifert werden längere Zeit und tadellos im Wachcorps zu dienen. Der Rangstour nach hätte der jetzige Polizeigefangenhaus Aufseher Alois Eder, welcher seit 1869 im Corps und seit 15. Februar 1872 als Polizeigefangenhaus Aufseher vollkommen tadellos dient, den ersten Anspruch und handelt es sich nun darum ob er auch hiezu die nötigen Eigenschaften und Kenntnisse besitzt. Der nächste im Range ist der Führer Johann Eidenberger, welcher seit Juni 1875 im Corps und seit August 1877 als Führer daselbst mit sehr guter Konduite und einmal schriftlich belobt, dient. Sowohl Eder als auch Eidenberger leben in rangirten Verhältnissen. Ersterer ist verheiratet, Letzterer ist ledig. Beide werden nun einer diesbezüglichen amtlichen Prüfung unterzogen werden und wird sich sodann das Amt erlauben auf Grund dieses Prüfungs Ergebnisses einen provisorischen Besetzungsvorschlag in Vorlage zu bringen.

Vorläufig ist unter meiner Speciellen Aufsicht Führer Eidenberger mit dem Commando der Wache betraut. Eine Tabelle über die Dienstesbezüge der Wache - Chargirten liegt bei. Steyr am 12. Oktober 1882. Hähnel Secretär. Der Sectionsantrag lautet: Den Wachinspector David Biringer sei über sein Ansuchen vom 4. l. Mts. mit 31. d. Mts seiner Dienstesstelle zu entheben, und über seine geleisteten Dienste ein entsprechendes Zeugniß auszustellen. Vorläufig sei unter spezieller Aufsicht des Herrn Gemeinde Secretärs der Führer Eidenberger mit den Funktionen dieses Amtes zu betrauen. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. Uiber Anfrage seitens mehrerer Herrn G.R. ob die Gemeinde ihre Restforderung von 339 fl vom David Biringer nicht hereinbringen könne, erwiedert der Herr Vorsitzende daß nach den gepflogenen Erhebungen und eingelangten Privatnachrichten dermalen keine Aussicht vorhanden ist. - Z 121 Praes Nach Erledigung dieser Personalange-

legenheit stellt Herr G.R. Reder Josef den Antrag, es seien die beiden hiesigen Pfarrämter zu ersuchen während der Spendung des heiligen Sakramentes der Firmung die Kirchenthüren aus sicherheitspolizeilichen Rücksichten unversperrt zu lassen. Wird ohne Debatte mit allen gegen eine Stimme zum Beschlusse erhoben. Schluß der Sitzung 3/4 4 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende Georg Pointer Die Gemeinderäthe Leopold Putz Wilhelm Klein Der Schriftführer Fritz Hähnel

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